@flipp: ich lasse mich gern belehren :-).
Um das auf eine rein rechtliche Ebene, nicht emotionale Ebene, zu bringen:
Mein Verständnis eines Kaufvertrages ist so:
1. Hersteller macht ein Angebot bzw. "invitatio ad offerendum"
2. Kaufinteressent sendet Bestellung (ich biete den Preis XXX zum Kauf für Produkt YYY an, also rein rechtlich das eingentliche Angebot)
3. Versand bestätigt Bestellung (das ist, da hast du recht, noch kein Kaufvertrag)
Laut hardwareversand AGBs kommt der Vertragsabschluss durch Versenden der Ware zustande:
Nach meinem Verständnis wird durch den Versand der Ware die Bestellung (Schritt 2) gemäß Bestellbestätigung (Schritt 3) der Kaufvertrag geschlossen.
Somit hätte er durch die Bestellung und der Verkäufer durch den Versand einen Kaufvertrag gemäß Bestellbestätigung geschlossen (
und diese enthält eine ACS3).
Somit wären beide zur Erbringung der vereinbarten Leistung (Geld, Produkt YYY) verpflichtet.
Update: Wie das
Bild von Lord Quas zeigt, enthält die Bestellbestätigung die ACS3 Version. Somit hat der Verkäufer durch Versenden der Ware den Kaufvertrag geschlossen.