Falsche GTX bekommen

klarer fehler vom shop...aber sorry sowas checkt man doch nach dem einbau oder?

Sowas checkt man sogar beim Einbau.
Sorry die Karten sind voll verschieden vom Aussehn.

darüber sollte sich der verbraucher aber auch keinen kopf machen, solange der fehler nicht bei im liegt/lag.

Allerdings liegt der Fehler schon einwenig bei dir. Dir hätte es auffallen müßen beim einbau.

Wäre ich Shopinhaber hätte es nix gegeben. Was soll der Shop mit einer 8 Monat alten karte ?!
 
@xerox18: Ich hoffe, dass der Shopinhaber so stur ist wie du, damit es ein saftiges Gerichtsurteil dazu gibt. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Der Shop kann ihm entweder die korrekte Karte oder den Kaufpreis mit minimalem Abzug zurückerstatten.

Vorallem wenn sie so blöd sind und noch ein zweites Mal die falsche Karte schicken.

Ich find das schon dreist, wie man bei einer so eklatanten Vertragsverletzung des Verkäufers auch nur auf den Gedanken kommt, dass den Käufer irgendeine Schuld trifft.

Ich hab auch mal nach vielen Monaten von einem Versandhaus Post bekommen, dass laut ihren Unterlagen noch eine Rechnung offen sei (war etwas kompliziert, unfreier Versand usw.). Hab mich dann mit denen in Verbindung gesetzt und die Sache geklärt - Vertrag ist Vertrag ist Vertrag. Das gilt sowohl für Käufer als auch (in diesem Fall) Verkäufer.
 
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@IgG
Das mit dem "minimalen Abzug" hatten wir schon ... (Du erinnerst Dich an den Heise link?). Ich weiß ja nicht was er damals gezahlt hat, aber gehe ich von 500,- Euro aus wären das bis zu 135,- Euro Abzug. Klingt für mich nicht nach "minimal". Da wäre er mit der "richtigen" Karte besser bedient um sie zu verkaufen, dazu muß er sich dann jedoch noch eine Weile mit dem fähigen Shop rumschlagen.

Was ich mich auch frage: Auf welcher Basis wird der Abzug berechnet, auf dem gezahlten Kaufpreis oder in Bezug auf den damaligen Preis einer 8800GTX :) + Erstattung der Differenz :) ... .

Ach ja und das Gebrülle mit saftigem Gerichtsurteil würde ich stecken lassen oder bist Du Richter bzw. Anwalt? Wenn Recht so eindeutig wäre gäbe es so Fälle nicht und gerade die 9 Monate nach Kauf lassen sicher viel Spieleraum offen ... .

mfG,
flipp
 
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Hast du allen ernstes erwartet, dass du nun ACS 3 bekommst? Die haben dir doch selber gesagt, dass die als defekt behandelt wird. Und da bekommt man nunmal das selbe als neu und keine andere Karte. Also entweder hast du denen nicht richtig zugehört, sie dir nicht oder sie haben dich elegant übern Tisch gezogen. Denn nach dem Umtausch wird es umso schwieriger zu beweisen, dass du mal ne ACS 3 VErsion wolltest.

Im übrigen sind solche Deals immer die schlechteste Wahl zumal wenn per Email oder Telefon geschlossen. Gültig sind sie zwar, aber beweis hier mal irgendwas. Sowas lässt man sich immer schriftlich geben.

Außerdem versteh ich die ganze AUfregung nicht! Du hast ziemlich zum anfang geschrieben, dass in der Rechnung eine Non ACS 3 Version steht.... Wie kommst du also drauf, dass sie dir jetzt ne ACS 3 VErsion schicken? Es zählt grundsätzlich das was auf der Rechnung steht, den diese stellt den Vertrag dar. Ob der Preis tatsächlich der einer ACS 3 VErsion war, kannst du doch gar nicht mehr prüfen.... und das zu beweisen ist ne ganz andere Sache. Ein Gericht sieht, was in der Rechnung steht und damit wars das.

Das sind die Punkte, die einem durch den Kopf gehn, wenn man hier mitliest. Im übrigen hab ich schwer den verdacht, dass du eine ACS 3 bestellen wolltest, dies aber nie getan hast. Sei es weil du dich verklickt hast, sei es weil du dich kurzfristig umentschieden und das vergessen hast. Den ganz ehrlich, dass ein renommierte Hardwareshop in die Rechnung was falsches schreibt, aber den "korrekten" Preis kassieren will und dann auch noch das falsche schickt, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Das dürfte allein schon aus Gründen der Warenerfassung innerhalb des Betriebes nicht gehen.
 
Wie auch immer mit diesem ganzen: dein Recht, Klage einreichen, usw. erweist man den Leuten zum Teil nur einen Bärendienst.

Gut wäre es gewesen sich telephonisch mit dem Shop zu verbinden (was ihm zu teuer war -> bei noch humanen 14 Cent pro Minute:eek:), versuchen die Sache zu klären und einfach versuchen die Differenz nach alle der Zeit erstattet zu bekommen.
Aber nun wurde ja sogar schon eine Frist gesetzt, usw., weil man hat ja das Recht dazu. Das wird natürlich die Kulanzbereitschaft des Shops enorm steigern und so wie es aussieht scheint er doch auf diese angewiesen zu sein, da nutzt alles Recht nichts ... .

Und ich denke Mustis hat recht, da kommen inzwischen ziemlich viel Ungereimtheiten zusammen. Ich habe mal eben bei Geizhals im Preisverlauf geschaut was im Februar eine stinknormale EVGA GeForce 8800 GTX, 768MB gekostet hat:

527,- Euro !!!

(keine Ahnung ob billigster Anbieter oder Durschnitt, aber sollte wohl egal sein).

flipp
 
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Mustis schrieb:
Hast du allen ernstes erwartet, dass du nun ACS 3 bekommst? Die haben dir doch selber gesagt, dass die als defekt behandelt wird. Und da bekommt man nunmal das selbe als neu und keine andere Karte. Also entweder hast du denen nicht richtig zugehört, sie dir nicht oder sie haben dich elegant übern Tisch gezogen. Denn nach dem Umtausch wird es umso schwieriger zu beweisen, dass du mal ne ACS 3 VErsion wolltest.

so wie ich das verstanden habe steht auf seiner rechung eindeutig ACS3 bei der Produktbezeichnung, also is das mit dem Nachweis nicht so schwer.

bin mal gespannt wie sich der fall entwickelt.
 
Screemer schrieb:
so wie ich das verstanden habe steht auf seiner rechung eindeutig ACS3 bei der Produktbezeichnung, also is das mit dem Nachweis nicht so schwer.

bin mal gespannt wie sich der fall entwickelt.

Nein, nicht einmal das steht da. Nach eigener Aussage von Lord Quas steht auf der Rechnung die normale GTX.

Aber ja, er soll sich "nicht bequatschen lassen" und es wird ein "saftiges Gerichtsurteil geben" ... .
Ist ja nicht so schwer zu begreifen, er hat regulär eine normale GTX zu einem damals völlig "normalen" Preis erstanden. Die ASC3 kam erst im März in den Handel.

Hier mal der link:
http://geizhals.at/deutschland/?phist=224914&age=365

Ist schon witzig, der Versuch einem Shop etwas unterzuschieben, noch ein paar Leute im Forum, die einem erzählen wie man doch im Recht sei und schon entsteht der Traum von einem GTS refresh. Er soll froh sein, daß sie ihm nicht noch Bearbeitungsgebühr abegezogen haben.

Mit Fristsetzung, Klage, usw. wie IgG und auch Du ihm das empfohlen haben reitet er sich wohl richtig rein. Sollte am Besten zufrieden sein, daß er eine nagelneue GTX abgreifen konnte und gut ist.

flipp
 
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Lord Quas schrieb:
aber eine gute sache hat es ^^ ... ich bekomm ne nagel neue, und hab die ganze zeit verschleißfrei gearbeitet :D

... wenns klappt -_-

EDIT:

bah sogar in der Rechnung steht die "non ACS3" version, ... aber zum preis der "ACS3"

Um es mal vor Augen zu führen ... . Wobei das mit dem Preis schlicht nicht stimmt, denn diese ACS3 gab es erst ab März und zum selben Preis wie die normale Version.
flipp
 
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da hab ich wohl einen fehler gemacht und hab es wohl überlesen. davon bin ich ausgegangen und es rückt das ganze in ein völlig neues licht. die anwaltsandrohung hab ich natürlich mit dem nachweis des kaufs der asc3 durch die rechnung empfohlen, davon würde ich, bei der für mich neuen lage, allerdings abraten.

wenn ich den fall aus der neuen perspektive betrachte, dann hat er glück ohne wenn und ne nagelneue gtx bekommen zu haben. bin wirklich auf weiteres gespannt.
 
Jetzt nochmal an alle zum mitlesen:

1. Er hat eine ACS3 bestellt
2. Auf seiner Bestellbestätigung/Angebot steht eine ACS3
3. Er hat den Kaufpreis einer solchen gezahlt
4. Auf der Rechnung steht eine normale GTX.

Fakt 1: Nicht die Rechnung ist der Kaufvertrag, sondern die Bestell-/Angebotsbestätigung. Was auf dieser steht ist maßgeblich, nicht die Rechnung. Sollte er diese nicht mehr haben, wirds schwierig. Sollte dort auch eine GTX stehen, dann ist der Versand im Recht.
Fakt 2: Der Versand hat bereits eingesehen, dass es eine falsche Karte war. Sonst hätten sie ihm keine neue geschickt.
Fakt 3: Die Tatsache, dass der Versand dies als defekt behandelt, entspricht der BGB Formulierung (BGB § 434 (3)) und mindert seine Rechte auf eine korrekte Karte nicht.

Alle die immer noch etwas anderes behaupten, sollen bitte folgende BGB Paragrafen ausführlich lesen:
BGB § 433 (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. (2) Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

BGB § 434 (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

BGB § 439 (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

BGB § 443 (2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

BGB § 444 Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

In diesem eindeutigen Fall treffen somit sowohl Garantie (1 Jahr) als auch Gewährleistung (2 Jahre) zu, da die Beweislage eindeutig ist.

Einzige Ausnahme (wie schon gesagt): In seiner Angebots-/Bestellbestätigung steht etwas anderes. Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht der Fall ist, da ich ihm dies bereits auf Seite 1 geschrieben habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube Du steigerst dich da etwas rein. Diese Paragraphenreiterei macht manchmal etwas blind und ich verstehe nicht, wie Du alles als gegeben hinnimmst ohne mal etwas zu hinterfragen?

IgG schrieb:
Jetzt nochmal an alle zum mitlesen:

1. Er hat eine ACS3 bestellt
Was zu beweisen wäre ... .

IgG schrieb:
2. Auf seiner Bestellbestätigung/Angebot steht eine ACS3

3. Er hat den Kaufpreis einer solchen gezahlt
Wie will er das im Februar getan haben, wenn die ACS3 erst im März in den Markt gekommen ist? Hast Du Dir auch mal meinen geposteten link mit dem Preisverlauf angeschaut? Die "normale" GTX hat witzigerweise auch ca. 527,- Euro gekostet. Alles in allem ist das eh der größte Knackpunkt, woher willst DU wissen zu welcher Karte der Kaufpreis gepaßt hat? Ich sage es nochmal, der Preis entspricht dem regulären Preis zum damaligen Zeitpunkt.

IgG schrieb:
4. Auf der Rechnung steht eine normale GTX.
Passend zur erhaltenen Karte ... .

IgG schrieb:
Fakt 1: Nicht die Rechnung ist der Kaufvertrag, sondern die Bestell-/Angebotsbestätigung. Was auf dieser steht ist maßgeblich, nicht die Rechnung. Sollte er diese nicht mehr haben, wirds schwierig. Sollte dort auch eine GTX stehen, dann ist der Versand im Recht.
Fakt 2: Der Versand hat bereits eingesehen, dass es eine falsche Karte war. Sonst hätten sie ihm keine neue geschickt.
Fakt 3: Die Tatsache, dass der Versand dies als defekt behandelt, entspricht der BGB Formulierung (BGB § 434 (3)) und mindert seine Rechte auf eine korrekte Karte nicht.

Wir warten mal ab was Lord dazu sagt :) ... . Weiterhin wüßte ich nicht, daß die Bestellbestätigung der Kaufvertrag wäre, diese ist nämlich da um einer gesetzlichen Vorschrift zu genügen -> BGB § 312e.

flipp
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Tag,

Mein Name ist... und ich habe am 28.3.2007 um 20:07 Uhr bei ihnen unter der Bestell-Nummer "xxx4K7L6LDACO5" unter anderem eine ...

Nr..: HV1022EBDE EVGA e-Geforce 8800GTX ACS3, 768MB, PCI-Express 526,02 € 1 526,02 €

bestellt.

LINK: http://www3.hardwareversand.de/8VyJF7eRDQUNKi/3/articledetail.jsp?aid=9060&agid=554
BILD: http://img510.imageshack.us/img510/5880/onlineym1.jpg

Nun ist mir leider erst heute beim Surfen durch ihren Shop aufgefallen, das die gelieferte Karte nicht gleich der bestellten ist.

Es scheint sich um die "non ACS3" Version zu handeln.

Daraufhin habe ich sofort auf den Verpackung geguckt und musste feststellen das es wirklich die falsche ist.

LINK: http://www3.hardwareversand.de/8VyJF7eRDQUNKi/3/articledetail.jsp?aid=8174&agid=554
BILD: http://img510.imageshack.us/img510/7958/verpackungnr3.jpg

Auch der Blick auf die Rechnung bestätigt dies. Die Nummer stimmt auch überein.

VERPACKUNG: http://img88.imageshack.us/img88/6893/nummerum0.jpg // http://img88.imageshack.us/img88/3731/nummerdetailhg8.jpg
RECHNUNG: http://img107.imageshack.us/img107/685/rechnungyw0.jpg

+ ein paar sätze etc.

-----------------------------------------------------------------------------

das ist der original text aus der ersten mail ... die sachlage ist also eindeutig.

ich hab ihnen wie gesagt eine frist bis zum 1.12.07(7 Tage) gegeben mir meine bestellte+bezahlte ware zu schicken, andernfalls geld zurück+anwalt. für einen artikel "auf lager" sicher kein problem.

... ich habe jedes mal, auf dem retour-formula, am telefon 2x und extra in einer mail ... erläutert, das es sich nicht um einen defekt sondern um einen umtausch "wegen falscher ware" handelt. das die sich das nicht notieren, merken und so bearbeiten ist einfach nicht mein problem.

es steht eben anders auf der rechnung, wie und warum keine ahnung. ich denke einfach das sie mir nicht zuhören und die rechnung "abarbeiten" ... aber auch das ist wirklich nicht mein problem. zumal ich wie gesagt darauf hingewiesen haben !!! mehrfach !!

EDIT: ich muss ehrlich zugeben, das mir nicht 100pro klar war das ich die ACS3 bestellt hatte ... ich habe mich erst im nachhinein so wirklich mit der neuen hardware (letzer pc war 2800+, 9700Pro) beschäftigt. deshalb habe ich es warscheinlich übersehen.

das ist jedoch kein grund nicht auf mein recht zu bestehen ... fertig
 
Zuletzt bearbeitet:
@flipp: ich lasse mich gern belehren :-).

Um das auf eine rein rechtliche Ebene, nicht emotionale Ebene, zu bringen:

Mein Verständnis eines Kaufvertrages ist so:

1. Hersteller macht ein Angebot bzw. "invitatio ad offerendum"
2. Kaufinteressent sendet Bestellung (ich biete den Preis XXX zum Kauf für Produkt YYY an, also rein rechtlich das eingentliche Angebot)
3. Versand bestätigt Bestellung (das ist, da hast du recht, noch kein Kaufvertrag)

Laut hardwareversand AGBs kommt der Vertragsabschluss durch Versenden der Ware zustande:
Alle Angebote sind stets freibleibend. Aufträge können schriftlich, per Internet, per E-Mail, per Telefon oder per Telefax erteilt werden. Für Auftragseingänge über das Internet erhält der Kunde eine Bestellbestätigung von hardwareversand.de per E-Mail. Mit Versenden der Ware zum Kunden nimmt hardwareversand.de die Bestellung an und der rechtsgültige Kaufvertrag wird geschlossen.

Nach meinem Verständnis wird durch den Versand der Ware die Bestellung (Schritt 2) gemäß Bestellbestätigung (Schritt 3) der Kaufvertrag geschlossen.

Somit hätte er durch die Bestellung und der Verkäufer durch den Versand einen Kaufvertrag gemäß Bestellbestätigung geschlossen (und diese enthält eine ACS3).

Somit wären beide zur Erbringung der vereinbarten Leistung (Geld, Produkt YYY) verpflichtet.

Update: Wie das Bild von Lord Quas zeigt, enthält die Bestellbestätigung die ACS3 Version. Somit hat der Verkäufer durch Versenden der Ware den Kaufvertrag geschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lord Quas schrieb:
Guten Tag,

Mein Name ist... und ich habe am 28.3.2007 um 20:07 Uhr bei ihnen unter der Bestell-Nummer "xxx4K7L6LDACO5" unter anderem eine ...

Nr..: HV1022EBDE EVGA e-Geforce 8800GTX ACS3, 768MB, PCI-Express 526,02 € 1 526,02 €

bestellt.

LINK: http://www3.hardwareversand.de/8VyJF7eRDQUNKi/3/articledetail.jsp?aid=9060&agid=554
BILD: http://img510.imageshack.us/img510/5880/onlineym1.jpg

Nun ist mir leider erst heute beim Surfen durch ihren Shop aufgefallen, das die gelieferte Karte nicht gleich der bestellten ist.

Es scheint sich um die "non ACS3" Version zu handeln.

Daraufhin habe ich sofort auf den Verpackung geguckt und musste feststellen das es wirklich die falsche ist.

LINK: http://www3.hardwareversand.de/8VyJF7eRDQUNKi/3/articledetail.jsp?aid=8174&agid=554
BILD: http://img510.imageshack.us/img510/7958/verpackungnr3.jpg

Auch der Blick auf die Rechnung bestätigt dies. Die Nummer stimmt auch überein.

VERPACKUNG: http://img88.imageshack.us/img88/6893/nummerum0.jpg // http://img88.imageshack.us/img88/3731/nummerdetailhg8.jpg
RECHNUNG: http://img107.imageshack.us/img107/685/rechnungyw0.jpg

+ ein paar sätze etc.

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das ist der original text aus der ersten mail ... die sachlage ist also eindeutig.

ich hab ihnen wie gesagt eine frist bis zum 1.12.07(7 Tage) gegeben mir meine bestellte+bezahlte ware zu schicken, andernfalls geld zurück+anwalt. für einen artikel "auf lager" sicher kein problem.

... ich habe jedes mal, auf dem retour-formula, am telefon 2x und extra in einer mail ... erläutert, das es sich nicht um einen defekt sondern um einen umtausch "wegen falscher ware" handelt. das die sich das nicht notieren, merken und so bearbeiten ist einfach nicht mein problem.

es steht eben anders auf der rechnung, wie und warum keine ahnung. ich denke einfach das sie mir nicht zuhören und die rechnung "abarbeiten" ... aber auch das ist wirklich nicht mein problem. zumal ich wie gesagt darauf hingewiesen haben !!! mehrfach !!

Gut, das dreht die Sache wieder, da Du von Ende Februar auf Ende März springst (Du solltest Dich mal festlegen :) ...). In diesem Fall liegt IgG wieder richtig, daß Du einen Vorteil hast, wenn Du die Bestellung nachweisen kannst.

Trotz allem würde ich versuchen einen Differenzbetrag auszuhandeln welcher sich auf den aktuellen Preis bezieht. Beim damaligen Preis gab es ja keinen Preisunterschied zwischen den Modellen. Du umgehst damit jede Menge Streß und Ärger (auch wenn Du im Recht bist. Leider ist diese Option ja wohl nicht mehr gegeben, da Du denen ja schon eine Frist gesetzt hast.

Geld zurück ist wohl die schlechteste Wahl, da es wohl (und da hat sich noch keiner gegen ausgesprochen) einen saftigen Abzug geben kann.

Ach ja, ich hoffe Du hast die "neue alte" Karte nicht ausgepackt und in Betrieb genommen :D.

flipp
 
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IgG schrieb:
@flipp: ich lasse mich gern belehren :-).

Um das auf eine rein rechtliche Ebene, nicht emotionale Ebene, zu bringen:

Mein Verständnis eines Kaufvertrages ist so:

1. Hersteller macht ein Angebot bzw. "invitatio ad offerendum"
2. Kaufinteressent sendet Bestellung (ich biete den Preis XXX zum Kauf für Produkt YYY an, also rein rechtlich das eingentliche Angebot)
3. Versand bestätigt Bestellung (das ist, da hast du recht, noch kein Kaufvertrag)

Laut hardwareversand AGBs kommt der Vertragsabschluss durch Versenden der Ware zustande:


Nach meinem Verständnis wird durch den Versand der Ware die Bestellung (Schritt 2) gemäß Bestellbestätigung (Schritt 3) der Kaufvertrag geschlossen.

Somit hätte er durch die Bestellung und der Verkäufer durch den Versand einen Kaufvertrag gemäß Bestellbestätigung geschlossen (und diese enthält eine ACS3).

Somit wären beide zur Erbringung der vereinbarten Leistung (Geld, Produkt YYY) verpflichtet.

Update: Wie das Bild von Lord Quas zeigt, enthält die Bestellbestätigung die ACS3 Version. Somit hat der Verkäufer durch Versenden der Ware den Kaufvertrag geschlossen.

Jup, stimmt wohl ... .
 
auch damals gab es schon einen preisunterschied ... sonst hätte ich keine acs3 genommen =)

ich war teilweise ein dummer "teurer ist schneller" einkäufer ... heute weiß ich es besser, da mehr wissen ... naja egal.

ich wüsste nicht, warum ich weniger geld bekommen sollte als sie damals gekostet hat.

sie sind ihren pflichten nicht nachgekommen, und haben 24monate gewährleistung.

die eingeschickte hat dazu keine mechanischen fehler und funktionier einwandfrei, auch wenn das nebensächlich ist. sie ist gebraucht, doch das ist sie auch 1sek nachdem ich den pc damit einschalte ...

insgeheim hoffe ich auch das sie mir die kröten geben ... denn das wäre wirklich P*RN* :D

denke aber sie werden mir einfach nun schleunigst die karte schicken ...

die neue "alte" hab ich natürlich nocht nicht ausgepackt ... genau so wie sie gekommen ist hab ich sie wieder eingepackt. also nur karton wieder zu + retour sticker drauf


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GANZ WICHTIG !!!

Die Online Bestellbestätigung müssen sie doch auch sehen können oder nicht?!

ich kann jeder zeit darauf zugreifen, auf die bestell-history. warum sie nicht?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lord Quas schrieb:
ich wüsste nicht, warum ich weniger geld bekommen sollte als sie damals gekostet hat.

sie sind ihren pflichten nicht nachgekommen, und haben 24monate gewährleistung.

die eingeschickte hat dazu keine mechanischen fehler und funktionier einwandfrei, auch wenn das nebensächlich ist. sie ist gebraucht, doch das ist sie auch 1sek nachdem ich den pc damit einschalte ...

Weil sie Dir scheinbar 0,5 - 1 Promille für jeden Tag Nutzung vom Kaufpreis abziehen können.

http://www.heise.de/ct/faq/hotline/05/03/10.shtml

Das ist natürlich zu prüfen, aber ich würde mich nicht auf den vollen Kaufpreis einstellen, wäre auch irgendwie ziemlich unlogisch, sonst würden nämlich alle Hemmungen bei vielen Leuten fallen.
flipp
 
ich gebe zu es ist eine schwere angelegenheit, da nicht ganz eindeutig.

deshalb habe ich den thread erstellt, eben weil auch ich selbst unsicher war.

aber es handelt sich ja hier nicht um das richtige produkt, was vielleicht defekt ist. sondern schlicht und ergreifen um eine falsch-lieferung. diesen mangel müssen sie beheben, solange es mir innerhalb der 24monate auffält, richtig?!

nun haben sie das aber nicht getan, oder nur "unausreichend" ... noch ein problem mehr.
 
eine falsche lieferung ist ein sachmangel und fällt unter die 2 jährige gewährleistungspflicht. dein vertragspartner hat das recht 2 mal nachzubessern, falls er 2 mal nicht richtig nachbessert kannst du nach § 437 folgendes geltend machen:

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

da ich allerdings nicht über eine ausrichtende Rechtskenntnis verfüge kann ich darauß nur meine eigenen schlüsse ziehen. ich denke das sobald du das recht hast vom vertrag zurück zu treten, der verkaufer dir die kaufsumme erstatten muss. allerdings weis ich nicht wie es mit der minderung des kaufpreises ist.
 
Wegen der Kaufpreisminderung bin ich mir nicht sicher. Tendenziell würde ich sagen, dass du den vollen Kaufpreis bekommen solltest. Allerdings scheint in der Rechtsprechung das Abziehen einer Nutzungsgebühr vorzukommen. Ob das in deinem Fall angemessen ist, kann vermutlich nur ein Anwalt sagen.

Soweit ich weiß zahlt Hardwareversand bei Garantiefällen den Tagespreis. Das wäre in deinem Fall 50EUR weniger, damit könnte ich leben (1/2 - 1 Promille wären in deinem Fall stattliche 60-120EUR). Dann nimmst du die 510EUR, kaufst dir Ende Dezember (erst dann ist sie wirklich verfügbar) eine G92 GTS und bist glücklich.

Falls sie dir eine nagelneue ACS3 schicken (wozu sie auch berechtigt sind und was sie vermutlich auch machen) kannst sie ja originalverpackt über ebay für 500+EUR verkaufen.
 
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