Fragen zum Gehalt eines Reparaturdienst(PC)

Real FutureCop schrieb:
Das würd ich so nicht sagen. Der Dienstleister ist verpflichtet die MwSt. auf der Rechnung auszuweisen. ...

Als ob ich was anderes geschrieben hätte.
Natürlich ist der Dienstleister verpflichtet, die MwSt auf der Rechnung auszuweisen. Aber bei Nennung eines Preises in einem Angebot oder einem Kostenvoranschlag oder bei Bezahlung wird immer die Summe inkl MwSt genannt, also der Gesamtpreis, NIEMALS kommt später die MwSt noch hinzu, sie wird nur auf der Rechnung extra ausgewiesen. Der Unterschied sollte klar sein.
 
Ich würde sagen die Preise können da sehr variieren, der örtlich ansessige PC-Notdienst oder auch PC Service hat Festpreise, ein Beispiel wären 40 Euro für eine OS Installation, OS muß man natürlich stellen. Die Preise von großen Telekommunikationsunternehmen werden da garantiert auch nochmal etwas mehr zu Buche schlagen.

Ich habe letztens mit jemandem geredet und der hat mir ne Telekomrechnung für einen Techniker für über 200 Euro gezeigt, nur leider weiß ich nicht mehr genau was gemacht wurde, aber es ging um den Router, sag ich zu Ihm, warum bist de nicht zu mir gekommen.

Ansonsten halte ich eine Reperatur mit Anfahrt im dreistelligen Bereich für durchaus normal, wenns am Wochenende ist kostet es vermutlich noch ein wenig mehr.

Bekannte greifen auch gerne auf mich zurück, meistens ist es auch nichts wildes was sie haben, manchmal Software, in den seltensten Fällen streikt mal die Hardware, für ein paar Euro und nen Kaffe konnte ich aber die Probleme immer schnell aus der Welt schaffen. Bei Firmen Reperaturen durchzuführen ist schon etwas hakliger, wenn die Server streiken oder die Finanzsoftware streikt, da müssen echte Profis ran, denn wenn da was kaputt geht wird auch die Haftpflicht nicht dafür aufkommen :lol:

Diese Reperaturen sind dann auch vermutlich richtig teuer. Ich hatte das ein paar mal erlebt wie das Intranet zusammengebrochen ist, und das nicht einmal, die Techniker haben da mehrere Stunden für Reperaturen benötigt. Ich denke auch solche Großunternehmen sind gut abgesichert und haben eigene Netzwerktechniker die geschult werden, und dann von A nach B springen quer durch deutsche Lande.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fu Manchu schrieb:
Als ob ich was anderes geschrieben hätte.
Natürlich ist der Dienstleister verpflichtet, die MwSt auf der Rechnung auszuweisen. Aber bei Nennung eines Preises in einem Angebot oder einem Kostenvoranschlag oder bei Bezahlung wird immer die Summe inkl MwSt genannt, also der Gesamtpreis, NIEMALS kommt später die MwSt noch hinzu, sie wird nur auf der Rechnung extra ausgewiesen. Der Unterschied sollte klar sein.
Doch du hast was anderes gesagt! Und nochmal:
Fu Manchu schrieb:
Der Preis, der einen privaten Endkunden genannt wird, ist IMMER der Preis inkl. MwSt.
...
, bedeutet du gehst davon aus das du von vornherein gesagt (mündlich, deswegen stand in meinem Post auch etwas von telefonischem Bsp.) bekommst der Preis ist mit MwSt., was aber definitiv nicht sein muß. Klar auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag wird die MwSt. stehen, aber besonders im PC-Sektor kann sich die reale Arbeitszeit von der vereinbarten unterscheiden. Ergo auch mehr Mehrwertsteuer.

Ist zwar kein PC-Reperaturservice, aber bot sich als Bsp.-Seite gerade so an. Und zwar die Windows Vista: Windows Anytime Upgrade Übersicht. Da steht ganz unten:
*Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% sowie die Versandkosten sind nicht im Preis enthalten.

Salve
 
Real FutureCop schrieb:
Doch du hast was anderes gesagt! ....

Bitte zitiere es, ich habe klar und deutlich gemacht, das Preise, die ggü. Privatkunden genannt werden (auch mündlich) immer Bruttopreise, also inkl. MwSt. sind.

Real FutureCop schrieb:
, bedeutet du gehst davon aus das du von vornherein gesagt (mündlich, deswegen stand in meinem Post auch etwas von telefonischem Bsp.) bekommst der Preis ist mit MwSt., was aber definitiv nicht sein muß. ....

JA; davon hat man auszugehen, und du kannst davon ausgehen. JEDER Preis, der einem privaten Endkunden genannt wird, muss inkl. aller Steuern sein. Bist du überhaupt über dieses Thema informiert? Kennst du die Gesetze und Verordnungen?

§ 1 Grundvorschriften der Preisangabenverordnung
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger
Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen
gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die
Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die
Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln,
kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und
Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger
Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat
zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige
Preisbestandteile enthalten und
2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die
vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren
Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe
leicht errechnen kann.
 
Fu Manchu schrieb:
(...)
Natürlich ist der Dienstleister verpflichtet, die MwSt auf der Rechnung auszuweisen.

Nein, nicht immer, nur wenn er sie tatsächlich abführt, und auch dann muss er sie nicht umlegen. Wenn er keine Mehrwertsteuer abführt oder dieses pauschal geschieht, darf er sie auf keinen Fall ausweisen. Außerdem heißt die Umsatzsteuer.

Auf der Rechnung muss lediglich der endgültige Preis ersichtlich sein, den der Kunde bezahlen muss. Außerdem wird die Umsatzsteuer nicht vom Kunden geschuldet, sondern vom Verkäufer. D.h. wenn der Verkäufer sie nicht auf seine Kalkulationspreis aufschlägt, sie nicht ausgewiesen hat oder er vergessen hat, die Übernahme durch den Kunden zu verlangen, muss er sie selbst dafür auskommen. Es ist nie zulässig, sie auf den Privatkundenpreis aufzuschlagen. Dieses muss vorher geschehen.
Der Kunde hat als Privatperson mit der Umsatzsteuer formal gar nichts zu tun. Der Kunde (Endverbraucher) bekommt lediglich seinen Endpreis genannt. Das Ausweisen der Umsatzsteuer dient dann nur dem Verkäufer, um Nachzuweisen, dass er die Umsatzsteuer umgelegt hat.
Bei gewerblichen Käufern wird's dann erst interessant.

Wer ernsthaft ein Geschäft starten will, sollte sich auch einmal mit einem Steuerfachmann zusammensetzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn der Unternehmer nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, darf er auch keine berechnen, also braucht er sie auch nicht auszuweisen.

PS: Beim Unternehmer heisst es Umsatzsteuer, der Endkunde zahlt eine Steuer auf den Mehrwert, also zahlt er auch Mehrwertsteuer und nicht Umsatzsteuer, da der Endkunde keinen Umsatz macht sondern ein Produkt kauft. Unternehmer zahlen diese Steuer ja nicht, sondern immer nur der Endkunde, der Unternehmer verrechnet sie nur und leitet sie an den Staat weiter, vorher verrechnet er das was er bereits gezahlt hat mit dem was er vereinnahmt hat.
Das Wort „Mehrwertsteuer“ ist zwar nicht die richtige Bezeichnung für diese Steuer, ist jedoch umgangssprachlich sehr verbreitet.
Das hat aber doch mit dem Nivau hier im Forum nichts am Hut, oder was meinst Du mit der Aussage "Mehrwertsteuer ist Umgangssprachlich und signifikant für das Niveau hier"? Sollen wir nun alles "Beamtendeutsch" schreiben?
 
Sorry, ich schreib immer erst und denk dann nochmal drüber nach. Längst ediert :p

Der Unternehmen darf sie auch selbst tragen. Er muss sie nicht an den Kunden geben. Wie gesagt, der Kunde schuldet diese niemandem. Allerdings bedeutet die Ausweisung der Mehrwersteuer eine Steuererleichterung für den Unternehmer. In der internen Kalkulation kann man z. B. auch von einem maximal zumutbaren Endpreis ausgehen und den virtuellen Preis ohne Mehrwertsteuer dann rechnerisch fürs Finanzamt bestimmen.
Auch wenn ein Unternehmen kalkulatorisch eine Mehrwertsteuer nicht an den Kunden weiter gibt, wird es aus Steuergründen diese trotzdem komplett ausweisen, da das Unternehmen sonst für den vollen Kaufpreis Ust. zahlen müsste. Für das Unternehmen sind bei Ausweisung also ungefähr 15,97 % des Kaufpreises als Steuereinsparung drin, wenn das Unternehmen die Umsatzsteuer kalkulatorisch aus eigener Tasche bezahlt und dem Kunden diese trotzdem ausweist.


Der begriff Mehrwertsteuer existiert juristisch trotzdem nicht. Er klingt positiv, nach Mehrwert, und fällt in die Kategorie Neusprech, Massenverdummung und ist meines Erachtens pathologisch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
50 EUR die Stunde zuviel?
Dann mach auf Schlüsseldienst. Dann kannste 80 EUR die Stunde verlangen für 2 Minuten Kreditkarte zwischen Tür und Angel schieben, überspitzt gesagt.

Bei PC-Problemen hängt man mitunter viel länger an der Fehlersuche dran. Oft ein zeitintensiver Job. Denn wer sowas konsultiert hat oft diffizilere Probleme als Kabeltausch oder Nero installieren. Erfahrung (nicht als Kunde ^^)
 
Dann kannste 80 EUR die Stunde verlangen für 2 Minuten Kreditkarte zwischen Tür und Angel schieben
Dann würde er aber auch nur die 2 Minuten bezahlt bekommen, der Rest wird dann für An und Abfahrt berechnet.
 
abulafia schrieb:
Nein, nicht immer, nur wenn er sie tatsächlich abführt, und auch dann muss er sie nicht umlegen. Wenn er keine Mehrwertsteuer abführt oder dieses pauschal geschieht, darf er sie auf keinen Fall ausweisen. Außerdem heißt die Umsatzsteuer. ....

Wenn in einem Fall keine USt abgeführt wird, dann wird sie auch nicht aufgeführt, das sollte wohl jedem klar sein. Das wäre so, als wollte man Versandkosten aufführen, wenn nicht versand wird, logisch, oder? ;) Muss also eigentlich nicht extra erwähnt werden.



abulafia schrieb:
... Außerdem wird die Umsatzsteuer nicht vom Kunden geschuldet, sondern vom Verkäufer. D.h. wenn der Verkäufer sie nicht auf seine Kalkulationspreis aufschlägt, sie nicht ausgewiesen hat oder er vergessen hat, die Übernahme durch den Kunden zu verlangen, muss er sie selbst dafür auskommen. ....

Yip, was aber auch nirgends bestritten wurde und wir so langsam völlig vom Thema abkommen.

Schlüsseldienste sind wirklich der Hammer, wobei der Trick mit dem Haken oder eine Plastikkarte nur selten klappt. Aber bei Schlüsseldiensten kommt wohl hinzu, das man zahlen muss, sonst bleibt die Tür zu.
Es gibt aber in Hamburg einen, der wirbt mit günstigen Preisen um die 40-50 Euro pro Dienst (egal ob 5 Minunten oder 1 Stunde) inkl. An- und abfahrt. Es gibt wohl auch hier schon zu viel Konkurrenz.
 
@werkam
Dann würde er aber auch nur die 2 Minuten bezahlt bekommen, der Rest wird dann für An und Abfahrt berechnet.
Der Schlüsseltechniker selber bekommt eh Festgehalt, der Kunde zahlt dennoch 80 EUR an die Firma. Gerade bei meinem Nachbarn live miterlebt, Türe zugefallen -> 80 Eus los. ;)
Doch mir ging es eigentlich nur um den Vergleich des Aufwandes zu den verlangten Kosten bei beiden Gewerben.
 
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