Führerschein

Partizan

Commander
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Sep. 2008
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Hallo Leute,
habe mal einige Fragen zum Führerschein. (B-Klasse/Baden-Württemberg)

1) Mit wievielen Jahren darf ich mich in der Fahrschule anmelden?
2) Mit wievielen Jahren darf ich mit den theo. und prak. Stunden anfangen?
3) Mit wievielen Jahren darf ich frühestens die beiden Prüfungen ablegen?
4) Wenn ich den Lappen fürs begleitende Fahren mache, muss ich dann um alleine zu fahren später noch eine Prüfung machen?

/jeweils frühestes Mindestalter

Danke schonmal. :)
 
Zuletzt bearbeitet: (Klasse eingefügt)
1) Mit wievielen Jahren darf ich mich in der Fahrschule anmelden?
Ich weiß gar nicht ob es gesetzlich vorgeschrieben ist wie alt man sein muss um sich anzumelden. Die Fahrschulen regeln das aber, in der Regel ein halbes Jahr bis ein Jahr vor dem Stichtag. Beim begleiteten Führerschein glaub ich ab 16 1/2.

2) Mit wievielen Jahren darf ich mit den theo. und prak. Stunden anfangen?
Sowohl für begleitetes Fahren als auch für den Führerschein ab 18: Theoriestunden ab Anmeldedatum.
Praktische Fahrstunden finden meistens erst dann statt, nachdem man ein paar Theoriestunden besucht hat.

3) Mit wievielen Jahren darf ich frühestens die beiden Prüfungen ablegen?

schriftliche Prüfung: frühestens 3 Monate vor dem Stichtag
Fahrprüfung: frühestens 1 Monat vor dem Stichtag

4) Wenn ich den Lappen fürs begleitende Fahren mache, muss ich dann um alleine zu fahren später noch eine Prüfung machen?

Nein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke schon mal für die Antworten, sehr nett von dir. Hab dann aber gleich noch eine Frage (:D):
Gibt es irgendeinen Nachteil, wenn man das begleitende Fahren macht? Ich hab danach doch, wenn ich das recht verstanden habe, einen normalen Führerschein und brauche keine nachprüfung zu machen. Im Gegensatz zu dem steht, dass ich schon mit 17 fahren darf!
Weiß einer Rat?
 
Im Gegensatz dazu steht, dass du nicht alleine fahren darfst! Es muss quasi immer Mutti oder Pappi oder Sonstewer (ab 30 Jahre, kaum Punkte) mitfahren....das kann auf Dauer sehr nervig sein und am Wochenende mal abends mit Kumpels irgendwohin fahren ist dann ohne Mammi auch nicht möglich. ;)
 
@Bolle: Soweit ich weiß ist es in BW so, die Begleitperson muss: mind. 30 Jahre alt sein, mind. 5 Jahre den Führerschein besitzen und natürlich keine Punkte in Flenßburg haben.

Du hast außerdem die Probezeit 1 Jahr vorgezogen.
 
Zuletzt bearbeitet: (oke, 30 nicht 25, sorry)
Na gut, stimmt. :D
Eine Frage kommt aber noch:
Wir fahren in den Sommerferien immer nach Serbien, durch Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien... kann ich da mit dem "17er-Lappen" auch fahren?
 
Du darfst mit 17 fahren, wenn eine Person mitfährt,
* Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
* Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
* Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
* Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
* Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

kann ich da mit dem "17er-Lappen" auch fahren?
Nein:
Er gilt nur in Deutschland! Es handelt sich um eine nationale Sonderregelung, die im Ausland nicht anerkannt wird. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist also ein Fahrerwechsel angesagt!
 
Verdammt, dann kann ich ein Jahr lang nur hier fahren. :D
Naja, das wars soweit, alle meine Fragen wurden schnell und kompetent gelöst, danke an euch alle. :D
 
das tolle an dem führerschen ab 17 is auch das du mit 19 schon keine probezeit mehr hast. Und da du 1 jahr begleitent fährst sollte da ja eigentlich auch nix passieren (geschw. überschreitungen usw.)
 
Hi an alle,

Ich hätte da auch noch eine Frage zum Führerschein mit 17:

Kann ich denn gleich mit dem Auto-Führerschein (Klasse B) auch den Anhängerführerschein (Klasse BE) machen ?
Darf ich den Anhängerführerschein mit 17 machen ?

Oder darf ich den Anhängerführerschein erst mit 17,5 oder gar erst mit 18 Jahren machen ?

Ein Bekannter meinte, zwischen der Prüfung von B und BE müsste ein halbes Jahr liegen (-> 17,5 Jahre), ein weiterer meinte, den Anhängerführerschein dürfe ich erst mit 18 machen.
Weiß da jemand von euch genauer bescheid ?

Danke für Antworten !
 
Also mit B (ab 18; ob´s schon ab 17 gilt weiß ich nicht) darfst du auch Anhänger fahren.

Gibt aber paar Einschränkungen ....

1. Max 750 KG Anhängergesamtgewicht (Also was in den Papieren an Leergewicht + Maximale Zuladung steht) oder
2. Max Anhängergewicht < Leergewicht Auto

+ evtl. noch weitere Möglichkeiten, die mir nich einfallen. Brauchst also net in jedem Fall BE.
 
Naja also komm, das fahren ''nur'' in Deutschland wirste wohl überleben! Ich wäre anno dazumal froh gewesen mit 17 schon fahren zu dürfen obgleich jemand neben mir sitzt und aufpasst!

Finde das ausserdem ne gute Sache, so bekommen die Jungen ein Gefühl fürs fahren und landen so hoffentlich nicht gleich vorm Baum.
 
die Begleitpersonen müssen übrigens direkt mit angegeben werden und ich glaub die müssen auch ne kurze Einführung mitmachen... ausserdem kosten die auch noch ein paar Euro pro Person... wieviele warens, 3 oder 5, die man eintragen konnte?
 
Bumblebee, falls du mich meinst, ja klar werd ich das überleben, ist kein Ding. Habs ein wenig theatralisch dargestellt. :D
 
Ich krame den alten Thread mal hervor, um etwas anderes zu fragen:
Wie lang ist denn so eine praktische Fahrprüfung?

Entscheidet der Fahrlehrer, ob ich "bereit" bin für die Fahrprüfung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, er wird dich nur anmelden wenn er davon ausgeht das du es schaffen kannst/ gute Chancen hast.
 
Kann es theoretisch sein, dass man nur die Pflichtstunden absolviert? (12 Sonderfahrten)
 
Das wird wohl nich der Fall sein, da es auch in den normalen Stunden genug gibt und die Sachen idR mehrmals fährst (zB. Kreisel, Stop-Schilder, Fußgängerüberweg...). Außerdem musst du dich auch erstmal an das Auto(fahren) gewöhnen und nach und nach kommt dann alles (Spiegel benutzen...). Also nur Sonderfahrten ist nicht.
 
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