Enolam
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2004
- Beiträge
- 1.106
Holla,
nochmal zum mitschreiben:
Die 14 Tage spielen absolut keine Rolle. Deutsches Gewährleistungsrecht gilt selbstverständlich auch für Software und ist keineswegs nur auf Komponenten oder PKWs oder sonstwas beschränkt. Wenn es sein muss kann ich gern die Passagen im BGB zitieren. Der Verkäufer muss im Übrigen den Mangel keineswegs beurteilen können, kann er z. B. bei einer defekten Grafikkarte auch nicht.
Also, tief durchatmen und sich dann vielleicht erst vernünftig kundig machen bevor es heisst: "Das nehmen die auf keinen Fall zurück"....
nochmal zum mitschreiben:
Die 14 Tage spielen absolut keine Rolle. Deutsches Gewährleistungsrecht gilt selbstverständlich auch für Software und ist keineswegs nur auf Komponenten oder PKWs oder sonstwas beschränkt. Wenn es sein muss kann ich gern die Passagen im BGB zitieren. Der Verkäufer muss im Übrigen den Mangel keineswegs beurteilen können, kann er z. B. bei einer defekten Grafikkarte auch nicht.
Also, tief durchatmen und sich dann vielleicht erst vernünftig kundig machen bevor es heisst: "Das nehmen die auf keinen Fall zurück"....