Gebrauchte Graka ist defekt :-(

Ich würde versuchen mit dem Verkäufer zu reden und nicht direkt zum Anwalt oder ähnlichem zu gehen. Erklär ihm, dass die Grafikkarte direkt beim Einbau Bildfehler aufgewiesen hat und du um Rücknahme des Artikels bittest.

Du hast die Möglichkeit einen Betrug bei EBay zu melden (Artikel entspricht nicht der Beschreibung). Das würde ich jedoch erst tun, wenn sich der Verkäufer uneinsichtig zeigt. Solche Defekte können auch durch den Versand (Lötstelle bricht) auftreten. Aber das wäre ein Fall für die Transportversicherung - falls keine Abgeschlossen wurde, sollte der Verkäufer haften.

Grundsätzlich steht Aussage gegen Aussage. Bei den geringen Beträgen von 30 euro würde ich über den EBay-Support hinaus keine weiteren Aktionen unternehmen, es als "dumm gelaufen" abstempeln und versuchen die Grafikkarte auf eigene Faust zu reparieren
 
Zuletzt bearbeitet:
tomcat70 schrieb:
Ich frag mich halt, wenn ich ne Anzeige bei der Polizei machen sollte
Lohnt sich in diesem Fall nicht, kostet Dich nur Zeit und Dein Geld kriegst Du damit auch nicht wieder.
 
tomcat70 schrieb:
Bedienfehler schließe ich eigentlich eher aus da ich schon bestimmt um die 50 Grafikkarten ein und ausgebaut habe.

SIcher dass du nicht "geladen" warst? Irgendwann ist immer das erste Mal! und wenns erst beim hundertsten mal ist...
 
So ist es, die nehmen deine Anzeige auf und danach passiert da gar nix. Spar dir die Zeit und die Mühe.
Versuch dich gütlich mit dem Verkäufer zu einigen, aber vielleicht ist die GraKa auch beim Versand kaputt gegangen oder du warst statisch geladen bein Einbau, velleicht will dich aber auch jemand abziehen :)

Falls es zu keiner Einigung kommt würde ich die 30€ als Lehrgeld abhaken, ist halt dumm gelaufen.

Und kauf das nächste Mal eben nix bei Kleinanzeigen per Versand! Da sind mittlerweile _sehr_ viele Betrüger und Idioten unterwegs.

(Gier frisst Hirn! :D)


EDIT: Bei Ebay brauchst du dich nicht melden, bei Kleinanzeigen machen die genau nix.
 
Eigentlich ja, normalerweise fass ich die Karte nich an den Kontakten an und ich entlade mich zuvor immer an einem geerdeten Teil.
Aber klar, der Teufel ist ein Eichhörnchen. ;-)
 
Auch wenns abgedroschen klingt und ich es immer wieder wiederhole... Leute lasst einfach die Finger von gebrauchten Grafikkarten... das Ergebnis sieht man hier.. Man weiß einfach nicht was der Vorbesitzer damit alles getrieben hat...

Hak es ab... lern für Zukunft.. viel wirst du nicht tun können...
 
Werde jetzt erstmal ne Woche abwarten ob der sich vieleicht doch noch meldet und dann mal sehen ob ich ihm mit Anzeige drohe. Sind zwar nur 30€, aber es fuchst einen halt schon wenn der mir da absichtlich was defektes untergejubelt hat und damit durchkommt. Da gehts mir einfach ums Prinzip. Auf jeden fall werd ich ihn bei Ebaykleinanzeigen melden und die sperren den dann hoffentlich zumindest. Irgendwas muss ich dem dann reindrücken ;-)
 
@tomcat70
Egal wieviel Grafikkarten bei Dir schon durch die Hände gegangen sind, gebrauchte bergen immer solche Risiken und wenn man solche nicht in einem eingebauten/funktionsfähigen Zustand selbst sieht, sollte man (egal wie verlockend) die Finger von solchen Teilen lassen.
 
Wo wir beim Thema sind: ich will auch eine gebrauchte Graka kaufen für einen Aufrüst-PC, gibt es eine Institution, bei der ich das Geld für den Verkäufer hinterlege und es erst gezahlt wird, wenn die Graka bei mir ankommt, am besten intakt, sowas wie einen Treuhänder im Internet?
 
AllesPutt schrieb:
@derChemnitzer



Kommt darauf an, so einfach ist das nicht. Man kann es ausschließen und wenn dieser Satz im Verkaufstext mit drinsteht, dann hast Du Pech gehabt.

Beispiel Wäre: "Die Ware wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft."
Es gilt aber nicht wenn die ware schon defekt war. auch kann der verkäufer ja beim versandunternehmen den wert der versicherten ware einfordern wenn sie beim käufer defekt ankam. grundsätzlich liegen die rechte des käufers da garnicht so schlecht. allerdings ist der warenwert sehr gering.
wenn ich bei kleinanzeigen was kaufe/verkaufe setze ich eine besichtigung vorraus. ansonsten ist man dort schnell der dumme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur bei Lastschrift. Bei einer selbstgetätigten Überweisung ist es von der Bank aus nicht möglich, das Geld zurück zu holen. Da ist man auf Kulanz des Empfängers angewiesen
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie hast du das gemacht? Normalerweise kann man nur Geld zurückholen das ein anderer unrechtmässig von deinem Konto abgebucht hat.
 
ich bin zur bank, hab gesagt dass ich eine falsche überweisung getätigt habe und ob sie es bitte zurückholen würden. war bis jetzt 2x der fall, hat beides problemlos geklappt. nichtmal 24h gedauert bis das geld wieder auf meinem konto war
 
Halte ich persönlich für ein Märchen ;-)
 
Vergiss es und schreib die Kohle ab.

Selbst mit PayPal hättest Du keine Chance wenn der VK behauptet sie sei bei ihm einwandfrei gelaufen.
 
also
0. Solange im Text der anzeige nicht steht "Privatverkauf, keine Garantie oder Gewährleistung" im Beschreibungstext oder als defekt deklariert wurde, hast du ein 14 Tägiges Widerspruchsrecht wovon du Gebrauch manchst, sobald du den VK zum ersten mal anschreibst wegen fehlern.

1. Anzeige lohnt nicht
2. Beweisaufnahmen machen (Fotos)
3. erstmal Ebay anschreiben etc zur konfliktbewältigung, falls der verkäufer sich nicht innerhalb von 3 WERKTAGEN zuckt
 
Mal zur rechtlichen Seite: Bei einem Privatverkauf geht der Gefahrenübergang mit Angabe an das Versandunternehmen auf den Käufer über. Wenn der Verkäufer also Zeugen hat (Ehefrau, Bruder usw reicht), die eine einwandfreie Funktion bestätigen, dann war es das für dich.

Andererseits - wenn der Verkäufer die Gewährleistung (nicht die Garantie!) nicht ausgeschlossen hat, ist er Gewährleistungspflichtig.

Und auch wenn der die Gewährleistung ausgeschlossen hat - wenn er das schon mehrere Male so gemacht hat, wird dieser Satz (Privatverkauf, keine Gewährleistung blablabla) automatisch zu seinen AGB's. Nun ist es so, das man in AGB's die Gewährleistung nicht ausschließen kann.

Aber - für 30€?
 
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