Geld zurück?

D. ACE

Lieutenant
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Okt. 2010
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Hi zusammen,

ich habe ein Notebook am 23.10.2010 bei www.bora-computer.de von ASUS gekauft.
Es war von anfang an mit einem defekten MB bestückt, hab es eingeschickt und es wurde ausgetauscht.
Im April 2011 hatte ich einen weiteren Defekt, die Seitenklappe, welche ein paar Anschlüsse abdecken sollte, schloss nicht mehr. Habs eingeschickt und wurde ausgetauscht.
Jetzt hab ich seit paar Wochen, laut ASUS Kundenservice wieder ein Defekt im MB.
Ich hab jetzt aber die Schnauze voll, kann ich jetzt mein Geld zurückfordern?
Laut http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html schon. Der Händler sagt aber

"zuerst müssen wir wissen ob es sich bei den Fehlern immer um die „selben“ handelt. Der Gesetzgeber sieht bei der Garantie/Gewährleistungsabwicklung vor, das der identische Fehler 3x auftauchen muss. Sollte dies der Fall sein, werden wir mit ASUS in Kontakt treten um den Fall zu klären"

ich bin mir fast sicher, dass es nicht jedes mal der selbe Fehler sein muss, ich meine bei der Anzahl an Komponenten, die bei einem Notebook kaputt gehen können ist das doch eine Zumutung.

Ich wollte mich hier noch mal bestätigen lassen bevor ich darauf beharre mein Geld zurück zubekommen.

Wenn ich Recht habe, muss ich mich doch an den Händler wenden und nicht an ASUS richtig?
Ich habe ja den Kaufvertrag mit bora-computer.de und nicht mit ASUS abgeschlossen.

ich hoff auf zahlreiche Antworten :)
 
Damit ist natürlich nicht jedes Kleinteil gemeint, sondern imo ein größeres. Wenn einmal das Display kaputt ist, einmal die HDD und einmal der Kartenleser, dann sind das drei unterschiedliche Teile.
 
So einfach wird das glaub ich nicht gehn, weil der Anbieter ja immer seiner Garantieverpflichtung nachgegangen ist. Klar nervt das, aber letzten Endes hat er ja seinen Teil des Kaufvertrags bis jetzt eingehalten, rein rechtlich gäbe es also keine Grundlage warum du jetzt nach so langer Zeit einfach davon zurücktreten könntest.
 
Im April 2011 hatte ich einen weiteren Defekt, die Seitenklappe, welche ein paar Anschlüsse abdecken sollte, schloss nicht mehr.

du legst es aber auch drauf an oder? X) wegen so einer lapalie hätte ich mein notebook nicht eingeschickt, was soll schon passieren bei ner abdeckung...

schon klar ärgerlich , aber imho kein echter grund zum reklamieren
 
ne ich leg es nicht drauf an, wenn ich aber für etwas viel Geld bezahle, dann will ich auch dass es funktioniert und nicht nach paar Monaten in sämtliche Einzelteile zerfällt.
und es wurde schon reklamiert und repariert.
ich bin jetzt bei der 3. Reparatur, wenn ich es einschicken sollte, aber ich will lieber mein Geld zurück!
Ergänzung ()

Metroid schrieb:
So einfach wird das glaub ich nicht gehn, weil der Anbieter ja immer seiner Garantieverpflichtung nachgegangen ist. Klar nervt das, aber letzten Endes hat er ja seinen Teil des Kaufvertrags bis jetzt eingehalten, rein rechtlich gäbe es also keine Grundlage warum du jetzt nach so langer Zeit einfach davon zurücktreten könntest.

ähm doch?
Nach BGB darf ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer nach 2 Versuchen der Nachbesserung, es nicht geschafft hat, die Mängel zu beseitigen.
Nun tritt der Fehler eines Defekten MBs erneut auf.
 
ich bin kein anwalt, aber ich vermute mal dass diese regelung des BGB nur im zusammenhang mit der lieferung gilt - irgendwann hattest du ja ware die du nicht beanstandet hast - jeder weitere vorgang ist nach meinem rechtsverständnis also separat zu betrachten

insofern stellt sich gar nicht die frage ob du nun vom vertrag zurücktreten kannst oder nicht, sondern einfach inwiefern das gewährleistungsrecht die möglichkeit bietet, dass dir das geld erstattet wird - statt einer reparatur

ich vermute dass es bei dir eh über die (freiwillige) garantie des herstellers geht - da bei der gewährleistung sogar die beweislast bei dir liegt (halbes jahr rum)

eventuell gibt es ja die möglichkeit sich mti asus auf die lieferung eines neuwertigen gerätes zu einigen - die sehen das womöglich kulanter als der händler
 
Mein Palandt ist dazu nicht ganz eindeutig, ich würde dem Verkäufer hier aber ein nochmaliges Nachbesserungsrecht zugestehen, da das Mainboard bisher erst einmal erfolglos nachgebessert wurde.

Was der Verkäufer von 3 Versuchen schreibt, ist Humbug, öhnlich wie immer wieder hierm im Forum lässt sich dieses hartnäckige Missverständnis nicht ausrotten.
 
Da dürfest Du Chancenlos sein. Es geht hier um 3 Versuche einen bestehenden Fehler zu beseitigen - der Fehler wurde bei Dir aber jedesmal beseitigt, auch wenn es jetzt beim 3. Defekt wieder das gleiche Bauteil wie beim ersten Problem betrifft.

Einzige Hoffnung, dass der Verkäufer es auf Kulanz regelt, da gibt es aber keinen Anspruch drauf!
 
@Lars_SHG;10022617,

Nein es geht um 2. Nach der 2. erfolglosen Nachbesserung darf ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich will nur wissen ob es 2x der selbe Defekt sein muss oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt!)
Nach der Entscheidung des BGH vom 09.03.2011 lässt sich das wohl so pauschal nicht mehr behaupten. Nach Kurzlektüre würde ich dazu tendieren, dass es zumindest dasselbe Mangelsymptom sein muss (hier: Zündaussetzer beim Auto). Allerdings bezieht der BGH nicht wirklich eindeutig Stellung zu dieser Frage.
 
also ich finde nirgendwo etwas, indem steht, dass es sich 2x um den selben Fehler handeln muss...
 
So ich bins wieder

Habe das NB eingeschickt die haben den Fehler nicht gefunden und auch nicht behoben, der Fehler besteht aber immer noch.
Meint ihr ich kann jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten?
 
Fordere sie Schriftlich dazu auf, das du dein Geld zurück haben willst und bestehe auf eine Antwort auf Schriftform. Sollten sie ablehnen suche mit dieser schriftlicen ablehnung und den reperaturbelen plus Kaufbeleg einen einen Anwalt auf.
 
Wenn die Nachbesserung nicht erfüllt werden kann, so hast du ein Recht auf Schadensersatz statt Leistung. Heißt die werden den Laptop behalten und du erhältst eine Entschädigung. Ob diese finanziell oder materiel ist und ob du den Neupreis oder einen Zeitwert ersetzt bekommen musst, das weiß ich nicht!
 
Also ist schon das Vorliegen eines Sachmangels streitig.

Dafür ist allerdings der Käufer beweispflichtig, so dass du zunächst sicher sein solltest, dass ein Mangel überhaupt vorliegt.

Vielleicht kannst du ja kurz mal schildern, wieso ASUS von keinem Mangel ausgeht, du aber schon.

(Die 2 Posts über mir kannst du, wie so oft, getrost vergessen.)
 
also wenn ich das NB an den Strom anschließe (Kein Akku drin) startet er die Bootsequenz (Das ASUS-Symbol wird angezeigt) von alleine und geht anschließend wieder aus.
Manchmal fährt das System sogar komplet hoch, ist er hochgefahren macht die HDD seltsame Geräusch (Quietschen) und das System häng sich auf. Ist aber nicht immer der Fall!

Auf dem Zettel der mit dem Notebook zurück kam stand nur, dass kein Hardwarefehler entdeckt wurde und die Treiber aktualisiert wurden...

Habe ASUS nun nochmal angeschrieben. Mal schauen was die antworten.
 
Immer bedenken, dass die Gewährleistungsansprüche nur gegenüber dem Verkäufer gelten, deshalb sollte auch dieser mit dem Hersteller kommunizieren und nicht der Käufer.
 
Vll. dokumentierst Du das Startverhalten mal mit einem kleinen Video-Clip.
 
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