D. ACE
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 778
Hi zusammen,
ich habe ein Notebook am 23.10.2010 bei www.bora-computer.de von ASUS gekauft.
Es war von anfang an mit einem defekten MB bestückt, hab es eingeschickt und es wurde ausgetauscht.
Im April 2011 hatte ich einen weiteren Defekt, die Seitenklappe, welche ein paar Anschlüsse abdecken sollte, schloss nicht mehr. Habs eingeschickt und wurde ausgetauscht.
Jetzt hab ich seit paar Wochen, laut ASUS Kundenservice wieder ein Defekt im MB.
Ich hab jetzt aber die Schnauze voll, kann ich jetzt mein Geld zurückfordern?
Laut http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html schon. Der Händler sagt aber
"zuerst müssen wir wissen ob es sich bei den Fehlern immer um die „selben“ handelt. Der Gesetzgeber sieht bei der Garantie/Gewährleistungsabwicklung vor, das der identische Fehler 3x auftauchen muss. Sollte dies der Fall sein, werden wir mit ASUS in Kontakt treten um den Fall zu klären"
ich bin mir fast sicher, dass es nicht jedes mal der selbe Fehler sein muss, ich meine bei der Anzahl an Komponenten, die bei einem Notebook kaputt gehen können ist das doch eine Zumutung.
Ich wollte mich hier noch mal bestätigen lassen bevor ich darauf beharre mein Geld zurück zubekommen.
Wenn ich Recht habe, muss ich mich doch an den Händler wenden und nicht an ASUS richtig?
Ich habe ja den Kaufvertrag mit bora-computer.de und nicht mit ASUS abgeschlossen.
ich hoff auf zahlreiche Antworten
ich habe ein Notebook am 23.10.2010 bei www.bora-computer.de von ASUS gekauft.
Es war von anfang an mit einem defekten MB bestückt, hab es eingeschickt und es wurde ausgetauscht.
Im April 2011 hatte ich einen weiteren Defekt, die Seitenklappe, welche ein paar Anschlüsse abdecken sollte, schloss nicht mehr. Habs eingeschickt und wurde ausgetauscht.
Jetzt hab ich seit paar Wochen, laut ASUS Kundenservice wieder ein Defekt im MB.
Ich hab jetzt aber die Schnauze voll, kann ich jetzt mein Geld zurückfordern?
Laut http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html schon. Der Händler sagt aber
"zuerst müssen wir wissen ob es sich bei den Fehlern immer um die „selben“ handelt. Der Gesetzgeber sieht bei der Garantie/Gewährleistungsabwicklung vor, das der identische Fehler 3x auftauchen muss. Sollte dies der Fall sein, werden wir mit ASUS in Kontakt treten um den Fall zu klären"
ich bin mir fast sicher, dass es nicht jedes mal der selbe Fehler sein muss, ich meine bei der Anzahl an Komponenten, die bei einem Notebook kaputt gehen können ist das doch eine Zumutung.
Ich wollte mich hier noch mal bestätigen lassen bevor ich darauf beharre mein Geld zurück zubekommen.
Wenn ich Recht habe, muss ich mich doch an den Händler wenden und nicht an ASUS richtig?
Ich habe ja den Kaufvertrag mit bora-computer.de und nicht mit ASUS abgeschlossen.
ich hoff auf zahlreiche Antworten