Doc, er schreibt doch selbst: "Es war von anfang an mit einem defekten MB bestückt, hab es eingeschickt und es wurde ausgetauscht."
Die 2 Wochen Frist ist Standard. Und ich habe sie deshalb geschrieben, weil ich unterstreichen will, dass sich der Kunde nicht abspeisen lassen muss mit Sätzen wie: Also das dauert mindestens 4 Wochen, denn wir müssen das erst zu Asus einschicken, die das dann testen .... und im übrigen sind gerade Fabrikferien... kann also auch länger dauern... usw
=> Man hat einen Anspruch gegen den Händler (wie Du selbst auch schon sagst) und muss sich nicht damit vertrösten lassen, dass dieser erstmal seinerseits eigene Ansprüche versucht für ihn leicht durchzusetzen bzw deren Durchsetzung zu umgehen/vermeiden.
2 Wochen sind völlig ausreichend, (normalerrweise) um das Gerät zu überprüfen und den Fehler festzustellen. Zur "Not" (was eigentlich die Regel sein soll) müssen sie es halt selbst durch einen Techniker oder einen hiesigen Betrieb prüfen lassen. Nur, und nur dann, wenn der Fehler so kompliziert ist, dass er nicht entdeckt werden kann, etc, ist ggf eine längere Frist nötig/möglich. Aber auch hier wäre ich vorsichtig, denn die darf normalerweise auch nicht zu Lasten des Käufers gehen.
Und Erheblichkeit? Hm ich sag mal so, man gibt 1000 € aus, damit das auch funktioniert. Außerdem finde ich den Fehler auch nicht unerheblich. Man stelle sich vor, du bist nicht zu Hause, das Gerät steckt am Strom => kurze Stromschwankung oder Spitze oder Ausfall, das Gerät bekommt einen Impuls und startet dann. Und schon läuft ein Gerät einfach ohne Beaufsichtigung ggf über Wochen, verbraucht Strom, stellt ggf ein Brandrisiko dar usw usf. Ja ich weiß, man kann den Sleepmodus einstellen, Stecker ziehen etc pp. Mir gehts nicht darum, jetzt deshalb rumzustreiten. Ich will damit nur sagen, dass der Fehler aus anderer Sicht sehr wohl erheblich sein kann und das mE auch ist. Der Händler kann das nicht einfach ablehnen, nur weil er meint, das ist nicht erheblich. Die Grenzen von Unerheblichkeit sind mE hoch anzusetzen und bilden den absoluten Ausnahmefall. Hier läge aus meiner Sicht ein solcher nicht vor.