Geld zurück?

ja kann ich mal machen

hier hab ich mal ein video vom besagen Problem gemacht:

http://www.vidup.de/v/kT17C/

dieses mal hat sich das System nach dem selbstständigen hochfahren nicht aufgehängt.
 
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und was sagt Ihr dazu?
Meint ihr ich hab jetzt ein Recht auf Minderung des Kaufpreises oder sogar ganzes Geld zurück?
 
Ja klar, es passiert jedes mal wenn ich den Stecker wie im Video gesehen einstecke.
Ob das System hängen bleibt oder nicht ist ja nicht von Bedeutung. Oder doch?
Ich will einfach ein NB haben, für welches ich viel Geld bezahlt habe, dass auch anständig funktioniert ohne jegliche Macken.

Was meint ihr?
 
Schildere nur fürs Verständnis doch bitte nochmal ganz kurz den reproduzierbaren Teil des Fehlers und was wer bisher repariert hat.
 
steht doch schon alles da und ist auch im video zu sehen verstehe nicht ganz was du willst aber hier bitte schön:

also wenn ich das NB an den Strom anschließe (Kein Akku drin) startet er die Bootsequenz (Das ASUS-Symbol wird angezeigt) von alleine und geht anschließend wieder aus.
Manchmal fährt das System sogar komplet hoch

repariert wurde bis dato 1 mal das MB und 1 mal die Seitenklappe des Notebooks die ein paar Anschlüsse abdeckt. Jetzt bei der dritten Reparatur haben sie den Fehler nicht entdeckt und es wurde nichts repariert.
 
Ganz allgemein und pragmatisch sollte man den Verkäufer mit dem reproduzierbaren Mangel konfrontieren und zur Nachbesserung auffordern und dessen Reaktion abwarten.

Ein Rücktrittsrecht sehe ich hier aus verschiedenen Gründen nicht.
 
kannst du mir die Gründe nennen?
 
Zunächst ließe sich streiten, ob ein Sachmangel bei Gefahrübergang bestand, was Voraussetzung für etwaige Ansprüche des Käufers.

Nimmt man einen Sachmangel an, dann stellt sich die Frage, ob dieser erheblich ist, was wiederum die Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag wäre.
 
Also ich sehe das anders als Doc.
Entscheidend ist, ob ein Sachmangel vorliegt. Es ist wurscht, durch welches Teil das verursacht wird, sondern entscheidend, dass das Gerät nicht nutzbar ist.
Das Problem was Du ansprichst Doc, bezieht sich eher auf Fahrzeuge, denke ich, wo das Gewährleistungsrecht nicht ganz so ausufern soll. (Stichwort, Merkantiler Minderwert, bzw eher noch Wertverlust, etc.). Sonst könnte man bei jeder Kleinigkeit vom Vertrag zurücktreten und der Händler steht mit dem defekten Auto dumm da (obwohl der Mangel leicht durch Tausch des Gerätes zu beheben wäre (als preislich kleiner Bruchteil des Gesamtpreises)). Als Sachmangel würde da schon ein kleiner Kratzer und ein anderer Schaden ausreichen. Zumal man bei Fahrzeugen auch besser reparieren kann (einfach das defekte Teil tauschen). Bei PC Geräten wäre das mglw nicht immer möglich.

Bei "Kleinteilen" (also kleineren Geräten) kann das aber nicht so verstanden werden (denke ich). Das führt dazu, dass der Händler immer wieder andere Punkte als Sachmangel anbringen könnte.

Auch den Gefahrübergang sehe ich eher als unproblematisch. Schließlich war das Gerät bereits während der Beweislastumkehr defekt, was ein hinreichendes Indiz für die Mangelhaftigkeit der Sache sein sollte.

Und natürlich ist der Sachmangel auch erheblich.

@ TE
Ich würde denen noch einmal die Möglichekeit der Reparatur anbieten und wenn nichts passiert bzw der Mangel nicht behoben wird, vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall hast Du einen Anspruch gegen den HÄNDLER (wie Doc das richtig) schreibt. Also lass Dich nicht an den Hersteller abwimmeln. Wie der Händler seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder seinem Händler geltend macht, ist sein Problem. Die wollen das nur gern auf die Kunden abschieben.
Setz denen eine Frist (2 Wochen sind angemessen) bis du das Teil repariert zurückhaben willst.
Du musst mE nicht dulden und warten, dass sie das Teil zum Hersteller einschicken.
 
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Auch den Gefahrübergang sehe ich eher als unproblematisch. Schließlich war das Gerät bereits während der Beweislastumkehr defekt, was ein hinreichendes Indiz für die Mangelhaftigkeit der Sache sein sollte.

Das ist ein unzulässiger Schluss, denn damit ist ja gerade nicht bewiesen, dass ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag sondern nur, dass ein solcher innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf bestand. Dieser Beweis ist wertlos, denn er begründet keinen Anspruch gegen den Verkäufer.

Und ob ein Mangel erheblich ist, der sporadisch darin besteht, dass bei Einstecken des Stromkabels ohne Akku der Rechner hochfährt, halte ich zumindest nicht für sicher.

Nach all dem sollte ein Käufer mit dem Ruf nach Rücktritt m.E. eher vorsichtig sein und etwaige Nachbesserungsangebote annehmen.

Insofern sollten auch die Empfehlungen in smartins letztem Absatz mit Vorsicht genossen werden, denn das geschriebene setzt Dinge voraus, die der Verkäufer hier m.E. durchaus z.T. substantiiert bestreiten könnte.
Auch gibt es keine feste Frist, was angemessen ist, m.E. sind 2 Wochen nicht für jede Art von Reparatur ausreichend.
 
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Doc, er schreibt doch selbst: "Es war von anfang an mit einem defekten MB bestückt, hab es eingeschickt und es wurde ausgetauscht."

Die 2 Wochen Frist ist Standard. Und ich habe sie deshalb geschrieben, weil ich unterstreichen will, dass sich der Kunde nicht abspeisen lassen muss mit Sätzen wie: Also das dauert mindestens 4 Wochen, denn wir müssen das erst zu Asus einschicken, die das dann testen .... und im übrigen sind gerade Fabrikferien... kann also auch länger dauern... usw
=> Man hat einen Anspruch gegen den Händler (wie Du selbst auch schon sagst) und muss sich nicht damit vertrösten lassen, dass dieser erstmal seinerseits eigene Ansprüche versucht für ihn leicht durchzusetzen bzw deren Durchsetzung zu umgehen/vermeiden.
2 Wochen sind völlig ausreichend, (normalerrweise) um das Gerät zu überprüfen und den Fehler festzustellen. Zur "Not" (was eigentlich die Regel sein soll) müssen sie es halt selbst durch einen Techniker oder einen hiesigen Betrieb prüfen lassen. Nur, und nur dann, wenn der Fehler so kompliziert ist, dass er nicht entdeckt werden kann, etc, ist ggf eine längere Frist nötig/möglich. Aber auch hier wäre ich vorsichtig, denn die darf normalerweise auch nicht zu Lasten des Käufers gehen.

Und Erheblichkeit? Hm ich sag mal so, man gibt 1000 € aus, damit das auch funktioniert. Außerdem finde ich den Fehler auch nicht unerheblich. Man stelle sich vor, du bist nicht zu Hause, das Gerät steckt am Strom => kurze Stromschwankung oder Spitze oder Ausfall, das Gerät bekommt einen Impuls und startet dann. Und schon läuft ein Gerät einfach ohne Beaufsichtigung ggf über Wochen, verbraucht Strom, stellt ggf ein Brandrisiko dar usw usf. Ja ich weiß, man kann den Sleepmodus einstellen, Stecker ziehen etc pp. Mir gehts nicht darum, jetzt deshalb rumzustreiten. Ich will damit nur sagen, dass der Fehler aus anderer Sicht sehr wohl erheblich sein kann und das mE auch ist. Der Händler kann das nicht einfach ablehnen, nur weil er meint, das ist nicht erheblich. Die Grenzen von Unerheblichkeit sind mE hoch anzusetzen und bilden den absoluten Ausnahmefall. Hier läge aus meiner Sicht ein solcher nicht vor.
 
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Vielen Dank.

Ich würde meinem Händler dann eben nochmal ne Chance geben den Fehler zu beheben.
Meint ihr ich soll es direkt machen lassen oder kann ich es auch erst im Oktober hinschicken, da ich erst dann Semesterferien habe und es nicht mehr benötige....
 
puh also ich glaube das solltest du schon eher direkt machen, weil ansonsten natürlich schon der Verdacht aufkommt, dass der Mangel nicht erheblich ist
also wenn es nicht absolut unverzichtbar ist, würde ich nicht lange damit warten
 
ok hast recht...danke
Ergänzung ()

Guten Tag Herr ****,

erstmal versteh ich Sie voll und ganz. Leider sind uns da auch etwas die Hände gebunden und müssen uns an die Hersteller wenden und immer abwarten was dann passiert.

So einen ähnlichen Fall hatten wir schon einmal, da hat der Kunde das Gerät samt so einem Video zu ASUS eingeschickt. Danach hat er ein Austauschgerät bekommen.
Vielleicht wäre das noch eine Möglichkeit, die man versuchen sollte.

Rufen Sie einfach nochmal bei ASUS an und schildern Sie den Sachverhalt und schicken das Video per DVD mit.

Mit freundlichen Grüßen
****

was haltet ihr davon?
Da zeigt doch jeder mit dem Finger auf den Anderen???
 
Grundsätzlich: Gewährleistungsansprüche hast Du nur gegenüber dem Händler. Rausreden kann er sich nicht.

Fakt ist aber, dass nahezu alle Händler die Geräte an den jeweiligen Hersteller einschicken müssen und daher der Weg über die Gewährleistung immer eine gewisse Verzögerung darstellt.

Insofern kann es durchaus schneller und problemloser vorangehen, wenn Du dich direkt mit dem Hersteller auseinandersetzt.
 
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