News Gerichtsurteil: BSI darf vor Kasperskys Anti-Viren-Software warnen

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Zhalom schrieb:
In Wirklichkeit wird daher nicht vor Sicherheitslücken gewarnt, sondern deren Verwendung unterstellt.
Wo wird deren Verwendung vom BSI unterstellt?
PHuV schrieb:
Das Problem ist hier, daß eine solche Ankündigung auch rechtliche Auswirkungen hat. Wir haben beispielsweise ein IT-Versicherung bei einer großen Bank, und wir müssen jetzt sogar von Kaspersky aufgrund dieser BSI-Warnung weg.
Das BSI verbietet aber nicht den Einsatz sondern verweist auf die Abwägung der Risiken.
Und die Versicherung verlangt explizit das die Software gewechselt werden muss?
 
BrollyLSSJ schrieb:
Jeder kann (und muss) es selbst entscheiden
Nein. Es heißt doch EINEN Satz weiter
"Bei Kaspersky sei nun genau das der Fall."

Das Gericht stellt ganz allgemein fest, dass AV-Software eine Sicherheitslücke sei, wenn das Vertrauen nicht vorhanden ist. Und das Gericht stellt IM NÄCHSTEN SATZ ganz allgemein fest, dass dieses Vertrauen bei Kaspersky nicht gegeben sei. Da ist nichts mit "Das muss man persönlich entscheiden."
 
MountWalker schrieb:
Die Warnung ist nicht eine Warnung vor Hintertüren (und damit ggf. Sicherheitslücken) allgemein, sondern vor einer potentiellen Kriegswaffe in einem stattfindenden Krieg.
Aus dem Artikel:
"Wenn das nicht mehr der Fall ist, lässt sich Anti-Viren-Software als Sicherheitslücke bewerten, so das Gericht."

Hingegen kann ich in dem Artikel nirgends das Wort "Waffe" finden.
Ich weiß also nicht, woher du diese Annahme hast.



MountWalker schrieb:
Deswegen bleibt es eben immernoch müßig, zu fordern, das BSI müsse, um gerecht zu sein, auch vor amerikanischer AV-Software warnen.
Zeig mir gerne, wo ich das getan haben soll. Dann habe ich mich an der Stelle nämlich falsch ausgedrückt. Das fordere ich nämlich nicht.
Ich fordere lediglich, dass das BSI es dürfen soll.


MountWalker schrieb:
Und warum darf das BSI nicht vor weiterer AV-Software warnen, sollte eben Vertrauen auf ggf. andere, aber vergleichbar schwerwiegende Weise erschüttert sein?

Darum geht es nicht.
Vom technischen Aspekt her erfüllt jede AV-Software die in der News genannten Kriterien. Warum braucht es also diesen (von mir hervorgehobenen) Teil-Satz von dir, bis das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik davor warnen darf, wenn die technischen Voraussetzungen bereits gegeben sind?
Darum geht es. Es geht um stand jetzt und den technischen Aspekt.
 
chartmix schrieb:
Und die Versicherung verlangt explizit das die Software gewechselt werden muss?
Ja. Es ist in Cyber Versicherungen nicht selten eine Standard Klausel, dass sich an Empfehlungen des BSI gehalten werden muss, sonst kann der Versicherungsschutz erloschen.
 
@Bonanca

Fang bei meinem ersten Beitrag ganz langsam an, zu lesen und dann darüber nachzudenken. Du kannst dich noch so sehr im Kreis drehen und darauf verweisen, dass die Frage, warum es nicht vertrauenswürdig ist, wenn es seinen Hauptsitz in Moskau hat, nicht ausführlich in einem 30-seitigen Essay der Urteilsbegründung beigefügt und dann auch noch vollständig von andy zitiert worden ist, das bedeutet noch lange nicht, dass man sich verbietet, weiterzudenken, was ein BSI zu einer Beurteilung bewogen haben könnte.
 
MountWalker schrieb:
Du kannst dich noch so sehr im Kreis drehen
Wer fing nochmal mit dem Red Herring an?
Ich drehe mich übrigens überhaupt nicht im Kreis, ich habe genau einen Standpunkt mehrmals auf unterschiedliche Weise rüberzubringen versucht. Nur weil dieser Standpunkt offensichtlich nicht bei dir ankommt, ist das kein im Kreis drehen meinerseits.

Vllt habe auch immer zu viel Erklärung beigefügt. Ich werde mich in meinem letzten Versuch gleich einmal ganz ganz kurz halten, in der Hoffnung, dass du es dann verstehst.


MountWalker schrieb:
was ein BSI zu einer Beurteilung bewogen haben könnte.
Überhaupt nicht mein Standpunkt und nichtmal ansatzweise mein Kritikpunkt gewesen. Was das BSI zu dieser Beurteilung bewogen hat, ist mir im übrigen sehr wohl bewusst.


MountWalker schrieb:
wenn es seinen Hauptsitz in Moskau hat, nicht ausführlich in einem 30-seitigen Essay der Urteilsbegründung beigefügt
Meine Meinung, extra kurz für dich:
Der Hauptsitz in Moskau sollte in einer juristischen Urteilsbegründung überhaupt nicht vorhanden sein.


Vllt verstehst du es jetzt.
 
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