Gewährleistung auf Zusammenbau

IrrerPhysio

Cadet 3rd Year
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Juli 2011
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Hallo zusammen,

ich habe meinen bei Hardwareversand bestellten PC nun zum 6x aus der Reperatur zurückerhalten und muss leider feststellen das alles beim allten ist und das Gerät nicht Funktioniert.

Beim starten erhalte ich ein 5 maliges kurzesPiepen und bekomme auch kein Bild.

Im Bericht von Hardwareversand steht das sie das Board getauscht hätten, was allerdings nicht stimmt da es von mir markiert wurde.


Ich spiele mit dem Gedanken das ganze Gerät nun zurückzuschicken und mein Geld zurückzu verlangen.

Wie sieht das nun mit der Gewährleistung aus ? Greift diese ab Kaufdatum oder aber Datum des letzten Reperaturversuches ?

Dazu kommt, kann ich einfach den ganzen PC umtauschen oder können die darauf bestehen nur das wohl defekte Teil zu erstatten ?

Ich würde mich über ein paar Tipps sehr freuen da ich so gerade sehr auf dem Schlauch stehe.
 
Du hast es 6x mit dem gleichen Fehler eingeschickt und es funktioniert noch immer nicht? Dann trete einfach vom Kaufvertrag zurück!
Du hast es 6x mit einem anderen Fehler eingeschickt und es geht nicht? Schicks wieder ein.

Wie sieht das nun mit der Gewährleistung aus ? Greift diese ab Kaufdatum oder aber Datum des letzten Reperaturversuches ?
Natürlich ab Kaufdatum.
 
Gewährleistung: (Auszug)
Nach 2x erfolgloser Reparatur (desselben Fehlers) => Wandlung (Vertragsumkehr) oder Preisminderung.

ps: Gewährleistung ist aber nur wirklich sinnvoll <6 Monaten ab Kaufdatum (da danach Beweislastumkehr)
pps: ist zwar österreichisches Recht, aber eures ist sehr ähnlich auch wenn die namen anders sind :)
ppps: board hättest nicht markieren müssen, sondern einfach seriennummer fotografieren
 
Die Gewährleistung gilt 24 Monate ab Kaufdatum.
Ein Rückgaberecht hast du dadurch leider noch nicht. Bleib einfach hartnäckig und verlang dein Geld zurück!

//edit: Ups, da war ich wohl falsch informiert. Sry! Benzer hat Recht.
 
Nach 6maliger Reparatur bist du, meines Erachtens, weit über die vertretbaren zu akzeptierenden Reparatur-Versuche hinaus.
Trete vom Kaufvertrag zurück.

Hoffentlich hast du das Markieren des MB nicht nur für dich nachvollziehbar gekennzeichnet, sondern kannst es notfalls auch dokumentieren?
 
Benzer schrieb:
In Deutschland sind es 3x... ein Versuch der Reperatur + zwei Nachbesserungen - danach Rücktritt von Vertrag.

something makes the difference :D - wobei bei uns nicht im gesetzestext explizit die anzahl der reperaturversuche drinnen steht, aber es idr. für den K danach unzumutbar ist ein drittes mal einzuschicken (gibts diverse urteile hier)
 
Naja welcher Fehler genau vorliegt hat mir natürlich keinder gesagt, ich habe zumindest 6 Berichte bekommen wonach immer das Board getauscht wurde.

Kaufdatum war mitte August
 
@kammerjaeger Zeitwert ist in seinem Fall unerheblich
 
Naja... das ist ne Info der Verbraucherzentrale... ich kenn das anders. Falls die so kommen, sollte der TE von der Zeit die er den PC hat auf jeden Fall die Zeit abziehen die der in Rep. war.
 
@kammerjaeger1 siehe dazu (EuGH, Az.: C-404/06) aus dem Jahr 2009 => "Der EuGH entschied nun, dass diese „Nutzungsgebühr“ nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren ist, insbesondere nicht mit der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf, nachdem ihm vom BGH Deutschland ein Fall (Quelle Versand) vorgelegt wurde. :)
 
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