Hallo zusammen,
ich habe ein Problem wegen Garantie/Gewährleistung. Es geht zwar um ein Fahrrad, aber ich denke, dass es bei Hardware genauso ist.
Hatte letztes Jahr am 04.02 im Internet ein Fahrrad Marke Hercules) mit hydraulischen Bremsen gekauft. Leider war vom Anfang an bei der hinteren Bremsen der Druck zu niedrig, sodass man kaum Bremsen konnte. Nach Kontaktieren des Händlers wurde mir mitgeteilt, dass ich probieren soll lokal bei einer Werkstatt Öl nachfüllen lassen soll, die Kosten von 10-15€ die vermutlich entstehen wollten die dann übernehmen.
Hab dann allerdings wegen Studium und so, weil ich auch nicht zum Radfahren kam, es nicht sofort machen lassen. Dann kam noch ein Auslandspraktikum dazu, sodass die Reparatur bis heute nicht erfolgt ist. Nun hab ich den Händler nochmal kontaktiert, weil ich jetzt den Fehler beheben lassen wollte, und mir wurde mitgeteilt, dass die jetzt keine Kosten mehr übernehmen. Vermute mal, weil nach 6 Monaten jetzt ja Beweislastumkehr gilt. Das ist mir jetzt zwar klar, aber meine Frage ist, ob ich mit dem Mailverkehr von damals quasi nicht "beweisen" kann, dass der Fehler bei Auslieferung schon vorhanden war, und trotzdem die Reparatur bezahlt zu bekommen.
Und ist es rechtens, dass die jetzt quasi die Reparatur verweigern?
Einen Anwalt einschalten macht keinen Sinn, da ich keine Rechtschutzversicherung habe, und bei den zu erwartenden Reparaturkosten das sich nicht lohnt.
ich habe ein Problem wegen Garantie/Gewährleistung. Es geht zwar um ein Fahrrad, aber ich denke, dass es bei Hardware genauso ist.
Hatte letztes Jahr am 04.02 im Internet ein Fahrrad Marke Hercules) mit hydraulischen Bremsen gekauft. Leider war vom Anfang an bei der hinteren Bremsen der Druck zu niedrig, sodass man kaum Bremsen konnte. Nach Kontaktieren des Händlers wurde mir mitgeteilt, dass ich probieren soll lokal bei einer Werkstatt Öl nachfüllen lassen soll, die Kosten von 10-15€ die vermutlich entstehen wollten die dann übernehmen.
Hab dann allerdings wegen Studium und so, weil ich auch nicht zum Radfahren kam, es nicht sofort machen lassen. Dann kam noch ein Auslandspraktikum dazu, sodass die Reparatur bis heute nicht erfolgt ist. Nun hab ich den Händler nochmal kontaktiert, weil ich jetzt den Fehler beheben lassen wollte, und mir wurde mitgeteilt, dass die jetzt keine Kosten mehr übernehmen. Vermute mal, weil nach 6 Monaten jetzt ja Beweislastumkehr gilt. Das ist mir jetzt zwar klar, aber meine Frage ist, ob ich mit dem Mailverkehr von damals quasi nicht "beweisen" kann, dass der Fehler bei Auslieferung schon vorhanden war, und trotzdem die Reparatur bezahlt zu bekommen.
Und ist es rechtens, dass die jetzt quasi die Reparatur verweigern?
Einen Anwalt einschalten macht keinen Sinn, da ich keine Rechtschutzversicherung habe, und bei den zu erwartenden Reparaturkosten das sich nicht lohnt.