Gewährleistungsproblem

DJ Volkan

Lt. Junior Grade
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Sep. 2006
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Hallo zusammen,
ich habe ein Problem wegen Garantie/Gewährleistung. Es geht zwar um ein Fahrrad, aber ich denke, dass es bei Hardware genauso ist.

Hatte letztes Jahr am 04.02 im Internet ein Fahrrad Marke Hercules) mit hydraulischen Bremsen gekauft. Leider war vom Anfang an bei der hinteren Bremsen der Druck zu niedrig, sodass man kaum Bremsen konnte. Nach Kontaktieren des Händlers wurde mir mitgeteilt, dass ich probieren soll lokal bei einer Werkstatt Öl nachfüllen lassen soll, die Kosten von 10-15€ die vermutlich entstehen wollten die dann übernehmen.
Hab dann allerdings wegen Studium und so, weil ich auch nicht zum Radfahren kam, es nicht sofort machen lassen. Dann kam noch ein Auslandspraktikum dazu, sodass die Reparatur bis heute nicht erfolgt ist. Nun hab ich den Händler nochmal kontaktiert, weil ich jetzt den Fehler beheben lassen wollte, und mir wurde mitgeteilt, dass die jetzt keine Kosten mehr übernehmen. Vermute mal, weil nach 6 Monaten jetzt ja Beweislastumkehr gilt. Das ist mir jetzt zwar klar, aber meine Frage ist, ob ich mit dem Mailverkehr von damals quasi nicht "beweisen" kann, dass der Fehler bei Auslieferung schon vorhanden war, und trotzdem die Reparatur bezahlt zu bekommen.
Und ist es rechtens, dass die jetzt quasi die Reparatur verweigern?
Einen Anwalt einschalten macht keinen Sinn, da ich keine Rechtschutzversicherung habe, und bei den zu erwartenden Reparaturkosten das sich nicht lohnt.
 
Wie schon geschrieben ;-)
Die Antwort des Händler ist, dass das jetzt nach einem Jahr nicht mehr geht, und ich die Reparatur aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
 
Das ist mir jetzt zwar klar, aber meine Frage ist, ob ich mit dem Mailverkehr von damals quasi nicht "beweisen" kann, dass der Fehler bei Auslieferung schon vorhanden war, und trotzdem die Reparatur bezahlt zu bekommen.
Und ist es rechtens, dass die jetzt quasi die Reparatur verweigern?

Die Sache ist nicht ob das für uns Glaubwürdig ist, sondern wie ein Richter entscheiden würde. Ich persönlich würde sagen 50/50, daher lohnt sich das nicht, meiner Meinung nach.

Du kannst das natürlich als Argument gegenüber dem Händler nennen und schauen wie er reagiert.

Persönlicher Tipp: Ich würde mich als unwissender Kunde hinstellen und sagen hey macht mal was ich habe ja zwei Jahre Gewährleistung. Gar nicht auf die Beweislast eingehen. Halt dem Gegenüber vermitteln das du in den zwei Jahren immer eine Reparatur bekommst, zumindest kennst du das von den Händlern aus deiner Vergangenheit, wenn was kaputt geht. War schon einige Male erfolgreich.
 
Der Käufer müsste nur beweisen können, dass sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf gezeigt hat, bloßes Behaupten eines Mangels reicht dafür allerdings nicht aus, insoweit dürfte das hier schwierig sein.
 
Wie schon geschrieben ;-)
Dann hast du das aber undeutlich geschrieben... denn die Antworten auf meine Fragen gehen aus dem Text nicht hervor.

Du kannst das natürlich als Argument gegenüber dem Händler nennen und schauen wie er reagiert.
Darauf wollte ich hinaus... hast du den Händler schon mit dem alten Mailverkehr konfrontiert?
Wenn er da auf stur stellt, kannste nix machen ausser zum Anwalt zu gehen.
 
Also Rechtlich kann ich ich nichts sagen. Aber ich habe unteranderem mal als Fahrrad Mechaniker gearbeitet. Und das Nachfüllen/Entlüften ist eigentlich kein problem. Also auch nicht teuer. Sofern der Händler die passende Flüssigkeit da hat.
 
Das Thema würde ich an Deiner Stelle abhaken.
Deine E-Mail beweist nur, dass Du einen Mangel angemeldet hast, nicht jedoch ob der Mangel tatsächlich existiert hat. Es dürfte für Dich auch schwierig nachzuweisen sein, warum Du über 1 Jahr lang nicht in der Lage warst, den Mangel beheben zu lassen. Kannst Du den Grund lückenlos nachweisen? Das Auslandspraktikum ging mit Sicherheit nicht so lange und selbst wenn, hättest Du es theoretisch auch dabei haben können oder das Fahrrad hätte von jemand Anderen genutzt werden können.

Laienhaft-Juristisch: Du hast einen Mangel gemeldet und eine "Nachbesserung" verlangt. Der Händler hat Dir die Freigabe zur "Selbstvornahme" der Nachbesserung gegeben und damit die Frist, an die er sich hätte halten müssen, auf Dich abgewälzt. Nun stünde zur Debatte, ob 13 Monate noch innerhalb der Nachbesserungsfrist in Selbstvornahme wären. Sind sie, rein gefühlsmäßig nicht, es sei denn, Du könntest nachweisen, dass Du tatsächlich bis jetzt objektiv keine Chance hattest, die Selbstvornahme abzuwickeln.

Zusätzlich würde ich Dir dringend empfehlen, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Sowas kann man immer brauchen... Das Geld ist gut investiert, selbst wenn man die Versicherung viele Jahre nicht in Anspruch nimmt.
 
Hallo nochmal,
erstmal vielen Dank für die Antworten.

Das Problem habe ich jetzt anders gelöst. Zum Glück bietet Magura eine 5-Jahres-Garantie auf Ihre Produkte, hab Kontakt mit denen aufgenommen, und ich soll die Bremsanlage abmontieren und zur Reparatur bei denen einschicken. Das nenn ich Service.

Also klar hätte ich das Fahrrad in dem einen Jahr reparieren lassen können, aber wenn man nicht zum Radfahren kommt oder meist auch zu faul dafür ist (habe einen längeren Anfahrweg zur Uni, und ab halb abends zehn hat man meist keine Lust mehr aufs Radfahren ^^)
Auf jeden Fall weiß ich, wo ich mein Fahrrad beim nächsten Mal nicht kaufen werde.

Ein kulanteres Vorgehen würde vielen Shops Kunden sichern, aber auf sowas kommen die meist ja nicht, weil die immer zu kurzfristig denken. Hätte der jetzt kulant gehandelt, hätte ich da irgendwann sicher wieder gekauft, so natürlich nicht.
 
Man kann sich auch für 10-15 € ein Loch ins Knie bohren, so einen Aufwand hätte ich mir nicht angetan. Nun baust Du das Rad auseinander, bringst das Teil zur Post, kostet ja auch Zeit und Geld , zahlst schon mal die Versandkosten, usw...
Dann doch lieber zum "Radprofi" vor Ort, der auch die Räder verkauft und kurz das Öl nachfüllen lassen. Auch bei einem Auto muss man das Öl nachfüllen bezahlen, das ist Verschleiss.
 
Ja, das Problem ist ja, dass ich nicht weiß, ob es nur an dem Öl liegt, denn das hat damals der Händler nur vermutet. Und bei der Bremse ist kein Öl ausgelaufen oder so. Und die Bremse ist wartungsfrei, d.h. man muss wenn alles ok ist, da auch nichts dran machen, also auch keinen Wechsel der Bremsflüssigkeit wie bei Autos (wegen Spezialöl, was ein Wasser zieht) Also der Vergleich mit dem Motoröl ist mir nicht ganz klar. Klar gibt es Verschleißteile, und käme ja auch nie auf die z.B. Bremsbeläge zu fordern, oder dass der Händler mit die Schaltungsnachjustierung bezahlt oder so.

Und da wohl bei der Serie (Magura Julie HP) schonmal Probleme auftreten mit Dichtungen und auch die Kälte schonmal Probleme macht, möchte ich sicher gehen, dass die Bremsanlage funktioniert. Die Gefahr ist ja schon da, dass ein einfaches Ölnachfüllen, oder Entlüften das Problem nicht löst, und dann habe ich das Geld dafür ausgegeben und muss mich dann wieder darum kümmern.

Magura tauscht wohl die Bremsen teilweise schonmal gegen ein neueres Modell aus, deswegen werde ich das auch machen. Mir wurde nämlich schon von denen gesagt, ich soll die vordere Anlage mitschicken, obwohl die ohne Probleme funktioniert.

Wäre es gesichert nur ein Problem mit dem Öl, hätte ich das schon sicher direkt hier machen lassen, ohne irgendwas auszubauen und einzuschicken.
 
Ach ich dachte bei Hydraulik sofort an Felgenbremse. Ich hatte selber mal ein Julie.

Ist aber auch nicht ohne die ohne Kentnisse wieder zurück zu montieren. Da solltest du dir mal ein paar Tipps auf Biker seiten suchen. Nur mit Entlüftung usw muss es da nicht getan sein.

Das hin und zurückschicken hätte ich mir auch gespart und wär zu nem Händler gegangen. Aber klar Magura ist sehr hilfsbereit.
 
crycorner schrieb:
Das Thema würde ich an Deiner Stelle abhaken.
Deine E-Mail beweist nur, dass Du einen Mangel angemeldet hast, nicht jedoch ob der Mangel tatsächlich existiert hat. Es dürfte für Dich auch schwierig nachzuweisen sein, warum Du über 1 Jahr lang nicht in der Lage warst, den Mangel beheben zu lassen. Kannst Du den Grund lückenlos nachweisen? Das Auslandspraktikum ging mit Sicherheit nicht so lange und selbst wenn, hättest Du es theoretisch auch dabei haben können oder das Fahrrad hätte von jemand Anderen genutzt werden können.

Laienhaft-Juristisch: Du hast einen Mangel gemeldet und eine "Nachbesserung" verlangt. Der Händler hat Dir die Freigabe zur "Selbstvornahme" der Nachbesserung gegeben und damit die Frist, an die er sich hätte halten müssen, auf Dich abgewälzt. Nun stünde zur Debatte, ob 13 Monate noch innerhalb der Nachbesserungsfrist in Selbstvornahme wären. Sind sie, rein gefühlsmäßig nicht, es sei denn, Du könntest nachweisen, dass Du tatsächlich bis jetzt objektiv keine Chance hattest, die Selbstvornahme abzuwickeln.
Jetzt soll es seine Aufgabe sein, den Mangel in einer Frist zu beheben?
Erstens halte ich es für sehr fraglich, ob der Händler die Nachbesserung überhaupt an ihn weiter geben darf, wenn er es nicht möchte. Und wenn der Händler keine Frist zur Nachbesserung angibt, dann kann da auch keine Frist ablaufen. Und vor allem nicht in gerade mal einem Jahr.
Ich bin zwar kein Jurist, aber dass der Händler dort die Rechte seines Kunden missachtet hat ist wohl ziemlich offensichtlich.
 
Ja, ich denke, das Demontieren und wieder Montieren sollte kein Problem sein, weil soweit ich weiß Magura die Bremsen immer komplett montiert verschickt, d.h. ich müsste am Ende die Bremsgriffe mit integrierten Ausgleichsbehälter am Lenker anbringen, die Scläuche wieder am Rahmen befestigen und die Bremssättel wieder anschrauben, das sollte ich als Maschinenbauer kurz vorm Diplom hinkreigen, vorallem weil ich auch keine zwei Linke Hände habe. Falls dies nicht der Fall, dann muss ich die Bremsen halt montieren lassen, aber da findet sich sicher schon jemand, der sich damit auskennt.

@Mace1978: ich denke irgendwie auch, dass ich gegenüber dem Händler schon vll. mein "Recht" durchsetzen könnte, aber da hab ich echt keine Lust drauf.
Da lass ich lieber die Leute von MAgura die Bremsen checken und wieder in Ordnung bringen.
 
mace1978 schrieb:
Jetzt soll es seine Aufgabe sein, den Mangel in einer Frist zu beheben?
Erstens halte ich es für sehr fraglich, ob der Händler die Nachbesserung überhaupt an ihn weiter geben darf, wenn er es nicht möchte. Und wenn der Händler keine Frist zur Nachbesserung angibt, dann kann da auch keine Frist ablaufen. Und vor allem nicht in gerade mal einem Jahr.
Ich bin zwar kein Jurist, aber dass der Händler dort die Rechte seines Kunden missachtet hat ist wohl ziemlich offensichtlich.

Nein, es ist so, dass der Händler generell nachbessern muss, bzw. auch darf (vergessen manche gerne, wenn sie reklamieren und direkt ihr Geld zurück wollen).
Sofern der Händler nicht nachbessert, hat der Käufer immer das Recht - wenn eine angemessene Frist verstrichen ist - die Nachbesserung selbst vornehmen zu lassen und dem Händler in Rechnung zu stellen.
In diesem Fall ist es aber so, dass der Händler aus Effizienzgründen dem Käufer direkt diese Selbstvornahme angeboten hat, was ja hier wohl absolut sinnvoll ist.
Dennoch - mal die juristischen Fakten aussen vor gelassen: Diese Selbstvornahme sollte man dann schon relativ zeitnah tun, statt sich ein Jahr Zeit zu lassen. Wo sollte denn da dann die Grenze sein? Bei einem bereits 1 Jahr älteren Fahrrad könnte dieser Defekt bereits mehrfach aufgetreten sein und es könnte noch was anderes kaputt sein. Wie soll der Händler jetzt noch wissen, was konkret ein Gewährleistungsfall ist und was vom Käufer selbst verschuldet wurde.

Der Kunde hatte hier das Recht vom Händler zur Selbstvornahme zugesprochen bekommen. Insofern kann man nicht von Missachtung sprechen. Aber auch da gelten sicherlich Fristen (die ich allerdings nicht kenne), alles Andere wäre widerum eine Missachtung der Rechte des Händlers.
 
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