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Nö. Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht und ausstehende GEZ-Gebühren plus Mahnanteil per Vollstreckung ausgleichen will, dann ist das Vorhandensein der Rundfunkempfänger nicht mehr nötig. Denn der Vollstreckungsbescheid lautet dann auf einen im Verfahren festgesetzten Streitwert aus bereits angefallenen Ansprüchen und nicht auf Geräte, die für einen Rundfunkempfang geeignet sind und aktuell vor Ort sind.
Fazit: Die GEZ ist ein Saftladen, die vor keiner Methode zurückschreckt, solange diese sich bis zur Grauzone bewegt.
Kann man nur den Kopf schütteln. Man muss bezahlen, nur durch die Tatsache, dass man solche Geräte besitzt. Man vermutet also einfach, dass man dann das Programm der "tollen" öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten auch nutzt....
Ich finde das schon eine Art staatlich instituierte Kriminalbande......
Sollen die das Programm verschlüsseln!
Aber das kostet ja und am Ende hätte man sogar höchstwahrscheinlich weniger Einahmen......rentiert sich also nicht.