G
Ganzir
Gast
tarrabas schrieb:ich muss dich korrigieren, die älteste demokratie gabs bei den griechen
Ich denke du spielt auf die athenische Demokratie an, welche mir sehr wohl ein Begriff ist. Wenn du jedoch der amerikanischen Demokratie unterstellst, sich blos als eine solche anzugeben, dann kannst du aber auch die Athenische nicht als wirkliche Demokratie bezeichnen. Beachte, dass nur "Volljährige" grichische Männer, welche Athener von Geburt waren, das Wahlrecht hatten. Frauen generell nicht, Sklaven auch nicht und Ausländer (Metöken) hatten auch kein Wahlrecht.
Wenn also die athenische Demokrate eine Demokratie war, dann ist die US-Demokratie erst recht eine, da ein wesentlich größerer Anteil der Bevölkerung stimmberechtigt ist.
tarrabas schrieb:ist mir klar. nimm den schlechtesten vertreter der demokratie und du wirst sicher etwas daran auszusetzen haben
Mit Sicherheit, darum ging es mir jedoch gar nicht. Ich sagte lediglich, dass auch in einer Demokratie eine gesetzliche Regelung erlassen werden kann, welche nur auf eine bestimmte Gruppe zutrifft. Dies so sagtest du, wäre ein Hirngespinnst von mir. Was ich damit zu widerlegen gedachte. Mehr nicht.
tarrabas schrieb:sonst wirds sehr, sehr unglaubwürdig. darum belege es, oder schweige. das argument, dafür, wäre schlicht der nutzen. ist dieser nicht gegeben, kannst du gleich alle bürger aufrufen und ihnen gebieten, das geld direkt im klo runterzuspülen, warum den umweg steuern zahlen?
Auch Staatsausgaben erhöhen das BIP und sichern Arbeitsplätze. Geld ins Klo zu schmeißen wird eher zu Problemen in den Klärwerken führen.
gut, mal ganz langsam. die firma hypo-real-estate gibts noch? die firma ging, laut dir konkurs.
warum gibts den namen der firma noch immer? nun einfach unter deutscher staatsflagge? wo wurde die konkursmasse veräussert? war es ein konkurs? warum wurden nicht die konkurs-üblichen verfahren angewandt? auf die antworten von dir, bin ich nun gespannt.
OK nochmal: Hätte der Staat nicht eingegriffen, wäre die Bank pleite, damit hätten ide Aktionäre ihr Geld verloren. Nur durch eingreifen des Staates "lebt" die Bank noch. Warum sollte dies den Aktionären zu Gute kommen? Oder anders gefragt, hätten die Aktionäre ein Recht an ihren Anteilen behalten, dann hätten alle anderen Aktionäre von bankrotten Unternehmen Grund zur Klage warum der Staat nicht auch ihr Unternehmen gerettet hat oder nicht?
Um auf deine andere Frage zurückzukommen was nun dort genau geschehen ist:
Der Ganze vorgang wurde durch das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz rechtlich gedeckt.
Dieses sieht vor, dass das Unternehmen nun vom Staat wieder flott gemacht wird (was man dazu in kompetenztechnischer Hinsicht zu sagen mag, sei mal dahingestellt) und sobald dies geschafft ist wieder privatisiert, wobei die ehemaligen Aktionäre, neben einer Entschädigung, auch ein Vorzugsrecht beim Kauf haben, sofern sie denn davon gebrauch machen möchten.
Davon abgesehen sind Enteignungen sofern für das allgemeine Wohl von Bedeutung in Deutschland zulässig, ich weiß nicht wie das in der Schweiz ist, darum geht es aber wohl auch nicht vorrangig oder?
Sie ist im §1 Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt. Dort ist zu lesen:
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung
regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit
und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle
der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Nun eine gesetzliche Grundlage gab es, eine Entschädigung wurde den Aktionären wohl angeboten. Wie hoch die war weiß ich nicht. Sollten diese damit nicht zufrieden sein, so können sie immer noch den Rechtsweg beschreiten.
Das alles aber nur am Rande, da es wie ich finde nicht mehr wirklich viel mit:
GPS-Überwachung für Ermittlungen zulässig
zu tun hat.
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