Grafikkarte über Neupreis verkaufen

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Sapphire Fan

Commander
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Hallo,

ich weiß ehrlich gesagt nicht wo ich das Thema erstellen sollte/dürfte. Daher hier. Falls es hier nicht rein gehört, bitte verschieben. Mich interessiert folgendes. Darf ich denn eine vor ca 2 Monaten erworbene Grafikkarte für mehr als den Neupreis verkaufen und die Rechnung dann mitgeben zwecks Garantie? Also ich meine im Bezug auf Finanzamt etc?

Möchte gerne versuchen eine AMD RX6800/XT zu ergattern übern Drop und dann meine RTX3060TI verkaufen zu marktüblichen Gebrauchtpreisen. Ist es denn erlaubt die Karte über dem auf der Orginalrechnung vorhandenen Preis zu verkaufen, da der Preis einfach gestiegen ist? Ich habe für die Karte 630,00 ca bezahlt und hätte gerne gewusst ob ich sie jetzt beispielsweise für 700-850,00 verkaufen dürfte.

Danke an alle. Bitte nix bezüglich moralisch schreiben ;-)

Gruß Sapphire Fan
 
Als Privatmann kannst die Karte für den Preis verkaufen den man dir zahlt.
 
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Ok, muss ich das dann bei ka 100 bis 150 EUR Gewinn dem Finanzamt melden? Oder wie läuft das genau? Wie kann ich das melden um es theoretisch komplett korrekt zu machen? Auf der Lohnsteuererklärung? Das müsste ja dann der Lohi wissen oder? Muss ich das als Privatmann auch versteuern? Die Karte ist ja im Gebrauch und wurde nicht gekauft mit dem Hintergrund Gewinn zu erwirtschafen.
 
Motorrad schrieb:
Du kannst sie zu jedem Preis verkaufen! Einen möglichen Gewinn mußt du dann versteuern!

Nein, da gibts bestimmte Freibeträge aber eben auch Grenzen. Nicht verwunderlich, dass das bei uns ganz klar geregelt ist.
Glaube unter 17.500 Euro Umsatz pro Jahr sind da die Grenze. Google einfach danach. Versteuerung Privatverkauf.

Die Differenz, also deinen Gewinn von paar Hundert Euro interessiert das Finanzamt nicht, solange du Häufigkeit, Freibeträge usw beachtest.

vg Chris
 
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Ich denke als einzel Privatverkauf musst du gar nichts versteuern.
Das ist für den Eigenbedarf und nicht Gewerblich.
Das die Preise aufgrund eines mangels steigen ist in diesem Fall Glück für dich.

Den Freibetrag reizt du mit einer Grafikkarte gewiss nicht aus.
 
Sapphire Fan schrieb:
Ok, muss ich das dann bei ka 100 bis 150 EUR Gewinn dem Finanzamt melden?

Nein, musst du nicht, wenn du nicht (klein-) gewerblich handelst. Siehe Freibeträge / Häufigkeit.
 
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Sapphire Fan schrieb:
Ok, muss ich das dann bei ka 100 bis 150 EUR Gewinn dem Finanzamt melden? Oder wie läuft das genau? Wie kann ich das melden um es theoretisch komplett korrekt zu machen? Auf der Lohnsteuererklärung? Das müsste ja dann der Lohi wissen oder? Muss ich das als Privatmann auch versteuern? Die Karte ist ja im Gebrauch und wurde nicht gekauft mit dem Hintergrund Gewinn zu erwirtschafen.
wenn du sie teurer verkaufst als gekauft, ist das ein gewinn. auch wenn du das nicht ursprünglich beabsichtigst. korrekterweise wäre das einkommen aus selbständiger tätigkeit, wobei du ziemlich wahrscheinlich unter den freibeträgen bleibst, die steuerfrei durchgehen.

Kryss schrieb:
Nein, musst du nicht, wenn du nicht (klein-) gewerblich handelst. Siehe Freibeträge / Häufigkeit.
melden schon, steuern zahlen nicht. unabhängig von gewerbe ja/nein. gewerblich braucht dann einen gewerbeschein, is aber eine andere geschichte.
 
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Das Finanzamt könnte dazu ja mal eine Anleitung schreiben, vl bekommen sie die Ausgaben dafür sogar vielfach zurück 😬
 
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Hast du schonmal Steuererklärung gemacht? :cool_alt:
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres ist 600€. Deine 100€ Gewinn interessieren das Finanzamt nicht, kannst du aber natürlich trotzdem gern angeben. ;)
 
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Motorrad schrieb:
Du kannst sie zu jedem Preis verkaufen! Einen möglichen Gewinn mußt du dann versteuern!
Das ist Quatsch hoch 3. oder weißt du, ob das der Te gewerbemäßig macht, also regelmäßig?

Was wird hier für ein Unsinn getextet? Er muss nix in der Erklärung angeben, er verkauft einmalig eine Karte!
 
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Freigrenze 600 Euro für Privatverkäufe​

„Grundsätzlich sind private Veräußerungsgeschäfte komplett steuerfrei. Wer normale Gebrauchsgegenstände wie zum Beispiel Bekleidung oder Bücher kauft und wiederverkauft, braucht keine Steuern für den Verkauf zahlen“, so Mark Weidinger aus dem Vorstand der Lohi.

Anders sieht es aus, wenn man beispielsweise Schmuck innerhalb eines Jahres wieder zu Geld macht. Für Gegenstände, die nicht dem täglichen Gebrauch zugeordnet werden, gilt eine Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen auch Privatverkäufe versteuert werden. In diesem Fall muss der Gewinn in der Einkommenssteuererklärung aber nur dann angegeben werden, wenn er 600 Euro im Veranlagungszeitraum übersteigt. „Bei Eheleuten, die zusammen veranlagt sind, kann eine nicht ausgeschöpfte Freigrenze leider nicht auf den Ehepartner übertragen werden“, erklärt Mark Weidinger. Wird die Freigrenze überschritten, so ist der Gesamtgewinn als „sonstige Einkünfte“ zu versteuern und nicht nur der die Freigrenze übersteigende Betrag. Es kommt der persönliche Einkommenssteuersatz zum Tragen.

Das habe ich gerade gefunden. Ist das eine Ware des täglichen Gebrauchs?
Ich will ja mich damit nicht bereichern oder ähnliches. Muss ja auch für ne andere Karte Geld bezahlen und wenn ich sie in einem Drop günstig bekomme, ist es natürlich sehr schön, das wäre auch der einzige Grund eine zu kaufen, für den normalen Preis von ca 1,3k kaufe ich auch keine rx6800xt oO.

Danke für die Hilfe. Ist eigentlich nun alles beantwortet :-)
Kann mir wer noch sagen ob ich mit einer rx6800/xt Cyberpunk in 1440p mit Raytracing mit über 50 FPS spielen kann? Finde irgendwie keinen Videos wo dieses Fidelity Zeugs von AMD mit getestet wird, ohne läuft es nie mit gescheihtem Raytracing.

Danke an alle :-)
 
czmaddin schrieb:
korrekterweise wäre das einkommen aus selbständiger tätigkeit, wobei du ziemlich wahrscheinlich unter den freibeträgen bleibst, die steuerfrei durchgehen.
Das wäre absolut unkorrekt da der TE wohl keiner selbstständigen Tätigkeit als Verkäufer nachgeht.
 
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Ich habe das noch nie gemacht. Wäre der erste Fall :-) Evtl mache ich es auch wie bei meiner alten RTX2070 vor ca 2 Monaten verkauft für 400,00 glatt...also deutlich unter den 539 Neupreis. Allerdings würde ich die Karte nicht unter Neupreis abgeben. Aber mal sehen....so wie es jetzt scheint, bringt mir das ja nicht viel, da Cyberpunk ja mit der AMD-Karte wohl scheinbar nicht mit Raytracing vernünftig läuft, mangels DLSS.
 
Kryss schrieb:
Nein, da gibts bestimmte Freibeträge aber eben auch Grenzen. Nicht verwunderlich, dass das bei uns ganz klar geregelt ist.
Glaube unter 17.500 Euro Umsatz pro Jahr sind da die Grenze. Google einfach danach. Versteuerung Privatverkauf.

Die Differenz, also deinen Gewinn von paar Hundert Euro interessiert das Finanzamt nicht, solange du Häufigkeit, Freibeträge usw beachtest.

vg Chris
This.

czmaddin schrieb:
wenn du sie teurer verkaufst als gekauft, ist das ein gewinn. auch wenn du das nicht ursprünglich beabsichtigst. korrekterweise wäre das einkommen aus selbständiger tätigkeit, wobei du ziemlich wahrscheinlich unter den freibeträgen bleibst, die steuerfrei durchgehen.
Das ist korrekt, was du schreibst, aber:
@Kryss hat zum Einen schon gewisse Ausnahmeregelungen erwähnt und hinzu kommt, dass der Kauf und auch der anschließend erfolgte Verkauf nie mit Gewinnabsicht verbunden war. Als Privatperson hat man hier in der Regel nichts zu befürchten. Du kannst z.B. auch problemlos dein Auto für 3000 Euro kaufen und es kurz darauf wieder für 5000 Euro verkaufen. Sofern das Finanzamt Fragen stellt, bist du lediglich in der Beweispflicht. Das heißt, du musst beweisen, dass der Kauf von Anfang an nicht mit Gewinnabsicht verbunden war.

Gleiches gilt auch beim Hausverkauf. Du zahlst hier z.B. Erbschaftssteuer, falls das Haus aus einem Erbe stammt (und dann auch nur, wenn der Wert einen sehr hohen Betrag irgendwo um 400.000 bis 500.000 Euro überschreitet, wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe). "Gewinnversteuerung" fällt beim Hausverkauf in aller Regel dann an, wenn es sich um nicht selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Sollte das geerbte Haus also sofort verkauft werden, so wird hier vermutlich Steuerlast fällig. Das ist jedoch eine Sonderregelung für Immobilien, die auch als Altersvorsorge gelten.

Bei Waren und nicht als Altersvorsorge zählenden Wertgegenständen (also z.B. einen wertvollen Oldtimer) sieht das im Privatumfeld anders aus. Hier fallen in der Regel, wie bereits gesagt, auch bei Zugewinnen von mehreren tausenden Euro, keine Steuern an, sofern es sich (Achtung) um eine EINMALIGE Transaktion handelt.

Wenn du also deinen Audi R8 für 100.000 Euro verkaufen kannst (auch, wenn du ihn zuvor für nur 50.000 gekauft hast) - tu es und zwar steuerfrei. Wenn du nächste Woche jedoch direkt noch den Ferrari California und Porsche 919 hinterherverkaufst, wird's langsam komisch.

Von daher: mach dir keinen Kopf und verkaufe die Grafikkarte zum für dich bestmöglichen Kurs. Eine Meldung beim Finanzamt ist hier in keinster Weise notwendig und sorgt vermutlich eher für unnötige Verwirrung und Ärger.
 
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Oh, wir sind wieder bei Rechtsberatungs-Base.
Leute, macht doch nicht so ein Gewese.
1. Gibt es Freibeträge
Und
2. Kräht da kein Hahn nach

PS: Tipp an den TE. Wer zu viel fragt, bekommt zu viele dumme Antworten.
 
Kombra schrieb:
Das wäre absolut unkorrekt da der TE wohl keiner selbstständigen Tätigkeit als Verkäufer nachgeht.
Deswegen musst du Einnahmen, die nicht aus einem Angestelltenverhältnis entstehen, trotzdem darunter angeben - auch wenn es sich nicht um ein Gewerbe handelt.
 
Da ruft man mit unterdrückter Nummer beim nächsten Finanzamt an und lässt sich das von denen erklären. Habe ich so bei einem Kauf von Cryptowährung für einen Kumpel gemacht, nachdem ich im Netz nichts zufriedenstellendes gefunden hatte.
Das wäre zumindest meine Vorgehensweise. Ich hatte keinen Bock auf Stress mit dem Finanzamt. :D

Alternativ kann man auch einen Steuerberater bemühen. Viele geben einem bereitwillig Auskunft am Telefon.
 
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