Grafikkarte über Neupreis verkaufen

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Du wirst die Karte ja im eigenen Interesse per Kleinanzeigen verkaufen (Spart 11% gegenüber ebay) und dir natürlich das Geld BAR geben lassen bei Abholung.
Entsprechend weiß eh keiner, was du da machst. Mal abgesehen davon, dass du das auch so ohne Probleme machen kannst.
 
czmaddin schrieb:
Deswegen musst du Einnahmen, die nicht aus einem Angestelltenverhältnis entstehen, trotzdem darunter angeben - auch wenn es sich nicht um ein Gewerbe handelt.
Nein. Es fehlt das Merkmal des unternehmerischen Risikos. Ein einmaliger Verkauf fällt nicht unter eine selbstständige Tätigkeit.
 
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@Sapphire Fan
Wenn die neue Karte explizit auch für cyberpunk sein soll (wobei das Spiel mir zwar gut gefallen hat aber diesem Anspruch "Kaufentscheidung" imho nicht gerecht wird), dann würde ich auf nvidia und dlss 2.x setzen. Ob raytracing in wqhd flüssig möglich ist, ist auch sehr von deiner CPU abhängig. Unter einem Zen3 8-kerner, respektive Intel, wird das wahrscheinlich nichts mit >=60 fps. Hier kommts auf deinen Anspruch an die fps an. Pcgh.de haben nen schönen Benchmark dazu gemacht. Mein damaliger 3700x hat es z.b. Nicht geschafft, die 60 fps zu halten für die 3080 mit raytracing, 4k, dlss. Der 5800x packt das sogar im 65 Watt Modus.

vg Chris
 
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Naja, meine CPU ist denke ich für WQHD bei Cyberpunk schnell genug. Aber die Grafikkarte könnte einen Tick schneller sein, obgleich ich nicht unzufrieden bin. Aber, mehr geht immer und ist natürlich gerne gesehen :-)
Nehme gerne eine RX6800xt wenn ich am Ende nix drauf legen muss oder sogar noch was zurück bekomme :-)

Vlt verkaufe ich ja auch die RX6800/XT ausm Drop, sollte ich eine ergattern können und gönne mir ne RTX3070-3080. Mal sehen. Erstmal muss ich ja eine bekommen :-)
 
Sapphire Fan schrieb:
Naja, meine CPU ist denke ich für WQHD bei Cyberpunk schnell genug.

Leider nicht, sorry hatte die Signatur am Handy übersehen...

Der 10400 wurde nicht getestet, dafür aber der 10600, und der packt im Schnitt 58 FPS... in 1280x720........

Also kannst du das Ziel ja eh ad acta legen weil du dann sowieso den kompletten Unterbau wechseln müsstest...

https://www.pcgameshardware.de/Cybe...k-2077-Benchmarks-GPU-CPU-Raytracing-1363331/


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czmaddin schrieb:
Deswegen musst du Einnahmen, die nicht aus einem Angestelltenverhältnis entstehen, trotzdem darunter angeben - auch wenn es sich nicht um ein Gewerbe handelt.
Wieder so ein Quatsch...woher habt ihr nur euer halbgares Wissen und verbreitet diesen Unsinn auch noch im Netz? :D
 
Cardhu schrieb:
Und da das nicht passieren wird, solltest du vorher auch nicht deine Grafikkarte verkaufen :D
Ich verkaufe doch die jetzige auch erst wenn ich ne neue habe oO
wolve666 schrieb:
Wieder so ein Quatsch...woher habt ihr nur euer halbgares Wissen und verbreitet diesen Unsinn auch noch im Netz? :D

Warum, angeben muss man es ja....nur nicht versteuern dann halt.
Ergänzung ()

Kryss schrieb:
Leider nicht, sorry hatte die Signatur am Handy übersehen...

Der 10400 wurde nicht getestet, dafür aber der 10600, und der packt im Schnitt 58 FPS... in 1280x720........

Also kannst du das Ziel ja eh ad acta legen weil du dann sowieso den kompletten Unterbau wechseln müsstest...

https://www.pcgameshardware.de/Cybe...k-2077-Benchmarks-GPU-CPU-Raytracing-1363331/


Anhang anzeigen 1163438

Der 10400f wurde getestet...der ist gleich dem 10400 nur das er eben keine int. Graka hat.
Mir reichen als lowest FPS locker die 46FPS....nur möchte ich nicht als lowest iwas um die knapp über 30FPS haben. In Cyberpunk sind 46FPS noch recht flüssig wie ich finde. Schön zu sehen das hier Intel deutlich im Vorteil gegenüber AMD ist (ich bin eigentlich AMD-Sympatisant, da ich gerne die kleineren unterstütze ;-)). Schön zu sehen das meine CPU über dem 3700x ist :-)
 
Sapphire Fan schrieb:
Schön zu sehen das meine CPU über dem 3700x ist :-)

Das kann man aber so auch nicht wirklich fair vergleichen, der 10400 ist einfach 1 Jahr neuer...

Aber gut, jetz weisste Bescheid würd ich sagen.

vg Chris
 
Nur weil das eine älter/neuer ist, ist der Vergleich dennoch "fair", weil er eben rein objektiv ist.
Wenn ich sage, dass das eine Auto eben in 5 statt 10 Sekunden auf 100 ist, dann ist es eben 5 Sekunden schneller auf 100. Egal ob es 100k€ mehr kostet :D
 
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naja, das ein 6 Kerner mit eigentlich alter Architektur einen relativ neuen 3700x schlägt finde ich schon gut und beachtenswert :-)
 
Sapphire Fan schrieb:
Warum, angeben muss man es ja....nur nicht versteuern dann halt.
Es ging ja darum dass man es als "selbstständige Tätigkeit" angeben müsste. Und das ist eben Quatsch.
 
Kombra schrieb:
Nein. Es fehlt das Merkmal des unternehmerischen Risikos. Ein einmaliger Verkauf fällt nicht unter eine selbstständige Tätigkeit.
Mmh, ich muss also nur Privatverkauf angeben und bin steuerlich raus?
wolve666 schrieb:
Wieder so ein Quatsch...woher habt ihr nur euer halbgares Wissen und verbreitet diesen Unsinn auch noch im Netz? :D
Dann bitte kläre doch mal auf.
 
czmaddin schrieb:
Mmh, ich muss also nur Privatverkauf angeben und bin steuerlich raus?
So pauschal: Nö.
Habe ich auch nirgendwo behauptet.

Wenn du Gegenstände zur rein privaten Nutzung anschaffst und diese weiter verkaufst sind diese aber erstmal steuerfrei. Es kommt allerdings darauf an ob es sich bei den Gegenständen um Dinge für den "alltäglichen" Gebrauch handelt oder nicht. Der schwierige Teil ist das diese Gegenstände nicht definiert sind. Das selbst genutzte eigene Auto ist bspw. ein Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs. Wenn du also dein gebrauchtes Fahrzeug für 5.000€ verkaufst liegst du damit nicht über der Freigrenze von 600€ für private Veräußerungsgeschäfte, da ein solcher Verkauf nicht als solches zählt. Ob eine GPU dazu gehört darüber könnte man jetzt streiten. Persönlich würde ich diese ebenfalls als einen solchen Gegenstand einstufen.

Siehe dazu §23 EstG

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...]

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.


Sofern der TE seine GPU also für seinen eigenen Gebrauch gekauft hat und diese in der letzten Zeit auch genutzt hat bis er seine neue GPU bekam ist hier auch kein privates Veräußerungsgeschäft zu Stande gekommen. Demnach auch der Freibetrag von 600€ unerheblich.

Im hiesigen Fall würde ich persönlich sagen dass der TE gar keine Steuer auf den Verkauf zahlen muss da es eben nicht um ein Privates Veräußerungsgeschäft geht (da mMn hier Gegenstand des täglichen Gebrauchs) und keiner selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgegangen wurde.
Wenn der TE dies nun aber alle 3 Monate macht und dabei jedes Mal mit einer neuen GPU Gewinn erzielt könnte man ihm unterstellen, dass er hier in einer Gewinnerzielenden Absicht handelt und dementsprechend eine (nicht angemeldete) selbstständige Tätigkeit unterstellen.

Bei einem einmaligen Verkauf ist sowas aber absolut unwahrscheinlich.


Der Begriff "täglicher Gebrauch" ist übrigens nicht im Wortsinne zu verstehen. Der Gegenstand muss natürlich nicht "täglich" in Gebrauch sein. Das eigene Auto lässt man an manchen Tagen ja auch stehen.

Genau so wie mit den, von dir genannten, "selbstständigen Tätigkeiten", die man ebenfalls nicht im Wortsinn so sehen darf. Der TE handelt zwar im Wortsinn "selbstständig" da er alles "selbst" macht aber das hat mit einer "Selbstständigkeit" im steuerrechtlichen Sinne nichts zu tun.

Siehe: Selbstständige Tätigkeit - Definition

Eine selbstständige Tätigkeit (freiberufliche Tätigkeit) liegt vor, wenn die Arbeit nicht weisungsgebunden ausgeübt wird und keine Einbindung in die Organisationsstruktur eines Unternehmens vorliegt. Für den selbstständig Tätigen muss ein unternehmerisches Risiko bestehen.
Das "unternehmerische Risiko" ist hierbei von großer Bedeutung. Denn ohne Anmeldung eines Gewerbes besteht dieses nicht. Und da der TE nicht vorhat den Handel mit GPUs aufzunehmen und mehrere davon im Quartal zu veräußern (soweit ich das verstanden habe) gibt es auch keinen Grund eine erwerbsmäßige Tätigkeit anzunehmen, die eine Anmeldung eines Gewerbes nötig machen würde.

P.S.: Abzugrenzen davon sind übrigens Freiberufler, die weder unter Gewerbetreibende noch unter eine nichtselbständige Tätigkeit im Sinne eines Angestelltenverhältnisses fallen. Das hat zwar mit dem hiesigen Fall nichts zu tun, wollte es dennoch kurz erwähnen.
 
Danke an alle :-) Hier kann nun zu :-)
 
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