minimii
Rear Admiral
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This.DJKno schrieb:2. Kräht da kein Hahn nach
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This.DJKno schrieb:2. Kräht da kein Hahn nach
Nein. Es fehlt das Merkmal des unternehmerischen Risikos. Ein einmaliger Verkauf fällt nicht unter eine selbstständige Tätigkeit.czmaddin schrieb:Deswegen musst du Einnahmen, die nicht aus einem Angestelltenverhältnis entstehen, trotzdem darunter angeben - auch wenn es sich nicht um ein Gewerbe handelt.
Sapphire Fan schrieb:Naja, meine CPU ist denke ich für WQHD bei Cyberpunk schnell genug.
Und da das nicht passieren wird, solltest du vorher auch nicht deine Grafikkarte verkaufenSapphire Fan schrieb:Erstmal muss ich ja eine bekommen :-)
Wieder so ein Quatsch...woher habt ihr nur euer halbgares Wissen und verbreitet diesen Unsinn auch noch im Netz?czmaddin schrieb:Deswegen musst du Einnahmen, die nicht aus einem Angestelltenverhältnis entstehen, trotzdem darunter angeben - auch wenn es sich nicht um ein Gewerbe handelt.
Ich verkaufe doch die jetzige auch erst wenn ich ne neue habe oOCardhu schrieb:Und da das nicht passieren wird, solltest du vorher auch nicht deine Grafikkarte verkaufen
wolve666 schrieb:Wieder so ein Quatsch...woher habt ihr nur euer halbgares Wissen und verbreitet diesen Unsinn auch noch im Netz?
Kryss schrieb:Leider nicht, sorry hatte die Signatur am Handy übersehen...
Der 10400 wurde nicht getestet, dafür aber der 10600, und der packt im Schnitt 58 FPS... in 1280x720........
Also kannst du das Ziel ja eh ad acta legen weil du dann sowieso den kompletten Unterbau wechseln müsstest...
https://www.pcgameshardware.de/Cybe...k-2077-Benchmarks-GPU-CPU-Raytracing-1363331/
Anhang anzeigen 1163438
Sapphire Fan schrieb:Schön zu sehen das meine CPU über dem 3700x ist :-)
Es ging ja darum dass man es als "selbstständige Tätigkeit" angeben müsste. Und das ist eben Quatsch.Sapphire Fan schrieb:Warum, angeben muss man es ja....nur nicht versteuern dann halt.
Mmh, ich muss also nur Privatverkauf angeben und bin steuerlich raus?Kombra schrieb:Nein. Es fehlt das Merkmal des unternehmerischen Risikos. Ein einmaliger Verkauf fällt nicht unter eine selbstständige Tätigkeit.
Dann bitte kläre doch mal auf.wolve666 schrieb:Wieder so ein Quatsch...woher habt ihr nur euer halbgares Wissen und verbreitet diesen Unsinn auch noch im Netz?
So pauschal: Nö.czmaddin schrieb:Mmh, ich muss also nur Privatverkauf angeben und bin steuerlich raus?
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...]
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
Das "unternehmerische Risiko" ist hierbei von großer Bedeutung. Denn ohne Anmeldung eines Gewerbes besteht dieses nicht. Und da der TE nicht vorhat den Handel mit GPUs aufzunehmen und mehrere davon im Quartal zu veräußern (soweit ich das verstanden habe) gibt es auch keinen Grund eine erwerbsmäßige Tätigkeit anzunehmen, die eine Anmeldung eines Gewerbes nötig machen würde.Eine selbstständige Tätigkeit (freiberufliche Tätigkeit) liegt vor, wenn die Arbeit nicht weisungsgebunden ausgeübt wird und keine Einbindung in die Organisationsstruktur eines Unternehmens vorliegt. Für den selbstständig Tätigen muss ein unternehmerisches Risiko bestehen.