Garantie und Gewährleistung sind Unterschiede... bei Garantie spielt die Komponente "wann ist etwas kaputt gegangen" keine Rolle, bei Gewährleistung schon, und zwar so wie serra.avatar richtig bemerkt hat.
Und gerade, wenn du komplett vom Kauf zurücktreten willst und dann noch am besten den vollen Preis, dann kann es gut sein, dass sie dann halt sagen "beweise, dass der Fehler bereits existierte" usw...
Und auf der Wiki-Seite steht ja nur "vom Recht vom Kauf zurückzutreten Gebrauch machen" - so wie ich es lese, steht da nicht, dass einem dieses Recht eingeräumt wird, sondern nur wenn man dieses Recht hat (z.B. innerhalb der ersten 14 Tage), kann man davon Gebrauch machen, aber da wären mal paar Juristen echt nicht Fehl am Platz hier :-)
Und um die Sache mit dem Aldi-Brenner nochmal aufzugreifen - damals gab's diese 24-Monate Gewährleistung noch nicht... allgemein sollten einige, wenn sie von Erfahrungen berichten, sich nochmals selbst kritisch fragen: Wie war denn damals die Rechtslage? Gab es damals schon die 24-monatige Gewährleistungszeit?
@roof:
Sie garantieren die Funktion der Karte für 2 Jahre also müssen Sie gucken wo sie eine her bekommen.
Das ist so nicht korrekt. Sie dürfen dir ohne weiteres ein _besseres_ Modell als Austausch geben, falls das alte Modell nicht mehr aufzutreiben ist. Bei alten Festplatten kommt das nicht soo selten vor.