Graka Reklamation und Alternate!?

MAtzeX1800XT nimm das Geld und vergiss Alternate...dann holst Du dir wo anders ne x1950Pro und gut ist. Da gibst genug Angebote.
 
naja, ist schon lächerlich. ich seh bei uns im saturn nämlich immer sone karte rumhängen^^ da kauft ja auch kein schwein :D

aber wieso haben die die "ältere" karte nichtmehr, drehen dir aber eine langsamere, dafür aber wohl neuere an?? häääää? es gibt klar auch neuere aber langsamere karten, jedoch liegen die nichtmahl im 130er bereich
 
Die 1800xt gibt es bei Alternate !! und die ist ne gute Ecke schneller als die 1950pro.
 
Das ist die Crossfire Variante !

Also X1800 Crossfire, nicht XT, die Taktraten sind aber gleich.

Außerdem : Es kann Alternate egal sein, die sollen die beim hersteller reklamieren, der hat für Ersatz zu sorgen !

Grüße
Sascha
 
Ob das Crossfire Variante ist oder nicht ist völlig nebensächlich.
Es gibt eine 1800xt mit den selben Spezifikationen.
Diese kostet 129 Euro, Alternate ist bereit im Wert von 130, - zu entschädigen.
Bei genauem nachdenken wird vielleicht deutlich dass die lösung recht einfach ist, wie ich bereits eine Seite vorher aufgeführt habe........
 
@Brainexchanger...ja stimmt nur hoffentlich sind die bei Alternate auch so logisch drauf...
 
An Deiner Stelle würde ich alternate genau 3 Möglichkeiten geben:

1. Möglichkeit: Eine 1800XT als Ersatz für die defekte Karte.

2. Möglichkeit: Eine der 1800XT vergleichbare Karte als Ersatz. (also keine 1650)

3. Möglichkeit: Geld zurück.

Alles Andere wäre rechtlich nicht korrekt, da Du ja einen Schaden erlitten hast, den der Hersteller/Händler Dir zu ersetzen verpflichtet ist.
Du darf also nach dem Defekt mit einer neuen Ersatz-Grafikkarte leistungsmäßig nichtschlechter dastehen als vorher.

MfG Tuem
 
Selbst wenn sie nicht logisch denken können, wäre es kein problem die finanzielle Entschädigung in Höhe 130,- anzunehmen und für 129,- gleich die neue zu ordern.
Sehe kein wirkliches Problem. Für den Euro Gewinn kann er sich sogar noch 2 Kugel Eis kaufen
 
WTF? bei euch kostet eine kugel nur 50cent? :( bei uns 70 :(




das da oben ist ausdruck der tatsache, dass es sich wohl geregelt hat :D ich sehe echt kein problem mehr... belehrt mich des besseren!
 
vielleicht sind eure Kugeln dafür größer ?
 
ja, bei dem einen italiener machen die so für 70cent normale kugeln und für 30cent mehr den GANZEN becher voll, da stimmt das verhältnis sowas von GARNICHT^^
 
Hallo ersma,
habe die ganze Diskussion gelesen und möchte nun mal etwas Richtig stellen,vorausgestzt
die Angaben von Matze sind korekt .
Matze hat innerhalb der Garantie Anspruch auf ein neue Karte gleicher Bauart.
Alternate muss die Karte zum Hersteller schicken und auf Ersatz warten ende.Nix anderes kommt in frage.
Den andere Krempel den sie Dir andrehen wollen können sie sich in den Allerwertesten stecken.
Wenn es die Karte nicht mehr gibt,müssen Sie Dir den vollen Betrag oder eine andere Karte im gleichen Ursprungkaufwert erstatten.Nix anderes wird der Hersteller der Karte mit Alternate machen.
Noch was zu der 1800XT bei Altenate.Die Angaben stimmen nicht.Entweder ist der Tackt falsch oder die Bezeichnung oder mit Alternate geht es bergab.
Siehe: https://www.computerbase.de/artikel...n-x1800-xt-crossfire-edition-test.530/seite-2

Gruß die Tante
 
Eventuell hast du auch mehr Glück, wenn du die Karte direkt an den Hersteller zurückschickst. Das ist dann halt ein Pokerspiel...

Vielleicht rufst du mal beim Hersteller an, sagst du hast en Karte in nem lokalen Geschäft gekauft, der Laden ist Pleite nur hast du den Kaufbeleg nicht mehr... mehr als "Pech" können sie nicht sagen...
Der Hersteller wird vermutlich kulanter sein als Alternate...
 
Bei mir war es vollgendermasen.
Nach 1 Jahr ging meine 7900GT übern Jordan. Also zurück zu Alternate, von dort gings nach England zum Hersteller. Nach 2 Wochen hab ich nachgefragt was denn mit der Karte sei, die ist beim Hersteller war die Antwort und man könnte nicht sagen wann sie wieder kommt. Soweit so gut. Nach 4 Wochen wieder nachgefragt, gleiche Antwort. Hab mir in der zwischen Zeit ne 8800GTS 640 kb geholt, denn 4 Wochen ohne BF2 zocken war die Hölle. Nach 5 Wochen wieder angerufen, Antwort war, der Hersteller hat sie nicht mehr im Sortiment und wird mir na Alternative schicken un zwar ne 8800GTS 320 kb. Toll dachte ich, was soll ich mit der?. SLI ging ja nicht bei den 2 Versionen, hab stattdessen nen 22" TFT von Samsung geholt, dafür hatte ich mehr verwendung und mein Kaufpreis für die 7900 GT bekam ich komplett angerechnet.
Gut fand ich den Service nitt, vorallem dauerte es ewig bis jemand von der Hotline mal am Telefon war.
 
/Zitatanfang

Nacherfüllung

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (Bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 III 1 BGB).

Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

Dagegen liegt im Werkvertragsrecht im Falle des Nacherfüllungsverlangens des Bestellers das Wahlrecht beim Werkunternehmer, ob er den Mangel beseitigt oder ein neues Werk erstellt (vgl. § 635 I BGB).

/Zitatende von Wikipedia (Einsicht 19.07.2007)


liesst sich für mich so, als ob er die 360€ bekommt, falls die keine X1800XT mehr haben oder sie reparieren können :king: . Versuch also Gebrauch von deinem Rücktrittsrecht zu machen!!! Hoffen wir mal, dass dieses Recht existiert, da die Schreiber bei Wikipedia die Weissheit ja auch nicht mit Löffeln gefressen haben :D , und wer weiss ob ich das alles zu dieser Stunde richtig interprätiere.

Falls du Anrecht darauf hast, lass dich bloss auf nichts ein! Rücktritt heisst dann die Devise


P.S. Ich gehe natürlich davon aus, dass die Karte nicht durch dein Verschulden kaputt gegangen ist.
 
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nenrik: Schön, dass du den wichtigsten Teil nicht gelesen hast...
Ein Sachmangel liegt bei den folgenden Voraussetzungen vor:

- Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, § 434 I BGB. Liegt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit vor, dann liegt kein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ohne eine solche Vereinbarung liegt dann ein Sachmangel vor, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, § 434 I 2 Nr.1 BGB, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 I 2 Nr.2 BGB.
- Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 I Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insb. aus der Werbung) erwarten kann. Beispiel: Ein Auto wird in der Werbung mit einem Verbrauch von drei Liter angepriesen, während der tatsächliche Verbrauch fünf Liter beträgt.
- Falschlieferung, es wird eine andere, als die verkaufte Sache geliefert (sog. Aliud) oder Lieferung einer zu geringen Menge, § 434 III BGB. Beispiel: Der Verkäufer liefert anstelle einer Waschmaschine einen Trockner. Kein Sachmangel liegt dagegen vor, wenn der Verkäufer bei Lieferung klar macht, dass es sich bloß um eine Teilleistung handelt und der Rest später nachgeliefert wird. In diesem Fall fehlt es an der Übergabe der gesamten Kaufsache.
- Fehlerhafte Montageanleitung (sog. IKEA-Klausel) oder unsachgemäße Montage durch den Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen, § 434 II BGB. Wobei zu beachten ist, dass die fehlerhafte Montageanleitung dann keinen Sachmangel darstellt, wenn es gelungen ist die Sache fehlerfrei zu montieren. In diesem Fall hat der Käufer auch keinen materiellen Schaden.

Also eigentlich muss man Jura studieren um den ganzen Krams zu verstehen :-)
 
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ich verstehe diese juristischen Texte eh nicht wirklich...


Wenn aber ein Angebot seitens Alternate gemacht wird, dann geh ich einfach mal davon aus, dass sie den Fall als Gewährleistungsanspruch / Garantieanspruch anerkennen. Sonst hätten sie gleich gesagt... nix geht :) .

Es kann nicht repariert werden, und auch nicht ersetzt werden, da sollen die wenigstens ein für beide Seiten gesichtswahrendes Angebot machen. Das wäre nur fair, und Alternate würdig



greetz nenrik

P.S.: Ich denke es bringt mehr mit denen nett und freundlich zu reden, als impulsiv :)
 
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Berichte dann bitte nochmal wie es gelaufen ist, wenn du mit Alternate gesprochen hast! Würd mich dann ma interessieren ;)
 
nenrik: Ja, natürlich erkennen sie einen Anspruch an. Aber ob der Anspruch so weit geht, dass er wirklich das Anrecht hat, z.B. vom Kaufvertrag zurückzutreten, bezweifle ich, da fährt Alternate günstiger, wenn sie ihm tatsächlich eine bessere Grafikkarte als Ersatz geben.

Wobei zugegeben, ich kenn jemand, der hatte nach ~1 Jahr den defekten Aldi-Brenner zurückgegeben und 400 DM bekommen...
 
ich denke Aldi ist da eh ne ganz andere Kathegorie ;) .

Aber unter "zumindest gleichwertiger Grafikkarte" als Ersatz sollte das schon nicht ablaufen. Zumindest solange die Grafikkarte innerhalb der Spezifikationen betrieben wurde... Hoffen wir einfach mal auf das Beste :)


und... ja mich würde es auch brennend interessieren wie die Sache ausgeht
 
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