News Hassbeiträge: BKA-Meldepflicht auch für kleinere Plattformen

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smalM schrieb:
Die Meinungsfreiheit schützt, ungeachtet politischer Korrektheit, alle Meinungen, ohne daß es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erwiesen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden.
Falsch.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
 
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3rdStar schrieb:
bis Der fertig programmiert ist, sind wir bei win2030, zum BER rüberschiel
Der ist doch schon fertig und wird bereits eingesetzt.
hamju63 schrieb:
Das liest man selbst BEVOR man es abschickt.
Bei einigen bin ich mir da nicht so sicher^^
 
Hauro schrieb:
Über 2000 Jahre her, passt aber:

Zitat von Marcus Tullius Cicero: schrieb:
Eine Nation kann ihre Narren überleben und sogar ihre ehrgeizigsten Bürger. Aber sie kann nicht den Verrat von innen überleben. Ein Feind vor den Toren ist weniger gefährlich, denn er ist bekannt und trägt seine Fahnen für jedermann sichtbar. Aber der Verräter bewegt sich frei innerhalb der Stadtmauern, sein hinterhältiges Flüstern raschelt durch alle Gassen und wird selbst in den Hallen der Regierung vernommen. Denn der Verräter tritt nicht als solcher in Erscheinung: Er spricht in vertrauter Sprache, er hat ein vertrautes Gesicht, er benutzt vertraute Argumente, und er appelliert an die Gemeinheit, die tief verborgenen in den Herzen aller Menschen ruht. Er arbeitet darauf hin, dass die Seele einer Nation verfault. Er treibt sein Unwesen des Nächtens heimlich und anonym bis die Säulen der Nation untergraben sind. Er infiziert den politischen Körper der Nation dergestalt, bis dieser seine Abwehrkräfte verloren hat. Fürchtet nicht so sehr den Mörder. Fürchtet den Verräter. Er ist die wahre Pest!.

Dir ist schon klar, dass genau diese Idee vom "Feind/Verräter im Inneren" sowhol die Grundlage rechter Propaganda ("volksverräter") und Aufrufe zum Mord ist, als auch der offizielle Anlass für diese neue Welle an überwachungsgesetzen ist. Ich wäre sehr vorsichtig damit sich dieser Sichtweise zu bedienen. Mit dem ominösen "Feind im Inneren" kann man letztendlich jede Maßnahme von Überwachung, über Zensur, bis zur Gewalt gegen jeden rechtfertigen - je nachdem, wer den gerade nach der persönlichen definition "der Feind" ist und das ist ja exakt das, was wir nicht wollen.
 
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RfgsWlcm2k17 schrieb:
Nein, er hat recht
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Pinsel schrieb:
Mein Gedanke. Wie wäre bei dem Forentroll die Woche dann der weitere Weg gewesen? Hätte CB Anzeige erstatten müssen? Hat CB Anzeiger erstattet? Hat CB unserer IP gespeichert?
Falls der Typ gemeint ist, der letztens nachts hier alles mit Hakenkreuzen vollgespamt hat:
das würde ich auch gerne wissen, eine Anzeige wäre berechtigt gewesen. Und wenn es nur ein kleines Kind war: so wird dem wenigstens sinnbildlich auf die Finger gehauen, kann nur lehrreich sein.
Wenn es jmd strafmündiges war: Sozialarbeit in Flüchtlingsheimen oder jüdischen Einrichtungen.
 
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Ich kann den jungen Leuten nur raten, wählt endlich eine andere Partei und lasst die Finger von den Vollüberwachern CDU/CSU, SPD, FDP. Die haben den Mist immer wieder gefordert und lassen trotz Gerichtsurteile (eine anlasslose Protokollierung ist nicht zulässig) nicht die Finger davon.
Selbst die Grünen sind mit ihrer Verbotsmentalität ganz vorne mit dabei. Übrigens hat die CDU es heimlich noch geschafft die Grundrente zu kürzen um etwa hunderttausend Menschen. Ihr seid denen ohnehin gar nichts mehr Wert!

In einem funktionierenden Staat würde es keine Meldungen von Portalen geben. Zur Wehr setzen kann sich jeder direkt indem er eine Anzeige auf Beleidigungen schreibt.

Übrigens betreffen die neuen Gesetze dann Plattformen wie Steam, Origin, Uplay, Battle.net und viele andere. Es ist also keineswegs unwichtig.
 
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RfgsWlcm2k17 schrieb:
Wenn du schon Gestzestexte zitierst, dann solltest du wenigstens wissen worum es geht.
Das, was du als falsch bezeichnest war das Zitat aus einem maßgeblichen Urteil der Bundesverfassungsgericht zum Thema Meinungsfreiheit.
https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html

Ich sehe schon lauter juristisch überforderte Foren-Moderatoren, die entscheiden müssen ob etwas Strafbares vorliegen könnte.

Ups, da war jemand schneller.
 
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Miuwa schrieb:
und Aufrufe zum Mord ist,
Merkwürdig ist, dass dies gerade auf Indymedia gegeben ist und nicht dagegen unternommen wird. Und von wo kamen die Drohungen auf die Familie Kemmerich in Thüringen, die ihn zum Rücktritt veranlasst haben. Seine Frau wurde sogar auf der Straße bespuckt. Egal woher es kommt, muss was strafbar ist verfolgt werden.
 
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Ich finds immer wieder erstaunlich, dass die (anscheinend seit ein paar Jahren aus allen Löchern kriechenden) "Nazis" jetzt das vollbringen, was man mit den Stories über Kinderschänder, Terroristen etc über 2 Jahrzehnte nicht geschafft hat.

Im Gegensatz zu KiPo und Co damals sind einige größere Leitmedien (primär denke ich an Spiegel Online, die vor 5-10 Jahren noch kritischer waren) jetzt auch voll auf den Panikzug aufgesprungen. Es wird gefühlt bis auf einige Nerd-Ecken mittlerweile überall der Eindruck erweckt, dass die Überwachung des Internets zum Minderheitenschutz und zur Einhaltung von Konversationshygiene unumgänglich ist.

Verrückte neue Welt.
 
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@Beatmaster A.C. Und jetzt bitte noch mal die Erläuterungen zu diesem Urteil lesen. Das Bundesverfassungsgericht hat damit keineswegs legitimiert, dass man jedwede Meinung kundtun darf OHNE das es Konsequenzen hat! Grundlegend tut die Meinungsfreiheit das, sie hebelt damit aber nicht andere, bestehende Gesetze aus (Strafgesetz, Hausrecht). Den Ausspruch muss man zwingend im Kontext sehen und nicht losgelöst. Sonst kommt es zu genau jener Fehlinterpretation, die hier grade beispielshaft zutage tritt.
 
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Mustis schrieb:
* Überflüssiges Zitat editiert! *
habe ich auch nirgendwo behauptet dass das Gesetz andere aushebelt.
Aber Meinungsfreiheit bedeutet auch seine Meinung (im rechtlichem Rahmen) sagen zu dürfen ohne Repressalien von Staat und Regierung zu befürchten und genau das wird versucht von der Lambrecht und Seehofer auszuhebeln.
 
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Nein, wird es nicht. Es wird versucht diesen rechtlichen Rahmen zu ändern. Das muss natürlich mit der entsprechenden Skepsis beobachtet werden, aber grundsätzlich ist daran weder was falsch (An Internet war nicht mal zu denken, als dieses Gesetze erlassen wurden) noch ist es ungewöhnlich. Gesetze werden permanent an neue Entwicklungen und damit auch Techniken angepasst.

Das ist im übrigen weder ein für noch wider zu diesen Plänen. Es ist eine wertneutrale Erklärung.
 
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ich bin für Plätze in jeder Stadt wo man sich wort- oder tatkräftig mit seinen Kontrahenten auseinandersetzen kann.
Das Ganze wird natürlich zur besten Sendezeit von den als seriös bekannten Privatsendern mit ordentlich Werbung live übertragen.
 
RfgsWlcm2k17 schrieb:
Direktes Zitat - BVerfG 28.11.2011

Du solltest Dich dringend auf den Weg nach Karlsruhe machen und denen dort unter die Arme greifen. Denn offensichtlich haben diese Versager Deine Expertise dringend nötig.
 
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WommU schrieb:
Der Haß weitet sich ja immer mehr aus.
Es muß endlich etwas dagegen unternommen werden, dass Menschen öffentlich als "Pack", "Gesindel", Arschloch", "Krebsgeschwür" oder "Abschaum" beschimpft werden.

Warum nur habe ich meine Zweifel, dass auch ein Elmar Brok für ein "Krebsgeschwür" angeklagt würde?
 
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WommU schrieb:
Nicht nur Morddrohungen gegen Politiker. In Thüringen gab es vor der Wahl auch Drohungen gegen die Kinder eines sehr bekannten Spitzenkandidaten der großen Parteien.
So weit sind wir schon wieder.
Und nach der Ministerpräsidentenwahl das gleiche gegen den gewählten Ministerpräsidenten und seine Familie bis er seinen Rücktritt verkündete. Und nicht von rechts.
 
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Interessant finde ich immer wieder, wie versucht wird "deutsches Recht" dann über internationale Firmen zu stülpen...
Wird dann Wargaming alle WoT Nutzer erfassen, um im Notfall die IP des *ausländischen" Haters an deutsche Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten? Werden nur deutsche Gamer erfasst?
 
Denen ist schon klar, dass das sehr leicht missbraucht werden kann? Denen ist schon klar, dass Anonymität im Netz so wichtig ist, weil Konversationen von 10000 von Menschen jahrelang gelesen werden können? Du magst einen User nicht, einfach mal das BKA auf den Hals hetzen. Willkommen im dauerhaften leben in Unsicherheit bei Beteiligung an Plattformen.

Als nächstes kommt dann das verpflichtende Tragen von HassRedePods die deine Gespräche überwachen, falls es "Hassrede" gibt.

Es ist ganz ganz schlimm was da gerade passiert und eine echte Gefahr für die Gesellschaft.
 
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Es wird Zeit, dass dieses verfassungswidrige NetzDG vom BVerfG gekippt und verboten wird.

Die Verfassungsfeinde die das installiert haben, gehören imho beobachtet.
 
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askling schrieb:
Denen ist schon klar, dass das sehr leicht missbraucht werden kann? Denen ist schon klar, dass Annonymität im Netz so wichtig ist, weil Konversationen von 10000 von Menschen jahre Lang gelesen werden können? Du magst einen User nicht, einfach mal das BKA auf den Hals hetzen. Willkommen im dauerhaften leben in Unsicherheit bei Beteiligung an Plattformen.

Als nächstes kommt dann das verpflichtende Tragen von HassRedePods die deine Gespräche überwachen, falls es "Hassrede" gibt.

Es ist ganz ganz schlimm was da gerade passiert und eine echte Gefahr für die Gesellschaft.
Für mich hört sich das so an "Oh nein, man kann nicht mehr anonym schreiben, dass Flüchtlinge im Park Kinder essen...". Nein im ernst wovor hast du (persönlich) Angst? Solange man nicht hasst hat man auch nichts zu befürchten und wer hasst darf durchaus auch mal ein Rüffel dafür kriegen
 
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