Internetanschluss weiter bezahlen trotz Umzug mit Sonderkündigungsrecht?!

nighteeeeey

Commodore
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Nabend

ich bin im Oktober von NRW nach Berlin gezogen. Ich hatte einen UM Anschluss den es ja bekannterweise in Berlin nicht gibt. Habe am 23.10. meine Wohnungsgeberbescheinigung eingereicht und damit Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht gemacht. Damit dachte ich, hätte sich die Sache erledigt.

Jetzt verlangen sie aber immer noch Geld von mir und schicken mir weiterhin Rechnungen und Mahnungen weil sie der Meinung sind, dass ich noch mindestens 3 Monate weiter eine Leistung bezahlen müsste, die ich nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

Gibt es dafür IRGENDEINE Rechtsgrundlage??? Oder haben die sich das einfach nur so ausgedacht und ich muss jetzt nach deren Pfeife tanzen? Ich kann mir schwer vorstellen dass irgendwo steht "Nee nee also ja auch wenn Sie Umziehen und die Leistung gar nicht mehr benutzen können müssen Sie immer noch 3 Monate weiter Ihren Anschluss bezahlen"??? :grr::grr::grr:
 
NighteeeeeY schrieb:
dass ich noch mindestens 3 Monate weiter eine Leistung bezahlen müsste, die ich nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
völlig korrekt

Was kann den Unitymedia dafür dass du umziehst? Du hast einen Vertrag über 24 Monate gemacht und willst den jetzt vorzeitig beenden. Dafür sind eben 3 Monate "Strafe" rechtlich vorgesehen.
 
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Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Diese 3-monatige Frist beginnt nach aktueller Rechtsprechung erst mit dem tatsächlichen Umzug.

Dies bedeutet: Auch wenn Verbraucher z. B. bereits 6 Monate vor dem Umzug zum Umzugstermin kündigen, müssen sie grundsätzlich noch 3 Monate nach dem Auszug ihren Anschluss bezahlen, auch wenn sie die vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Dies soll dem Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern dienen, und der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen erhalten.
https://www.verbraucherzentrale.de/...e-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034
 
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Das ist richtig. Musst dann noch für 3 weitere Monate weiter zahlen.

An deiner stelle würde ich schnell die Rechnungen zahlen. Ansonsten kann es sehr Teuer werden.
 
"Sonderkündigungsrecht

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Diese 3-monatige Frist beginnt nach aktueller Rechtsprechung erst mit dem tatsächlichen Umzug.


Dies bedeutet: Auch wenn Verbraucher z. B. bereits 6 Monate vor dem Umzug zum Umzugstermin kündigen, müssen sie grundsätzlich noch 3 Monate nach dem Auszug ihren Anschluss bezahlen, auch wenn sie die vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Dies soll dem Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern dienen, und der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen erhalten."

Quelle: Verbraucherzentrale
 
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und vorziehen kann man es auch nicht denn wenn du nach 3 monaten dann doch nicht ausziehst bist du aus dem vertrag und hast 3 monate weniger bezahlt.
 
Wieso Rechtsgrundlage? Völlig irrelevant. Man kann vertraglich fast alles festhalten und regeln solange es eben nicht gegen ein Recht verstößt. Und wieso sollte eine Aufwantsentschädigung bei Sonderkündigung gegen irgend ein Recht verstoßen? Er hat einen Vertrag unterschrieben wo das drin steht also muss er sich auch dran halten.

Manchmal wundere ich mich wie einige durchs Leben stolpern ohne einen blassen Schimmer zu haben was eigentlich geht und nicht.
 
Ja... und was tritt in Kraft wenn es im Vertrag und/oder den AGB nicht geregelt ist? Gar nichts? :)

Der Anbieter kann im Vertrag oder AGB festlegen, dass die Frist kürzer ist, aber nicht länger.
 
Danke
 
Eine quasi rechtliche Grundlage (wenn auch nicht zwingend verbindlich) entsteht auch, wenn vorhergehende Urteile die gleiche Sache bereits befunden haben.
 
NighteeeeeY schrieb:
Nabend

ich bin im Oktober von NRW nach Berlin gezogen. Ich hatte einen UM Anschluss den es ja bekannterweise in Berlin nicht gibt. Habe am 23.10. meine Wohnungsgeberbescheinigung eingereicht und damit Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht gemacht. Damit dachte ich, hätte sich die Sache erledigt.
Hoffentlich per Einschreiben und in angemessener Form, Musterbrief ... .
November, Dezember und Januar, drei Monate, hast Du vom spontanem Verständnis Deine Pflicht getan.
Da hier keiner Rechtsanwalt mit Kentniss des Vertrags (incl. Kleingedrucktem) ist, würde ich mich zügig an einen Anwalt wenden und mit einem Vermerk -Unter Vorbehalt- erstmal bezahlen bevor es im Falle zu Deinen Ungunsten noch viel teurer wird.
 
Es geht ja um die 3 Monate, die er dachte nicht zahlen zu müssen und jetzt von UM angemahnt werden. Und damit sind sie völlig im Recht.
Ich mein klar, eine Erstberatung beim Rechtsanwalt ist oft kostenlos, schadet also nicht.
 
Mag sein, der Zeitraum ist für mich nicht so offensichtlich. Sollte es sich tatsächlich um die drei letzten Monate handeln, sollte man wohl froh über die Geduld von UM sein, dass die es noch nicht an ein Inkasso übergeben haben, da wird es dann richtig teuer.
 
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