nighteeeeey
Commodore
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- Jan. 2007
- Beiträge
- 4.266
Nabend
ich bin im Oktober von NRW nach Berlin gezogen. Ich hatte einen UM Anschluss den es ja bekannterweise in Berlin nicht gibt. Habe am 23.10. meine Wohnungsgeberbescheinigung eingereicht und damit Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht gemacht. Damit dachte ich, hätte sich die Sache erledigt.
Jetzt verlangen sie aber immer noch Geld von mir und schicken mir weiterhin Rechnungen und Mahnungen weil sie der Meinung sind, dass ich noch mindestens 3 Monate weiter eine Leistung bezahlen müsste, die ich nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Gibt es dafür IRGENDEINE Rechtsgrundlage??? Oder haben die sich das einfach nur so ausgedacht und ich muss jetzt nach deren Pfeife tanzen? Ich kann mir schwer vorstellen dass irgendwo steht "Nee nee also ja auch wenn Sie Umziehen und die Leistung gar nicht mehr benutzen können müssen Sie immer noch 3 Monate weiter Ihren Anschluss bezahlen"???


ich bin im Oktober von NRW nach Berlin gezogen. Ich hatte einen UM Anschluss den es ja bekannterweise in Berlin nicht gibt. Habe am 23.10. meine Wohnungsgeberbescheinigung eingereicht und damit Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht gemacht. Damit dachte ich, hätte sich die Sache erledigt.
Jetzt verlangen sie aber immer noch Geld von mir und schicken mir weiterhin Rechnungen und Mahnungen weil sie der Meinung sind, dass ich noch mindestens 3 Monate weiter eine Leistung bezahlen müsste, die ich nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Gibt es dafür IRGENDEINE Rechtsgrundlage??? Oder haben die sich das einfach nur so ausgedacht und ich muss jetzt nach deren Pfeife tanzen? Ich kann mir schwer vorstellen dass irgendwo steht "Nee nee also ja auch wenn Sie Umziehen und die Leistung gar nicht mehr benutzen können müssen Sie immer noch 3 Monate weiter Ihren Anschluss bezahlen"???