Kein Bild trotz Senderliste....

Relaxter

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Nabend erstmal.


Mit vollem Frust im Bauch wende ich mich mal an euch, vielleicht wisst ihr ja weiter.

Ich habe einen paar Tage einen Scaleo T von Fujitsu-Siemens vor mir, indem eine
Creatix DVB-T/TV-Tuner-Karte CTX917 V.1 drin steckt. Als Betriebssystem wird
Windows XP Media Center Edition verwendet. Via Media Center sollte der TV-Empfang laufen - tut er aber nicht, bei der Suche der Sender findet er keine, als Hilfe sagt das Center nur, ich solle die Verbindung checken oder einen anderen Tuner nehmen (ausgezeichnete Hilfe, btw).

Bei der Auswahl der TV-Signalanbieter vor der Suche nach empfangbaren Diensten ist folgende Liste zur Auswahl - wobei ich jede Option probiert habe und keine funktioiert hat.

1. Allgemeine Senderliste der Kabelnetze - Analog
2. Allgemeine Senderliste der Kabelnetze - Digital
3. Kabel Anschluss Analog (208)
4. Kabel Anschluss Digital (1)

Ich weiß nur, das wir Kabelanschluss haben, welcher davon jetzt die richtige Wahl ist weiß ich nicht. Bei meinem normalen Fernseher funktioniert der Kabelanschluss allerdings definitv, per analogen Kabel wie ich mein.

Fazit: Eine Senderliste ist durch einen automatischen Download vom Media Center vorhanden, das Bild ist aber bei jedem Sender Schwarz-weiß, untermalt mit Rauschen.


Ich hoffe, ihr wisst Rat, ich bin mit meinem Latein am Ende - vorallem auch, weil ich zum ersten mal einen Tv-Tuner bediene/mein eigen nenne.


Mfg

Relaxter
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist der Tuner im Gerätemanager korrekt installiert? Ich hatte mal ziemliche Probleme mit einer Tuner-Karte, die ähnliches Verhalten zeigte. Es lag leider am Treiber (Fehlercode 10). Abhilfe könne hier aktuellere bzw. alternative Treiber schaffen.
 
Hast Du die richtige Postleitzahl eingegeben?
Hiervon hängt die Senderzusammenstellung ab (ist unterschiedlich bei den Anbietern).

Wähle "Kabelanschluss Analog (xxx)"

Wenn das Kabel-Antennenkabel korrekt angeschlossen ist, sollte es auf anhieb klappen.

Das Rauschen ist ein Zeichen für ein nicht korrektes Antennensignal/Kabel.

MfG retepz
 
Unterstüzt die Karte über Analog? ;)
 
Hallo!

Ich habe genau den gleichen PC wie der Themensteller.Allerdings habe ich das Problem das der Ton dem Bild um mindestens 3 sekunden hinterherhängt.Gibt es da irgendwleche Patches oder ist die TV-Karte einfach Müll?Mittlerweile ärgere ich mich nur noch darüber.Da man im Interent auch keine Hilfe dazu findet.

gruß einza
 
dasn gleiche problem mit dem ton habe ich auch!!! hab auch den gleichen PC. Habe aber shcon festfestellt dass es sich um ein konflikt zwischen windows lautstärke regelung und media center regelung handelt

bitte helft uns ;)
 
Und ich HABS GEFUNDEN !


haha es geht wunderbar....Lösung...

PC aufschrauben und von der Tv-Karte den ROTEN Stecker abziehen...der ist zuviel und siehe da es geht ohne verzögerung, bild genau und perfekt !

[hab die 30 überflüssigen ! mal rauseditiert]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber in dem Fall müsste ich ja das Siegel entfernen, welches am PC angebracht ist und damit würde ja wohl mein Garantieanspruch entfallen oder?
 
Ja, würde er, aber das ist eigentlich egal? Oder halt für dich nicht? Wenn nicht rufst du beim Kundendienst an, sagst den das und das du den Grund im Netz gefunden hast. Dann dürfen die dir einen Mitarbeiter schicken. Aber ich würde auf kostenlos bestehen weil es ja ihr fehler war falls sie kosten beanspruchen wollen.
 
ja hab mich jetzt mal an seimens gewandt mal sehn was die dazu meinen.Willl halt bei einem Discount pc nicht gleich die Garantie verlieren da ich shconmal schlechte Erfahrung gemacht habe(Festplatte war defekt)
 
so ich habe jetzt eine antwort vom siemens-support bekommen und die lösung ist noch viel einfacher.eifach bei der windows-lautstärkeregelung den haken reinmachen bei cd-player (Ton aus) und shcon funktioniert die Karte einwandfrei.Ohne PC aufzuschrauben! :D
 
einza schrieb:
Aber in dem Fall müsste ich ja das Siegel entfernen, welches am PC angebracht ist und damit würde ja wohl mein Garantieanspruch entfallen oder?

Nein, der Garantieanspruch bleibt erhalten. Das hat der BGH in einem Urteil so festgelegt.
 
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