Kündigung erhalten steht mir Abfindung zu?

BitBamBam

Ensign
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Ein nettes Hallo in die Runde

Es geht um die Kündigung die ich von meinem Arbeitgeber heute erhalten habe.
Ich bin Zeitarbeiter/Leiharbeiter mein Arbeitsvertrag besteht seit Mitte Juli 2010 und ist unbefristet. Also stolze 29Monate und 2 Wochen.

In der Kündigung steht folgendes:
"hiermit kündigen wir ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.12.2012.
Sollte die Kündigungsfrist aus irgendeinem Grunde nicht gewährt sein, gilt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.




Dieses Wort "fristgerecht" aha hmm.. gefällt mir nicht. Muss hier nicht "aus betriebsbedingten gründen" stehen?




Da ich nicht weiß wie ich nun vorgehen muss, brauche ich jedenfalls ein Rat von jemanden der sich mit dieser Materie auskennt. Also ich möchte in erster Linie meine Abfindung erhalten und eine neue Arbeitsstelle ab Februar ist so gut wie sicher. (Habt erbarmen ich liege den Steuerzahlern unter uns maximal 1 Monat auf der Tasche) ;)

Google wurde schon gequält spuckt "nur" Beamtendeutsch raus :freak:

Bin für jeden Rat der Otto-Normal-Verbraucher verständlich geschrieben ist dankbar. ;)
 
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Das fristgerecht bezieht sich nur auf den §622 BGB (Kündigungsfristen) und hat mit der Formulierung "aus wirtschaftlichen Gründen" (Kündigungsgrund) nichts zu tun.
 
So einfach ist das nicht. Dazu fehlen Fakten. Kannst dich hier einlesen. Aber auch mit den Fakten, wird dir hier keiner die Frage zu 100% beantworten können. Ist kein einfaches Thema, da Grundsätzlich erstmal kein Anspruch auf eine Abfindung besteht.

Gibt es einen bestimmten Grund für deine Kündigung?
 
1. es gibt keinen generellen anspruch auf eine abfindung (keine ahnung, woher dieses märchen kommt, es hält sich aber hartnäckig)
2. gibt es einen sozialplan? gibt es eine betriebsvereinbarung? gibt es eine tarifvertragliche regelung?
3. wenn 2. nicht zutrifft, bleibt dir noch, mit dem arbeitgeber zu verhandeln. ja, abfindungen sind verhandlungssache, wenn sie nicht geregelt sind. nur: warum sollte der ag dir eine abfindung zahlen? desweiteren kanns hier stress geben wegen krankenversicherung und arbeitslosengeld 1 - je nach art der abfindung (formulierung, aufhebungsvertrag usw.)
4. wenn du es wirklich drauf anlegen willst: reich klage beim arbeitsgericht ein (innerhalb von 3 wochen nach kündigungszugang). nur sollte da auch was hinterstehen, zb irgendein grund, warum deine kündigung ungerechtfertigt ist. ist das nicht der fall, bringt das auch nichts ;) zudem müsste die klage auf wiedereinstellung bzw. nichtigerklärung der kündigung lauten - und das willst du ja nicht.
5. solltest du auf utopische summen im 5stelligen bereich spekulieren: vergiss es gleich wieder. üblich ist ein halbes monatsgehalt pro beschäftigungsjahr. und das muss zudem noch voll versteuert werden. aber auch hier gilt: du bekommst WENN dann das, was der ag bereit ist zu zahlen.

weiterführende infos gibts bei deiner gewerkschaft, beim betriebsrat oder im KSchG.
 
Heretic Novalis hat eigentlich schon alles wesentliche geschrieben. Ich würde allerdings als erstes mal beim Arbeitgeber den Kündigungsgrund erfragen. Da du ja einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast sollte dieser eigentlich in der Kündigung angegeben werden.
 
Der TE ist Zeitarbeiter... ohne jetzt auch nur einen Gesetzestext zu kennen, sage ich einfach, dass es einfacher ist einen Zeitarbeiter auch ohne Grund zu kündigen.
Die Frage ist:
Wer hat dich gekündigt?

Deine Leiharbeitsfirma oder die Firma wo die Leiharbeitsfirma dich hingeschickt hat?
 
SpookyFBI schrieb:
Der TE ist Zeitarbeiter... ohne jetzt auch nur einen Gesetzestext zu kennen, sage ich einfach, dass es einfacher ist einen Zeitarbeiter auch ohne Grund zu kündigen.
Die Frage ist:
Wer hat dich gekündigt?

Deine Leiharbeitsfirma oder die Firma wo die Leiharbeitsfirma dich hingeschickt hat?

Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Du bist unbefristet beschäftigt. D.h. du kannst nicht einfach "grundlos" vor die Tür gesetzt werden.
Was ist den der Kündigungsgrund? (Achtung! du musst innerhalb 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.)
Falls Rechtsschutz vorhanden ggf. zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.

Meines Wissens müssen Zeitarbeitsfirmen für eine gewisse Zeitvermittlungsbemühung zeigen bevor eine Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages gerechtfertigt ist --> z. B. ein Angriffspunkt im Falle einer. I.d.R. wird sich die Firma mit dir dann auch finanziell einigen wollen.

Alles weitere klärst du lieber mit einem fachkundigen Anwalt.
 
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1. Ein Kündigungsgrund muss in der Kündigung nicht angegeben werden.

2. Solltrest du klagen, wenn du nicht schon einen neuen Job zum 1.1.13 hast, da du ansonsten eventuelle eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommst

3. Die Klage wird auf Wiedereinstellung geführt, in 99% der Fälle einigt man sich jedoch vor Gericht, dass eine Einstellung auf Grund des vertrauensverlustes nicht mehr sinnvoll ist und eine Abfindung gezahlt wird.

4. In der Regel beläuft sich die Abfindung auf 0,5 Monatsgehalt pro Dienstjahr (wie Helvetic geschrieben hat)

5. Die Abfindung ist steuerpflichtig aber sozialversicherungsfrei, lohnt sich also

6. Die Kosten des Verfahrens in der 1. Instanz (Gericht und dein RA) zahlst du, auch beim Siegen. Da macht sich eine Rechtsschutz bezahlt. Falls keine da, vom RA ausrechnen lassen, was dich das Verfahren kostet und wie hoch die mögliche Abfindung wäre, ist das ergebnis negativ, auf Klage verzichten. Die Berechnung dir geben lassen und damit zum Arbeitsamt um die Sperre zu entgehen.
 
Alles wesentliche ist ja schon gesagt wurden. Grund muss bei fristgerechter Kündigung nicht genannt werden, ist aber hilfreich bei einer evt. Verhandlung. Abfindung ist möglich aber kein muss. Es ist auch nicht gesagt das du vom Gericht eine zugesprochen bekommst. Es kann dir passieren das die Kündigung nicht zu beanstanden ist und du am Ende noch die Kosten des Anwalts tragen musst. Also genau überlegen ob es sich lohnt. Die Gerichtskosten musste ich nicht bezahlen wohl aber den Anwalt. Da ich auch noch eine Übersetzung meines Arbeitsvertrages aus dem englischen ins deutsche bringen musste wurde das alles richtig teuer. Alles in allem kam eine 5 stellige Summe zusammen. Also gut überlegen und ansonsten wie schon geschrieben innerhalb von 3 Wochen reagieren. Ganz wichtig in dem Zusammenhang, du musst auf jede Kündigung reagieren auch wenn es so aussieht als wäre es das gleiche nochmal. Ich habe insgesamt 8 Kündigungsschreiben bekommen die sich nur in den Unterschriften unterschieden haben. Sobald du auf eine nicht reagierst hast du verloren.
Die Einkommenssteuer für die Abfindung kann über 5 Jahre gestreckt werden.
 
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