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die KV muss ich dann eh selbst zahlen 
21.2. stimmt, oder?
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21.2. stimmt, oder?
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"§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 28.09.2009 und ist befristet bis 27.09.2010.
die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Der Vertrag verlängert scih, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit, von einer der beiden Seiten die Kündigung ausgesprochen wird.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden.
§3 Arbeitszeit (super Punkt)!!
Regelmäßige Arbeitszeit 40 Std.
Beginn u. Ende der tägl. Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber aufgrund des betrieblichen Bedürfnisses innerhalb der gesetzlich zulässigen Schranken festgelegt (wie groß sind die eigentlich??)
Der AN ist verpflichtet, Über- u. Mehrarbeit im gesetzl. zul. Umfang zu leisten,...
§14 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt für den Angestellten und AG 4 Wochen zum Monatsende (AUCH FÜR PROBEZEIT??)
25 urlaubtage, überstunden sind mit dem gehalt abgegolten,...![]()
"§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 28.09.2009 und ist befristet bis 27.09.2010.
die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Der Vertrag verlängert scih, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit, von einer der beiden Seiten die Kündigung ausgesprochen wird.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis wöchentlich gekündigt werden.
§3 Arbeitszeit (super Punkt)!!
Regelmäßige Arbeitszeit 40 Std.
Beginn u. Ende der tägl. Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber aufgrund des betrieblichen Bedürfnisses innerhalb der gesetzlich zulässigen Schranken festgelegt (wie groß sind die eigentlich??)
Der AN ist verpflichtet, Über- u. Mehrarbeit im gesetzl. zul. Umfang zu leisten,...
§14 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt für den Angestellten und AG 4 Wochen zum Monatsende (AUCH FÜR PROBEZEIT??)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
hab ja keinen urlaub mehr (25 tage im Jahr = 2 tage/monate), hab ja bis einschließlich 10.1. urlaub gehabt...werkam schrieb:Es ist doch eigentlich egal ob Du nun bis zum 12 oder 19 oder 21 kündigst, was hast Du für ein Problem damit, kündige zum 12.ten und es ist gegessen? Wenn Du nach der Kündigung gemobbt wirst, gehst Du zum Arzt und lässt Dich für den Rest arbeitsunfähig schreiben, 4 Tage Urlaub stehen Dir ja auch noch zu. Auch wenn Du im letzten Jahr schon "zuviel" Urlaub bekommen hast, steht er Dir zu.
Das Längerbleiben ist so einen Sache, Du musst natürlich nicht jeden Tag 9 Stunden arbeiten, wenn Du eine 40 Stundenwoche hast, sollte das der Fall sein, solltest Du über ein höheres Gehalt verhandeln.
weiß nicht, indirektes mobbing...die cheffin ist ja jetzt schon nicht leicht zu ertragenOhadle schrieb:Ich würde auf jedenfall am 12.02.2010 kündigen, da ich damit aufjedenfall
möglichem Ärger mit dem Chef aus dem Wege gehe.
Aber was will der auch groß gegen die Kündigung unternehmen?
dich am Arbeitsplatz festbinden geht ja schlecht und wenn du auf krank machst, schlecht arbeitest Kunden vergrault etc ist ihm auch nicht geholfen.
soo viele sinds auf das knappe halbe jahr dann doch nicht, als ob mich deswegen ärgern möchteÜberstunden
Für die mehrgeleisteten Stunden jetz im nachhinein einen Ausgleich zu fordern wird schwierig - da stellen sich mehrere Fragen
- Nachweis der Überstunden (Zeiterfassung vorhanden ?) wenn nein - sehr schwierig
- wurden die Überstunden angeordnet? schriftlich? von wem? wenn nein - sehr schwierig
- sind Überstd. imit dem Gehalt vergütet?
ist nicht ganz ein halbes jahrWies gesagt das drüfte schwer werden da noch Geld für zu bekommen, und dürfte dir
mehr Ärger einbringen als die Kündigung selber. (wenns ums Geld geht sind die Chefs
noch empfindlicher als wenn se an die Arbeit denken einen neuen Mitarbeiter suchen zu müssen
Urlaub
25 Tg Jahresurlaub - wenn ende = 28.02.2009 = 1/2 Jahr = 12,5 Tage Urlaub
genommener Urlaub vom 22.12.2009 - 10.01.2010 = 12 Tage
(12 Tage wenn Heiligabend + Sylvester als voller Tag gezählt werden und der 06.01.2010
kein Feiertag bei euch im Bundesland ist)
demnach hättest du noch 1/2 Tag Urlaub