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Wäre eine Streitfrage. Wenn das Spiel mangelhaft läuft ist das für mich ein Mangel. Auch wenn die Systemvoraussetzungen auf der Packung stehen.
Da zählt für mich, da man als Laie nicht immer die absolute Kenntnis hat, die Fachberatung durch Personal.
Und wenn da falsch beraten wurde, sehe ich ein Recht auf Umtausch, Wandlung, egal was auch immer.
Da haftet sogar der Verkäufer.
Selber diverse Fälle erlebt. Zu meinem Vorteil als Kunde, aber auch schon in meinem Geschäft.
Allerdings streitet man mit dem Kunden i.d.R. nicht herum wegen so einer Kleinigkeit.
Der zufriedene Kunde ist auch ein Multiplikator in seinem sozialen Umfeld.
Media Markt räumt grundsätzlich 14 Tage Umtauschfrist ein. Zwar sollten Datenträger im optimalen Fall noch verschlossen sein, aber manche Fehler lassen sich halt einfach erst bei der Installation oder im Einsatz feststellen. Zusätzlich hat dir der Kundenberater leichtfertig eine fragwürdige Antwort bezüglich der Kompatibilität zwischen deinem Notebook und dem Spiel gegeben.
Die "Rückgabe nur ungeöffnet" Klausel soll lediglich die Massen abschrecken. Sonst würden der Markt ganz schnell zum "Copyshop für Digitale Medien" mutieren. Rechtlich sind soche Klauseln eh nicht tragfähig und halten in keinem Prozess stand.
Das gleiche gilt bei: "Umtausch nur in Originalverpackung und mit original Kassenzettel." Weder musst du jahrelang irgendwelche Kartons lagern, noch den Kassenzettel aufheben. Kassenzettel ist zwar gut und hilft - ist aber kein muß. Zahl am besten immer mit Karte. Dann hast du im Fall der Fälle den Kontoauszug mit der Buchung. Reicht vollkommen als Nachweis.
also ich hab die erfahrung gemacht das mediamarkt alles zurück nimmt.
Geh freundlich hin und sag das du dich mit sowas nit auskennst (was du ja auch nicht so richtig tust) und dann am besten mit nem lächeln das spiel entgegen strecken und dann wird das
Ich denke wir haben klar und deutlich genug erwähnt, dass "Kaufen, Kopieren (Key abschreiben) und Zurückbringen" eine zweifelsohne strafbare Handlung ist.
Wenn jedoch wie in diesem Fall ein Kunde etwas auf Zustimmung eines Mitarbeiters hin kauft und dieses etwas dann nicht funktioniert wird es zurückgebracht; sei es nun Software oder nicht.