Media Markt Ärger

Ach menno, diese Rechtirrtümer immer wieder.

Zur Geschichte: Vorher gab es 1 Jahr Gewährleistung. Das hielt man für nicht ausreichend, also wurde die Gesetzeslage geändert und um ein Jahr erweitert. Leider führte man dabei den Passus mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ein. Wobei sich hierbei schon wieder Wiederstand breit macht.

Mag sein, dass nach 6 Monaten Beweislastumkehr eintritt. Die 24 monatige Gewährleistungspflicht vom Händler bleibt davon unberührt!
Beispiel:
1. Man kauft einen Lüfter für 1,99€ der nach 1,5 Jahren den Geist aufgibt, Beweistlastumkehr bla bla bla - der Aufwand lohnt nicht. Mehr oder weniger Pech gehabt.
2. Du bist stolzer Besitzer eines Porsches. ;) Motorschaden nach 1,5 Jahren. Du "schleppst" den Motor zum Gutachter. Der stellt fest, dass ein Schaden schon mit der Auslieferung am Motor bestand. Folge: Du bekommst einen neuen von Porsche, auf deren Kosten.

Für alles andere kann man im BGB nachschlagen.

@Kokojin: Jain!

MM müsste sich bezüglich des Defektes an Creative wenden. Verhalten von denen finde ich total kundenunfreundlich. Kleier Tipp: Lies dir von denen mal die AGBs durch. :)
 
bei dem lüfterbsp. würde ich mich als deutscher auf die MTB beziehen durch die man 'nachweisen' kann, dass es unmöglich sein sollte, das ein lüfter ohne fremdeinwirkung und ohne widrige umstände in den ersten zwei jahren 'stirbt'.
 
Ergänzung zu dem was DerWitwenmacher geschrieben hat:

Der Gutachter muss gerichtlich bestellt sein, sonst hat es keinerlei Einfluß auf die Gewährleistungspflichten des Händlers.

Und um es nochmals deutlich zu machen:

Gewährleistung ist immer Sache des Händlers bzw. des Verkäufers.

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers.
 
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