meine Nvidia will nicht mehr, nach grade mal 4 Monaten!

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Hallo,

Habe mich extra hier angemeldet um mein Problem zu schildern.

Also Ich habe mir vor 4 Monaten einen Kompletten Computer bei Amazon bestellt,
es lief auch 4 Monate alles ohne Probleme, aber seit heute wollte er nicht mehr.
Als ich den PC starten wollte, bleib mein Bildschirm schwarz und hatte kein Singal.
Das war ein paar Tage vorher schonmal der Fall, aber als ich da meinen PC 2-3x Neugestartet habe ging es wieder.
Aber seit heute ging garnix mehr meine Maus und Tastatur gingen übrigens auch nicht an, also war der Bildschirm nicht das Einzige.
Nun dachte ich mir ich schau mal an was es liegen kann, zuerst den Ram Speicher entfernt aber hat nix gebracht, und
dann die Grafikkarte ausgebaut und meine alte von meinem alten Computer eingebaut. Und plötzlich ging wieder alles
Bildschirm ging an Maus, und Tastatur auch und alles lief normal.

Jetzt meine frage kann die Grafikkarte echt kaputt sein? Ich meine sie ist grad mal 4 Monate alt, und warum geht meine Maus und meine Tastatur auch nicht wenn ich meine andere Grafikkarte wieder einbaue, die haben ja eigentlich nichts miteinander zutun.

Naja ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, weis nicht ob auf die Graka Garantie ist weil ich den ganzen Computer über Amazon bestellt habe, deshalb hoffe ich eine Lösung hier zu finden damit ich sie wieder zum laufen bringe.

Grüße Chris :)
 
Mehr Daten zum PC bräuchten wir schon :)
 
Ich würde sagen das liegt eher an dem Netzteil als an der Grafikkarte.
 
ich denke auch es wird wohl eher am netzteil liegen als an der graka :) aber ohne genauere infos zum system ist das alles nur blindes raten :) also netzteilname daten sagen und systemkomponenten nennen dann wird die hilfe sicher auch kongreter
 
Mehr Daten zum PC bräuchten wir schon

Oh sorry es handelt sich um die Nvidia Geforce GTX 650 2048 MB GDDR5

Hier meine Computer Daten:

Betriebssystem
Windows 7 Home Premium 64-bit
CPU
AMD FX-6300 34 °C
Vishera 32nm Technologie
RAM
8,00GB Single Kanal DDR3 @ 803MHz (11-11-11-28)
Motherboard
ASUSTeK Computer INC. M5A78L-M LX3 (AM3R2) 49 °C
Grafik
BenQ FP222W (1680x1050@59Hz)
256 MBNVIDIA GeForce 8600 GT (Unbekannt) 46 °C
Speicher
931GB TOSHIBA DT01ACA100 ATA Device (SATA) 28 °C
Optische Laufwerke
TSSTcorp CDDVDW SH-224DB ATA Device
DTSOFT Virtual CdRom Device
Audio
Realtek High Definition Audio


Wenns am Netzteil liegt dann dürfte mein PC doch mit meiner alten Grafikkarte auch nicht laufen, aber mit der leuft alles ohne Probleme
 
Einfach Karte am anderen PC probieren,dann weißt du es.
 
nicht wenns das billigste vom billigen ist. Also vom Strombedarf ist eine 650 hungriger als eine 8600
 
Bau das Teil wieder vernünftig zusammen und reklamiere es bei Amazon. Zu 99% hat die Grafikkarte einen Hau weg.

Allerdings musst du auf Kulanz von Amazon hoffen, denn an FertigPCs darf nicht rumgeschraubt werden. Dann erlischt die Garantie im Normalfall
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was geht nicht alles kaputt, kurz nachdem Du es gekauft hast. Warum soll das beim PC anders sein?
Und zurück damit.
 
Beim Grafikkartenwechsel erlischt die Garantie ganz sicher nicht !
 
War das Gehäuse verplomt oder sowas? Wenn nicht, wirst du wahrscheinlich Ersatz bekommen
 
Nein glaub nicht hatte ganz normal schrauben zum auf und wieder zumachen falls du das meinst.
Wenn ich jetzt die alte was drin war wieder einbauen würde, würde man auf jedenfall keinen unterschied erkennen. Und die würden nicht sehen das ich da dran rumgeschraubt habe.
 
Mit verplomt ist sowas wie ein Aufkleber (Siegel) gemeint, der PC-Seitengehäusedeckel mit dem Rest des Gehäuses verbindet. Beim öffnen des Seitendeckels geht dieser dann kaputt. So sieht der Verkäufer ob der PC bereits geöffnet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi.
Zunächst einmal muss man die Begriffe Gewährleistung und Garantie erst mal trennen.
Allgemein kann man sagen, dass bei Gewährleistung der Händler in deinen Fall Amazon der Ansprechpartner ist und bei Garantiefragen der Hersteller (wobei es verwirrenderweise auch Händler gibt, die selbst noch freiwillig eine Garantie anbieten sowie meinens Wissen Amazon glaube 1 Jahr).

Das worauf sich immer "alle" berufen und per Gesetz auch eindeutig geregelt ist, ist die Mängelhaftung.
Hierbei handelt es sich aber nur um Aussagen, die sich auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes beziehen. Die Sache also dein Rechner muss beim Abschluss des Kaufvertrages frei von Sach- und Rechtsmängeln gewesen sein.
Auf deutsch: der Händler muss dir einen einwandfrei funktionierenden Rechner verkaufen (der bis zu diesem Zeitpunkt sein Eigentum ist- also z.B. keine Hehlerware).

Um den Kunden zu schützen, geht man per Gesetz davon aus, dass bei Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, der PC bei Übergabe schon sachmängelbehaftet war, es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen.
Danach liegt die Beweislast beim Käufer.
Wohlgemerkt nur für Mängel bei Übergabe.

Geht der PC dann irgendwann später kaputt, greift die Garantie. Die ist aber in Art und Umfang freiwillig und bei vielen Herstellern unterschiedlich geregelt.
Von Bring-In bis 24/7 Vor-Ort ist da alles möglich, ebenfalls von "gar nicht" (ist mir aber in Deutschland nicht bekannt) über 6 Monate bis "lebenslang" (wobei das in D auch schon wieder strittig ist).

Was heißt das nun in deinem Fall?
Am Gehäuse sind keine Siegel? Mach es einfach auf. Schau vorsichtig nach, nimm die GraKa und den RAM mal raus und steck sie vorsichtig wieder rein, überprüf mal alle Kabel auf festen Sitz und wenn du keinen Fehler findest, kontaktiere den Händler.
In der Regel kommt es dann zu einer sogenannten Nacherfüllung (Nachbesserung/Reparatur) und im Falle des Mißerfolges zum Umtausch oder zum Rücktritt.

Falls du doch auf irgendwelche Siegel stößt, solltest du nachsehen, ob du eine Garantiekarte oder ähnliches findest und ob du dadurch evtl. eine zusätzlich bestehende Garantie zunichte machst (Musst mal die Amazon AGB´s lesen).
An der Stelle würde ich nicht weiter suchen, sondern im Rahmen der Mängelhaftung die Kiste Amazon zurück geben.



EDIT// Schau mal ob auf den Schrauben blauer oder roter Lack drauf ist. Benutzen manche auch als Siegel schutz.
Grüße
Star
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, nun lasse dich mal nicht bange machen. Ein PC hat ja "erweiterungsports" um erweitert zu werden. Und natürlich verlierst du nicht die Garantie nur weil du ein GFX-Board austauscht. Es gabe mal ein paar Händler die das versucht haben, aber das ist lange her, und vor Gericht haben alle Händler verloren. Aber auf die Tipps in Sachen Netzteil solltest du ruhig mal den Leuten hier im Forum vertrauen. Leihe dir doch mal für ne Stunde eins von nem Freund aus, und teste es. Übrigends habe ich im Support und im Vertrieb gearbeitet, und Garantie versagen beim Grafikkartentausch geht nur wenn du Fehlspannungen verursacht hast, weil du den PC vorher nicht stromlos gemacht hast oder ähnliches.
 
Es besteht kein Grund, sich aus Angst vor einem Verlust der Gewährleistung der Veränderung, Verbesserung oder Reparatur eines gekauften Gerätes zu enthalten oder sich bei Eintritt eines späteren Gewährleistungsfalles mit der auf solche Allgemeine Geschäftsbedingungen gestützte Verweigerung des Verkäufers zufrieden zugeben.

Speziell für PC ist zu berücksichtigen, daß diese Geräte infolge ihrer offenen Architektur gerade dazu gedacht sind, individuell geändert und ausgestattet zu werden. Das Verbot, diese simple Aufrüstung selbst vorzunehmen, wäre in etwa so zu bewerten, wie das an den Käufer gerichtete Verbot des Verkäufers einer Spiegelreflexkamera, das mitgelieferte (Standard- )Objektiv gegen ein anderes, passendes Objektiv auszuwechseln muß.

Besonders apart sind diese Bestimmungen und deren Absicherung durch lustige Papiersiegel, die über demontierbare Teile des Gehäuses geklebt sind, z.B. bei PC, da diese ja gerade dazu bestimmt sind, durch Einbau entsprechender Karten auch nachträglich individuell geändert und ausgestattet zu werden.
"Unautorisierte Eingriffe in das Gerät haben den sofortigen Verlust jedweder Gewährleistung zur Folge."
oder:
"Reparaturen dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung erlischt die Gewährleistung."

Dies gilt selbstverständlich auch für die oben erwähnten Aufkleber, die das Gehäuse eines Gerätes versiegeln und dem Nachweis eines Eingriffs dienen, sowie entsprechende Aufdrucke/Hinweise auf der Geräterück-/-unterseite. Entweder sind sie rechtlich ohne Bedeutung, oder aber sie sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit aus den genannten Gründen unwirksam.

Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die bestimmt, daß die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn der Käufer oder ein Dritter in das verkaufte Gerät eingreift, es ändert oder beschädigt, verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 11 Nr.10a AGB-Gesetz, in jedem Fall aber gegen § 9 AGB-Gesetz, und ist daher unwirksam.

Rechtsprechungsnachweise:
[1] Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1978, Aktenzeichen VIII ZR 317/78
[2] Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.7.1983, Aktenzeichen 15 U 85/83

precox
 
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