@Garnik: wie gesagt gibt hier meiner Meinung nach 2 Lösungen:
1. Der Browser zählt nicht zu den Grundfunktionen eines Betriebssystems und darf weder von Microsoft noch von Apple mitvermarktet werden, da dies eine Wettbewerbsverzerrung im Browsermarkt zurfolge hätte...
2. Es werden alle läufigen Browser sowohl von Apple als auch von Microsoft angeboten, damit wird unterbunden das eine einseitige (zugunsten von Apple und Co) Wettbewerbsverzerrung im Browsermarkt ensteht...
@Sheepsaver
Gesetz hin oder her... Auslegungssache!... Es gibt nicht umsonst Institutionen/Gerichte die sich damit beschäftigen ob oder ob nicht, wenns so einfach wäre wie du es darstellst bräuchte man weder Richter noch Anwälte
1. Der Browser zählt nicht zu den Grundfunktionen eines Betriebssystems und darf weder von Microsoft noch von Apple mitvermarktet werden, da dies eine Wettbewerbsverzerrung im Browsermarkt zurfolge hätte...
2. Es werden alle läufigen Browser sowohl von Apple als auch von Microsoft angeboten, damit wird unterbunden das eine einseitige (zugunsten von Apple und Co) Wettbewerbsverzerrung im Browsermarkt ensteht...
@Sheepsaver
Gesetz hin oder her... Auslegungssache!... Es gibt nicht umsonst Institutionen/Gerichte die sich damit beschäftigen ob oder ob nicht, wenns so einfach wäre wie du es darstellst bräuchte man weder Richter noch Anwälte
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