mietwohnung - hauswarttätigkeiten aufschlüsseln lassen

Zornbringer

Captain
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guten tag.

kürzlich ist bei mir die nebenkostenabrechnung eingetrudelt. ich wohne in einer mietwohnung mit 6 weiteren parteien. vermieter ist ein wohungsunternehmen.

in unserem haus gibt es auch einen hauswart, bzw. hausmeister, der ab und zu mal rasen mäht. seine sonstigen tätigkeiten sind für mich nicht nachvollziehbar.

darum wollte ich mir mal die kosten von meinem vermieter aufschlüsseln lassen und habe ein anschreiben formuliert.

Ich erbitte daher eine genaue Aufschlüsselung der Arbeiten, bzw. Aufgaben des Hauswartes und den damit verbundenen Kosten. Zusätzlich möchte ich eine Kopie des Arbeitsvertrages des Hauswartes anfordern.

vor einigen tagen kam die antwort. sowohl die aufschlüsselung als auch den vertrag darf der vermieter aus datenschutzgründen nicht offenlegen. lediglich zwei punkte wurden mir aufgezählt. zum einen die gartenarbeit und zum anderen die überwachung des heizkessels.

aber moment mal. ich zahle doch die nebenkosten für den hauswart. habe ich als mieter dann nicht das recht mir die kosten, die ich bezahle, auch aufschlüsseln zu lassen? das muss doch irgendwie nachvollziehbar sein, was der hauswart zu tun hat und was er für die tätigkeiten bekommt.

ich finde die kosten einfach zu hoch, dafür dass der hauswart nur allerhöchstens 6 mal pro jahr rasen mäht, wobei gartenpflegekosten nochmal zusätzlich auf der nebenkostenabrechnung aufgeführt sind.

was kann ich hier noch tun? will mich mein vermieter verarschen oder liegt das wirklich unter datenschutz?

danke im voraus.
 
kannst mir ja mal eine Kopie deines Arbeitsvertrages schicken..........
 
Sein Arbeitsvertrag und auch seine Entlohnung gehen dich überhaupt nichts an.
Der Hauswart hat einen Vertrag mit dem Besitzer. Mit diesem hast du einen Vertrag über deine Miete und Nebenkosten.
Die Kostenverteilung anzugeben, wäre noch ok. Nicht jedoch Details über den Hauswart. :lol:
Ob dir das viel oder wenig vorkommt, was er macht, spielt keine Rolle. Darüber muss allein der Hausbesitzer entscheiden.
 
Googel mal bissl da gabs letztens ein Urteil zu, welche Kosten aufgeführt werden dürfen und welche nicht und was zu Hausmeisteraufgaben etc zählen darf
 
Also bei mir macht der Hausmeister ca folgendes:

-Treppenhaus putzen (seine Frau)
-Mülltonnen an die Strasse stellen und wieder zurück
-Schee räumen

Dann zählen zu den Hausmeisterkosten noch: Rasen mähen und allgemein nach dem Haus schauen, dies wird allerdings direkt von der Hausverwaltung gemacht plus zusätzlich halt noch kleinigkeiten reparieren, z.b. Lampe am Hof usw.

Dafür hat man bei uns für 2010 z.b. um die 800€ berechnet fürs Jahr (unser Hausmeister wird nach Stunden bezahlt, 2010 gab es hier halt jede Menge Schnee zum räumen).
 
laut meinem vermieter ist der hauswart bei uns für die gartenpflege und für die überwachung des heizkessels zuständig. wie ich oben ja schon erwähnt habe.

das kostet im jahr 683 euro und ein paar cents.

ich finde das unangemessen, dafür dass die gartenpflege eh nur saisonbedingt ausgeführt wird.

aber primär darum geht es mir garnicht. ich möchte nur eine aufschlüsselung der tätigkeiten und den damit verbundenen kosten.

die unqualifizierten beiträge helfen mir übrigens nicht. die könnt ihr euch auch sparen. hoffentlich fühlen sich damit nicht alle angesprochen.
 
hmaulwurf8 schrieb:
laut meinem vermieter ist der hauswart bei uns für die gartenpflege und für die überwachung des heizkessels zuständig. wie ich oben ja schon erwähnt habe.

das kostet im jahr 683 euro und ein paar cents....

Das ist vollkommen in Ordnung, sogar eher wenig.
 
hmaulwurf8 schrieb:
die unqualifizierten beiträge helfen mir übrigens nicht. die könnt ihr euch auch sparen. hoffentlich fühlen sich damit nicht alle angesprochen.
Unqualifiziert war deine Frage nach dem Arbeitsvertrag und dem Gehalt, das geht dich nunmal nichts an, etwas anderes ist die Frage nach der Stellenbeschreibung des Hausmeisters bei dir, denn sogar die Frage "Was macht der Hausmeister" geht dich direkt so nichts an.
Und wenn du das Gefühl hast, es wird zu viel für diesen Posten brechnet, dann kann zumindest in Österreich zur Schlichtungsstelle gehen.

Btw 56€ / Monat für Gartenpflege und wahrscheinlich Kontrollgänge, kleine Reperaturen (zb auch Glühbirne wechseln), bei vl lächerlichen 6€/h, sind das 14h / Woche Arbeit, also durchaus angemessen wie ich finde
 
Zuletzt bearbeitet:
das hat nichts mit "unqualifiziert" zu tun, es geht hier schlicht um eine forderung, die so nicht bedient werden kann.

Dich geht der Arbeitsvertrag des Hausmeisters genausowenig an, wie mich deiner angeht oder dich meiner ;)

Die Kosten entstehen und werden gemäß Verteilungsschlüssel auf die Mieter umgelegt. Wenn Zweifel bestehen, frag doch beim Mieterschutzbund nach. Der dürfte dir aber in etwa dasselbe sagen: Verträge gehen dich nichts an und der Hausmeister ist für das gesamte Mietobjekt zuständig, also müssen auch ALLE MIETER die Kosten für diesen tragen. Näheres findest du auch in dem von dir unterzeichneten Mietvertrag.

Kosten für Hauswart/Hausmeister sind übrigens BETRIEBSkosten, keine Nebenkosten. Und dafür gilt in GER die Betriebskostenverordnung, die dir recht gut erklären dürfte, warum dein Anliegen etwas - vorsichtig ausgedrückt - seltsam anmutet ;)
 
Taschmahal schrieb:
Unqualifiziert war deine Frage nach dem Arbeitsvertrag und dem Gehalt, das geht dich nunmal nichts an...

seit wann sind fragen, die auf unwissenheit beruhen, unqualifiziert?

"wenn du keine ahnung hast, dann frag auch nicht"?! heh? wer nicht fragt bleibt dumm...

bedanke mich trotzdem bei allen dir mir qualifizierte angworten gegeben haben.
 
Heretic Novalis schrieb:
Dich geht der Arbeitsvertrag des Hausmeisters genausowenig an, wie mich deiner angeht oder dich meiner ;)
Was für blödsinniger Vergleich. Natürlich gehen ihn als Mieter die Vertragsunterlagen zwischen Vermieter und Hauswart etwas an. Schließlich bezahlt er ja (umgelegt) die Lohnkosten.

@TE
Lass dir von deinem Vermieter und einigen Leuten hier keinen Quatsch erzählen. Du hast als Mieter ein umfassendes Belegeinsichtsrecht. Dazu gehören selbstverständlich auch Belege über Personalkosten.

Ob dir der Vermieter auch Kopien zuschicken muss, steht auf einem anderen Blatt und hängt von der Art der gemieteten Wohnung (preisgebunden/nicht-preisgebunden) ab. Ein Einsichtsrecht in den Geschäftsräumen des Vermieters hast du aber auf jeden Fall.
 
Wüsste auch nicht, warum bei dem Arbeitsvertrag mit dem Hausmeister eine andere Regelung gelten sollte, als bei allen anderen Verträgen, die der Eigentümer für das Mietobjekt abgeschlossen hat.
 
@TE

Nur rein interessenhalber, schippt der Hausmeister im Winter auch Schnee? Kauft er das Streusalz ein? Wie sieht es mit den "Nebenkosten" des mähen aus?

Und zur Rechnung: 683€ pro Jahr, macht bei 7 Parteien 97,60 € = macht am Tag 0,27€ für 24h. Soll ich das auch noch runter rechnen?

Natürlich kann ich es verstehen dass einem manche Punkte bei einer Abrechnung etwas seltsam vorkommen, aber deswegen den Arbeitsvertrag einsehen? Würde bei dem Unternehmen freundlich nochmal nachfragen ob sich das Tätigkeitsfeld wirklich nur auf diese 2 Felder beschränkt.
 
P4ge schrieb:
Würde bei dem Unternehmen freundlich nochmal nachfragen ob sich das Tätigkeitsfeld wirklich nur auf diese 2 Felder beschränkt.

da ich schon eine schriftliche bestätigung habe, wo mir die zwei tätigkeiten aufgelistet worden sind, ist es doch eigentlich sinnlos noch einmal nachzufragen, oder?

abgesehen davon halte ich das unternehmen einfach für inkompetent. meine eltern wohnen ebenfalls zur miete beim selben unternehmen und bekommen komischerweise eine liste mit allen tätigkeiten des hauswartes. offenbar gibt es dort keine datenschutzrichtlinien?! nachbarn meiner eltern haben sogar schon eine liste...

es gab dort im haus auch schon häufiger unstimmigkeiten und die kosten des hauswartes sind in den letzten drei jahren nahezu verdreifacht worden.

der hauswart in meinem haus mäht nur rasen und schneidet selten mal die hecke. von anderen tätigkeiten weiß ich nichts und kann ich auch nicht nachvollziehen. gartenpflege ist aber nochmal zusätzlich auf der abrechnung aufgeführt. er kauft auch kein streusalz.

die schneeräumung, flur-, keller- und gehwegreinigung übernehmen ebenfalls die mieter.

ich möchte auch nochmal deutlich sagen, dass es mir nicht um die kosten an sich geht, sondern, dass ich einfach nachvollziehen möchte, wie die kosten zustande kommen. einfach ausgedrückt möchte ich genau wissen, wofür ich zahle.
 
motzfrosch schrieb:
@TE
Lass dir von deinem Vermieter und einigen Leuten hier keinen Quatsch erzählen. Du hast als Mieter ein umfassendes Belegeinsichtsrecht. Dazu gehören selbstverständlich auch Belege über Personalkosten.
Eben er ist Mieter und kein Eigentümer, als Mieter bekommt er die Abrechnung über den Vermieter, aber mir wäre es neu, dass es mich als Mieter etwas angeht, wen der Vermieter beschäftigt, schließlich geht es ja nicht darum, dass die Arbeit nicht erledigt wird oder falsch, sondern dass der Mieter denkt er zahlt für einen Kosten zu viel Betriebskosten, dann soll er zur Schlichtungsstelle gehen, aber es gibt ihn kein Recht den Arbeitsvertrag einzusehen.

Wie gesagt frag deinen Vermieter über eine "genaue" Aufschlüsselung und ansonsten frag bei der Schlichtungsstelle (wie auch immer die in DE heißen mag) nach.
Sry aber dich geht doch auch nicht der Arbeitsvertrag eines Handwerkers einer Firma, die du beauftragst, etwas an...und doch sowas ist eine unqualifizierte Anfrage, weil sowas eigentlich wissen sollte. Und wenn ich als Vermieter eine E-Mail erhalte, dass ich doch bitte den Arbeitsvertrag eines "Angestellten" oder eines "Hausmeisterdienstes" heraus rücken solle und noch schreibe solle was Hr. XYZ den ganzen Tag eigentlich so treibt, schmunzle ich kurz und schreibe eine freundliche Absage zurück.
(Es ist nämlich auch ein Unterschied ob du fragst: Was sind die Aufgaben des Hausmeisters. Oder: Was sind die festgesetzten Tätigkeiten die im Zuge der Hausmeistertätigkeit erledigt werden müssen. - Lies dir mal aus dem Bereich BWL durch, was eine Stellenbeschreibung ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
A propos unqualifiziert.

Dein Beispiel hinkt und nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Hier geht es um das Einsichtsrecht des Mieters.

Welchen Grund sollte es geben, dem Mieter die gesetzlich zugestandene Einsicht in alle Vertragsunterlagen zu gewähren, die mit dem Mietobjekt in Zusammenhang stehen, aber gerade den Hausmeistervertrag bzw. Arbeitsvertrag des Hausmeisters davon auszunehmen?
 
@Taschmahal

Das ist wieder nur das "Geht-dich-nichts-an"-Argument mit nem unpassenden Vergleich und dem Vorwurf der Unqualifiziertheit, "weil man sowas eigentlich wissen sollte". Du wiederholst also nur das, was hier schon im thread steht. Das wird aber auch durch mehrfaches Wiederholen nicht richtiger.

Immer wieder erstaunlich wie selbstbewusst und energisch Leute hier Dinge vertreten, von denen sie offensichtlich keine Ahnung haben und sich dabei nur auf ihr Bauchgefühl verlassen.
 
Meine Güte...
Der Arbeitsvertrag geht den Mieter - trotz aller teils überzogener Rechte - nichts an.
Die Tätigkeitsbeschreibung allerdings schon. Ggf. auch die Nachweise der ausgeführten Arbeiten. Aber um Himmelswillen nicht der Arbeitsvertrag.

Hier sollte man nicht nur, sondern man MUSS unterscheiden.

Sollte der gesunde Menschenverstand einem das nicht sagen, reicht eine kurze Inforunde beim Mieterschutzbund (oder alternativ Vermieterverein) oder ein Blick in die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen.
 
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