mietwohnung - hauswarttätigkeiten aufschlüsseln lassen

In der Betriebskosten Abrechnung muss doch genau drinstehen, wieviel € und Cents die Gartenpflege und die Heizkesselbetreuung (??) im Jahr ausmachen. (einen Arbeitsvertrag wirst du trotzdem nicht zu Gesicht bekommen)
Wenn du mit der Leistung unzufrieden bist, hast du auch ein Einspruchsrecht. (und ein billigerer Hausmeister ist von der Hausverwaltung zu suchen (oder eben eine Firma die Rasen mäht und ein Service Techniker für den Heizkessel))


Und zur Rechnung: 683€ pro Jahr, macht bei 7 Parteien 97,60 € = macht am Tag 0,27€ für 24h. Soll ich das auch noch runter rechnen?
1. Weißt du nicht wie hoch die Anteile der anderen Mieter sind. (ich denke eher nicht, dass 7 Wohnungen auf den m² genau gleich groß sind)
2. ~400€ pro Monat ist für 1x Rasenmähen, 1x Heizkesselstreicheln und 0.3x Heckenschneiden viel Geld.
3. Sind Hausmeister oft für mehrere Objekte zuständig. (und oft genug richtige Großverdiener - ich bin froh, dass diese in Ö abgeschafft wurden)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heretic Novalis

Man könnte mit einer kurzen Googlerunde auch mal überprüfen wie gesund der eigene Menschenverstand wirklich ist.
 
Erst mal darf der Vermieter nicht alle beliebigen Tätigkeiten eines Hausmeisters auf die Mieter umlegen. Der Vermieter darf nur solche Kosten umlegen, die für typische Hausmeisterarbeiten angefallen sind. Dies sind zum Beispiel die Kosten für Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Winterdienst, Gartenpflege und Bedienung bzw. Überwachung technischer Anlagen, wie zum Beispiel der Heizung und des Aufzuges.
Reparatur- und Verwaltungskosten sind grundsätzlich nie Betriebskosten, auch dann nicht, wenn der Hausmeister diese Arbeiten erledigt!

Der Mieter hat allerdings tatsächlich das Recht den Arbeitsvertrag des Hausmeisters einzusehen. Der Vermieter muss nach dem Prinzip der Wirtschaftklichkeit handeln und das muss für den Mieter auch überprüfbar sein.
Der Mieter hat also das Recht, sich den Arbeitsvertrag und den Original-Gebührenbescheid der Stadt (Vermieter) zeigen zu lassen. Der Vermieter muss diese Unterlagen in seinen Geschäftsräumen am Ort der Mietwohnung vorlegen und er muss akzeptieren, wenn der Mieter zur Prüfung der Unterlagen einen Rechtsbeistand mitbringt.
Quelle: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/abrechnung/
 
Leider kann ich Buttkiss Link nicht öffnen, habe aber selbst nachgeschaut und wohl auch gleich bei der richtigen Stelle, auf die ich die gesamte Zeit verwiesen habe:

http://www.ivmieterschutz.de/mietrecht/betriebskosten/belegpruefung.html

So jetzt zum interesanten Part, "im Prinzip" haben alle Recht, nein der TE darf den Arbeitsvertrag so nicht sehen, da er schreibt:
hmaulwurf8 schrieb:
Ich erbitte daher eine genaue Aufschlüsselung der Arbeiten, bzw. Aufgaben des Hauswartes und den damit verbundenen Kosten. Zusätzlich möchte ich eine Kopie des Arbeitsvertrages des Hauswartes anfordern.


IV Mieterschutz schrieb:
Der lange schwellende Streit, ob der Mieter einen Anspruch auf Übersendung von Rechnungskopien hat, wurde mittlerweile salomonisch am 08. März 2006 durch den Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 78/05) entschieden. Grundsätzlich hat der Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Rechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung hat. Nur ausnahmsweise kann der Mieter eine Übersendung von Fotokopien verlangen, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann. Einen solchen Ausnahmefalle sah das Gericht nicht gegeben, wenn Wohnung und Verwaltung in der selben Stadt liegen.
Also muss der TE schon hintrabben. So 1. Punkt erledigt.

Wegen Zeitmangels kann ich mir den Rest nicht genau durchlesen, aber soweit ichs gesehen habe, ist es auch nur sinnvoll, wenn die Betriebskosten nicht exakt aufgeschlüsselt sind (das weißt wohl nur du), die Betriebskosten wesentlich mehr anstiegen als letztes Jahr (Gerichtsurteil für Hausmeister: 40% Erhöhung) (weißt wohl auch nur du), etc.

@ motzfrosch, nimm dich bitte selbst zurück, so wie ich argumentiere, hast du ebenfalls argumentiert, ohne Quelle ohne nichts ;-) Und war es übrigens der TE der meinte mit "extrem unqualifizierten Antworten" beleidigend werden zu müssen.
PS: Und trotzdem habe ich mir jetzt die Mühe gemacht nach zu schaun und sogar die Quelle anzugeben (und wie ich von Anfang an betont habe, ist es das beste einfach direkt zum Mieterschutz (in Österreich zur Schlichtungsstelle) zu gehen, wenn einem etwas zu hoch erscheint, aber das würde vermutlich einen einzigen Telefonanruf kosten und stattdessen verlangt man vom Vermieter Arbeitsverträge etc. (die er nachweislich nicht herausrücken muss, er muss aber die Mieter in seinen Räumlichkeiten, die Möglichkeit zur Einsicht geben --- hier will ich betonen dass ich vl nicht zu 100% richtig lag, aber ihr so ja auch nicht).
 
Taschmahal schrieb:
Und war es übrigens der TE der meinte mit "extrem unqualifizierten Antworten" beleidigend werden zu müssen.

wenn du mich quotest, dann richtig. hat ja schon fast bild niveau, wie du mich zitierst. :mad:

die unqualifizierten beiträge helfen mir übrigens nicht. die könnt ihr euch auch sparen. hoffentlich fühlen sich damit nicht alle angesprochen.

wenn du dich davon angesprochen gefühlt hast, hat das vielleicht einen grund gehabt? beleidigen wollte ich niemanden. nur freundlich und bestimmt darauf hinweisen, dass mir die beiträge in der tat nicht weiterhelfen. sie sind ja auch weiter unten wiederlegt worden. insofern...

edit: kannst dich ja garnicht angesprochen gefühlt haben. hast ja erst nach meinem beitrag geantwortet. trotzdem... man darf nicht davon ausgehen, dass jeder alles weiß, was man selbst für selbstverständlich hält.

danke übrigens, dass du extra einen link rausgesucht hast. das hickhack hätten wir uns hier sparen können, wenn die quelle direkt auf seite 1 schon genannt worden wäre. :)
 
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Nun hätte ich dich gequotet, hätte ich dich vermutlich gequotet, ich empfinde es einfach nur als unhöflich in einem öffentlichen Medium nach Hilfe zu fragen und dann von (Achtung diesmal ist es wirklich ein Quote)
hmaulwurf8 schrieb:
die unqualifizierten beiträge helfen mir übrigens nicht. die könnt ihr euch auch sparen. hoffentlich fühlen sich damit nicht alle angesprochen.
zu sprechen, auch wenn du vl ein paar Posts ausschließt.

Übrigens hab ich glaub ich schon im 1. (wenn nicht spätestens im 2. Post von mir) betont, dass du dich bei der (öster.) Schlichtungsstelle informieren kannst, dass die für alle solche Probleme da ist (zugegeben, ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht wie sie in DE heißt, aber das wäre ja nicht schwer gewesen für dich schnell zu googlen).
Naja ich bin froh dir helfen können zu haben =). Habs leider nicht im Kopf lebst du schon länger als dieses Jahr in der Wohung (Betriebskosten vergleichen) und wenn nicht, bei anderen Mietern mal nachfragen, bzw in der Umgebung (Kollegen), was die so zahlen (sind halt doch meist regionale Unterschiede).
 
@Taschmahal

Es liest sich hier so, als ginge es darum, unbedingt recht zu haben, ohne darauf zu achten, ob es dem TS hilft.

Deutlicher. Der TS hat das Recht den Arbeitsvertrag einzusehen. Sich nun daran festzuhalten, ob der TS den Vertrag dazu vor Ort einsehen muß, wobei noch nicht einmal geklärt ist, ob die Verwaltung im gleichen Ort liegt, oder aber diesen per Kopie zu bekommen, ändert nichts daran, daß das Recht dazu besteht, entgegen der Posts#9 und #17.

Es ist auch nicht einzusehen, warum der TS ein dritte Stelle einschalten sollte, bevor überhaupt geklärt ist, ob es sich um zu hohe Kosten handelt. Das kann man immer noch machen.
Wer ist besser dazu geeignet, die Kosten bzw. dazugehörgen ausgeführten Tätigkeiten des Hausmeisters zu beurteilen als der TS selbst?
 
Wer ist besser geeignet? Die die sich tagtäglich damit herumschlagen würd ich sagen, der Mieterschutzverband? Nur weil mein Empfinden evtl. so ist, heißt das noch lange nicht, dass ich deswegen recht habe und tatsächlich zu viel zahlen muss (dementsprechend hab ich de TS sogar noch ein Beispiel des Hausmeister heraus gesucht: 40% Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist z.b. zu viel, etc.)

Außerdem hat der TS per E-Mail nach einer Kopie des Arbeitsvertrags gefragt und nicht danach ihn einzusehn und das sind rechtliche Unterschiede, einsehen kann er ihn vor Ort, per E-Mail verlange, dass der Arbeitsvertrag an ihn geschickt wird, nicht (wie ebenfalls zitiert).

Wofür du postest frag ich mich allerdings, wurde bereits alles geklärt.
 
Der am besten geeignete ist der TS, denn er weiß genau, welche Arbeiten vom Hausmeister erbracht wurden und will nun wissen, ob und wie die im Vertrag stehen.

Öhm, ob der Mieter die Unterlagen vor Ort einsieht oder sie sich in Kopie schicken lässt, beruht auf der gleichen Rechtsgrundlage. Lediglich ist in dem von Dir zitierten Text nachlesbar, daß der Anspruch auf eine Kopie nicht gegeben ist, wenn die Verwaltung und das Mietobjekt in einer Stadt liegen, daß aber auch wiederum mit Ausnahmen. Weißt Du, ob das hier gegeben ist?

Warum ich poste? Ganz einfach, ich bin der Meinung, daß man zitierten Text, wenn man ihn dann nochmal wiedergeben will, daß auch richtig machen sollte, unabhängig davon, ob die Sachlage geklärt ist oder nicht.
 
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Taschmahal schrieb:
Außerdem hat der TS per E-Mail ...

ist vielleicht unerheblich, aber ich habe einen brief hingeschickt, keine email.
 
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