Mindfactory will einen Nutzungswertersatz

Ich verstehe das Problem auch nicht. Wenn Mindfactory ein Angebot macht, das besser ist als einem zusteht, dann sollte man es annehmen.
Die rückwirkend gesehen vernünftigste Entscheidung wäre die Annahme des Rücktritts und dann den Nutzungsersatz drücken, weil die Berechnung an den Haaren herbei gezogen ist und der Speicher ja bereits 1 Monat nach Verkauf defekt und damit unbenutzbar war. :daumen:
 
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Also hätte der TE sinnvollerweise versucht, die gesamte Abwicklung innerhalb der ersten sechs Monate abzuschließen.
Mindfactory sagt ja, dass der Fehler erst nach sechs Monaten aufgetreten ist und damit nur aus Kulanz getauscht wird.
Dem Händler dies beizubringen, dass die erste Meldung dieses Defektes ja schon deutlich eher erfolgt ist und dann auf eine weitere Verfolgung zunächst verzichtet wurde, ist halt nicht so einfach.

Im Prinzip hätte MF ja auch auf die "Kulanz" verzichten können und auf eine evtl. Herstellergarantie verweisen können. Dann hätten die beiden Parteien sich erstmal lange streiten dürfen, falls Gewährleistung durchgesetzt werden sollte...
 
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Dieses Thema Kulanz wird auch gerne bis zur Kotzgrenze hin ausgereizt.
Nur weil der Händler das so nennt, muss es das nicht unbedingt sein.
 
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Idon schrieb:
@uincom

Klar. Aber das sehe ich hier seitens des TE nicht; insbesondere bei Wissen um dann plötzliche Nutzungsentschädigung.

Das hier scheint der typische Fall von: Händler macht, was ihm gerade passt.

Und sowas kann ich nicht ab.
Naja, hier macht der TE dasselbe in grün: „es geht ihm ums Prinzip“ obwohl er keinen Nachteil (durch seine eigene Schludrigkeit!) gehabt hätte.

Das überlastet unsere Justiz und das kann ich nicht ab.
 
Jeder darf und soll so oft er möchte die Justiz in Anspruch nehmen. Das ist ein Grundrecht.
 
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Also wenn der Händler defekte Ware schickt, dann will ich selbstredend den Kaufpreis erstattet kriegen und nicht einen 'von dem Geld kannst du dir das gleich jetzt nochmal kaufen'-Preis. Erst recht wenn ich einen Schaden melde, das dem Händler schicke und er behauptet es sei alles in Ordnung.

Und dann auch noch eine Gutschrift.. Frechheit.

Ich würde die nochmal anschreiben, weder den verminderten Wert akzeptieren und ganz sicher nicht die Gutschrift.
Die Verbraucherzentrale bietet für solche Fälle kostenlose bzw. günstige Beratungen an, an die kannst du dich als nächstes wenden.
 
Du kaufst eine Grafikkarte nutzt sie 23 Monate und 29 Tage und willst den Kaufpreis bei Defekt wieder ?
Das Widerspricht selbst meiner hochgradig egoistischen Weltanschauung :D .

PS: das etwas übertriebene Beispiel war Absicht ...
 
Nicht grundsätzlich. Der Händler hat widerum das Recht eine Ersatzlieferung abzulehnen, wenn dies für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre und kann eine Reparatur verlangen. Unverhältnismäßigkeit ist allerdings relativ und kann ebenfalls umstritten werden.
Quelle: Verbraucherzentrale
 
Die Hürde für Unverhältnismäßigkeit ist immens und regelmäßig für Fälle á la "bei meinem PKW wurden die falschen Felgen geliefert, jetzt will ich einen komplett neuen PKW".

Bei einer Grafikkarte oder RAM wird ja auch nichts repariert. Da wird auch nur ausgetauscht. Meist aber halt gegen refurbished etc.

Das ist genauso ein Schlagwort wie die Anfechtbarkeit, die hier immer wieder kommt.
 
Man schickt seine defekte Karte nach 23 Monaten mit der Bitte auf Lieferung von Neuware im Zuge der Gewährleistung ein.
Was passiert dann?
Der Händler fordert, dass man beweisen soll, dass der Fehler beim Kauf bereits bestand.
Kann man das? Ziemlich sicher nicht...

@Kausu unten: Sach ich ja :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
@Heelix

Zumindest im Fall der Gewährleistung hat man bis zur letzten Sekunde Anspruch auf Neuware.

So stimmt das aber nicht ab 6 Monate Beweislastumkehr hat man auf Wunsch des Händlers erst einmal Nachweise zu erbringen.
 
Tor Tesla schrieb:
Kann man das? Ziemlich sicher nicht...

Wenn der Hersteller einen defekt der Serie zugibt, dann kann man das ;)
Hatte das um 2009, da ging nach anderthalb Jahren meine Grafikkarte im Laptop ein. Nach Rückfrage beim Hersteller war ich wohl nicht der einzige und die haben das auch ganz einfach zugegeben.
 
@Kausu

Der Punkt der Beweislast ist von der Pflicht zur Lieferung von Neuware unabhängig. Diesen habe ich positiv vorausgesetzt, da ja nur dann überhaupt das Wahlrecht des Käufers und damit eine Pflicht des Verkäufers zum Tragen kommen kann.
 
Kausu schrieb:
So stimmt das aber nicht ab 6 Monate Beweislastumkehr hat man auf Wunsch des Händlers erst einmal Nachweise zu erbringen.

Ich würde sagen "grundsätzlich", weil es gibt sicherlich Fälle, wo ein Produkt aufgrund von Sachmängeln zwangsläufig in bestimmten Gebrauchs-Situationen einen Defekt erliegt. Dieser Grund erschließt sich logisch und Bedarf eigentlich keines Nachweises.
 
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