Mindfactory will einen Nutzungswertersatz

derjeck schrieb:
Ich habe den Arbeitsspeicher zurückgeschickt weil er defekt ist, ich habe nichts geltend gemacht in dem Sinne mir was aussuchen zu wollen. Der gleiche Speicher kostet jetzt 300€. Ich wäre noch mit 50€ im plus wenn ich die Gutschrift annehme und den gleichen bestelle aber auch 116€ im minus. Verstehe gerade nicht was Mindfactory da vor hat oder wie deren Vorgehensweise ist
Hä? also ganz ehrlich warum regst Du Dich auf? Du machst doch sogar 50 Eur gut.
Finde ich auch sehr fair. Sie hätten dir auch einfach RAM für 300 Eur schicken können.
Idon schrieb:
@florian.

Ein mögliches Entziehen von Rechten wird nicht deshalb cool, weil es gerade zufällig und absolut ausnahmsweise durch einen Preissturz einen "Profit" geben könnte.
ähm jain.
Er konnte es nutzen und bekommt aktuell sogar mehr zurück, als er zahlen muss. Steht also sogar besser dar, als wenn er "nur" Ersatzspeicher bekommen hätte.
Verstehe nicht das Problem. Auch bei einer Rückabwicklung über einen so langen Zeitraum muss man den Wertersatz berücksichtigen.
Wenn sie arschig gewesen wären, hätten sie gesagt, keinerlei Rückabwicklung. Die erste Defekt-Meldung war fehlerhaft, da sie ihn ja sogar zum Testen da hatten und alles i.O. war. Also was will man da mit "innerhalb der Beweislast kommen"? Und damit ist der TE in der Beweislast und hat sogar gegen sich, dass während des ersten halben Jahres ein Test erfolgt ist. Und gerade RAM/CPU und solche Sachen, wo heutzutage so viele übertakten, ist es auch naheliegend dass der RAM dadurch beschädigt wurde. Das könnte der Händler immer gegenhalten. Und warum soll der Händler den Preisverfall tragen? Dafür gibt es den Wertersatz.
 
Der Mensch ist halt einfach gierig. Man will am besten den doppelten Original Preis zurück, plus neuen Artikel, und noch eine Aufwands - und eine Ausfallentschädigung.
 
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@Smartin

Das Problem ist, dass gewisse Verkäufer stets so vorgehen und in 99,99% der Fälle der Verbraucher eben gerade keinen Vorteil genießt, sondern nur Nachteile.

Die Behauptung seitens MF die erste Meldung war nicht zutreffend halte ich für keinen besonders starken Beweis. Insbesondere weil MF darlegen muss, wie sie den Speicher getestet haben. Und der Zeitraum war wohl nicht lange genug, sonst wäre der laut TE immer wieder auftretende Fehler wohl aufgefallen.
 
@Idon Ja aber ich zähle Mindfactory nicht zu diesen Verkäufern.
Und es gibt auch genug Kunden, die den Hals nicht vollbekommen und die Shops missbrauchen und verarschen.

14.08.2018 Arbeitsspeicher gekauft
19.10.2018 vermeintlich defekt und deswegen zurückgeschickt. Die kamen jedoch zurück mit der Begründung dass alles in Ordnung wäre mit dem Arbeitsspeicher.
konnte RAM bis zum 18.05.2019 nutzen
Klingt für mich nicht nach immer wieder auftretenden Fehlern. Sonst hätte er ihn ja schon im November oder ähnliches zurückgeschickt. Er lief ja bis 18.5. einwandfrei erst dann wurde der Defekt bestätigt. Und das ist der Knackpunkt. Er lief ja danach. Was braucht es noch für einen Beweis, als das?
Die Behauptung defekt kann nicht für den TE positiv bewertet werden. Ansonsten schicke ich in Zukunft alles pauschal als defekt zum Händler (auch wenn es nicht defekt ist) und wenn es dann in der Gewährleistung kaputt geht, sage ich "habs ja gleich gesagt. War von Anfang an defekt, deswegen habe ich ihn ja hergeschickt." Und jetzt beweise mir das Gegenteil Verkäufer. Das ist keine Beweislast. Und sie könnte es ja sogar beweisen, nicht nur durch den Test, sondern dass das Teil von Oktober bis Mai durch den TE unbeanstandet lief, so wie sie es vorher getestet haben.
Ich kann hier weder rechtlich und erst recht nicht moralisch irgendwelche Benachteiligungen erkennen, außer dass der TE mehr will als ihm zusteht.
 
@Smartin

Er konnte den Arbeitsspeicher nicht ohne Fehler nutzen. Sicher hätte er sich bereits über einen Austausch beim ersten Einschicken gefreut.
Warum er ihn nicht wieder eingeschickt hat, hat er geschrieben - und ich kann das nachvollziehen: Manchmal hat man einfach zu viel zu tun oder es ist "noch okay". Ich hatte auch mal eine Weile ein zugemülltes Windows, hätte das neu aufsetzen müssen, hatte aber ein paar Monate keine Zeit und keine Lust dafür.

Dass der TE nicht erneut eingeschickt hat, kann er ja erklären. Deshalb wirkt das auch nicht als Beweis. Ich vermute, dass MF eingeht, wenn sie nachweisen müssen, wie sie den RAM getestet haben und ein Gutachten oder auch die allgemeine Erfahrung z. B. hier darlegt, dass der Zeitraum (deutlich) länger hätte sein müssen. Das ist aber Spekulation aus meiner allgemeinen Lebenserfahrung heraus.
 
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Warum soll MF tauschen, wenn er nicht defekt ist? Ich freue mich über so viel.
Und nee ich kann das nicht nachvollziehen, zumal es wieder mal kleckerweise rauskommt. Erst schreibt er ... "er konnte ihn von Okt bis Mai nutzen" und später war er auf einmal so beschäftigt, hatte keine Zeit zum Testen etc. Ehrlich gesagt habe ich da 0 Verständnis. Und ja ich habe auch ne 60h Woche und bin öfter und mehrere Tage weg. Wenn der Rechner ab und an doch abstürzt und er sich nicht drum kümmert, weil er keine Zeit oder keinen Bock hat oder so dann ist das sein Pech und völlig irrelevant. Um nicht zu sagen, ziemlich blöd, denn wenn mir der Händler sagen würde, "nee ich bin doof, der eingeschickte RAM funktioniert und ist OK", dann teste ich auf Teufel komm raus eine Nacht durch wenns nötig ist, und lehne mich nicht einfach zurück. Ich werde spätestens dann hellhörig, wenn ich doch wieder einen Absturz habe. Wer sich um seine Rechte nicht kümmert hat Pech und darf auch Mitleid erwarten. Wie soll das aus MFSicht aussehen?
Es ist aber auch müssig, denn MF hat ja die Gewährleistung gar nicht verweigert.

Die Frage ist doch nur, ob Wertersatz/Nutzungsersatz geleistet werden muss oder nicht. Die Gesetzeslage 346 sieht diese Möglichkeit vor. Und ich finde das auch gerechtfertigt. Warum soll man ihm 446 Eur auszahlen, wenn er den RAM jetzt für 300 Eur kaufen kann? Warum soll er besser stehen als ohne den Kauf?
 
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@Smartin

Der RAM war doch defekt. Nur eben nicht so, dass er nicht benutzbar war, sondern so, dass für den TE der Austausch-Aufwand zu hoch war.

Es ist eben gerade nicht sein Pech und sein Problem.

Wir sind hier nicht beim Rücktritt. Was willst du also mit dem § 346 BGB?

Der TE will auch nicht 446 Euro ausbezahlt haben. Er will endlich eine mangelfreie Sache.
 
Die er problemlos mit dem ersten Vorschlag bekommen hätte und als Zugabe noch 50€
on Top!

Wo liegt das Problem ?
 
Idon schrieb:
@Smartin

Der TE will auch nicht 446 Euro ausbezahlt haben. Er will endlich eine mangelfreie Sache.
bekommt er doch. jetzt sogar ohne die 50 Eur extra, die er vorher noch gehabt hätte. Und nicht nur das, die Aktion ist schon deshalb dämlich gewesen, weil er vorher mit den 350 Eur neuen Ram mit neuer Gewährleistung gehabt hätte. Das (die neue Gewährleistung) hat er jetzt nicht.
Man kann sich sein Leben auch komplizierter machen, als es ist. :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ribery88

MF selbst hat den ersten Vorschlag wohl noch vor Zutun des TE revidiert.

@Smartin

Das wäre aber nicht entsprechend der Rechtslage gewesen, sondern in DIESEM EINEN FALL für den Käufer besser. In nahezu allen anderen Fällen hätte mancher Händler ebenso verfahren, nur, dass der Käufer dann schlechter gestellt worden wäre.
 
Es geht aber jetzt um diesen Fall und nicht um deine allgemeine Meinung wie andere Fälle ausgegangen sind!

MF hat den ersten Vorschlag revidiert weil der TE damit nicht einverstanden war!!
Somit hat sich MF dann intensiver mit dem
Fall befasst!
 
@Idon
Du brauchst nicht schreien, ich verstehe Dich auch so ;)
Das was Du meinst, ist die Nutzungsentschädigung beim Tausch. Das ist nicht rechtens. Anders aber bei Rückabwicklung/Rücktritt wie du es auch nennen magst. Da ist ein Nutzungsentschädigung möglich.
https://www.verbraucherzentrale.de/...chaedigung-beim-ersatz-defekter-geraete-10569

Da hier der Käufer sogar mehr gehabt hätte als vorher, sehe ich da kein Problem. Man hätte mitunter diskutieren können, wenn er weniger bekommen hätte. ZB wenn sie ihm nur 200 Eur ausgezahlt hätten und er 100 Eur hätte nachschießen müssen, um in den genuss einer mangelfreien Sache zu kommen.
 
Die Rechtsfolgen sind doch aber analog anwendbar bei Gewährleistung (siehe 326). Vermutlich lag hier Unmöglichkeit (nicht vorrätig oder sogar nicht mehr im Sortiment) vor, sonst hätten sie ja einfach Ersatz geliefert. Anstatt den Kunden zu vertrösten und hinzuhalten, ist das der pragmatische und unproblematische weg, wie ich finde. Ich finde es eher positiv, wie sich MF hier verhalten hat. Und nee ich arbeite nicht bei denen und mein letzter Kauf dort ist etwa 10-15 Jahre her. ;)
 
Schlussendlich bekommt der TS nun von MF neuen Speicher, hat 50 Euro Sachwert verschenkt und alle sind glücklich. Muss man nicht verstehen, aber passt ja. :hammer_alt:
 
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@uincom

Klar. Aber das sehe ich hier seitens des TE nicht; insbesondere bei Wissen um dann plötzliche Nutzungsentschädigung.

Das hier scheint der typische Fall von: Händler macht, was ihm gerade passt.

Und sowas kann ich nicht ab.
 
Also bevorzugst du lieber den Austausch anstatt dass der TE 50€ geschenkt bekommen hätte?

Ein toller Jurist bist du 😂😂😂😂
 
Wenn es ums Prinzip geht, hat Idon vollkommen recht. Aber das haben in diesem Thread nur wenige verstanden. Dass dass Richtige hier weniger Wert darstellt hat damit nichts zu schaffen.

Grundsätzlich scheint es nämlich so, als mach MF hier durchaus was sie wollen. Scheinbar hat man gemerkt, dass das Angebot der Gutschrift Banane war und hat es nun kurzerhand geändert um die 50 Euro nicht obendrauf zu legen.

Auch wenn ich ebenso den neuen Speicher + Ware X für 50 Euro bestellt hätte, so ist rechtens etwas anderes. Man muss halt immer abwägen und manchmal schnell entscheiden.
 
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@Ribery88

Ich bereichere mich grundsätzlich nicht ungebührlich. Dass das nur absolut zufällige Konsequenz von Willkür wäre, sollte auch andere nachdenklich machen, ob sie für läppische 50€ langfristig ihre Rechte weiter schwächen wollen.

Das scheint uns beide aber grundlegend zu unterscheiden.

@onesworld

Richtig! Ich bin ja durchaus für pragmatische Lösungen fernab der reinen Juristerei, aber hier scheint das weder der Wunsch des TE zu sein, noch einer klaren Linie seitens des Händlers zu folgen.
 
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