Mindfactory will einen Nutzungswertersatz

derjeck schrieb:
Ich habe am 14.08.2018 Arbeitsspeicher für 466€ Über Mindfactory gekauft, diese waren schon am 19.10.2018 defekt und habe die deswegen zurückgeschickt. Die kamen jedoch zurück mit der Begründung dass alles in Ordnung wäre mit dem Arbeitsspeicher.

Diese konnte ich bis zum 18.05.2019 wieder nutzen,

Jetzt bekomme ich eine Gutschrift von 350€ abzüglich einem Nutzungswert von 116€.

Wie gesagt RMA ueber den Hersteller, aber nach 9Monaten sein Geld zurueck verlangen (nachdem riesigen Preisverfall...) und sich dann wundern warum man nicht den ganzen Betrag zurueck bekommt.... und sich darueber dann aufregen ist schon dreist. Wenns dir um funktionierenden Speicher gegangen waere, RMA via Hersteller, dauert paar Tage. Bei dir klingts nach "Boah ich hab viel zuviel gezahlt mal mein Geld zurueck holen und nochmal fuer die Hälfte kaufen"
 
Dann hast du wohl sehr viel Zeit und Geduld in deine Fähigkeiten investiert vorschnell zu urteilen.
Ich habe auch geschrieben dass die mir KEINEN neuen Speicher schicken weil es sich wirtschaftlich für die nicht lohnt. Aber du darfst ja denken was und wie du möchtest, ist mir schnuppe, werde mich auch nicht vor irgendwem rechtfertigen nur weil er Einbahnstraßen kennt ;)
Ergänzung ()

diamdomi schrieb:
Verstehe das Problem nicht. Im Endeffekt kannst du dir den RAM neu bestellen und bist sogar 50€ im Plus!

Es geht hier ums Prinzip, warum verstehst du es denn nicht ? Die Händler machen einfach was die wollen, nur weil man weiss dass man wegen 116€ nicht den rechtlichen Weg geht...
 
Moment, keiner hat gesagt, dass es nicht rechtens ist Wertersatz abzuziehen!

Die Leute hier stellen sich die Frage:
Hätte man den Fall nicht anders regulieren können?
Hätte der Kunde nicht das recht an einem Austausch?
Hätte der Kunde nicht das recht an einer Reparatur?
Hätte der Kunde nicht das recht an einer Rückzahlung statt eines Gutscheins.
Hätte...

Darüber wird diskutiert.
Keiner redet davon ob dir 466€ zustehen. Das tun sie nicht!
Bestcase RMA Hersteller: Du bekommst neuen Funktionierenden RAM
Angebot von Mindfacroy: Du bekommst das Geld abzüglich Wertersatz und kannst durch den Preisverfall mit Gewinn aus der sache heraus.

Das Angebot von MF wäre schlecht für dich wenn die Preise gestiegen wären. Dann solltest du Intervenieren.
Aber die Preise sind nunmal gesunken. Das Angebot von MF ist daher das beste was dir passieren konnte!
 
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All diese „Hätten“ hat man mich nicht gefragt sondern einfach entschieden. Dabei bleibt aber noch trotzdem die Frage, warum zahlt der eine Händler den Kaufpreis zurück und der andere nicht ? Handelt der eine Händler nach dem Gesetz und der andere nicht ? Dies ist mein Problem, es liegt nicht an den 116€.... Wenn es um Geld gehen würde, hätte ich die 350€ ohne Murren angenommen und für 300€ neue bestellt und hätte noch 50€ plus....
 
Ob ein Hersteller Wertersatz abzieht hängt davon ab wie Kulant er ist.
Gesetzlich darf jeder Händler Wertersatz verlangen.

Amazon tut das soweit ich weiß nie. Aber die haben die Kosten eben auch von vorn herein eingepreist.
MF ist der günstigste Anbieter, da darf man nicht all zu viel Service Leistung erwarten.
 
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Jo, die sind auch gut gewachsen, DriveCity, VibuOnline, CompuLand und Mindfactory ist ein und dasselbe, daher fallen die für mich sofort raus. Amazon hab ich gesucht aber den Speicher leider nicht gefunden
 
Defekter Arbeitsspeicher läuft normalerweise nicht noch monatelang, ohne zu mucken. Wenn MF den beim ersten mal getestet hat und der einwandfrei lief würde ich es als Verkäufer auch nicht einsehen, dir neuen RAM zu schicken. Ich finde, du bist gut genug bedient mit der Teilgutschrift. Kann mich über MF gar nicht beklagen, bei einer defekten RTX zuletzt statt Austausch sogar anstandslos das Geld zurück bekommen, obwohl die Karte schon zwei Monate im Einsatz war. Deshalb auch wieder bei MF eine andere gekauft.
 
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florian. schrieb:
Moment, keiner hat gesagt, dass es nicht rechtens ist Wertersatz abzuziehen!
[...]

Dann sage ich es jetzt.

Wertabzug bei einem Sachmangel im Rahmen der Gewährleistung ist nicht statthaft.


Ob es sich die MF wirtschaftlich lohnt oder nicht ist nicht das Problem des Kunden. Es ist aber wohl, zumindest dem Internet nach, eine wiederkehrende Erfahrung mit MF.
 
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Wegen solche wie dir gehen Händler kaputt.

Nimm die 350 an und kauf die für 300 und hast noch immer Plus.
 
@HEDT

Händler gehen kaputt, weil sie sich an die Rechtslage halten sollen? Weil sie ihr Risiko einpreisen können?
 
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snickii schrieb:
Wie berechnet man so einen Wert denn? Errechnet man das anhand der Garantiezeit? Oder gibts einen Wert den man pro Tag nimmt?

Die Berechnung des Wertersatzes bei Computerhardware orientiert sich an den Richtlinien für Abschreibungen in diesem Bereich. Computerhardware wird über den Zeitraum von 36 Monaten abgeschrieben. Nach 36 Monaten beträgt der Buchwert Null. Somit kann für jeden vollendeten Monat nach Kaufdatum 1/36 vom Kaufpreis abgezogen werden.

derjeck schrieb:
Das ist deren Berechnung, werde nicht mehr bei midfactory einkaufen aber das ist leider eine Gutschrift und keine Auzahlung :(

Diese Aussage dürfte bereits falsch sein, denn ich glaube kaum, dass sich Mindfactory gerne abmahnen lassen möchte. Die Verweigerung einer Auszahlung wäre nämlich abmahnfähig!

Vielmehr denke ich eher, dass zunächst eine Gutschrift auf Dein Kundenkonto bei denen erfolgt ist. Diesen Betrag kannst Du - ganz nach Deiner Wahl - sowohl bei Mindfactory für Neubestellungen verwenden, als auch Dir in voller Höhe auszahlen lassen. Die Auszahlung musst Du jedoch zunächst einmal veranlassen. An diesem Vorgehen seitens MF ist nichts rechtswidrig.

derjeck schrieb:
Habe jetzt nochmal mit denen telefoniert und die Gutschrift von denen ist eine Kulanzabwicklung, d.h. die bieten nur 24 Monate Gewährleistung an, nach 6 Monaten ist es die Beweislastumkehr. Jetzt wollen die von mir diesen Beweis haben, wie soll das gehen ?

Im Grunde gar nicht. Zumindest nicht in der Praxis.
Der Irrglaube, dem Du vermutlich unterliegst, ist der, dass man als Verbraucher für 24 Monate Sicherheit hätte.
Dem ist absolut nicht so.

Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie!
Ein Händler hat grundsätzlich nur für eines geradezustehen:
Dass zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich kein Sachmangel vorlag. Auch kein versteckter, der schon in dem Produkt schlummerte, aber noch nicht zutage trat. Aber nur in dieser einen Sekunde der Übergabe! Nur dann!

Nehmen wir mal hypothetisch den Fall an, Du würdest Dir für 5 Millionen Euro einen Ferrari nagelneu vom Händler kaufen, der zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich keinerlei Sachmängel hatte. Auch keine versteckten Sachmängel (wie gesagt rein hypothetisch). Aber bereits am nächsten Tag fliegt Dir der gesamte Motor um die Ohren. Du hättest überhaupt keine Ansprüche und müsstest den gesamten Schaden selbst tragen (Garantien lassen wir hier außen vor).

Dies nur zum Verständnis, auf welchen Zeitpunkt sich die Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache grundsätzlich erstreckt. Auf eine Sekunde. Dies muss man begriffen haben, um das Sachmängelrecht zu verstehen.

Nun würde das aber in der Konsequenz bedeuten, dass jeder Käufer nach dieser Sekunde der Übergabe erst einmal beweisen müsste, dass ein festgestellter Sachmangel bereits in dieser Sekunde (versteckt) vorlag.
Und hier sagt der Gesetzgeber, dies geht so nicht.
Er hat deshalb erlassen, dass jeder Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate festgestellt wird, Kraft Gesetzes als bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden zu betrachten ist. Nicht der Käufer muss jetzt beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag. Sondern der Händler muss beweisen, dass sein Produkt bei Übergabe mangelfrei war, wenn er eine Haftung vermeiden möchte.

Nach den ersten 6 Monaten muss dann wieder der Käufer beweisen, dass der festgestellte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe (versteckt) vorlag.


Bezogen auf Deinen Fall bedeutet das zunächst, dass Du in der Beweislast wärest. Kannst Du den Beweis nicht erbringen, steht Dir zunächst einmal überhaupt nichts zu. [gewährleistungstechnisch; Garantien außen vor gelassen]

Ändern könnte sich diese Betrachtung durch Deine Mängelrüge, die Du schon kurz nach Kauf abgegeben hast.
Jedoch wiesen die RAM Bausteine, angeblich ohne dass etwas daran repariert wurde, nach dem Zurücksenden durch MF offenbar keinerlei Mängel mehr auf. Dies wirft Fragen auf!

Warum funktionierten sie unrepariert bis heute (bzw bis zur Feststellung eines Sachmangels) tadellos? Saßen sie vielleicht vorher nicht perfekt im Sockel?
Diese Fragen gehen zu Deinen Lasten. Kannst Du sie widerlegen?

Soviel zunächst einmal zur Situation mit der Beweislastumkehr.


Die nächste Frage meinerseits wäre - denn das habe ich nicht so richtig verstanden - :
Wer hat denn vorliegend eine Rückzahlung geltend gemacht? Du oder Mindfactory?
Oder anders gefragt, wolltest Du von denen auf keinen Fall neuen RAM, sondern Geld zurück? Oder wollten die Dir statt eines neuen RAMs lieber Geld erstatten?

Für beide Eventualitäten gebe ich bereits im Voraus die Antwort:

(1) Mindfactory weigert sich, Dir neuen RAM zu liefern, und will dich stattdessen mit der verminderten Auszahlung abfinden

Lassen wir das oben Gesagte außer Betracht und nehmen wir an, Du hättest einen Anspruch gegen Mindfactory aus Sachmängelhaftung. Oder alternativ gehen wir von einem Anerkenntnis aufgrund ihres Angebots aus:

Dann dürften sie das nicht. Sie wären verpflichtet, nach DEINER Wahl Deinen RAM zu reparieren oder Dir einen neuen zukommen zu lassen. Diesen Anspruch gegen sie hättest Du.

(2) Du möchtest keinen neuen RAM sondern eine Vollauszahlung Deines Kaufpreises

Das steht Dir in keiner Hinsicht zu.

Was Du in diesem Fall begehrst ist der Rücktritt, und dieser ist ein Sekundärrecht!
Sekundärrecht bedeutet, dass Du es zu diesem Zeitpunkt nie und nimmer geltend machen kannst. Denn erst sind die Primärrechte auszuschöpfen, bevor die Sekundärrechte Anwendung finden.

Primärrechte sind vorliegend:
Neulieferung oder Reparatur.

Mehr steht Dir nicht zu.

Es sind überdies noch keine zwei Mängelrügen (zu ein und demselben Mangel) ausgeschöpft.


Zum Thema Wertersatz:

Es sind in der Vergangenheit in der Tat einige sehr restriktive (sogar höchstrichterliche) Urteile zum Thema Wertersatz ergangen. Das Thema ist in Lehre wie auch Rechtsprechung jedoch höchst umstritten.

Im Zweifel ist immer an das Wesen der Sachmängelhaftung zu erinnern:
Der Verbraucher soll nicht schlechter gestellt werden, als wenn der Sachmangel nicht aufgetreten wäre. Aber eben auch nicht besser.
 
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Dominion schrieb:
Die Berechnung des Wertersatzes bei Computerhardware orientiert sich an den Richtlinien für Abschreibungen in....

Das ist mal eine kompetente Antwort, mehr brauch ich gar nicht mehr wissen!
In meinem ersten Post schrieb ich ja dass ich den bestimmten Paragraphen gelesen aber wahrscheinlich nicht verstanden hab. Meine Frage bezog sich in erster Linie auf den Wertersatz, ob man dies darf oder nicht.

Ich habe über den Shop die Rücksendung veranlasst und wollte einen Austausch, habe vor ein paar Tagen mit denen telefoniert und man sagte mir ich soll warten bis der Hersteller das OK für den Austausch gibt.
Heute bekomme ich eine email mit der Gutschrift, abzüglich dem Wertersatz, daraufhin schrieb ich meinen ersten Post.

Ich rief dort an und man sagte mir dass ein Austausch nicht infrage kommen würde weil es sich für MF wirtschaftlich nicht lohnt, da zum 2. Mal zurückgesendet wurde, daher die Gutschrift.

Nachdem ich hier weitergelesen habe, entschloss ich mich für die Gutschrift und schrieb dann MF zurück.
Eine Stunde später bekomme ich noch eine email dass etwas schief gelaufen sei und dass der Speicher jetzt doch ausgetauscht wird.

Also ein totales Chaos!

Nachdem ich den Speicher das erstemal wieder zurück bekommen hab, lief das System stabil, bis auf 1-2 Bluee-Screens alle paar Tage. Da ich aber auch berufstätig bin und oft auf Motage gehe, hab ich die Zeit nicht gehabt mich 5 Stunden vor den Rechner zu setzen um den Abstürzen auf den Grund zu gehen.
Jetzt hab ich seit anfang Mai Urlaub und die Abstürze häuften sich, alle 15-20 Minuten. Mit 2 Riegeln lief der super aber die anderen 2 Riegel waren defekt, da musste ich erst rumprobieren, daher hat das etwas länger gedauert als gewollt.

Doch jetzt am Ende weiss ich trotzdem nicht was passiert, ob Gutschrift oder Austausch, die email habe ich leider 5 Minuten zu spät gelesen
 
derjeck schrieb:
Das ist mal eine kompetente Antwort, mehr brauch ich gar nicht mehr wissen!

Leider ist sie halt auch falsch. Was sollen Abschreibungen mit einem Verbrauchsgüterkauf zu tun haben? Also mein privater Computer ist nicht wertlos nach 3 Jahren.
Völlig fehl geht auch, dass er den Nutzungswert einer mangelfreien Sache und mangelhaften Sache gleichstellt. Der unterscheidet sich im Einzelfall erheblich.
Jedenfalls wird die voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer genommen und dann anteilig der Nutzungsersatz bestimmt wobei die Wertminderung auf Grund der Mangelhaftigkeit zu berücksichtigen ist.

Welche Gesamtnutzungsdauer RAM hat weiß ich nicht. Das steuerliche Absetzungszeug und Bilanzierungen haben damit aber nichts zu tun.
 
Hat Ram nicht sogar lebenslange Garantie?
Die zwar dann doch wieder irgendwie auf 10 Jahre beschränkt ist?

Aber man müsste dann von 10 Jahren ausgehen.

Mindfactory macht eben die billigsten Preise und das merkt man dann, wenns um mehr geht, als nur der reine Kauf.
 
Wäre es für Mindfactory nicht (im gegebenen Fall) die wirtschaftlich sinnvollste und rechtlich einwandfreie Handlung, schlich ein neues RAM-Kit (gleiches Produkt) zuzuschicken?
Meinem Verständnis nach dürften die doch in dieser Form nachbessern.
 
derjeck schrieb:
Ich habe den Arbeitsspeicher zurückgeschickt weil er defekt ist, ich habe nichts geltend gemacht in dem Sinne mir was aussuchen zu wollen. Der gleiche Speicher kostet jetzt 300€. Ich wäre noch mit 50€ im plus wenn ich die Gutschrift annehme und den gleichen bestelle aber auch 116€ im minus. Verstehe gerade nicht was Mindfactory da vor hat oder wie deren Vorgehensweise ist


Damit hast du dir schön ein Eigentor geschossen! Anstatt die Gutschrift/Auszahlung anzunehmen und den gleiche RAM neu zu bestellen und 50€ Gewinn zu machen, pochst du auf dein „Recht“!

Unabhängig von der Beweislast besagt die Sachmängelhaftung Reparatur oder Ersatzlieferung!
Sprich in diesem Fall hätte MF dir auch nur einen neuen RAM schicken können, wenn die auf die Beweislast verzichtet hättet und im Umkehrschluss fährst du damit schlechter, weil du dadurch 50€ verschenkst hast!

Das hast du super gemacht! MF hat das anhand von deinem letzten Post gemerkt und möchte jetzt doch tauschen!
Eine Weltklasse Leistung von dir!
 
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Geschieht Ihm recht.

Hätte das sofort angenommen, und mir von Restgeld was schönes ausgesucht.
 
Fraglich, ob man sich den ständig wechselnden "Angeboten" von MF überhaupt fügen muss.
 
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