Mwst bei Powerstation

Daniela111

Cadet 3rd Year
Registriert
Jan. 2018
Beiträge
33
Hallo zusammen,

ich möchte eine Powerstation für zuhause kaufen, da ich, auch aus med. Gründen, bei einem Stromausfall versorgt sein will.
Muss ich nach den neuen Bestimmungen Mwst zahlen oder bin ich befreit. Ich habe noch kein Balkonkraftwerk, weiss auch nicht ob ich es genehmigt bekommen werde.....
Vielleicht kann mir jemand antworten, würde mich freuen und bleibe

mit lieben Grüssen
D.
 
Schau doch bei einem beliebigen Händler, die schreiben das recht deutlich an die Preise bzw. im Bestellverlauf.

Befreit sind idR halt Privatpersonen und für Stromausfall brauchst du Inselbetrieb. Und wer soll das Balkonkraftwerk genehmigen?
 
Das Einzige, was ich zum Thema MWST Befreiung gefunden habe, ist dieses hier:

3. Aktuelle Sonderregelungen
  • Photovoltaikanlagen: Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (sowie Stromspeicher und Komponenten) gilt seit 2023 ein Mehrwertsteuersatz von 0 % (umsatzsteuerbefreit), was voraussichtlich bis mindestens 2026 bestehen bleibt.
In all diesen Fällen muss die Rechnung einen entsprechenden Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten (z.B. "umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG" oder den relevanten Paragraphen des § 4 UStG).
 
Für Balkonkraftwerke (unter einer gewissen Systemleistung) benötigst du keine Genehmigung.
Beinhaltet das Balkonkraftwerk auch eine Powerstation, dann ist diese auch MwSt befreit. (CAVE: hier unterscheiden sich die maximalen Leistungsangaben, willst du viel, wird es wieder Genehmigungspflichtig)

Einzelne Powerstations sind NICHT befreit von der MwSt.

Und wie schon geschrieben, bedeutet ein Balkonkraftwerk nicht das du Autark bist - ein Inselbetrieb geht nur unter bestimmten Vorausetzungen.
 
@Daniela111 Soweit ich informiert bin, benötigt ein Balkonkraftwerk weiterhin eine funktionierende Anbindung ans Stromnetz um zu funktionieren, da es darüber die Netzfrequenz erhält (gaaaanz grob vereinfacht).

Fällt der Strom aus stellt auch der Wechselrichter vom BKW und der Powerstation die Funktion ein!

Der von @VDC genannte Inselbetrieb ist normalerweise nur mit einer echten Photovoltaikanlage auf dem Dach möglich.

Wenn es bei dir eine medizinische Notwendigkeit für eine stabile Stromversorgung gibt, bleibt da nur eine USV.
Keine Ahnung ob es da vielleicht auch eine gibt die dauerhaft Strom mit Netzspannung ausgeben und gleichzeitig aber über die Netzspannung (also ne normale Steckdose, die dann im Endeffekt von deinem BKW/Powerstation versorgt wird) geladen werden kann.
 
Ok, danke euch erstmal.
Mit genehmigen meine ich nichts offizielles sondern das Haus/Haus/Wohnungsbesitzer.
Mir geht es nur um die Frage ob ich Mwst für die einzelne Powerstation ohne PV/Balkon etc zahlen muss....und ich denke, das hat mir Punk2018 dann beantwortet, Danke dir dafür.....und danke euch allen für die schnellen Antworten.
 
Was und wie lange muss überbrückt werden? So ein Akku kann ganz schön schnell leer sein.

P.s: Müssen nicht eigentlich alle Endkunden Mehrwertsteuer zahlen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cubisticanus
Eine normale Powerstation ist einfach "nur" eine fette Akkubox, die in der Regel auch einen Ausgang für 220Volt-Verbraucher hat. Da zahlt man ganz normal Mehrwertsteuer. Und natürlich ist so was sinnvoll, wenn man Netzausfälle überbrücken will. Da braucht man auch keinen Inselbetrieb. Man schließt einfach die Verbraucher an die an der Station vorhandenen Steckdosen. Ich find's manchmal witzig, wie hier gleich wieder wild vermutet wird ("Inselbetrieb", USV). Es gibt genügend med. Anwendungen, die nicht sehr zeitkritisch beim Umschalten -- und wenn doch, dann haben die i.d.R. auch einen Akku als Puffer wie zB ein Sauerstoffgerät. Wenn's beim Stromausfall gleich lebensbedrohlich wird, dann sind handelsübliche Powerstationen und eine Beratung hier im Forum vermutlich eh witzlos.

Die Frage von @Fujiyama ist allerdings berechtigt: Je nach Verbraucher muss tiefer in die Tasche greifen und große, schwere Modelle kaufen, ggf. mit Zusatzakkus, wenn man mehr als ein paar Stunden überbrücken will.
 
@Fujiyama nein, natürlich nicht. die MwSt ist abhängig von der Art der Ware/Dienstleistung und die AbgabenOrdnung (AO) gibt dir Info darüber für welche Dinge du MwSt zu zahlen hast und auch die Höhe - teilweise sind die regeln etwas... wirr...


So wie Daniela es möchte, "nur" eine Powerstation, ist MwSt zu zahlen, hängt da ein Balkonkraftwerk bzw. eine Solaranlage dran, ist es bis 30kWp Steuerfrei... möchte man damit jetzut richtig Asche machen und sein Grundstück mit einer Riesen Solaranalge zupflastern, wird ab 30kWp wieder MwSt fällig.


@Daniela111 darf man fragen welche Art von Gerät du versorgt haben möchtest?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen
Beim Preisvergleich muss man daher aktuell auch aufpassen, weil einige Preise mit 0% MwSt. beworben werden. Da wird dann natürlich darauf hingewiesen, dass das nicht für jeden Kunden gilt. Kann trotzdem irreführend sein. Macht zumindest den Preisvergleich weniger transparent, weil so insbesondere eigentlich eher teure Angebote ganz oben laden. 19% Wettbewerbsvorteil schlägt man halt nicht mal eben so.
 
PUNK2018 schrieb:
@Daniela111 darf man fragen welche Art von Gerät du versorgt haben möchtest?
Könnte alles Mögliche sein, und wenn es nur ein Kühlschrank für Medikamente ist, die auf Wärme nicht gut zu sprechen sind. Da ginge im Zweifel im Sommer schon mal etwas Strom durch, der Wunsch nach nennenswerter Akku-Kapazität für ein paar Tage ist also nicht verkehrt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ich konnte nicht "Kühlschrank" schreiben..)
iSight2TheBlind schrieb:
@Daniela111 Soweit ich informiert bin, benötigt ein Balkonkraftwerk weiterhin eine funktionierende Anbindung ans Stromnetz um zu funktionieren, da es darüber die Netzfrequenz erhält (gaaaanz grob vereinfacht).

Fällt der Strom aus stellt auch der Wechselrichter vom BKW und der Powerstation die Funktion ein!
Der Wechselrichter muss "Schwarzstart-fähig" sein, wenn das Stromnetz ausgefallen ist und die (kleine) PV die angeschlossenen Geräte versorgen soll.
Mir fällt jetzt kein Wechselrichter für Balkonkraftwerke ein, der das unterstützt.
Viele Stringwechselrichter sind Schwarzstart-fähig.
Eine solche PV muss auch nicht aufs Dach. Solarzäune gehen z.B. auch und sind gut als DIY aufbaubar.
 
UweW. schrieb:
Mir fällt jetzt kein Wechselrichter für Balkonkraftwerke ein, der das unterstützt.
Wirst du auch nicht finden, weil das per Definition schon ausgeschlossen ist. Solch ein WR würde die notwendigen Anforderungen nicht erfüllen.
Mit einem ausreichend starken WR und entsprechenden Solarmodulen und/oder Batterien und einem Netztrennschalter, der die lokalen Stromkreise in den Inselbetrieb versetzt, könnte man sowas machen. Ist aber natürlich ein deutlich größerer Aufwand, bei der Installation und auch finanziell, als ein Balkonkraftwerk.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thealex
Daniela111 schrieb:
Muss ich nach den neuen Bestimmungen Mwst zahlen oder bin ich befreit.
in der Praxis kommt das schlicht darauf an, ob der Händler deiner Wahl 0% USt anbietet oder nicht.
Ich denke kein Händler hat bisher erlebt, dass ein Kunde gesagt hat: "Oh nein, mein Einsatzzweck ist nicht befreit, bitte stellen Sie mir die USt. in Rechnung."
Ergänzung ()

cubisticanus schrieb:
Eine normale Powerstation ist einfach "nur" eine fette Akkubox, die in der Regel auch einen Ausgang für 220Volt-Verbraucher hat. Da zahlt man ganz normal Mehrwertsteuer.
Nö, ganz viele davon - soviel dass man hier von normal sprechen kann - haben einen oder mehrere MPPTs und sind damit auch Solargeneratoren... und damit dann auch USt. befreit.
 
Looniversity schrieb:
Könnte alles Mögliche sein [...]

Deswegen frage ich =)

Bei einem Kühlshrank wäre ja - je nach anwendungzweck und Thermischer Masse ja sogar ein ausfall von Zeitraum X zu verkraften.

FALLS @Daniela111 das beantworten möchte und auch ein Nein ist eine 100% verständliche Antwort.

Nur fällt dann leider die Hilfe etwas schwammiger aus.

So könnte man ja ggf. schauen welches Gerät(Akkugröße) für das Med. Gerät. Sinnvoll ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Looniversity
nochmals Danke für euer Engagement!
Es ging lediglich darum ob eine Powerstation allein Mwst-befreit ist ( nach neuen Bestimmungen ).
Das ist nicht der Fall, das ist mir jetzt klar.

LG
Daniela
 
Gib es doch einfach in der EkSt 2025 an unter aussergewöhnliche Belastungen (vor allem wenn medizinische Indikation gegeben) - maximal (leider sehr wahrscheinlich) wird das wohl einfach dann rausgestrichen als nicht relevant bzw unterhalb der zumutbaren Ausgaben - aber der Versuch kostet ja nichts und je nach Konstellation vielleicht passt dass bei Dir :)
 
Zurück
Oben