luky37
Warum streiten wir uns dann, wenn wir in der eigentlichen Sache gleicher Meinung sind.
Wegen der Mailings von "Annahmezeitpunkt der Mail"...
Ich bin auf Blutschlumpfs theoretische Annahme, "er darf sich weigern, eine Mail anzunehmen", einmal eingegangen.
Unter der Gedankenspielerei "er darf das", habe ich dann versucht, eine Möglichkeit zu finden, daß er die Mail dennoch weiterleiten muß. Ein von mir vorgeschlagener Weg, ihn dennoch zu zwingen, die eMail an den Empfänger auszuliefern war, daß der die eMail ja schon angenommen hat. Wenn er sie aber schon angenommen hat, muß er sie eigentlich auch zustellen. (Unter der Annahme, der eigentliche Empfänger hat nichts anders gesagt).
Und dann kam halt die Frage auf, ab wann eine eMail als angenommen gelten kann.
Und dann hatten wir den Salat.
Es ist aber in meinen Augen eh eine theoretische Betrachtung,
da
NetCologne sich (aus eigenem Antrieb heraus) nicht weigern kann, eine eMail anzunehmen.
Mit der Teilnahme am Verfahren (eMail-Provider) hat er sich an gewisse Grundregeln zu halten. Es ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr sein (NetCologne) alleinig privates Vergnügen.
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Blutschlumpf schrieb:
Papier ist geduldig. Und die AGBs sind es erst recht.
Die Hälfte des Absatzes kannst du so nicht umsetzen.
-> Es ist ein unzulässiger Eingriff seitens des Providers.
Er ist (um es mit Cepheus77 Worten zu sagen) nur der Postbote.
Übertragen auf unseren Fall, bedeutet dies, er darf die Sendungen selber nicht untersuchen (eigentlich darf er nicht einmal einen Virenscann ohne vorherige Zustimmung durchführen).
Beauftragt der Empfänger der Sendung ihn, einmal nach dem Rechten zu schauen, so hat er die Möglichkeit, die Sendung näher zu katalogisieren. Dies kann eine Abweisung von eMail bei SPAM-Verdacht sein, ein obligatorischer Virenscann usw.
Der Empfänger muß ihn dazu aber vorher beauftragen.!!!
Das kann er für alle seine Sendungen machen, oder nur für bestimmte. Auch den Umfang, in dem diese "Durchsicht" zu geschehen hat, kann der Empfänger (im angebotenen Rahmen) festlegen.
Wenn der Empfänger aber nicht die Zustimmung für solche Operationen gibt, so bleibt dem Provider nichts anderes übrig, als die Sendung, so wie sie ist zuzustellen. Selbst dann, wenn es sich erwiesenermaßen um reinen SPAM handelt.
Vielleicht will der Empfänger ja gerade eine Brustvergrößerung, oder Penisverlängerung, oder Viagra, oder die Susi wiedertreffen, oder, oder, oder.
Der Postbote hat nicht zu entscheiden, was dem Empfänger zu gefallen hat, und was nicht.
Denn dies wäre Zensur.
Und von besagter SPAM ist die öffentliche Sicherheit mit Sicherheit auch nicht betroffen.
Gedankenspielerei (Hinweis, damit es diesmal nicht in den falschen Hals gerät):
Und selbst wenn wir davon ausgehen, daß NetCologne das alles darf, was in ihren AGBs steht, wurde NetCologne von der Boardleitung von ComputerBase darüber informiert, das sie reguräre Post filtern. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wären deine entsprechenden Passagen in den AGBs hinfällig. Es ist nicht mehr SPAM. Die Filterung wäre dir spätestens jetzt nicht mehr gestattet. Auch alle anderen Punkte des fragwürdigen AGB-Zitats treffen damit nicht mehr zu.
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Blutschlumpf schrieb:
Ob das ein Richter anders sieht ist ja immer ne Nummer für sich, es würde mich nicht wundern wenn ein Richter entscheidet, dass man nicht filtern darf und der nächste ne Woche später in nem anderen Urteil, dass man keine ungewollten Mails a la Spam zustellen darf
Wer wirklich hergeht, und soetwas von einem Gericht klären läßt,
der gibt sich (meiners Erachtens) bestimmt nicht mit einem "unterinstanzlichem" Urteil zufrieden.
Ich würde sehr darauf wetten, das würden letztendlich "oberste Richter" entscheiden.
Und bis jetzt halte ich (zumindest dort), die Richter gesegnet, mit einem halbwegs gesundem Menschenverstand.
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Blutschlumpf schrieb:
Abgesehen davon bin ich mir nichtmal sicher, dass der Mailaccount überhaupt Vertragsbestandteil ist, auf den Produktseiten wird da nichts von erwähnt.
Unrelevant.!....Sie (NetCologne) bieten ihn an.
-> Mitgefangen, mitgehangen.
(0.02$)
und eine geruhsame Nacht
Gruß
eklipse