News NetCologne blockt E-Mails von ComputerBase

luky37 schrieb:
...Ein Richter etwa?...
Ein Richter wird notfalls darüber entscheiden.





luky37 schrieb:
...Wenn ich ein Packet per Nachname von der Post nicht annehme,...
{Zur Klärung des Sachverhaltes: nicht annehmen = zurückschicken}

Darfst du, es hindert dich niemand daran. :)
Auch ist es juristisch (vorläufig) nicht zu beanstanden.


Aber: Du bist der eigentliche Empfänger.!
Du hast das Recht zu entscheiden.

Deine Haushälterin darf das nicht.
Wenn sie es (eigenmächtig) macht, gibt es Probleme.




Gruß
eklipse
 
eklipse schrieb:
Ein Richter wird notfalls darüber entscheiden.

Ob eine Mail angenommen wird oder nicht? Nein, darüber wird ein Richter niemals entscheiden.




eklipse schrieb:
Deine Haushälterin darf das nicht.
Wenn sie es (eigenmächtig) macht, gibt es Probleme.

Aha. Laut deiner Argumentation dürfte NetCologne also überhaupt keine eMails annehmen.



Wir waren uns doch darüber uneinig, ob die geblockten Mails nun als angenommen oder abgelehnt zu deklarieren sind. Jetzt geht deine Argumentation aber auf einmal in eine ganz andere Richtung...


Bei einem muss ich dir allerdings zustimmen... ich glaube auch nicht dass wir bei dieser Diskussion weiterkommen :D



mfg
 
Allerdings ist NetCologne in der Kundenhotline auch absolut schmerzfrei - wenn man denn dann mal als Kunde durchkommt. Teure Servicenummer und trotzdem der Spruch: Alle Mitarbeiter sind im Gespräch - rufen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt wieder an. Ich wohne in Köln und höre immer wieder, das NC im Moment die Kunden in Scharen davonlaufen.
 
Also ich bin auch mehr der Techi als Jurist (habe zumindest Informatik und nicht Jus studiert), kann aber der Argumentation bzw. den Fragen von eklipse durchaus zustimmen.

@60 luky37) Was mit Juristerei gemeint war ist, das hier sehr wohl die deutschen Gesetze gelten, und sich die Frage stellt, ob hier nicht welche übertreten wurden.

@60 luky37) Das mit dem nicht-annehmen ist so eine Sache. In Österreich z.B., gilt ein behördliches Schreiben als zugestellt, auch wenn Du ablehnst, es anzunehmen.

Ich glaube die entscheidende Frage ist, darf der Postbote (NetCologne) Post einfach nicht überbringen, die an einen seiner Kunden geschickt wird. Und ich glaube die Antwort lautet da ganz klar nein. Es ist ja nicht so das der Adressat nicht auffindbar wäre. Um nochmal das Postler Beispiel zu bemühen, nur weil der Postler findet es ist unnötige Werbung, darf er die nicht einfach zurückschicken und nicht austragen.
 
luky37 schrieb:
eklipse schrieb:
Deine Haushälterin darf das nicht.
Wenn sie es (eigenmächtig) macht, gibt es Probleme.
Aha. Laut deiner Argumentation dürfte NetCologne also überhaupt keine eMails annehmen.
Bitte fair bleiben.! :)


Mit meiner Aussage, "Deine Haushälterin darf das nicht",
war klar ein Zurückschicken der Nachnahme an den Absender gemeint.

Und das war dir auch klar. :stacheln:








Was die Sache mit dem Richter betrifft,...
so schlage ich vor, wir legen diesen Teil des Streitgesprächs auf Eis, bis sich zwei Streithansel (Betreff eMail) vor einem Gericht wiedersehen.

Wir können das Topic hier dann ja wieder ausgraben. :evillol:




Gruß
eklipse
 
Es ging lediglich um die Frage, ob die geblockten Mails von anderen Mailserver als zugestellt/abgelehnt angesehen werden (und wurde eigentlich schon von Steffen im Beitrag #50 beantwortet).

Über die Frage, ob das nicht-Annehmen der Mails juristisch korrekt ist oder nicht, habe ich keine Aussage gemacht (weil ich mich mit diesem Thema auch nie befasst habe).


Mailserver lehnen aber auch das Zustellen der Mail ab, wenn beispielsweiße die Mailbox voll ist. Wäre dass dann juristisch angreifbar? Glaube ich kaum.


Wenn ich persönlich Techniker bei NetCologne wäre, dann würde ich dass (wahrscheinlich) anders zu lösen versuchen. Ein tolle Entscheidung war es sicherlich nicht und ich habe auch nie was anderes behauptet.



eklipse schrieb:
Mit meiner Aussage, "Deine Haushälterin darf das nicht",
war klar ein Zurückschicken der Nachnahme an den Absender gemeint.


Es geht nicht ums Zurückschicken, sondern ums nicht-Annehmen.



eklipse schrieb:
so schlage ich vor, wir legen diesen Teil des Streitgesprächs auf Eis, bis sich zwei Streithansel (Betreff eMail) vor einem Gericht wiedersehen.

Einverstanden.



mfg
 
luky37 schrieb:
Es ging lediglich um die Frage, ob die geblockten Mails von anderen Mailserver als zugestellt/abgelehnt angesehen werden (und wurde eigentlich schon von Steffen im Beitrag #50 beantwortet).
Das sehe ich anderst.
Es geht hier um die Frage(n), ob sie das überhaupt (blocken) dürfen. ;)



  • Darf der Provider (ohne ausdrückliche Genemigung des eigentlichen Empfängers) eMails zurückweisen bzw. sie ohne weiteres einfach löschen.

    Wobei hier die Mail einfach zurückgewiesen, und nicht gelöscht wird.
    Das macht die ganze Sache nämlich (in meinen Augen) etwas komplizierter.

    Wenn NetCologne die Mails einfach löschen würde, wäre die Sache nämlich einfacher.
    -> §206 und 303a StGB




  • Darf ein Provider (von sich aus) die Zustellung einer eMail versagen.?
    bzw. darf er sich (von eigenem Antrieb aus) weigern, eine eMail anzunehmen.?

    Wenn der Punkt zutreffend wäre, haben wir u.U. dann die Unterfragen zu lösen
    • ab wann eine eMail als zugestellt gilt
    • und ob eine "bereits zugestellte" eMail im Nachhinein abgelehnt werden kann.





Ich beantworte (für mich) beide obrige Fragen mit NEIN.
Das Beispiel mit dem Postboten von Cepheus77 halte ich für sehr passend. :)



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luky37 schrieb:
Mailserver lehnen aber auch das Zustellen der Mail ab, wenn beispielsweiße die Mailbox voll ist. Wäre dass dann juristisch angreifbar? Glaube ich kaum.
Du bist i.d.R. (per AGB) dazu verpflichtet, dein Postfach in regelmäßigen Abständen zu durchforsten (und zu leeren).
Wenn du es nicht machst, und dir dadurch eine eMail entgeht, ist das ganz alleine dein Bier.

Sicherheitshalber würde ich (als Betreiber) aber auch in diesem Falle dir eine automatische eMail zukommen lassen, um ganz sicher zu gehen.
Das kostet mich nichts, und erspart unötigen Ärger.;)
Postfach ist voll, bitte leeren. Weitere eMails können ansonsten nicht angenommen werden.






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Damit es hier nicht verkompliziert wird,
einigen wir uns darauf, daß das Beispiel "Nachnahme" nicht gerade optimal zum Thema passend ist.?

Ansonsten bin ich gerne bereit, nochmal auf dein Beispiel einzugehen.




Gruß
eklipse
 
Eure Diskussion zur Rechtslage hat mich doch ein wenig nachdenklich gemacht.

Wie anfangs schon geschrieben bin ich eigentlich froh darüber, wenn ein Provider von sich aus etwas gegen Spam tut. Die Frage, ob er das überhaupt darf habe ich mir bislang noch gar nicht gestellt. Und ich rede jetzt von tatsächlichen Werbe-Mails und nicht dem Blocken von z.B. Computerbase.

Das ist ja als wenn mir ein Unternehmen einen Brief (oder ähnliches) zusendet, das äußerlich offensichtlich als Werbung/Angebot ersichtlich ist. Und dann geht der Postzusteller eigenmächtig her, vermutet die Werbung wäre bei mir nicht erwünscht und stellt mir den Brief einfach nicht zu. Stattdessen geht er wieder an den Absender.
Ich bin mir ziemlich sicher ohne mein Einverständnis wäre das mit deutschen Recht nicht vereinbar.
Ist das bei elektronischer Post/Werbung anders? Ich kann es mir nicht vorstellen.

So gut die Maßnahme auch gemeint sein mag, kommt es mir gerade wie Zensur vor. Schließlich entscheidet jemand anders nach seinen Vorstellungen für mich, was ich sehen will und was nicht. Im Grunde ist ja auch die Internetzensur in China ein ähnliches Vorgehen. Jemand entscheidet, was für die Leute gut ist und was schlecht. Das schlechte ist unerwünscht und wird nicht durch geleitet.
In dem Fall hier ist es halt Werbung. Da wären viele Chinesen wohl früh drüber, wenn ihnen nur das vorenthalten würde.
 
eklipse schrieb:
Das sehe ich anderst.
Es geht hier um die Frage(n), ob sie das überhaupt (blocken) dürfen. ;)

Dass schon, aber ich meinte die Frage 'unserer' Diskussion, die mit Post 51 began:


eklipse schrieb:
würde ich sogar sagen, daß das Argument, daß sie die eMail einfach nicht annehmen (Blutschlumpfs UPS Vergleich von oben), eigentlich gar nicht mehr zutrifft.
Denn sie haben die Mail bereits angenommen. Das mußten sie, um überhaupt den Absender festzustellen.

Wenn du nicht dass meinst, haben wir wohl die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet :D


eklipse schrieb:
Darf der Provider (ohne ausdrückliche Genemigung des eigentlichen Empfängers) eMails zurückweisen bzw. sie ohne weiteres einfach löschen.

Darf ein Provider (von sich aus) die Zustellung einer eMail versagen.?
bzw. darf er sich (von eigenem Antrieb aus) weigern, eine eMail anzunehmen.?


Ich beantworte (für mich) beide obrige Fragen mit NEIN.

Ich auch.

Ich wollte lediglich klarstellen, dass die eMail zu keinem Zeitpunkt von irgendjemandem als zugestellt betrachtet wird.




eklipse schrieb:
einigen wir uns darauf, daß das Beispiel "Nachnahme" nicht gerade optimal zum Thema passend ist?

Meiner Meinung nach passt es, aber belassen wirs dabei.




CPat schrieb:
Wie anfangs schon geschrieben bin ich eigentlich froh darüber, wenn ein Provider von sich aus etwas gegen Spam tut. Die Frage, ob er das überhaupt darf habe ich mir bislang noch gar nicht gestellt. Und ich rede jetzt von tatsächlichen Werbe-Mails und nicht dem Blocken von z.B. Computerbase.

Achtung, hier muss unterschieden werden, zwischen optionalem Spamfilter, der die Mails je nach Einstellung markiert, verschiebt oder löscht (nach der Annahme der Mail) und dem Nicht-Annehmen der Mail (wie in diesem Fall).


mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab ja schon öfter Probleme mit Blacklisting. Auch das ein Konkurrent mit eigener Blacklist diese als Waffe gegen einen anderen Konkurrenten einsetzt, aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Gab auch Fälle in denen ein Blacklist-Betreiber Anbieter, die nicht "SPAM-feindlich" genug waren, einfach mal auf seine Liste gesetzt hat.

Das Beispiel hier im Thread mit der Paketannahme oder dem Postboten ist meiner Meinung nach unpräzise. Ich habe ja keinen Briefkasten bei dem Anbieter, sondern ein Postfach. In diesem kann der Anbieter entsprechend verschickte Mails anderer Server ablegen. Unterlässt er dies bei bestimmten Nachrichten, braucht er einen Grund. Ein solcher Grund liegt vor, wenn es sich um SPAM handelt und der Nutzer der Filterung zugestimmt hat (oder halt eben z. B. das betroffene Postfach voll ist). Das es sich tatsächlich um SPAM handelt, muss der filternde sicherstellen (auch beim blockieren per Blacklist handelt es sich um einen Filter).
Nun werden Mails von CB geblockt, obwohl es sich eindeutig nicht um SPAM handelt. Was ist da jetzt nicht eindeutig!?? Ich bin kein Jurist, aber ich sehe das so.
Was noch erwähnenswert wäre: Sollte der Anbieter in seinen AGBs den Empfang von Mails durch das Postfach (Mail-Adresse) rein grundsätzlich nicht garantieren, kann er sich nicht nur seinen Mailserver sonstwohin stecken, sondern verstößt auch gegen die von eklipse genannten gesetzlichen Vorgaben, was wiederum das Ende dieser Geschäftsbedingung bedeuten dürfte.

Aber nicht nur das Strafrecht ist relevant. Sollten solche Vorgänge sich weiterhin häufen, könnten es einige mit der *ich-verklag-dich-weil-du-suggerierst-dass-ich-SPAM-versende-Methode* Methode versuchen (vor allem in den USA). Ich erinnere daran, dass Herr Ackermann (Deutsche Bank) vor Gericht für seine Aussagen über die Kredit(un)würdigkeit anderer Unternehmen geradestehen musste und verloren hat. Weil das eben Geschäfts- und Rufschädigung darstellt, eine einstweilige Verfügung könnte man als Kläger auf so einen Zivilprozess auch noch oben draufpacken, weil das Blacklisting ja akute, massive Auswirkungen hat und (v. a. bei einem Unternehmen) den Geschäftsbetrieb lahmlegen kann. Soweit kann ich das als Laie beurteilen.

Blutschlumpf schrieb:
Da brauchste keine Auffassung teilen, das hat nichts mit glauben zu tun, das fällt zumindest was die Technik dahinter angeht unter Wissen.
Du weißt aber schon, was Richter beim Thema IT-Technik schon alles verzapft haben? :D

Ach übrigens, Blutschlumpf, ich bin der Auffassung, dass das Problem nicht Host Europe sondern kausal erstmal der (gehackte?) Spamserver bzw. der Spamverursacher ist.
 
Über die AGB brauchen wir ja nicht rätselraten, die stehen ja auf der Homepage:
NetCologne AGB schrieb:
3.5 NetCologne ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, /-würmern, /-trojanern, Hack-/ Dos-Attacken o. ä. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
Heißt für mich, dass die blocken können wen auch immer die wollen wann auch immer die wollen.

Ob das ein Richter anders sieht ist ja immer ne Nummer für sich, es würde mich nicht wundern wenn ein Richter entscheidet, dass man nicht filtern darf und der nächste ne Woche später in nem anderen Urteil, dass man keine ungewollten Mails a la Spam zustellen darf ;)

Abgesehen davon bin ich mir nichtmal sicher, dass der Mailaccount überhaupt Vertragsbestandteil ist, auf den Produktseiten wird da nichts von erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
luky37
Warum streiten wir uns dann, wenn wir in der eigentlichen Sache gleicher Meinung sind. :lol:






Wegen der Mailings von "Annahmezeitpunkt der Mail"...

Ich bin auf Blutschlumpfs theoretische Annahme, "er darf sich weigern, eine Mail anzunehmen", einmal eingegangen.

Unter der Gedankenspielerei "er darf das", habe ich dann versucht, eine Möglichkeit zu finden, daß er die Mail dennoch weiterleiten muß. Ein von mir vorgeschlagener Weg, ihn dennoch zu zwingen, die eMail an den Empfänger auszuliefern war, daß der die eMail ja schon angenommen hat. Wenn er sie aber schon angenommen hat, muß er sie eigentlich auch zustellen. (Unter der Annahme, der eigentliche Empfänger hat nichts anders gesagt).

Und dann kam halt die Frage auf, ab wann eine eMail als angenommen gelten kann.
Und dann hatten wir den Salat. :D




Es ist aber in meinen Augen eh eine theoretische Betrachtung,
da NetCologne sich (aus eigenem Antrieb heraus) nicht weigern kann, eine eMail anzunehmen.

Mit der Teilnahme am Verfahren (eMail-Provider) hat er sich an gewisse Grundregeln zu halten. Es ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr sein (NetCologne) alleinig privates Vergnügen.





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Blutschlumpf schrieb:
NetCologne AGB...
Papier ist geduldig. Und die AGBs sind es erst recht.
Die Hälfte des Absatzes kannst du so nicht umsetzen.
-> Es ist ein unzulässiger Eingriff seitens des Providers.



Er ist (um es mit Cepheus77 Worten zu sagen) nur der Postbote. ;)

Übertragen auf unseren Fall, bedeutet dies, er darf die Sendungen selber nicht untersuchen (eigentlich darf er nicht einmal einen Virenscann ohne vorherige Zustimmung durchführen).
Beauftragt der Empfänger der Sendung ihn, einmal nach dem Rechten zu schauen, so hat er die Möglichkeit, die Sendung näher zu katalogisieren. Dies kann eine Abweisung von eMail bei SPAM-Verdacht sein, ein obligatorischer Virenscann usw.

Der Empfänger muß ihn dazu aber vorher beauftragen.!!!
Das kann er für alle seine Sendungen machen, oder nur für bestimmte. Auch den Umfang, in dem diese "Durchsicht" zu geschehen hat, kann der Empfänger (im angebotenen Rahmen) festlegen.


Wenn der Empfänger aber nicht die Zustimmung für solche Operationen gibt, so bleibt dem Provider nichts anderes übrig, als die Sendung, so wie sie ist zuzustellen. Selbst dann, wenn es sich erwiesenermaßen um reinen SPAM handelt.
Vielleicht will der Empfänger ja gerade eine Brustvergrößerung, oder Penisverlängerung, oder Viagra, oder die Susi wiedertreffen, oder, oder, oder.
Der Postbote hat nicht zu entscheiden, was dem Empfänger zu gefallen hat, und was nicht.
Denn dies wäre Zensur.
;)

Und von besagter SPAM ist die öffentliche Sicherheit mit Sicherheit auch nicht betroffen.




Gedankenspielerei (Hinweis, damit es diesmal nicht in den falschen Hals gerät):

Und selbst wenn wir davon ausgehen, daß NetCologne das alles darf, was in ihren AGBs steht, wurde NetCologne von der Boardleitung von ComputerBase darüber informiert, das sie reguräre Post filtern. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wären deine entsprechenden Passagen in den AGBs hinfällig. Es ist nicht mehr SPAM. Die Filterung wäre dir spätestens jetzt nicht mehr gestattet. Auch alle anderen Punkte des fragwürdigen AGB-Zitats treffen damit nicht mehr zu.





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Blutschlumpf schrieb:
Ob das ein Richter anders sieht ist ja immer ne Nummer für sich, es würde mich nicht wundern wenn ein Richter entscheidet, dass man nicht filtern darf und der nächste ne Woche später in nem anderen Urteil, dass man keine ungewollten Mails a la Spam zustellen darf
Wer wirklich hergeht, und soetwas von einem Gericht klären läßt,
der gibt sich (meiners Erachtens) bestimmt nicht mit einem "unterinstanzlichem" Urteil zufrieden.

Ich würde sehr darauf wetten, das würden letztendlich "oberste Richter" entscheiden.
Und bis jetzt halte ich (zumindest dort), die Richter gesegnet, mit einem halbwegs gesundem Menschenverstand.





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Blutschlumpf schrieb:
Abgesehen davon bin ich mir nichtmal sicher, dass der Mailaccount überhaupt Vertragsbestandteil ist, auf den Produktseiten wird da nichts von erwähnt.
Unrelevant.!....Sie (NetCologne) bieten ihn an.
-> Mitgefangen, mitgehangen. :)






(0.02$)
und eine geruhsame Nacht

Gruß
eklipse
 
Anzeige wegen Geschäftsschädigung raushauen - es kann ja nicht sein, dass CB wissentlich gesperrt wird um den Druck auf den Hoster zu erhöhen.
 
eklipse schrieb:
Unrelevant.!....Sie (NetCologne) bieten ihn an.
-> Mitgefangen, mitgehangen. :)
Ich meinte das eher in der Hinsicht dass Du als Kunde nicht kündigen kannst wenn die Leistung die NetCologne in deinen Augen nicht erbringt gar nicht Bestandteil dessen ist was du kaufst. Ob CB die verklagen kann steht auf einem anderen Blatt. (ich glaub dennoch nicht, dass es zum Erfolg führen würde)
 
computerbase hat gar keinen vertrag mit netcologne sondern mit HE. wenn dann muss sich HE mit NC in verbindung setzen.
 
Blutschlumpf


  • Wir sind uns also zumindest soweit einig, daß wenn sie die Leistung erbringen, sie sie Gesetzeskonform erbringen müssen.


  • Bei einer freiwilligen Leistung kann ich wegen Nichterbringung dieser freiwilligen Leistung nicht kündigen.
    Auf das willst du hinaus.

    Gut, das wußte ich nicht, daß diese Leistung freiwilig ist. :(

    Während der Mindestvertragslaufzeit (nach Neuabschluß des Vertages) hat du natürlich Recht.
    Sie ist nicht Bestandteil des Vertrages, und ich kann nicht darauf pochen, das sie (NetCologne) mir diese Leistung kostenlos erbringen.
    Ich kann wegen Nichterbringung dieser Leistung dann nicht außerordentlich kündigen.
    Ich muß die abgeschlossene Mindestvertragslaufzeit über mich ergehen lassen / bezahlen.



Gruß
eklipse
 
Blutschlumpf schrieb:
Über die AGB brauchen wir ja nicht rätselraten, die stehen ja auf der Homepage:
[...]
Heißt für mich, dass die blocken können wen auch immer die wollen wann auch immer die wollen.
Nein, können sie nicht.

Selbst den eigenen Kunden gegenüber (die die AGBs akzeptiert haben), darf die Firma sich nicht so verhalten, da die AGBs nicht über dem Gesetz und erst recht nicht über dem Grundgesetz stehen. Nach den AGBs darf das Unternehmen bestimmten Inhalten den Zugang zu den Postfächern der Kunden verwehren, da diese Kunden dem zugestimmt haben. Mails von Computerbase gehören aber nicht zu diesen Inhalten.
Wenn NC jetzt argumentiert, dass CB geblockt wird, weil man so technisch auch den "benachbarten" SPAM-Versender blockiert, dann muss man meiner Meinung nach einwenden dass das Unternehmen so filtern muss, dass andere, unbeteiligte Netzwerkteilnehmer dadurch nicht gestört werden. Dafür ist der Filternde zuständig, er selbst darf die Integrität des Netzes auch nicht gefährden (und das tut er aktuell).

Computerbase selbst hat affaik keine AGBs von NC akzeptiert und dementsprechend stehen hier sowieso alle Wege offen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat CB eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, einfach zu einem Anwalt gehen der sich im IT bzw. Fernmelderecht ein wenig auskennt und dann NC einen eingeschriebenen Brief mit lauter wichtigen Paragraphen und böse Anwaltsdrohungen schicken ;). Mal sehen ob das was bringt :evillol:.
 
Interessante Diskussion und bevor ich wieder beschimpft werde, welch seltsame Rechtsauffassung ich habe: Provider dürfen Blacklisten, ihre AGBs stehen nicht unter dem Recht der BRD oder insbesondere des Grundgesetztes.
Ich musste mich nach einer langen Diskussion über die Urheberrechte, Tauschbörsen und Bereitsstellen von Slipsteamimages von Microsoftbetriebssystemen nochmals über das Internetrecht schlau machen. Mir wurde weitestgehend nahe gelegt, dass im Internet das Motto vorherrscht: AGBs und Lizenzbestimmungen gelten auch wenn diese nicht (!) verfassungskonform im eigenen Staatsgebiet sind. Wenn man offensichtlich legal arbeitet, kein Spam anbietet etc. pp., so darf man trotzdem jederzeit mit Abmahnungen konfrontiert werden oder mit Einschränkungen rechnen, sofern man die Lizenzbedingungen angenommen hat. Lediglich die Gerichtsbarkeit unterliegt dem Staat. Ein Fehlverhalten des Endnutzer kann daher leicht geahndet werden, ein Fehlverhalten des Anbieters, vor allem wenn der Hauptfirmensitz nicht im Staatsgebiet liegt, kann eher sehr schwer belangt werden.

Die Analogie der Post oder UPS ist daher völlig falsch. Es geht hier um Softwaredienstleistungen, Urheberrecht und Hardwareschutz. Netcologne hat das Urheberrecht auf ihre Server und ihre Dienstleistungen. Mit Annehmen der AGBs akzeptiert man diese. Netcologne hat das Recht, ihre Software und ihre Hardware so zu verwalten, wie sie es wollen. Somit dürfen sie alles und jeden Blocken. Für HE gilt dass selbe.
Die Kunden haben das Nachsehen.
 
ScoutX schrieb:
Provider dürfen Blacklisten, ihre AGBs stehen nicht unter dem Recht der BRD oder insbesondere des Grundgesetztes.
Echt? Welchem Recht unterstehen die AGBs denn dann? Gar keinem? Darf in den AGBs dann alles (also wirklich alles) verlangt und gefordert werden? :D:)

ScoutX schrieb:
Netcologne hat das Urheberrecht auf ihre Server und ihre Dienstleistungen.
Dieser Satz ist hochgrade unpräzise.

ScoutX schrieb:
Netcologne hat das Recht, ihre Software und ihre Hardware so zu verwalten, wie sie es wollen.
Soso...dürfen die sich auch ordentlich Warez oder KiPo auf ihre Server laden und dann verteilen?

ScoutX schrieb:
Somit dürfen sie alles und jeden Blocken. Für HE gilt dass selbe.
Nein dürfen sie nicht. Stell dir vor, HE blockt ab morgen "alles und jeden". Dann ist Computerbase.de weg vom Fenster...und Host Europe wohl auch ;):lol:

P.s: ich beschimpfe niemanden, aber ich glaube dir nicht.
 
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