eklipse
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 702
Dann taugt die Kanzlei in meinen Augen aber nichts.
(0.02$)
eklipse
- Ohne Zustimmung des Benutzers ist selbst die Filterung von offensichtlicher SPAM nicht zulässig.
- Wenn eine Zustimmung des Nutzers erfolgte, so ist die Filterung von offensichtlicher SPAM zulässig.
Aber NetCologne wurde darauf hingewiesen, daß sie auch normale Post filtern.
Eine Zustimmung des Nutzers zu einer solchen Filterung ist nicht anzunehmen (bis zum Beweis des Gegenteils).
Da sie somit nicht vorliegt, ist die Filterung in diesem Falle unzulässig.
(0.02$)
eklipse