News NetzDG: Weniger Beschwerden gegen Hassbotschaften als erwartet

@ Mustis
Ok, jetzt erklär mir bitte, was ein Strafzettel und eine Abmahnung mit Strafrecht zu tun haben. Wenn du nicht mal den Unterschied kennst erübrigt sich jede weiter Diskussion mit dir :bussi:
 
@Mustis

Bei Strafzettel und Abmahnungen kann man Einspruch erheben und es vor Gericht bringen. Nur ein Urteil ist bindend und selbst das kann bis zum Verfassungsgericht angefochten werden.

Viele zahlen Wortlos die Strafe oder lassen sich von Abmahnungen abschrecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist zu schnelles Fahren ab einer gewissen Überschreitung keine Straftat oder Unfallverursachung unter Alkoholeinfluss? und gibt es dafür etwa nicht Strafzettel, Punkte und Geldbuße, sprich Strafen? :rolleyes:

@Corrossion
Kannst du hier auch! Boah ne? Es mag nicht so simple sein wie in den Beispielen, aber selbstredend kannst du gerichtlich gegen die Löschung vorgehen wenn du willst!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, das ist ein Verwaltungsübertretung und hat nichts mit einer Straftat zu tun. Haarsträubend, lernt man das nicht mehr in der Schule?

Straftaten (um die es bei dem Gesetzt eigentlich geht) werden nur vor dem Strafgericht verhandelt.
 
Vielleicht sollte man erstmal außen vorlassen ob die Betreiber geeignet sind die Rechtslage einzuschätzen.

Mein Problem damit ist, dass am Ende Beiträge gelöscht werden, die nicht rechtswidrig sind!
Sollten zweifel bestehen, so wird der Betreiber den Beitrag löschen.
Warum?
Ganz einfach, sollte es zur Anzeige kommen und es wird entschieden, der Beitrag ist rechtswidrig, wird der Betreiber und die verantwortliche Person (persönlich) bestraft.
Das zwingt den Betreiber und die verantwortlichen Mitarbeiter Beiträge zu löschen, nur um sich selbst nicht Strafbar zu machen! (selbst wenn keine Strafbestand vorliegt)

Ich sage bewusst die Betreiber werden dazu gezwungen!
Ja man muss nicht unbedingt jemanden eine Waffe an den Kopf halten, um ihn zu bedrohen.
Die komplette Zerstörung der gesellschaftlichen Existenz reicht als Drohung vollkommen aus.
(Strafen in Millionen höhe für einzel Personen)

Das Gesetzt selbst ist noch keine Zensur, die Anwendung kann aber zur Zensur führen.
Wie immer dieses Gesetzt kann und WIRD missbraucht werden!

Mit genügend Geld, können PR Firmen beauftragt werden massenhaft Beiträge zu melden, die nicht der gewünschten Meinung entsprechen.
Allein wegen der Anzahl und der 24h Frist, werden die Betreiber vermutlich nicht in der Lage sein jeden Beitrag genau zu prüfen. (schon gar nicht durch einen Anwalt)
Die folge ist mehr gelöschte Beiträge
und damit eine "verzerrte" Darstellung der öffentlichen Meinung zu einem bestimmten Thema.

Und die Politik wird dieses "Werkzeug" selbst anwenden, spätestens beim Wahlkampf.

Wahrscheinlich wird das sogar schon gemacht.


Und ich gehe noch weiter, ich behaupt dies ist der eigentliche Grund, warum dieses Gesetzt überhaupt verfasst wurde!
Es wird eine Zensur durchgeführt, ohne das es rechtlich gesehen eine Zensur ist.
Hier wird einfach mit der definition gespielt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
Darauf hab ich gewartet: https://www.jungesportal.de/sicher-unterwegs/verkehrsverstoesse.php

Du liegst falsch! Ab gewissen Grenzen sind es Straftaten, keine Vergehen!

Du bleibst weiterhin eine Quelle schuldig, die besagt, das Straftaten grundsätzlich nur durch Gerichte geklärt werden dürfen.

Lies dir deinen Link genau durch. In Punkt zwei steht es sogar explizit dort.

2. Rowdys in der Tempo-30-Zone
Ordnungswidrigkeit: Wer mit 50 km/h in einer Tempo-30-Zone fährt, zahlt laut Bußgeldkatalog 35 Euro, Punkte gibt es dafür keine.
Straftat: Fahrer, die hier zu schnell unterwegs sind und dabei rücksichtslos oder grob verkehrswidrig z.B. an einer Einmündung die Vorfahrt der von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer missachten, gefährden den Straßenverkehr. Werden andere deshalb zu einer Notbremsung gezwungen, heißt es im Gerichtsurteil häufig: 45 Tagessätze Strafe und Entzug der Fahrerlaubnis.

Sobald der Polizist nämlich eine mögliche Straftat und keine reine Ordnungswidrigkeit fest stellt muss er das über den Staatsanwalt an ein Gericht leiten. In den anderen Beispielen mag das vielleicht nicht explizit erwähnt werden die dortigen unter Straftat genannten Strafen werden allerdings ausschließlich von einem Richter verhängt.
 
Das stimmt schlicht nicht. Bei solche Gefährdern darf und wird die Polizei den Führerschein direkt entziehen und dem Beschuldigten die Weiterfahrt verbieten. Ebenso, wenn du betrunken am Steuer aufgegriffen wirst. Des Weiteren kann sie einen Strafbefehl beim Staatsanwalt beantragen und dann wird dir direkt der Strafbefehl zugestellt. Dies ist bei den hier als Beispiel genannten Vergehen (die eine Straftat sind) Standard, den die Schuld ist in den allermeisten Fällen eindeutig und kaum zu leugnen, da man ja direkt dabei erwischt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinfachtes_Strafverfahren

Es ist und bleibt eine falsche Aussage, dass jedwede Strafe vor einem Gericht verhandelt werden muss. Ich bin mir übrigens sicher, dass die betroffenen Unternehmen und deren zuständige Abteilungen bei fraglichen Beiträgen unter Umständen auch die Staatsanwaltschaft konsultieren und mit dieser Zusammenarbeiten können in Fällen, die nicht direkt eindeutig sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Die Beamten können den Fahrausweis bereits vorläufig einbehalten, wenn die Beamten „Gefahr in Verzug“ sehen. Dieser Begriff kommt aus dem Verfahrensrecht und bezeichnet die Befugnis der zuständigen Behörden, den Führerschein vorläufig zu entziehen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Schaden eintreten würde.

Am Ende muss ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde entscheiden.

VG,
Mad
 
Mustis schrieb:
Ich bin mir übrigens sicher, dass die betroffenen Unternehmen und deren zuständige Abteilungen bei fraglichen Beiträgen unter Umständen auch die Staatsanwaltschaft konsultieren und mit dieser Zusammenarbeiten können in Fällen, die nicht direkt eindeutig sind.

Warum sollten die Unternehmen das machen?
Das löschen von Beiträgen allgemein steht nicht unter Strafe, also ist es viel einfacher diese einfach zu löschen.

Bedenke, die meisten Unternehmen, um die es hier geht, sind kapitalistische Gesellschaften, einige sogar Börsen notiert, bei denen geht es nur darum Gewinne zu erzielen und Aktionäre zu befriedigen.
Eine korrekte Prüfung, evtl. auch in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft, bringt keine Gewinne, im gegenteil es entstehen nur kosten.

Und auch die Staatsanwaltschaft kann sich irren, warum sonst werden Hunderttausende von Gerichtsverhandlungen geführt?
Weil das Rechtssystem so eindeutig und die Welt nur schwarz oder weiß ist?

Wenn nun der Beitrag nicht gelöscht wird und jemand, plausibel erklärt, eine entsprechende Anzeige Formuliert.
Evtl. eine Betrachtungswinkel der vorher nicht berücksichtigt wurde und schon ist das "nicht Löschen" eine Straftat.

Ich glaube das Risiko ist für die Unternehmen einfach viel zu groß, im vergleich zum Nutzen.


Wenn ich mich richtig erinnere, hatte die NPD mal mit dem Spruch "guten Heimflug" geworben.
Es musste vor Gericht verhandelt werden, ob dieser "Werbespruch" einen beleidigenden und rassistischen Hintergrund hat.
Dieses beispiel hinkt natürlich aber zeigt denke ich gut, dass je nach Kontext die rechtliche Einschätzung nicht so einfach ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
Das stimmt schlicht nicht. Bei solche Gefährdern darf und wird die Polizei den Führerschein direkt entziehen und dem Beschuldigten die Weiterfahrt verbieten. Ebenso, wenn du betrunken am Steuer aufgegriffen wirst.

Korrekt hat mit einem Schuldspruch aber nichts zu tun, ähnlich der Untersuchungshaft bei Verdächtigen einer schweren Straftat. Die Feststellung ob man eine Straftat begangen hat findet in solchen Fällen aber ebenfalls nicht durch den Polizisten statt, der sorgt nur dafür, dass bis zur Klärung niemand gefährdet werden kann.

Mustis schrieb:
Des Weiteren kann sie einen Strafbefehl beim Staatsanwalt beantragen und dann wird dir direkt der Strafbefehl zugestellt.

Der Staatsanwalt stellt zumindest laut den Juristen die ich hier auf der Arbeit zur Verfügung habe und meiner Bekannten die bis zu ihrer Pensionierung als Richterin an einem Landesgericht war, den Strafbefehl nicht aus dazu wendet er sich an einen Richter.

Mustis schrieb:
Dies ist bei den hier als Beispiel genannten Vergehen (die eine Straftat sind) Standard, den die Schuld ist in den allermeisten Fällen eindeutig und kaum zu leugnen, da man ja direkt dabei erwischt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinfachtes_Strafverfahren

Wie du an dem Link sehen kannst sind verkürzte Verfahren die keinen Richter einbinden (Strafverfügung, etc.) ausschließlich im Straßenverkehrsrecht und bei Verwaltungsübertretungen üblich und dort nur für minderschwere Vergehen. Außerdem gibt es dagegen kein Rechtsmittel, Einspruch ist also nicht möglich. <Edit>Klarstellung: Gilt nicht für die Strafverfügung, da gibt es die Möglichkeit des Einspruchs. Wird weiter unten aber klar.</Edit> Lässt man die Frist vergehen oder reicht im Falle einer Strafverfügung Einspruch ein kommt es zu einem normalen Verfahren. Das gleicht also einem gib zu das du einen Verstoß begangen hast und wir sparen und den ganzen Rattenschwanz. Hinzu kommt, dass es diese Möglichkeit meines Wissens (bin Österreicher) nur in Österreich gibt, nicht aber in Deutschland.

Mustis schrieb:
Es ist und bleibt eine falsche Aussage, dass jedwede Strafe vor einem Gericht verhandelt werden muss.

Hat niemand behauptet, dass jede Straftat vor einem Gericht verhandelt werden muss, allerdings muss (Ausnahme siehe oben) ein Richter eingebunden werden.

Mustis schrieb:
Ich bin mir übrigens sicher, dass die betroffenen Unternehmen und deren zuständige Abteilungen bei fraglichen Beiträgen unter Umständen auch die Staatsanwaltschaft konsultieren und mit dieser Zusammenarbeiten können in Fällen, die nicht direkt eindeutig sind.

Für eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bleibt bei einer 24 Stunden Löschfrist schlicht keine Zeit. <Edit>Außerdem entstehen Kosten die man durch einfaches Löschen (unter Berufung auf das Hausrecht) verhindern kann. Wozu also im Zweifelsfall Kosten für eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft aufkommen lassen, wenn der Urheber des Beitrags null Mittel hat sich zu wehren,
wenn sein Beitrag grundlos gelöscht wird.</Edit>


Ich bleibe dabei bei Straftaten ist ein Richter einzubinden, oder zumindest eine Behörde (staatlich), deren Strafverfügung, Anonymverfügung bzw. Organstrafverfügung eher eine Aufforderung zur Schuldeingeständnis ist um einen Prozess zu verhindern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte zurück zum Thema kommen. Ihr verheddert Euch in einer Metadiskussionen über das deutsche Strafrecht. DAS hat hier nichts zu suchen.
 
Freejack35 schrieb:
... ich lese bei Facebook oder Youtube fast nur Grütze wenn ich eine Kritik als Kommentar lese, wobei das hier oft auch nicht anders ist, man kennt es einfach gar nicht mehr und nimmt es hin.

Ist doch nicht verwunderlich. Sehe es doch mal aus Sicht des Schreibers: Angenommen jemand verfasst einen sachlichen Kommentar, schreibt sagen wir 1-2h dran, belegt alles mit Quellen usw. und stellt das auf Facebook und Co.
Wo es dann einfach so gelöscht wird und er von Facebook selbst auch als Erklärung nur Textbausteine bekommt, wird vielleicht sogar für 30 Tage gesperrt, ist ja zur Zeit auch ne beliebte Maßnahme die Facebook macht. Passiert 100fach, Antworten und Erklärungen bekommste nicht von Facebook.
Daher schreiben fähige Leute dann wohl eher Berichte bei den Freien Medien, wo sowas nicht einfach kommentarlos gelöscht wird. Davon gibts ja auch immer mehr zum Glück KenFM, Pi-News, Journalistenwatch usw.

Die Frage ist auch was ist besser, zuviel Zensur oder zuwenig. In meinen Augen löscht man besser einmal zu wenig als einmal zuviel. Wer mit stumpfen Beleidigungen im Netz nicht klarkommt, der sollte sich vielleicht politisch besser nicht äußern, ich finde ein gewisses "Fell" kann man von jedem erwarten.
Es ist auch Schwachsinn dass sich Gerichte mit so einem Quatsch beschäftigen, insbesondere dann wenn dadurch dann andere wichtige Prozesse drunter leiden wo es um wichtigere Dinge geht wie Körperverletzung, Diebstahl, Raub usw.
Hat in meinen Augen einen höheren Stellenwert als dass man vor Gericht jetzt verhandeln muss weil einer "du dumme sau" zu wem geschrieben hat. Wenn man sich darüber beschwert wieso es bei den Gerichten oft solange dauert bis ein Urteil gefällt wird muss man auch mal hinterfragen ob die Gerichte nicht auch zu sehr mit irgendwelchen Belanglosigkeiten sich beschäftigen

Ich bleibe dabei bei Straftaten ist ein Richter einzubinden, oder zumindest eine Behörde (staatlich), deren Strafverfügung, Anonymverfügung bzw. Organstrafverfügung eher eine Aufforderung zur Schuldeingeständnis ist um einen Prozess zu verhindern.
Ich tue mich mit dem Begriff "Straftat" schwer wenn es hier um einfache Beleidigungen im Netz geht. Sowas kann man definitiv nicht mit dem Reallife auf der Straße vergleichen. Im Internet herrscht nunmal oft ein rauer Ton, in einem gewissen Maße hat man damit einfach klarzukommen in meinen Augen.
Die Leute sind doch keine kleinen Kinder mehr die man vor alles und jedem schützen muss (obendrein wer bestimmt vor was man beschützt werden muss und was nicht, das ist schon Informationskontrolle aka Zensur).
Ich denke man sollte dies dem jeweiligen Plattformbetreiber überlassen, ohne spezielles Gesetz. Lässt der Plattformbetreiber dann alles stehen sowerden ihm zurecht irgendwann die Leute weglaufen die auf son Kram kein Bock haben, was dann nunmal so der Lauf der Dinge ist. Löscht er zuviel, werden auch die Leute weglaufen, also am besten man lässt das den Seitenbetreiber selbst entscheiden.

Das löschen von Beiträgen allgemein steht nicht unter Strafe, also ist es viel einfacher diese einfach zu löschen.
Das stimmt so nicht. Es gibt Internetunternehmen die sind auf Facebook beispielsweise angewiesen, sprich erwirtschaften dadurch Gewinn. Sprich sie müssen auch Kunden antworten können eben über Facebook. Wenn Facebook nun "einfach so" den Account sperrt, also Zeitsperre 30Tage, so können diese Personen sehr wohl gegen Facebook vorgehen, immerhin stehen beide in einer Geschäftsbeziehung zueinander, Facebook wird bezahlt durch die Daten die man ihnen bereitstellt. Und davon wird auch mehr und mehr gebrauch gemacht, mir sind schon einige Fälle bekannt wo eine Sperre wieder rückgängig gemacht wurde nach Druck durch einen Anwalt.
Kann also auch teuer für Facebook werden wenn sie zuviel löschen und sperren, im Zweifel müssen sie Schadensersatz zahlen für entgangene Gewinne.

Man selber hat übrigens auch einen Vertrag mit Facebook. Die sind sehr Wohl also in der Zwickmühle, wenn mehr und mehr Leute Facebook verklagen, schmälert das auch deren Gewinn.

Obendrein auch immer die Gefahr dass die Kunden abwandern zu einer anderen Plattform, für Youtube/Facebook entwickeln sich ja auch langsam Alternative wie dtube
 
Zuletzt bearbeitet:
Ilsan schrieb:
Die Frage ist auch was ist besser, zuviel Zensur oder zuwenig. In meinen Augen löscht man besser einmal zu wenig als einmal zuviel. Wer mit stumpfen Beleidigungen im Netz nicht klarkommt, der sollte sich vielleicht politisch besser nicht äußern, ich finde ein gewisses "Fell" kann man von jedem erwarten.
Es ist auch Schwachsinn dass sich Gerichte mit so einem Quatsch beschäftigen, insbesondere dann wenn dadurch dann andere wichtige Prozesse drunter leiden wo es um wichtigere Dinge geht wie Körperverletzung, Diebstahl, Raub usw.
Hat in meinen Augen einen höheren Stellenwert als dass man vor Gericht jetzt verhandeln muss weil einer "du dumme sau" zu wem geschrieben hat. Wenn man sich darüber beschwert wieso es bei den Gerichten oft solange dauert bis ein Urteil gefällt wird muss man auch mal hinterfragen ob die Gerichte nicht auch zu sehr mit irgendwelchen Belanglosigkeiten sich beschäftigen

Sehe ich auch so.

Ilsan schrieb:
Ich denke man sollte dies dem jeweiligen Plattformbetreiber überlassen, ohne spezielles Gesetz.

Der Witz ist ja, dass es dem Betreiber überlassen ist was er löscht und was nicht.
Das Gesetz verpflichtet lediglich zum löschen.

(Im nachhineinen wird dem Betreiber erst gesagt: "aber das hättest du löschen müssen")
(Also eine besser Comedy Show hätte man sich nicht ausdenken können xD)

Ilsan schrieb:
Das stimmt so nicht. Es gibt Internetunternehmen die sind auf Facebook beispielsweise angewiesen, sprich erwirtschaften dadurch Gewinn. Sprich sie müssen auch Kunden antworten können eben über Facebook. Wenn Facebook nun "einfach so" den Account sperrt, also Zeitsperre 30Tage, so können diese Personen sehr wohl gegen Facebook vorgehen, immerhin stehen beide in einer Geschäftsbeziehung zueinander, Facebook wird bezahlt durch die Daten die man ihnen bereitstellt. Und davon wird auch mehr und mehr gebrauch gemacht, mir sind schon einige Fälle bekannt wo eine Sperre wieder rückgängig gemacht wurde nach Druck durch einen Anwalt.
Kann also auch teuer für Facebook werden wenn sie zuviel löschen und sperren, im Zweifel müssen sie Schadensersatz zahlen für entgangene Gewinne.

Hier könnte man natürlich wieder mit dem Hausrecht anfangen aber da will ich nicht drauf hinaus.
Und ich will auch nicht darauf hinaus ob das legitim ist oder nicht.

Facebook und Co sind nun verpflichtet bei rechtswidrigem Inhalt zu löschen, egal ob sie einschätzen können ob der Beitrag rechtswidrig ist oder nicht.

Wenn dein Beitrag gelöscht wurde (Sperren des Kontos ist glaube ich nicht Bestandteil des Gesetzes), ist er erstmal weg.
Du kannst dann sicherlich dagegen vorgehen und dann wird sich z.B. Facebook auf das NetzDG berufen.
(Sie sind ja verpflichtet zu löschen)
Und dann wirst du evtl. Facebook verklagen, vielleicht auch noch andere und es kommt zum Rechtsstreit.
Vielleicht bekommst du/die Firma auch recht und erhälst Schadenersatz.
Aber das ändert ja nichts an der Tatsache das dein Beitrag erstmal gelöscht wurde.

Die verzerrte Darstellung der allgemein User Meinung bleibt bestehen.


Ilsan schrieb:
Man selber hat übrigens auch einen Vertrag mit Facebook. Die sind sehr Wohl also in der Zwickmühle, wenn mehr und mehr Leute Facebook verklagen, schmälert das auch deren Gewinn.

Obendrein auch immer die Gefahr dass die Kunden abwandern zu einer anderen Plattform, für Youtube/Facebook entwickeln sich ja auch langsam Alternative wie dtube

Guter Punkt!
Hatte ich nicht bedacht aber die anderen Plattformen sind ja ebenfalls verpflichtet zum löschen...
Ich kann nur Mutmaßen das trotzdem vermehrt gelöscht wird.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
dtube ist glaube ich dezentralisiert und man kann einzelne Videos wohl net löschen weil verschlüsselt alles und so weiter. Aber habs auch nur mal grob gehört, wen interesiert kann ja googlen es soll aber wie gesagt technisch nicht möglich sein einzelne Videos zu löschen. Da müsste der Staat dann schon dickere Geschütze auffahren.

Du kannst dann sicherlich dagegen vorgehen und dann wird sich z.B. Facebook auf das NetzDG berufen.
(Sie sind ja verpflichtet zu löschen)
Und dann wirst du evtl. Facebook verklagen, vielleicht auch noch andere und es kommt zum Rechtsstreit.
Vielleicht bekommst du/die Firma auch recht und erhälst Schadenersatz.
Aber das ändert ja nichts an der Tatsache das dein Beitrag erstmal gelöscht wurde.

Die verzerrte Darstellung der allgemein User Meinung bleibt bestehen.
Das stimmt, aber wenn mehr und mehr Leute das machen, und der Inhalt sich dann am Ende sogar durch ein Gericht noch als unbedenklich herausstellt, wird Facebook sich auch irgendwann beschweren, weil dann gehts um Geld, und auch um Ansehen wenn immer mehr Personen Prozesse gewinnen. Das werden die nicht hinnehmen so einfach wenns zuviel wird.

Ich mein das NetzDG wurde anfangs ja von vielen "Linken" gefeiert, weil sie dachten es würde ihnen helfen einfach alles löschen zu lassen was nicht ihrem Weltbild entspricht. Nur jetzt fühlen sie sich selber als Opfer, weil auch deren Beiträge gelöscht werden, früher konnte man noch einfach so zum "Nazis verkloppen" aufrufen, jetzt wird sowas meist auch gelöscht und die fühlen sich als Opfer.
Glaube auch der Maas hatte sich das anders vorgestellt, aber den Unternehmen ist halt egal ob Linke oder Rechte Beleidigungen und Hetze, wenns ums Geld geht ist man unpolitisch;) Und so löscht man auf beiden Seiten.
Was ich bei Focus online mal beobachtet habe ich dass die zwar "löschen", einem selbst das aber nicht auffällt, weil der Beitrag noch da ist. Versucht man ihn dann aber mit einem anderen Nutzerkonto zu suchen, findet man ihn nicht. Ist ganz interesant: Account A: Beitrag schreiben, mit Account B einlogen, Beitrag ist noch da, 5mins später F5 drücken, Beitrag ist plötzlich weg. Wieder in Account A einloggen: Beitrag noch da.
Merkt man dann meist daran dass bei aktuellen Diskussionen es so gar keine Reaktion wie Likes oder Dislikes auf den eigenen Beitrag gibt;)

Gewisse Accounts hat deren Bot auch offensichtlich direkt auf den Kicker, denn ich habe sogar mal Beiträge 1:1 kopiert die da standen von anderen, nur wenn ich sie abgesetzt habe, dann wurden sie auf einmal gelöscht, teilweise schon nach unter 1min. Ich denke das ist automatisiert, weil selbst zu "unchristlichen Zeiten" geht das mit dem löschen ruckzuck.

Von daher ist es auch verständlich dass viele User da keine sachlichen langen Beiträge mehr schreiben, weil ist Verschwendung von Lebenszeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
Was wird den alles gelöscht? Hast du ne Liste? Hast du gesicherte Infos, dass Dinge, die nicht rechtswidrig sind, gelöscht werden?

Hast du die letzten Woche in ner Höhle geschlafen? Es war doch fast an der Tagesordnung, dass Dinge gelöscht wurden, die nichtmal im Ansatz rechtswidrig waren.


Mustis schrieb:
Falsch! Es muss NUR gelöscht werden, was in Gesetzen als rechtswidrig festgelegt ist! Und das kann und darf ein Anwalt sehr wohl beurteilen und muss keineswegs jedes mal von einem Gericht geklärt werden!

Ja und sobald ein Gericht doch mal anderer Meinung ist als der tolle Anwalt, dann drohen riesige Strafen. Also lässt man den Schritt mit dem Anwalt gleich weg und löscht lieber. Das ist das Problem.
Außerdem steht in den Gesetzen eben nicht genau was wann strafbar ist, das legen eben Richter fest. Und nicht Anwälte.
 
Gut zu sehen das es noch im Ansatz frei denkende Menschen gibt die gegen Zensur sind.
Wenn Mir was nicht gefällt less Ich es halt nicht !
 
Das Problem ist: Es gibt so viele Leute, denen das egal ist, die das nicht kapieren, oder das sogar noch verteidigen.
 
Falsch, es gibt Menschen die beide Seiten der Medaille betrachten und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Regierung handeln musste.

Plattformen wie Facebook & Twitter wurden aktiv dazu verwendet um Hetze und Falschmeldungen an eine breite Masse zu verbreiten. Dabei wurde ausgenutzt, dass die Plattformbetreiber sehr lasch moderieren. Das führte zu zahlreichen Klagen die drohten unsere Justiz zu überlasten.

Siehe: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/03272017_Stellungnahme_DRB_RefE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Unser Justizminister hat sich als Konsequenz daraus im Jahr 2015 mit den großen Playern am Markt zusammen gesetzt und hat gefühlte Jahre verhandelt. Das Ergebnis war unbefriedigend, da die Konzerne Zusagen gemacht aber nicht gehalten haben.

Dazu kamen Fälle in denen Menschen verleumdet wurden aber man feststellen musste das eine konsequente Starfverfolgung im Internet sehr schwierig sein kann. So dauert es sehr lange von Veröffentlichung der Verleumdung bis zur Löschung und dies kann natürlich eine Gefahr für das Opfer der Verleumdung sein.

https://www.stern.de/panorama/anas-modamani--syrischer-fluechtling-wird-als-terrorist-verunglimpft-6766230.html

Während Facebook & Co. jede Menge Geld mit ihren Plattformen auf dem Deutschen Markt verdienen, soll also die Deutsche Justiz die Moderation dort übernehmen? Für mich ist das die schlechtere der beiden Lösungen. Dann schlafe ich lieber eine Nacht darüber bevor ich emotional meine Meinung bei Facebook teile und habe ein wirksames Werkzeug falls ich mal Opfer einer Verleumdung werde.

Der Verantwortliche der Verleumdung wurde übrigens immer noch nicht ermittelt.
 
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