SE. schrieb:
Ich nicht. Warum ist man denn auf andere Verkehrsteilnehmer wütend? Bist du dermaßen unter permanenten Zeitdruck um nicht mal wenige Minuten hinter einem langsameren Gefährt hinterherfahren zu können? So viele Radfahrer sind auf Landstraßen nun auch nicht unterwegs.
Nochmal: Es geht um die Situationen, wenn ein klar erkennbarer und gut ausgebauter Fahrradweg DIREKT (Das sind keine 10m daneben) neben der normalen Fahrbahn entlangführt.
Nicht um Randomsituationen auf Straßen, auf denen sowas nicht existiert (die natürlich >95% des Gesamtanteils ausmachen).
SE. schrieb:
Nee, der Radler ist nicht selbst Schuld sondern derjenige der ein motorisiertes Fahrzeug führt
Sehe ich eben anders wenn es eine wesentlich sicherere Alternative für den Radfahrer gibt die er aber aus welchen Gründen auch immer nicht nutzen möchte.
Radewege werden eben gerade da gebaut, wo die Straßen stärker frequentiert sind bzw. ein möglicherweise erhöhter Radlerverkehr vorhanden ist.
Für mich trifft hier den Radfahrer eben auch eine Mitschuld. Ich habe nie davon gesprochen, dass der KFZ-Führer dann frei von Schuld wäre.
SE. schrieb:
Die sind auch zu zweit nicht breiter als ein durchschnittliches Auto.
Ja, aber zu Radfahren muss ich von Gesetzeswegen her ja mittlerweile 1,5m Abstand halten.
Beim Überholen eines Autos muss ich nur einen "ausreichenden" Abstand einhalten. Da kann man jetzt natürlich definieren wie man will. Fahren also zwei Radfahrer nebeneinander und sind somit etwa so breit wie ein Auto, dann kann ich diese aus rechtlicher Sicht garnicht überholen weil ich soviel Platz garnicht lassen kann! Bei einem Auto, welches ich überhole, ist der Seitenabstand aber Ermessenssache, da auch der andere Fahrer bei versehentlichem Kontakt nicht oder kaum verletzt wird (wenn daraus nicht ein viel größerer Unfall entsteht wie Fahrt in Graben, Überschlag uvm....)
Heißt also, die Gefährdungslage ist eine ganz andere.
SE. schrieb:
BTW; bei der Radwegebenutzungs*pflicht* gibt es verschiedene Ausnahmen. Radrennfahrer dürfen in Gruppen auch auf der Straße fahren, als Beispiel.
Ja, so wie ich das sehe gibt es ja auch keine Pflicht. Eine Pflicht würde eine Strafe bei nicht beachten voraussetzen. Ansonsten ist es keine Pflicht sondern eine Empfehlung. Oder in Beamtendeusch: Ein GEBOT.
Insofern: Ja, sie sollten es tun - es wird aber nicht bestraft wenn sies nicht tun.
NoPCFreak schrieb:
Tja, und ich bremse halt entsprechend runter, wenn ich mich gefährlichen Situationen nähere und mache verbal auf mich aufmerksam, anstatt einfach zu klingeln und mit voller Geschwindigkeit knapp vorbeizuziehen
Aha, und die die Klingeln schüsseln also mit unverminderter Geschwindigkeit einfach vorbei? Auf welcher Tatsache begründest du denn diese Meinung? Halte ich für ein schweres Gerücht, das Klingelbenutzer automatisch vorbeiheizen.
Aber davon abgesehen: Es ist eine Charaktersache wie man da vorbeifährt. Du kannst dich wie eine Wildsau mit und ohne Klingel verhalten. Das ist völlig egal.
In dem Sinne lässt sich das nicht wirklich pauschalieren. Ist einfach eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Auch im Straßenverkehr. Egal ob Fahrrad vs Auto, Auto vs. Fußgänger, Fußgänger vs. LKW usw.