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Nexus 4 startet nicht mehr !
- Ersteller l1s9
- Erstellt am
Hast du die Links von mir wirklich gelesen? Garantie ungleich Gewährleistung
Und da sagst du ihnen die Wahrheit, aber des weiteren auch, dass der Mangel nicht durch den root hervorgerufen wurde, sich deshalb an deinen Rechten nichts ändert und du die gleichen Ansprüche hast wie wenn es nicht gerootet worden wäre.
Achja, deine Garantie ist wahrscheinlich eh schon weg, wegen dem root (näheres kannst du in den Garantiebestimmungen lesen). Öffnen würde ich es nicht, da da das Risiko eines von dir erzeugten Mangels ziemlich groß ist.
Und da sagst du ihnen die Wahrheit, aber des weiteren auch, dass der Mangel nicht durch den root hervorgerufen wurde, sich deshalb an deinen Rechten nichts ändert und du die gleichen Ansprüche hast wie wenn es nicht gerootet worden wäre.
Achja, deine Garantie ist wahrscheinlich eh schon weg, wegen dem root (näheres kannst du in den Garantiebestimmungen lesen). Öffnen würde ich es nicht, da da das Risiko eines von dir erzeugten Mangels ziemlich groß ist.
Zuletzt bearbeitet:
Johnsen
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 1.095
SB94 schrieb:Doch ein Umtausch kommt in frage, siehe meine Links und das pdf von der Verbraucherzentrale.
Hast du mal selbst darein geschaut ?! Der Händler hat das recht und die pflicht nachzubessern (Reparatur) und ERST wenn er dass NICHT KANN, wird er das Smartphone umtauschen bzw. nach dem 2ten erfolglosen reparaturversuch ganz zurücknehmen.
Aus Erfahrung kann ich jetzt schon sagen, die Chance ein 3 Monate altes Smartphone sofort ausgetauscht zu bekommen, tendieren gegen 0 %... Saturn hat schließlich auch nix zu verschenken obwohl die oft sehr viel kulanter sind als andere Händler.
Man sollte nicht vergessen dass die jeden tag mit sowas zu tun haben und die ganz genau wissen wie das abläuft. Da hilft es auch nicht so zu tun, als hätte man einen Jura-abschluss. Falls die es direkt tauschen sollten, dann ist das eine reine Kulanzleistung.
Und wenn auch noch rauskommt dass es gerootet wurde, könnte es sein dass man die entsprechenden Rep. kosten selbst tragen muss. Würde aber selbst nix erwähnen, einfach abgeben und hoffen dass die das net checken
Zuletzt bearbeitet:
Quelle: Gewährleistungsrecht: Die häufigsten Fragen und Antworten | Verbraucherzentrale Bundesverband http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/gewaehrleistung-faq-vzbv-2012.pdfWichtig ist die Reihenfolge: Als erstes kann der Käufer nach seiner Wahl Reparatur oder
Umtausch verlangen. Lehnt der Verkäufer dies ab oder ist der Fehler (nach normalerweise
zwei Versuchen) nicht behoben, hat der Käufer die Wahl zwischen einem Rücktritt und einer
anteiligen Kaufpreisminderung. Die Entscheidung liegt alleine beim Käufer, der Verkäufer hat
kein Mitspracherecht – es sei denn, der Käufer verlangt etwas Unverhältnismäßiges.
Quelle: § 439 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.htmlDer Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Quelle: Wikipedia: Nacherfüllung --> Nacherfüllung beim Kaufvertrag --> Inhalt http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung#InhaltLiegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt, es sei denn, dass dies unverhältnismäßig wäre (§ 439 Abs. 3 BGB).
Das war ja jetzt mal mehr als lächerlich.
Ich erwähnte ja schon, dass man falls meine keine Ahnung hat den OP nicht durch Kundgebung von Falschwissens verwirren soll.
Achja, ich tue nicht so als hätte ich einen Juraabschluss, aber ich lese mich bevor ich etwas schreibe zumindest ein ganz klein bisschen ein und schreib nicht was ich irgendwann mal irgendwo gehört habe.
Achja zu dem root und Gewährleistung: http://www.androidpit.de/root-android-gewaehrleistung
weitere Quellen spuckt google aus, aber nein, du bist seid ja zu faul zum Googlen und schreibt lieber unqualifizierten Mist.
Zuletzt bearbeitet:
xpower ashx
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 5.226
Bevor der Saturn das Gerät einfach so umtauscht will er sicher gehen das überhaupt ein Anspruch vorliegt, und deswegen kann man davon ausgehen das es zur Reparatur geht, oder die eigenen Service Verträge sehen etwas anderes vor, woran ich persönlich nicht glaube.
Rotes Lämpchen, das Problem hatte ich auch mal, das Gerät hatte einfach keinen Saft mehr, ich nutze eine Qi Station und das Phone lag falsch auf, nach ein wenig Laden ging es wieder, mal versucht es mit dem N4 Toolkit iwie wiederzubeleben?
Rotes Lämpchen, das Problem hatte ich auch mal, das Gerät hatte einfach keinen Saft mehr, ich nutze eine Qi Station und das Phone lag falsch auf, nach ein wenig Laden ging es wieder, mal versucht es mit dem N4 Toolkit iwie wiederzubeleben?
arvan
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 10.006
Serial Kazama schrieb:Das sehen die daran, das beim Booten, wenn Sie das denn irgenwie wieder hin bekommen, ein offenen Schloss Sympol auf dem Bildschirm erscheint.
Sorry, das ist falsch. Das bedeutet lediglich das der Bootloader entsperrt wurde, was überhaupt gar kein Problem ist, denn das ist Grundvoraussetzung um ein Factory Image zu flashen, die Anleitung dazu steht bei Google Developer. Es waren auch schon diverse Galaxy Nexus standardmäßig mit offenem Bootloader angeblich.
Zuletzt bearbeitet:
(Typo)
nachzusehen, ob ein Anspruch auf Nacherfüllung vorliegt, ändert nichts an deinem Anspruch auf Auswahl der Art der Nachbesserung. Das muss man bloß Saturn klar machen. Heißt, sie können es zwar zu einem Sachverständigen schicken, der guckt ob überaupt ein Fehler vorhanden ist, müssen dir aber trotzdem, wenn du es verlangst eine neues bzw. magelfreies Gerät geben und können es nicht einfach reparieren.
Wenn man das Saturn gut klarmacht, dann lassen sie es auch das einzuschicken, weil es sich finanziell nicht lohnt. Die Anspruch auf Überprüfung missbraucht Saturn um das Gerät gegen deinen Willen und gegen dein Recht zu reparieren.
Wenn man das Saturn gut klarmacht, dann lassen sie es auch das einzuschicken, weil es sich finanziell nicht lohnt. Die Anspruch auf Überprüfung missbraucht Saturn um das Gerät gegen deinen Willen und gegen dein Recht zu reparieren.
Zuletzt bearbeitet:
methadron
Commander
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 2.078
wenn hier schon mit Paragraphen um sich geworfen wird, lest bitte auch
§ 439 Nacherfüllung
3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Wenn an dem Gerät z.B. nur der Powerknopf defekt ist, wird kein Händler ein neues Gerät raus geben müssen. Natürlich schuldet der Verkäufer dem Käufer ein magelfreies Gerät, dass heißt aber nicht, dass der Händler hier komplett ohne Rechte ist und natürlich wird der Händler in der Regel erstmal reparieren wollen, da es für ihn die kostengünstigere Alternative darstellt.
Lieber TE,
geh mit dem Nexus einfach morgen zum Saturn, erkläre ihnen den Mangel und frage, was sie nun gedenken zu tun. Sie werden das Gerät erstmal prüfen wollen und danach wird dir mitgeteilt was nun genau der Mangel ist und wie er behoben werden soll, danach hast du immer noch genug Zeit mit Anwälten, Paragrafen etc zu drohen, sollte dir der Verschlag nicht passen. In der Regel sind solche Märkte zu mindest aus meiner Sicht sehr kulant und wenn man dort nicht gleich auftritt wie ein Möchtegern Jurist, bzw. der Elefant im Porzellanlanden, sind die Mitarbeiter sehr freundlich und versuchen zu helfen.
§ 439 Nacherfüllung
3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Wenn an dem Gerät z.B. nur der Powerknopf defekt ist, wird kein Händler ein neues Gerät raus geben müssen. Natürlich schuldet der Verkäufer dem Käufer ein magelfreies Gerät, dass heißt aber nicht, dass der Händler hier komplett ohne Rechte ist und natürlich wird der Händler in der Regel erstmal reparieren wollen, da es für ihn die kostengünstigere Alternative darstellt.
Lieber TE,
geh mit dem Nexus einfach morgen zum Saturn, erkläre ihnen den Mangel und frage, was sie nun gedenken zu tun. Sie werden das Gerät erstmal prüfen wollen und danach wird dir mitgeteilt was nun genau der Mangel ist und wie er behoben werden soll, danach hast du immer noch genug Zeit mit Anwälten, Paragrafen etc zu drohen, sollte dir der Verschlag nicht passen. In der Regel sind solche Märkte zu mindest aus meiner Sicht sehr kulant und wenn man dort nicht gleich auftritt wie ein Möchtegern Jurist, bzw. der Elefant im Porzellanlanden, sind die Mitarbeiter sehr freundlich und versuchen zu helfen.
Zuletzt bearbeitet:
@l1s9: wie wärs wenn Du es hinbringst und einfach nur sagst, es geht nicht mehr an 
Das stimmt. Beim Galaxy Nexus gab es trotz Bootloader unlock und rooten auch keine Probleme mit der Garantie
Sorry, das ist falsch. Das bedeutet lediglich das der Bootloader entsperrt wurde, was überhaupt gar kein Problem ist, denn das ist Grundvoraussetzung um ein Factory Image zu flashen, die Anleitung dazu steht bei Google Developer. Es waren auch schon diverse Galaxy Nexus standardmäßig mit offenem Bootloader angeblich
Das stimmt. Beim Galaxy Nexus gab es trotz Bootloader unlock und rooten auch keine Probleme mit der Garantie
TunisDream
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Okt. 2009
- Beiträge
- 22
HTC war ebenso kulant, einfach mal anfragen
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