Revan335
Commander
- Registriert
- Aug. 2009
- Beiträge
- 2.272
Hi Leute,
ich habe aktuell das Problem, dass mir PayPal nach einem Nichtigen Kaufvertrag mir mein Geld nicht wieder geben will.
Der Käufer hat einen Artikel bei Ebay von mir gekauft und per PayPal bezahlt.
Infolge dessen habe ich den Artikel an der Käufer verschickt.
Ein, zwei Tage später bekam ich die Mail, dass ein Fall wegen des Artikels eröffnet wurde und PayPal mein Geld bis zur Klärung einbehalten würde.
Später habe ich dann auch noch die Mitteilung von Ebay erhalten, dass der Kaufvertrag nichtig sei, da ein Dritter diesen Abgeschlossen hätte und nicht der eigentliche Verkäufer.
Darauf habe ich die Gebühren von Ebay zurück erhalten.
Nur wegen des Kaufpreises sagten sie mir, ich sollte mich an PayPal wenden.
Was ich auch gemacht habe, nur wollen die das nicht rausrücken.
Ihre Begründung ist:
Was kann ich tun damit die jetzt mein Geld rausrücken?
Vielen Dank schon mal.
Gruß
Revan335
ich habe aktuell das Problem, dass mir PayPal nach einem Nichtigen Kaufvertrag mir mein Geld nicht wieder geben will.
Der Käufer hat einen Artikel bei Ebay von mir gekauft und per PayPal bezahlt.
Infolge dessen habe ich den Artikel an der Käufer verschickt.
Ein, zwei Tage später bekam ich die Mail, dass ein Fall wegen des Artikels eröffnet wurde und PayPal mein Geld bis zur Klärung einbehalten würde.
Später habe ich dann auch noch die Mitteilung von Ebay erhalten, dass der Kaufvertrag nichtig sei, da ein Dritter diesen Abgeschlossen hätte und nicht der eigentliche Verkäufer.
Darauf habe ich die Gebühren von Ebay zurück erhalten.
Nur wegen des Kaufpreises sagten sie mir, ich sollte mich an PayPal wenden.
Was ich auch gemacht habe, nur wollen die das nicht rausrücken.
Ihre Begründung ist:
Aber bei einem nichtigen Kaufvertrag sind doch die Leistungen beider Parteien vollständig zurückzuerstatten.Guten Tag, ***!
Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich der Fallnummer ***.
Da der Kaufvertrag ungültig ist, wurden die **,** EUR wieder an *** erstattet. Wie ich Ihnen geschrieben hatte, können wir die Zahlung nur ebenfalls an Sie erstatten, wenn Sie verkäuferschutzberechtigt sind. Dies ist bei virtuellen Artikeln leider nicht der Fall. Es bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
Was kann ich tun damit die jetzt mein Geld rausrücken?
Vielen Dank schon mal.
Gruß
Revan335
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