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News Nvidia × Bethesda: GeForce RTX 5090 bis 5070 im Bundle mit Doom Dark Ages
- Ersteller Jan
- Erstellt am
- Zur News: Nvidia × Bethesda: GeForce RTX 5090 bis 5070 im Bundle mit Doom Dark Ages
kachiri
Fleet Admiral
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2 Beiträge über dir. Löst du den Code ein, erlischt auch hier das Widerrufsrecht. Das ist im Grunde nichts anderes. Nur das du an anderer Stelle verzichtest...Schildbrecher schrieb:Proshop stellt 40€ als Rabatt in Rechnung und bindet den Widerrufsverzicht nicht an die Grafikkarte.
das scheinen viele nicht zu verstehen bei den preisen sei es 5070 / 80 oder 90 geht das garnicht das man auf was verzchtet was einem zusteht ..... was alternate treibt ist die schlechteste möglichkeit die ein laden hätte wählen können für sowas und das stinkt zum himmel ..... entweder code erst nach ablauf der frist oder wie pro shop es macht bei rücksendung in rechnung stellen ......lSonicXl schrieb:Ich will definitiv nicht auf mein Widerrufsrecht verzichten.
hoffe das hat schon jemanden dem verbraucherschutz gemeldet
ps eigentlich bin ich auch gegen das durchprobieren von grafikkarten aber bei den preisen ist das nur recht und billig ..... wenn der hersteller einen meint tief in die tasche zugreifen dann müssen sie auch damit leben das man sich das beste raussortiert
edit
also proshop doch nicht die guten .... gehört auch eine vor den latz .... zu früh mit meinen lorbeeren .... zum glück sind agbs bzw auch verträge nicht rechtlich bindent wenn sie zum nachteil einer partei sind bzw geltendes recht versuchen auszuhebeln
kachiri
Fleet Admiral
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Was soll der Verbraucherschutz machen. Das ist rechtlich zulässig...scryed schrieb:hoffe das hat schon jemanden dem verbraucherschutz gemeldet
Wie viel Mimimi darf es sein?
CB-Community: Ja!
wer sagt das es rechtlich zulässig ist das agb ? seit wann das ? wusste nicht das agb über recht stehtkachiri schrieb:Was soll der Verbraucherschutz machen. Das ist rechtlich zulässig...
also wenn jemand in sein agb schreibt dein erstgeborneres ist beim abschluss des vertrages abzugeben machst du es dann ?
edit
Unwirksamkeit bei Verstoß:
Wenn AGB gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder unangemessene Klauseln enthalten, können sie teilweise oder sogar vollständig unwirksam sein.
kachiri
Fleet Admiral
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Nach Verbraucherschutz schreien aber das Widerrufsrecht ausnutzenscryed schrieb:wenn der hersteller einen meint tief in die tasche zugreifen dann müssen sie auch damit leben das man sich das beste raussortiert
Nix AGB:
https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsrecht-fernabsatz-irrtuemer.html#abschnitt_6
Recht.
Hmm....kann man so eigentlich auch nicht sagen...Fighter1993 schrieb:Blackwell ist die schwächste Grafikkartenreihe die Nvidia je rausgebracht hat.
Die 5090 ist aktuell die stärkste (Consumer) Grafikkarte 🤔
Der Launch an sich war recht holprig mit all seinen Macken, welche ich jetzt nicht einzeln auflisten möchte.
Auch die Leistungssteigerungen lassen teilweise zu wünschen übrig (trotz neuer Generation, GDDR7-Speicher, PCIE5, etc.)
genau das ist verbraucherschutz , wenn ich eine karte bekomme die dem preis nicht deren ansprüche an qualität entspricht ist kann ich als verbraucher mir das recht rausnehmen sowas umzutauschen .... daher verbraucherschutz ich bin verbraucher und das wiederrufsrecht ist ja geregelt durch das gesetzkachiri schrieb:Nach Verbraucherschutz schreien aber das Widerrufsrecht ausnutzen
dein beitrag ist lustig ... dein link bezieht sich auf digitale güter ... reden aber über den umtausch einer nicht digitalen ware ....
das stinkt doch gealtig .... ein das wiederrufsrecht streitig machen mittel digitaler ware um zu berhindern das man seine greifbare ware zurückschickt
ps , ich habe nicht geschrien das würde anders ausehen damit möchtest du mich nur in ein schlechtes licht stellen , aber gut hoffe du hast nie das glück teure ware zu erwerben die nicht deinen ansrüchen entsprechen und man zwingt dich diese zu behalten weil irgendwas in den agbs steht das dich benachteiligt
Schildbrecher
Lieutenant Pro
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Ich weiß auch nicht, was er daran nicht versteht - hier wird der Verbraucherschutz umgangen und er findet es in Ordnungscryed schrieb:dein beitrag ist lustig ... dein link bezieht sich auf digitale güter ... reden aber über den umtausch einer nicht digitalen ware ....
Fighter1993
Admiral Pro
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Ich hatte sogar eine GTX 570 1280MB aber nur weil ich von einer HD4850 gekommen bin.CDLABSRadonP... schrieb:Mit Geforce 9 und GTX 500 gab es ja auch schwache Refresh-Reihen.
Jetzt neu kaufen ist zb mit ner 5070Ti oder einer 5080 kein schlechter Deal. Aber jeder der ne 4000er hat wäre bescheuert zu wechseln 80 -> 80. von 4060 auf 5080 sieht wieder anders aus.
Ergänzung ()
Das ist das Topmodell aber immer auch die GTX 580 war damals die schnellste.Jagdwurst schrieb:Hmm....kann man so eigentlich auch nicht sagen...
Die 5090 ist aktuell die stärkste (Consumer) Grafikkarte 🤔
Du kaufst also Doom für 1000€ und bekommst die Grafikkarte gratis dazu?kachiri schrieb:
Ach halt, ist andersrum, oder? 😉🤡
NorwegianViking
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Amazon guten kunden support, Ahja.Scr1p schrieb:Wie immer kein Amazon, echt blöd. Nvidia mag keine Händler, die besten Kundensupport geben, kennen sie ja selbst nicht.
Aber es kommt eh in den Gamepass, von daher auch egal.
evilernie
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@NorwegianViking Also bei mir geht es da immer recht gut mit dem Kundenservice
NorwegianViking
Lieutenant
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Also du würdest es als Händler hinnehmen wollen, wenn Leute nur Denn key abgreifen möchten, und dann das dir wieder eine geöffnete karte im Lager auftaucht. Die du dann als B ware hast?!.Schildbrecher schrieb:Ich bin der Meinung, es handelt sich um eine Umgehung des Verbraucherschutzes, was Alternate hier versucht.
Man darf nach dem BGB das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten einschränken, ja.
Proshop stellt 40€ als Rabatt in Rechnung und bindet den Widerrufsverzicht nicht an die Grafikkarte. Beim Widerruf wird der Code legitim in Rechnung gestellt, der Widerruf der Grafikkarte jedoch unabhängig davon akzeptiert.
Es ist erschreckend, wie Leute noch Alternate verteidigen...
Caseking macht es aus meiner Sicht richtig nach 14Tagen den key erst zu verschicken. Aber dann jault man ja auch.
Snoopy69
Commodore
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Wie will man das beurteilen, wenn man selbst keine hat?Fighter1993 schrieb:So sieht es aus.... Blackwell ist die schwächste Grafikkartenreihe die Nvidia je rausgebracht hat.
Ergänzung ()
Wer das gutheißt, darf sich nicht wundern, wenn diese fragwürdigen "Deals" irgendwann regelmäßig Einzug haltenSchildbrecher schrieb:Ich weiß auch nicht, was er daran nicht versteht - hier wird der Verbraucherschutz umgangen und er findet es in Ordnung![]()
Ergänzung ()
Es würde völlig reichen, wenn der Key (wie gewohnt) NACH Ablauf, der 14 Tage bereitgestellt wird (so kenne ich das)NorwegianViking schrieb:Also du würdest es als Händler hinnehmen wollen, wenn Leute nur Denn key abgreifen möchten, und dann das dir wieder eine geöffnete karte im Lager auftaucht. Die du dann als B ware hast?!.
Caseking macht es aus meiner Sicht richtig nach 14Tagen den key erst zu verschicken. Aber dann jault man ja auch.
Zuletzt bearbeitet:
ChatGehPeeTee
Lieutenant
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ganz schön schlau von Alternate, wenn die das so wirklich durchziehen.
Sehe es aber wie Valhal.
Stellt euch mal vor, ihr kauft bei alternate eine Grafikkarte und diverse andere Hardware und habt den Key mit drin... dann wars ja mit dem Widerruf. Ne das darf nicht gehen.
Sehe es aber wie Valhal.
Stellt euch mal vor, ihr kauft bei alternate eine Grafikkarte und diverse andere Hardware und habt den Key mit drin... dann wars ja mit dem Widerruf. Ne das darf nicht gehen.
Snoopy69
Commodore
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Würde das hier bestätigen...Valhal schrieb:Ich glaube hier geht einiges durcheinander.
Das Widerrufsrecht für den Key (Digitaler Download) darf ausgeschlossen werden.
Das Widerrufsrecht der neuen Grafikkarte (Hardware) darf nicht ausgeschlossen werden.
Ganz einfach.
https://www.computerbase.de/forum/t...ndle-mit-doom-dark-ages.2238821/post-30553962
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