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News Nvidia × Bethesda: GeForce RTX 5090 bis 5070 im Bundle mit Doom Dark Ages

Nv x Bethesda x M$ :daumen:

Das neue DOOM ist schon mega gut! Ich hätte doch gerne Oblivion Remastered :cool_alt:
 
Schildbrecher schrieb:
Proshop stellt 40€ als Rabatt in Rechnung und bindet den Widerrufsverzicht nicht an die Grafikkarte.
2 Beiträge über dir. Löst du den Code ein, erlischt auch hier das Widerrufsrecht. Das ist im Grunde nichts anderes. Nur das du an anderer Stelle verzichtest...
 
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lSonicXl schrieb:
Ich will definitiv nicht auf mein Widerrufsrecht verzichten.
das scheinen viele nicht zu verstehen bei den preisen sei es 5070 / 80 oder 90 geht das garnicht das man auf was verzchtet was einem zusteht ..... was alternate treibt ist die schlechteste möglichkeit die ein laden hätte wählen können für sowas und das stinkt zum himmel ..... entweder code erst nach ablauf der frist oder wie pro shop es macht bei rücksendung in rechnung stellen ......

hoffe das hat schon jemanden dem verbraucherschutz gemeldet

ps eigentlich bin ich auch gegen das durchprobieren von grafikkarten aber bei den preisen ist das nur recht und billig ..... wenn der hersteller einen meint tief in die tasche zugreifen dann müssen sie auch damit leben das man sich das beste raussortiert

edit

also proshop doch nicht die guten .... gehört auch eine vor den latz .... zu früh mit meinen lorbeeren .... zum glück sind agbs bzw auch verträge nicht rechtlich bindent wenn sie zum nachteil einer partei sind bzw geltendes recht versuchen auszuhebeln
 
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scryed schrieb:
hoffe das hat schon jemanden dem verbraucherschutz gemeldet
Was soll der Verbraucherschutz machen. Das ist rechtlich zulässig...

Wie viel Mimimi darf es sein?
CB-Community: Ja!
 
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kachiri schrieb:
Was soll der Verbraucherschutz machen. Das ist rechtlich zulässig...
wer sagt das es rechtlich zulässig ist das agb ? seit wann das ? wusste nicht das agb über recht steht

also wenn jemand in sein agb schreibt dein erstgeborneres ist beim abschluss des vertrages abzugeben machst du es dann ?

edit

Unwirksamkeit bei Verstoß:
Wenn AGB gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder unangemessene Klauseln enthalten, können sie teilweise oder sogar vollständig unwirksam sein.
 
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Fighter1993 schrieb:
Blackwell ist die schwächste Grafikkartenreihe die Nvidia je rausgebracht hat.
Hmm....kann man so eigentlich auch nicht sagen...
Die 5090 ist aktuell die stärkste (Consumer) Grafikkarte 🤔

Der Launch an sich war recht holprig mit all seinen Macken, welche ich jetzt nicht einzeln auflisten möchte.
Auch die Leistungssteigerungen lassen teilweise zu wünschen übrig (trotz neuer Generation, GDDR7-Speicher, PCIE5, etc.)
 
kachiri schrieb:
Nach Verbraucherschutz schreien aber das Widerrufsrecht ausnutzen
genau das ist verbraucherschutz , wenn ich eine karte bekomme die dem preis nicht deren ansprüche an qualität entspricht ist kann ich als verbraucher mir das recht rausnehmen sowas umzutauschen .... daher verbraucherschutz ich bin verbraucher und das wiederrufsrecht ist ja geregelt durch das gesetz

dein beitrag ist lustig ... dein link bezieht sich auf digitale güter ... reden aber über den umtausch einer nicht digitalen ware ....

das stinkt doch gealtig .... ein das wiederrufsrecht streitig machen mittel digitaler ware um zu berhindern das man seine greifbare ware zurückschickt

ps , ich habe nicht geschrien das würde anders ausehen damit möchtest du mich nur in ein schlechtes licht stellen , aber gut hoffe du hast nie das glück teure ware zu erwerben die nicht deinen ansrüchen entsprechen und man zwingt dich diese zu behalten weil irgendwas in den agbs steht das dich benachteiligt
 
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scryed schrieb:
dein beitrag ist lustig ... dein link bezieht sich auf digitale güter ... reden aber über den umtausch einer nicht digitalen ware ....
Ich weiß auch nicht, was er daran nicht versteht - hier wird der Verbraucherschutz umgangen und er findet es in Ordnung :rolleyes:
 
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CDLABSRadonP... schrieb:
Mit Geforce 9 und GTX 500 gab es ja auch schwache Refresh-Reihen.
Ich hatte sogar eine GTX 570 1280MB aber nur weil ich von einer HD4850 gekommen bin.

Jetzt neu kaufen ist zb mit ner 5070Ti oder einer 5080 kein schlechter Deal. Aber jeder der ne 4000er hat wäre bescheuert zu wechseln 80 -> 80. von 4060 auf 5080 sieht wieder anders aus.
Ergänzung ()

Jagdwurst schrieb:
Hmm....kann man so eigentlich auch nicht sagen...
Die 5090 ist aktuell die stärkste (Consumer) Grafikkarte 🤔
Das ist das Topmodell aber immer auch die GTX 580 war damals die schnellste.
 
Wenn es eine 5090 gratis zum Doom dazugibt, dann greif ich auch zu ;-)


Oder vielleicht ein Bundle mit nem Feuerlöscher hehe
 
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Auf welcher Plattform steht das Spiel dann zur Verfügung? Steam?
 
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Scr1p schrieb:
Wie immer kein Amazon, echt blöd. Nvidia mag keine Händler, die besten Kundensupport geben, kennen sie ja selbst nicht.

Aber es kommt eh in den Gamepass, von daher auch egal.
Amazon guten kunden support, Ahja.
 
Schildbrecher schrieb:
Ich bin der Meinung, es handelt sich um eine Umgehung des Verbraucherschutzes, was Alternate hier versucht.
Man darf nach dem BGB das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten einschränken, ja.
Proshop stellt 40€ als Rabatt in Rechnung und bindet den Widerrufsverzicht nicht an die Grafikkarte. Beim Widerruf wird der Code legitim in Rechnung gestellt, der Widerruf der Grafikkarte jedoch unabhängig davon akzeptiert.

Es ist erschreckend, wie Leute noch Alternate verteidigen...
Also du würdest es als Händler hinnehmen wollen, wenn Leute nur Denn key abgreifen möchten, und dann das dir wieder eine geöffnete karte im Lager auftaucht. Die du dann als B ware hast?!.

Caseking macht es aus meiner Sicht richtig nach 14Tagen den key erst zu verschicken. Aber dann jault man ja auch.
 
Fighter1993 schrieb:
So sieht es aus.... Blackwell ist die schwächste Grafikkartenreihe die Nvidia je rausgebracht hat.
Wie will man das beurteilen, wenn man selbst keine hat? ;)
Ergänzung ()

Schildbrecher schrieb:
Ich weiß auch nicht, was er daran nicht versteht - hier wird der Verbraucherschutz umgangen und er findet es in Ordnung :rolleyes:
Wer das gutheißt, darf sich nicht wundern, wenn diese fragwürdigen "Deals" irgendwann regelmäßig Einzug halten
Ergänzung ()

NorwegianViking schrieb:
Also du würdest es als Händler hinnehmen wollen, wenn Leute nur Denn key abgreifen möchten, und dann das dir wieder eine geöffnete karte im Lager auftaucht. Die du dann als B ware hast?!.

Caseking macht es aus meiner Sicht richtig nach 14Tagen den key erst zu verschicken. Aber dann jault man ja auch.
Es würde völlig reichen, wenn der Key (wie gewohnt) NACH Ablauf, der 14 Tage bereitgestellt wird (so kenne ich das)
 
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Ich glaube hier geht einiges durcheinander.

Das Widerrufsrecht für den Key (Digitaler Download) darf ausgeschlossen werden.
Das Widerrufsrecht der neuen Grafikkarte (Hardware) darf nicht ausgeschlossen werden.

Ganz einfach.
 
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ganz schön schlau von Alternate, wenn die das so wirklich durchziehen.
Sehe es aber wie Valhal.

Stellt euch mal vor, ihr kauft bei alternate eine Grafikkarte und diverse andere Hardware und habt den Key mit drin... dann wars ja mit dem Widerruf. Ne das darf nicht gehen.
 
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