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News Nvidia × Bethesda: GeForce RTX 5090 bis 5070 im Bundle mit Doom Dark Ages

Lupin III schrieb:
Kommt eh im Gamepass das Spiel, also wozu?
Genau das! Gamepass gibts für so wenig Geld über einschlägige Keystores, dass ich es überhaupt nicht mehr einsehe, lächerliche Summen für Games auszugeben, welche ich dann sowieso nur 1x durchspiele.
 
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Bestes Preview soweit. :D

 
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DerMond schrieb:
Sehe ich das richtig dass die Basisversion 80€ kostet?

UVP, ja. Kriegt man aber schon für ~53€.
 
Staubor schrieb:
Genau das! Gamepass gibts für so wenig Geld über einschlägige Keystores, dass ich es überhaupt nicht mehr einsehe, lächerliche Summen für Games auszugeben, welche ich dann sowieso nur 1x durchspiele.
Hoffentlich macht das bald jeder zweite so, damit wir solche Spieleproduktionen endlich los sind.

The Dark Ages reizt mich, im Vergleich zu 2016 und Eternal, leider so garnicht. Wird womöglich irgendwann mal im Sale angeschaut. Wäre eine Grafikkarte dabei, wenn ich das Spiel kaufe, würde ich es mir nochmal überlegen.
 
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Founders Editionen bekommen auch das Spiel dabei, oder nur über Handelspartner?
 
Nette Überraschung.
Habe gestern bei Caseking 'ne Gigabyte RTX 5070 Ti gekauft, die offenbar auch bei der Aktion gelistet ist.
Wird wieder 'n Riesen-Download werden, und das bei meiner 25 Mbit Leitung...
Aber 'nem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
 
Haldi schrieb:
Ich komme nur auf 144FPS mit meiner 4090
Hast du ein FPS-Limit eingestellt oder sind es tatsächlich genau 144FPS?
 
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Die RTX 5060Ti (16 GB) ist wohl zu "günstig" und damit nicht mehr "bundle-wert/-geeignet" für nVidia und nVidia oder deren Aktionäre würden dann mit der Doom: The Dark Ages Spielbeigabe bei den aktuellen 60er Karten am Hungertuch nagen ... wer's glaubt?

Ganz wichtig, das Spiel-Bundle gibt es nur für begrenzte Zeit, als ob es die überteuerten und technisch stagnierenden nVidia Produkte damit zum Schnäppchen machen würde :lol:.
 
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MalWiederIch schrieb:
Immer wieder amüsant wie sauer Leute werden, wenn sie sich persönlich etwas nicht leisten können/wollen -
Was hat das damit zu tun? Bei mir war geplant, vor dem Release von Blackwell", meine 4090 gegen eine 5090 zu tauschen. Klar sind die teuer, aber für den Preis buche ich mir normalerweise einen Flug im Jahr für den Urlaub.

Was ich damit sagen will: meine Entscheidung die 4090 doch nicht durch eine 5090 zu ersetzen lag nicht am bezahlen können/ wollen, sondern daran das Blackwell einfach eine unfassbare Gurken Generation ist.

Ich mag deine Beiträge oft... eigentlich. Wenn nicht hier und da diese unglaublichen nVidia Fanboy Beiträge kommen würden :)
 
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Bei mir hat's bei Alternate geklappt. Vielen Dank für den Tipp! Macht die teuren 50er wenigstens ein kleines bisschen erschwinglicher.
 
Scr1p schrieb:
Wie immer kein Amazon, echt blöd. Nvidia mag keine Händler, die besten Kundensupport geben, kennen sie ja selbst nicht.

Also auf der Amazon Seite

ASUS Prime GeForce RTX 5070 Ti 16GB GDDR7 OC Edition Gaming Grafikkarte

wird die Aktion beworben.

Hole dir DOOM: The Dark Ages Premium Edit
 
Artikel-Update: ComputerBase-Leser Schildbrecher hat die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass man bei Alternate aktuell nur dann eine für das Doom-Bundle qualifizierte GeForce kaufen kann, wenn man direkt beim Kauf auf das Widerrufsrecht verzichtet – auch für die Grafikkarte.

[Bilder: Zum Betrachten bitte den Artikel aufrufen.]

Hintergrund ist, dass Alternate den Gutscheincode direkt auf der Rechnung zur Verfügung stellt – also kurz nach der Bestellannahme. Der Vorteil für den Kunden: Er erhält den Code kurzfristig und damit die kommenden Tag noch vor dem Start der 110 Euro teuren Premium Edition von Doom am 13. Mai. Der Nachteil: Er verzichtet auf den Widerruf der viel teureren Grafikkarte.

Andere teilnehmende Händler wie Caseking stellen den Code für Doom wie gehabt erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist automatisch zur Verfügung, bei Mindfactory müssen Kunden ihn manuell anfordern, wobei der Code auch in diesem Fall erst nach Ablauf der Widerrufsfrist der Grafikkarte verschickt wird. Zum Start von Doom am 13. Mai (Standard: 15. Mai) bekommen Käufer einer Grafikkarte ihren Code dann zwar nicht mehr, müssen aber auch nicht auf das Widerrufsrecht verzichten.

[Bilder: Zum Betrachten bitte den Artikel aufrufen.]
 
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Ich bedanke mich für das Berichten.
Es bleibt die Frage, ob dieses Prozedere überhaupt rechtens ist.
 
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Ist ja nicht ungewöhnlich. Anspruch auf das Spiel hat man nur, wenn man die Grafikkarte behält. Bei anderen Händlern bekommt man das Spiel erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Muss man also einfach selbst wissen.
Wenn etwas mit der Grafikkarte ist, ist man ja dank Garantie und Gewährleistung ohnehin abgesichert.

Schildbrecher schrieb:
Es bleibt die Frage, ob dieses Prozedere überhaupt rechtens ist.
Sicher.

Bei kostenpflichtigen Fernabsatzverträgen zur Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig (also vor Ablauf der Widerrufsfrist), wenn

  • der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat,
  • der Verbraucher zuvor seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt hat,
  • der Verbraucher zuvor seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und
  • der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Gemäß § 312f BGB ist der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bevor mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Hierfür kann der Vertragsinhalt dem Verbraucher etwa im Rahmen einer Bestätigungs-E-Mail übermittelt werden.

Der Unternehmer muss sich die erforderliche Zustimmung des Verbrauchers einholen, bevor er mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Versäumt er dies, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht vorzeitig.

Bei online zu schließenden Verträgen sollte der Unternehmer die Zustimmung des Verbrauchers spätestens auf der Bestellseite einholen, über die der Verbraucher seine Bestellung absendet.

Der Bestätigungstext muss gesondert dargestellt werden (darf also nicht etwa in die AGB oder die Widerrufsbelehrung integriert sein) und sollte durch eine gesonderte Checkbox vom Verbraucher bestätigt werden (also nicht gleichzeitig durch Betätigen einer Checkbox etwa zur Kenntnisnahme von AGB und/oder Widerrufsbelehrung).

Der Unternehmer darf mit der Ausführung des Vertrages erst beginnen, nachdem er diese Zustimmung des Verbrauchers eingeholt hat.

Schließlich muss der vom Verbraucher via Checkbox bestätigte Text in die Bestätigung des Vertragsinhalts gemäß § 312f BGB aufgenommen werden. Diese Bestätigung muss dem Verbraucher erteilt werden, bevor der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages beginnt.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsrecht-fernabsatz-irrtuemer.html#abschnitt_6
 
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Wohl zu viele Retouren/Widerrufe erhalten bei Alternate, dass man eine solche Herangehensweise seitens des Händlers versucht - zum Nachteil der Kunden. Andererseits auch nachvollziehbar. Und ein Beweis dafür, dass man alles genau lesen sollte, wofür man zustimmt.
 
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@Jan

Konnte heute eine 5090 FE beim Drop ergattern und über ProShop sieht es so aus (siehe Anhang). Sprich es werden einem 40€ berechnet und dann als Gutschein abgezogen. Wenn man die Karte also zurückschickt muss man die 40€ bezahlen, was ich eigentlich auch fair finde.
Der Code kam auch direkt schon an
 

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Ganz ehrlich, dann sollen sie eine Maske wie in diversen KeyShops anbieten.
Sofern man den Code anfordert, erlöscht das Widerrufsrecht und gut ist. Das ist auch fair.

Aber den Code direkt auf die Rechnung zu schreiben und damit das Widerrufsrecht einzuschränken, empfinde ich als Ferkelei.
 
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Wo ist der Unterschied? Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig.
Bei MMOGA finde ich btw. folgendes zum Thema Widerruf:
Digitale Güter sowie virtuelle Güter sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.

Dunno wie es andere Key Seller handhaben.

Man stimmt hier doch aktiv zu. Sehe die Schweinerei nicht. Wenn es nicht gefällt: Die Konkurrenz verkauft auch Grafikkarten.
Ist für Alternate halt weniger Aufwand, im Nachgang noch die Keys ggfs. sogar auf Antrag zu versenden.
 
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