Achtung!
Ich möchte meiner obigen Aussage hinzufügen, dass in dem von Adam Gontier aufgefundenen Thread der Hinweis enthalten ist, dass bestimmte Avatare durchaus von CB unterbunden wurden:
(ForumBase-Avatare gab es bereits. Mir wurde aber untersagt welche anzubieten, da sie "zu Verwechselungen mit Moderatoren" führen könnten. Wer also eins haben will, muss sich an CB wenden)
Ob dies nun nur Forumbase-Avatare oder auch das CB-Logo einschließt, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ferner ist zu meiner obigen Aussage zum Gewohnheitsrecht anzumerken, dass für den Fall, dass CB doch gegen entsprechende Avatare vorgegangen ist (und sich dies bloß meiner Kenntnis entzog) selbstverständlich
kein Gewohnheitsrecht vorliegt.
@ Moderation / Administration:
Die Frage des TO ist nun von entscheidender Bedeutung im Hinblick auf in der Vergangenheit erfolgte Nutzungsverbote und sie bedarf unverzüglicher Klärung.
Wie geht Ihr mit Eurem Urheberrecht um? Stellt Ihr es CB-Usern frei, das CB-Logo im Avatar zu nutzen, oder tut Ihr dies nicht? Und falls Ihr einen Mittelweg anstrebt (erlaubt, aber nur wenn...), bedarf es einer genauen Definition der Grenzen der Freigabe der Nutzbarkeit. Und es bedarf einer Veröffentlichung dieser Entscheidung, am besten im Regelwerk.
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@ Adam Gontier:
Danke Dir für das Aufspüren des von mir besagten Threads, aufgrund dessen sich für mich rechtliche Neuerungen in der Beurteilung der hier gestellten Frage ergeben haben. Mein obiger Post ist bis zur Klärung durch die Verantwortlichen zunächst einmal mit Vorsicht zu genießen.
MfG,
Dominion.