offizielles Logo im Avatar?

KnolleJupp

Fleet Admiral
🎅Rätsel-Elite ’25
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Juni 2007
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23.995
Darf man das ComputerBase Logo im eigenen Avatar benutzen?
z.B. so:

logo.png
 
Solange mit dem Avatar nicht als Team-Mitglied ausgibst sehe ich darin kein Problem.

Aber letztendlich entscheidet die Admins, der oberste Admin auf CB ist (m.E.) der olly3052.
Du kannst an ihn wenden und der wird dir dann sagen, ob du das Logo, welches in deinem Thread zeigst als Avatar nutzen darfst.
 
Die Frage des TO ist mit "ja" zu beantworten, da dies bereits seit Jahren geduldet und nicht aktiv unterbunden wurde. Mithin ist eine Art Gewohnheitsrecht daraus geworden, das allerdings jederzeit widerruflich ist.

Das Urheberrecht liegt bei CB.

Wenn CB die Nutzung ihres Logos im eigenen Forum würde verbieten wollen, müsste nun eine Ankündigung und eine selbstgetätigte Löschung der jeweiligen Avatare mit Hinweis auf das Urheberrecht erfolgen; strafbewährte Unterlassungserklärungen dürften erst bei Wiederneueinstellungen erfolgen.

Soweit zur Theorie.

Ich vermag zwar keinesfalls für das CB-Team zu sprechen, doch in der Praxis glaube ich nicht, dass CB Einwände hat. Sonst hätte man das Benutzen des Logos zwecks Avatarnutzung schon längst verboten. Im Gegenteil, der Avatar zeigt die Verbundenheit zu CB und dies dürfte den Verantwortlichen nur recht sein.

Ich erinnere mich auch dunkel an einen Thread eines Users, der das CB-Logo auch blinkend als gif-Animation angeboten hat. Auch dies wurde nicht unterbunden.


Wenn Du aber auf Nummer sicher gehen möchtest, warte die Antwort eines Offiziellen ab.


MfG,
Dominion.
 
Achtung!

Ich möchte meiner obigen Aussage hinzufügen, dass in dem von Adam Gontier aufgefundenen Thread der Hinweis enthalten ist, dass bestimmte Avatare durchaus von CB unterbunden wurden:

(ForumBase-Avatare gab es bereits. Mir wurde aber untersagt welche anzubieten, da sie "zu Verwechselungen mit Moderatoren" führen könnten. Wer also eins haben will, muss sich an CB wenden)

Ob dies nun nur Forumbase-Avatare oder auch das CB-Logo einschließt, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ferner ist zu meiner obigen Aussage zum Gewohnheitsrecht anzumerken, dass für den Fall, dass CB doch gegen entsprechende Avatare vorgegangen ist (und sich dies bloß meiner Kenntnis entzog) selbstverständlich kein Gewohnheitsrecht vorliegt.


@ Moderation / Administration:

Die Frage des TO ist nun von entscheidender Bedeutung im Hinblick auf in der Vergangenheit erfolgte Nutzungsverbote und sie bedarf unverzüglicher Klärung.

Wie geht Ihr mit Eurem Urheberrecht um? Stellt Ihr es CB-Usern frei, das CB-Logo im Avatar zu nutzen, oder tut Ihr dies nicht? Und falls Ihr einen Mittelweg anstrebt (erlaubt, aber nur wenn...), bedarf es einer genauen Definition der Grenzen der Freigabe der Nutzbarkeit. Und es bedarf einer Veröffentlichung dieser Entscheidung, am besten im Regelwerk.

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@ Adam Gontier:

Danke Dir für das Aufspüren des von mir besagten Threads, aufgrund dessen sich für mich rechtliche Neuerungen in der Beurteilung der hier gestellten Frage ergeben haben. Mein obiger Post ist bis zur Klärung durch die Verantwortlichen zunächst einmal mit Vorsicht zu genießen.


MfG,
Dominion.
 
Es gab Zeiten, da benutzte der überwiegende Teil der Moderatoren das offizielle CB/FB Logo als Avatar.
Zu dieser Zeit galten "kopierte" Avatar aufgrund der Verwechslungsgefahr als nogo.

Heutzutage hat kein einziger Moderator das CB Logo in seinem Avatar, so dass wir fast alle Bilder erlauben.
Wir behalten uns aber letztendlich auch heute eine Löschung vor, falls sich der Boardie mit dem Avatar einen offiziellen Anstrich verschafft (als Beispiel: CB Moderator, CB Team oder ähnlich als Text unter dem Logo).
Es wird also immer eine individuelle Entscheidung sein und es wird keine feste Definition in den Regeln manifestiert.
 
Das werte ich mal als stille Zustimmung. ;)
Danke für die Klarstellung.

Ich werde es aber nochmal ein bisschen überarbeiten...
 
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