Opalverteiler der Telekom öffnen?

itsfun

Lieutenant
Registriert
Mai 2006
Beiträge
802
Hallo! Kurze Frage, da ich bei Google selbst bei Suchbegriff "Opalverteiler" nur Müll bekomme.

Ist es Verboten, bzw. Strafbar, den Opalverteiler der Telekom zu öffnen? Das ist der Verteiler im Keller von Mehrparteienhäusern, in welchem die Telefonleitungen vom Erdkabel auf das Haus aufgesplittet werden.

Er ist ja in den meisten Fällen mit einem speziellen Schloss abgeschlossen.

Es geht darum, das ein Kunde dringend den Anschluss Hausintern umschalten muss, Versatel dafür jedoch erst einige Unterlagen zum "Umzug" haben will und das ganze dann ~ 3 Wochen dauert, bis es umgeschalten werden soll. Das dauert zu lang... :freak:
 
Selbstverständlich ist das strafbar, wird ein Fremdeingriff festgestellt, wird im Normalfall auch Strafanzeige erstattet. Im konkreten Fall wäre natürlich auch der Verursacher feststellbar, zumal die Leitung dann nicht mehr an den in den Unterlagen vermerkten Standort geschaltet ist.
Das Ganze ist zivilrechtlich, aber auch im Telekommunikationsgesetz geregelt. Und es trifft selbst dann zu, wenn der Kasten nicht durch ein Schloß gesichert ist, wie z.B. in Eigenheimen.
 
Zurück
Oben