FidelZastro
Commander
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- Okt. 2008
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Das AGG ist doch kein Grund, kein Foto hinzuschicken. Die Arbeitgeber müssen sich im Einzefall vielleicht damit auseinander setzen ob das Äußere nicht eine zu hohe Rolle im Auswahlverfahren spielt (und wie das lange Zitat auch sagt: oft ist ein gepflegtes Äußeres einfach Pflicht), aber für den Bewerber hat das primär keine Konsequenz.
Ich habe mich gerade in der Rechtsabteilung eines Personaldienstleisters um ein Praktikum beworben und es war für mich selbstverschtändlich ein Bild mit zu schicken. Dass ich meine langen Loten immerhin in einen gepflegten Zopf zwänge, mich rasiere und mich auch in Hemden wohl fühle lässt sich einfach nicht besser kommunizieren also so.
Ich habe mich gerade in der Rechtsabteilung eines Personaldienstleisters um ein Praktikum beworben und es war für mich selbstverschtändlich ein Bild mit zu schicken. Dass ich meine langen Loten immerhin in einen gepflegten Zopf zwänge, mich rasiere und mich auch in Hemden wohl fühle lässt sich einfach nicht besser kommunizieren also so.