Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
D.h. du hättest eine MVLZ von 1,5 Jahren ausgehend vom ursprünglichen Schaltungstermin, wenn du nach einem halben Jahr in einen höheren Tarif wechselst. Verstehe ich das richtig?
Klingt so auf jeden Fall vernünftig, und mit dem "Neustart" der Vertragslaufzeit kann man wirklich leben in so einem Fall.
@dup: Nein, er hat ab der Umstellung 1 Jahr dann.
Quasi wie wenn der alte Vertrag in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst würde (sowas ist unabhängig von Vertragslaufzeiten schließlich immer möglich) und ein neuer Vertrag mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
Nein, eben nicht. Ab Umstellung 12 Jahre Mindestlaufzeit. Absolut. Keine Addition.
Man kann es sich wie gesagt so vorstellen, als würde der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer abgeschlossen mit 12 Monaten Mindestlaufzeit.
Also:
Anschluss ab Oktober mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Ende März beträgt die Rest-Mindeslaufzeit noch 6 Monate.
Zum April wird umgestellt auf höheren Tarif. Mindestlaufzeit beginnt wieder bei 12 Monaten.
Also:
Anschluss ab Oktober mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Ende März beträgt die Rest-Mindeslaufzeit noch 6 Monate.
Zum April wird umgestellt auf höheren Tarif. Mindestlaufzeit beginnt wieder bei 12 Monaten.
Genau, für die Mindestvertragslaufzeit ist dann einzig und allein der Zeitpunkt des Upgrades maßgeblich. Buchst Du die 10Mbit-Leitung zum 1.1., läuft der Vertrag bis zum 31.12. Wenn Du dann Ende Januar feststellst, dass dir die Leitung zu langsam ist und Du zum 1.2. auf 100 Mbit umsteigst, läuft der Vertrag dann eben bis zum 31.1. des Folgejahres. Das finde ich fair.