PayPal Käuferschutz Nachteil

Warum so beleidigt? Und so viele Unterstellungen (zB was hier angeblich keiner wahrnehmen möchte)? Du wolltest doch Rat? Wenn du nur Rat von Leuten willst, die deiner Meinung sind, gib das nächste Mal ruhig vorher Bescheid.

Du scheinst noch immer nicht verstehen zu wollen, dass man in Deutschland (und weiten Teilen der Welt) an seinen Vertrag nicht gebunden ist, wenn man sich im Irrtum befand und die Erklärung anficht. Dazu wäre es nicht einmal erforderlich, dass du etwas falsch machst. Solange du glaubst, dass das Gesetz für dich günstig ist, forderst du dein Recht für dich ein; wo aber nicht, da ignorierst du es einfach.

Du dankst immerhin allen Beteiligten; aber was genau bist du denn jetzt auch noch Leid? Das sind nur die objektiven Einschätzungen, um die du gebeten hast. Manche sprechen für und manche gegen dich. Gut möglich, dass du Recht behältst; du solltest dich von den anderen (also auch mir) nicht angegriffen fühlen.

Dir auch eine schöne Restwoche.
 
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Ich glaube das ganze Thema wäre total nichtig, wenn der Käufer das Ding nicht schön halb zerlegt hätte und es so „beschädigt“ hat. Dann wäre der Frust des TE auch sicher nicht do hoch.
 
Wenn Teile "befestigt" sind, kann man besonders bei Lego doch auch davon ausgehen, dass sie halt einfach zusammengesteckt sind. Warum hast Du ihm nicht klar geschrieben, dass die ganzen Teile "verklebt" sind? "Befestigt" und "Showcase" als Beschreibungen zu benutzen, sich aber um klarere und eindeutigere Begriffe wie "verklebt" zu drücken halte ich zumindest für grenzwertig und irreführend.
 
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@knoxxi Den Frust kann ich zumindest nachvollziehen, da der Käufer spätestens beim betrachten der Ware hätte Kontakt aufnehmen sollen mit dem Verkäufer, um den unglücklichen Kauf für beide Seiten gütlich rückabzuwickeln.

Deswegen wünsche ich ihm auch viel Erfolg mit dem Käufer oder über dem Rechtsweg, auch wenn ich für solche Streitsummen ungern unsere Justiz blockiert sehe.

Dennoch hat er eingangs gefragt, wie wir das einschätzen. Und ich (und anscheinend auch andere) finde, dass er als Verkäufer mit der Anzeige unzureichende Informationen geliefert hat.
 
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Sicher ist der Frust hoch. Frust weil meine Beschreibung nicht eindeutig genug war. Frust, weil das Teil weiß Gott in welchem Zustand hier ankommen wird. Frust, weil ich damit seit Tagen Streit mit meiner Frau habe. Frust, weil hier Worte wie Schachtelbetrug fallen und vor allem Frust, weil der Chat mit dem Käufer unter aller Kanone ist. Auf Details verzichte ich wie schon gesagt.

Und Frust hat nichts mit beleidigt sein zu tun. Was ein Quatsch.

Ich habe um die Meinung von euch gebeten und habe mich höflich bedankt.

Zur Sache mit der Blockierung der Justiz: ich zahle Geld für meinen Rechtsschutz. Warum sollte ich das nicht in Anspruch nehmen ?

Es geht hier nicht um die Summe, sondern ums
Prinzip.

Der Typ bekommt das Showcase, öffnet es und fummelt in welcher Form auch immer daran rum und ich soll es dann in den Müll schmeißen ?

Und ein letztes Mal etwas zum Thema BEFESTIGT:

Wie soll man es sonst befestigen? Mit Feen-Staub? Zuckerwatte?

Ironie ja. Wie erwähnt wussten alle anderen Bescheid und er und viele von euch zum Beispiel
nicht.

Dann müsste man jetzt die 3737829393 aktuellen Verkäufer von Showcases anschreiben, da nur 5 % das Wort VERKLEBT erwähnen. Und das nicht, um Käufer zu täuschen. Naja. Das ist das Lehrgeld was ich jetzt zahle, dass ich nicht zu den 5 % gehört habe.

Bleibe aber dabei: Leute wie er kaufen sich auch einen Markierer und wundern sich, warum man damit keine Bären töten kann.
Dann wird der Markierer zerlegt und am Lauf und am Magazin gefummelt.
Um es dann am Ende zu reklamieren.
 
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Hah!, und jetzt weiß ich, was ein Markierer ist; also schon wieder was gelernt :D

Nichts für ungut. Du sprachst von "zu albern" usw; das hätte ich sicher besser zusammenfassen können als mit "beleidigt sein". Mach dir keinen Stress. Verfolg das ruhig weiter; auch wenn es dir "nur" ums Prinzip geht - kein Problem. Aber lass dir davon nicht den Alltag versauen ;) Lass das einfach nebenher laufen und gut.
 
Mag sein, dass die Beschreibung etwas zu klamm ist und das Wort "befestigt" im Zusammenhang mit Lego etwas unglücklich gewählt ist, aber...
Wenn ich einen Verkäufer anschreibe und der mir x fach das Wort Showcase schreibt und ich nichts damit anfangen kann, dann frage ich doch noch oder google was es damit auf sich hat?
Wenn ich dann die Ware bekomme und sehe was Sache ist, dann fummel ich doch nicht dran rum und reklamiere dann, sondern sofort.

Auch @Natix hätte paar Dinge besser machen können. Beschreibung, erkennen, dass der Käufer damit "spielen" will.

Allerdings kann ich als Käufer die Sache nicht kaputt machen und mich dann auf Irrtum berufen um den Vertrag los zu werden. Also bei allem Respekt, aber so ist diese Regelung wohl nicht gedacht.

Das Beste wäre wohl eine Einigung von den beiden ohne Gericht. Den Fehler haben wohl beide gemacht.


Droitteur schrieb:
Hah!, und jetzt weiß ich, was ein Markierer ist; also schon wieder was gelernt :D

Ich hatte zuerst einen gelben Textmarker im Kopf ;) :D
 
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Ich würde mir das auch nicht bieten lassen. Ich habe aber auch perverse Freude an solchen Fällen.

Ob sich eine Verfolgung lohnt, wenn dich das Thema jetzt schon belastet, weiß ich nicht. Insbesondere Gerichtsverfahren belasten auch den unerfahrenen Kläger enorm. Und das auch in Fällen, die zu 99% klar sind. 100% gibt's eben nicht und deinen Fall sehe ich auch nicht bei 99%.
 
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Mal eine kurze Frage (Ich habe jetzt auch nicht alle Beiträge gelesen). Hast du immer von "Befestigt" oder "verklebt" gesprochen? Ist natürlich möglich das der Käufer unter "befestigt" einfach nur zusammengesteckt verstanden hat. Ggf war hier deine Wortwahl einfach uneindeutig. Ein Satz wie "Ein auseinander bauen des Modells ist nicht mehr möglich! Alle Steine sind miteinander unlöslich verklebt."
Evtl. kann man dir daraus den sprichwörtlichen Strick drehen.
 
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@Khaotik: Genau mein Beitrag 2 über Dir ;)
Allerdings darf der Käufer dann trotzdem nicht das Ding erst beschädigen und dann reklamieren.
 
So, ein kleines Status-Update:

Das Showcase ist vorhin angekommen.

Es sind leider tatsächlich Teile abgebrochen und mit Kabelbindern einfach provisorisch fixiert worden, damit sie nicht durch das Case fliegen.

Zudem ist das Showcase zerstört worden. Anstatt es aufzuschrauben (auf der Unterseite sind große Schrauben, um das Case zu öffnen), wurde es einfach an der linken Seite aufgeschnitten und nun schließt es natürlich nicht mehr. Es ist schließlich aus Kunststoffglas.

Und bitte sagt mir jetzt nicht: "...aber das hätten du ihm sagen müssen, dass auf der Unterseite große und DEUTLICH sichtbare Schrauben zum Öffnes des Showcases sind...."

Er hätte es wenigstens vernünftig öffnen können, damit man es wieder normal schließen kann.

Bin jetzt bei PayPal in der Warteschleife.

Falls es jemanden interessiert, kann ich den Thread gerne updaten.
 
Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier niemand sowas sagen wird.
Dir ist ein Schaden, entstanden der ausgeglichen werden muss. Ich denke Mal das Teil ist nun zerstört?

Ob nun voll oder anteilig der Käufer dafür aufkommen muss (oder gar PayPal) muss dann irgendwo entschieden werden.

Ich würde mich über Updates freuen.
 
PayPal interessiert dein gejammer nicht. PayPal hat ein ganz klares statisches Vorgehen, welches auf einen Bierdeckel passt.

Wenn ein Käufer mit einem Artikel unzufrieden ist, der über PayPal bezahlt wurde und einen Fall eröffnet, erhält er sein Geld zurück.

Ganz egal, warum. Ob der Käufer zu dumm ist, ein Missverständnis vorliegt, oder der Verkäufer tatsächlich versucht zu betrügen spielt keine Rolle. PayPal erstattet immer die Zahlung zurück.
  • Wenn der Käufer einen DDR2 Speicherriegel kauft und ihn nicht in ein DDR4 Mainboard stecken kann, erhält er sein Geld wieder zurück (Artikel funktioniert nicht)
  • Wenn der Käufer Alu-Felgen für einen BMW kauft und diese wegen anderem Lochbild nicht auf seinen Opel montieren kann, erhält er sein Geld wieder zurück (Artikel nicht wie beschrieben)
Wie du siehst, sind die Gründe völlig egal, der Käufer bekommt immer Recht, Ende der Diskussion. Du hast jetzt folgende Möglichkeiten

  1. Wenn dein PayPal Konto im Minus ist, kannst du der Abbuchung wiedersprechen. Du bekommst dann Mahnungen und irgendwann Post von einem Inkasso Büro, denen du widersprechen musst. PayPal kannst du dann nicht mehr nutzen (gesperrt). Ein Gerichtsverfahren hat es bisher noch nicht gegeben, weil PayPal keinen Präzedenzfall haben will
  2. Wenn du PayPal Guthaben hattest, hast du Pech gehabt und musst mit dem Verlust erstmal leben. Dir bleibt dann nur noch der Rechtsweg offen, was sich für einen Nicht-Juristen wegen 50€ nicht lohnt.

@Idon und @Dominion sind selbst in der Juristen Branche tätig, die würden natürlich klagen - macht auch Sinn, wenn man aus der (eigenen) Kanzlei nach der Brotzeit gemütlich auf dem Standard Briefpapier innerhalb von 10 Minuten ein anwaltliches Schreiben rausschicken kann und so einen Prozess als reine Übung / Erfahrungsgewinnung mit minimalen Selbstkosten führen kann.

Die Moral von der Geschicht? Verkaufe mit PayPal nicht ;-)
 
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Ich weiß, ich bin manchmal naiv und glaube an das gute im Menschen.

Ich würde versuchen mit dem Käufer vernünftig zu reden. Also wirklich vernünftig und sachlich, dass Dein Artikel durch sein verschulden nun beschädigt / zerstört wurde.

Und wie er gedenkt das zu kompensieren...
 
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@Stunrise: Und das ist bestimmt statistisch verifiziert und belegbar?
Quelle?

Ich habe persönlich schon andere Erfahrungen gemacht und schon deshalb ist das "immer", egal ob fett gedruckt oder nicht, leider Quatsch!

@lachZ0fant: So dumm und naiv bin ich auch...
 
@Stunrise

PayPal interessiert sehr wohl mein Gejammer. Ich habe Fotos davon gemacht und diese hochgeladen. Der Fall wurde neu eröffnet und ich bekomme nun einen Fragebogen.

Es wurde im Konflikt direkt hinterlegt, dass der Fall nochmal bearbeitet wird, sobald der Fragebogen beantwortet und ausgewertet wurde.

Und wenn es am Ende des Tages vielleicht nichts bringt, bekommt der Käufer vielleicht jetzt nochmal kalte Füße. Dann weiß er beim nächsten Mal, dass man mit Sachen, welche man zurückschickt, so nicht umzugehen hat.

Das Showcase ist jetzt nicht vollständig zerstört, aber es hat jetzt natürlich keine Funktion mehr. Denn es ist an einer Seite offen und die Teile, welche abgebrochen wurden, müssten wieder verklebt werden.

@lachZ0fant

Ich glaube in der Regel auch daran. Aber wenn ich den Schriftverkehr hier ganz offen legen würde, was ich nicht darf, dann wüsstest du, dass das keinen Sinn macht.

Nicht umsonst war ich so aufgebracht. Weil sein Wortschatz mehrmals daneben lag und ich mich nicht auf so ein Niveau begeben muss.
 
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@FrankenDoM
Ich spreche leider die Wahrheit, wenn man einen Fall eröffnet und schreibt, dass der Artikel nicht wie gewünscht funktioniert, bekommt man immer Recht. Details wie DDR2 Speicher in eine DDR4 Speicherbank interessiert PayPal nicht, einfach Fall aufmachen und beschreiben, dass der Arbeitsspeicher nicht wie gewünscht funktioniert ohne weitere Informationen. 3 Tage später habe ich die Kohle wieder. Du könntest mir einen völlig intakten beliebigen Artikel verkaufen und ich bekomme zu 100% eine Rückerstattung, wenn ich einen Fall eröffne.

@Natix
Ich wünsche dir wirklich, dass du hier gewinnst, weil du hier ganz klar ein Opfer von einem Idioten geworden bist. Die Erfahrung zeigt aber ganz klar, dass PayPal dein Fragebogen nicht interessiert. Du wirst mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. Ich drücke dir trotzdem meine Daumen, halte uns auf dem Laufenden. Es würde mich sehr freuen, wenn ich mich hier irre.
 
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Natix schrieb:
Er fragte, ob es zusammengebaut ist. Ich sagte ja, es ist ein Showcase.
Er fragte, ob eine Anleitung dabei ist, ich sagte nein, es war nur das Showcase dabei.
Hier wird dem Verkäufer doch ziemlich klar, dass dem Verkäufer nicht klar ist, dass es geklebt ist.
Auch ich selbst wäre nicht darauf gekommen, dass das geklebt ist. Ich hätte vielleicht Showcase gegoogled und wäre wohl auf Ausstellungsstück o.ä. gekommen - ohne überhaupt in Erwägung zu ziehen, dass es zusammengeklebt ist (habe sowas noch nie gesehen).
Und ich könnte mir vorstellen, die gleichen Fragen gestellt zu haben (ob es zusammengebaut ist, weil es ja sonst schwierig zu transportieren wäre, und wenn ich es für jmd zum Spielen kaufen würde, auch ob ne Anleitung dabei ist, was ja bei Ausstellungsstücken nicht der Fall sein muss).

Natix schrieb:
Er fragte, ob es den Transport überlebt, ich sagte ja, die Teile sind alle befestigt.
S.o. ein zusammengebautes Lego ist schwierig zu transportieren (kann ja im Karton alles auseinanderfliegen.
Daher legitime Frage.
Hier wird nochmal deutlich, dass dem Verkäufer ein Verkleben nicht bewusst ist.
Die Antwort, die Teile sind befestigt, kann theoretisch alles heißen, inkl. einer Verpackung, die die Teile fixiert.
Ich finde es wirklich kritisch, dass hier nicht explizit erwähnt worden ist, dass die Teile eben verklebt sind, obwohl ziemlich eindeutig ist, dass der Käufer das nicht bewusst ist.


Und bzgl. des Zerstören des Schaukastens: Wen interessiert bitte der Schaukasten, wenn der Zweck des Spielens das Benutzen des Legos ist?
 
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new Account() schrieb:
Und bzgl. des Zerstören des Schaukastens: Wen interessiert bitte der Schaukasten, wenn der Zweck des Spielens das Benutzen des Legos ist?

Der Zweck ist in dem Fall nicht das Spielen, sondern wie der Name suggeriert, das "Anschauen".

Den Fehler habe ich bereits eingeräumt. Dennoch reiße ich keine Dinge auf, die ich im Internet kaufe. Am Ende weiß man doch nie, ob man es behält aufgrund von eventuellen Fehlern, Defekten, Unzufriedenheiten etc..

Da sollte jeder Verkäufer oder Händler wenigstens die Ware wieder vernünftig erhalten.
Erst recht, wenn es sich wie hier, um ein Showcase handelt.

Ich war schon so weit zu sagen: "Scheiß drauf. Wird an einen Sammler verkauft und fertig."

Aber jetzt geht auch das nicht mehr.
 
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