pc garantie

toffi0815

Cadet 4th Year
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Aug. 2008
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117
hallo...,

folgender fall:

Hr. A Kauft bei Firma B ein PC System...
Kunde erweitert den Arbeitsspeicher von 1 GB auf 4GB

Nach dem erweitern fährt PC weder mit 1GB noch mit 4 GB hoch...

Garantiefall? Was kann passiert sein?
 
was meinst du mit "fährt PC weder mit 1GB noch mit 4 GB hoch" ?
An deiner Stelle würde ich die neuen Riegel rausnehmen, und CMOS initialisieren(batterie kurz rausziehen und wiedereinstecken oder per jumer-umstellung).
:)
Wenn es dann nix bringt, dann eben Garantie in Anspruch nehmen. Ich hoffe, dass der PC keine Plomben hatte?:freaky:

Weiter folgt meine persöhnliche Meinung:

Im Bezug auf die Garantie: Wenn du den Verantwortlichen mitteilst, dass der Defekt durch deine Handlung entstanden ist, dann ist dieser Fehler nicht durch die Garantie geschweige denn Gewährleistung gedeckt :(
Wenn du Glück hast, dann wird vielleicht noch geprüft, ob der Defekt mit deinem Tun zusammenhängt und wenn nicht, dann kriegst du Garantieabwicklung. Sollte es aber wegen deinem Tun geschehen sein, musstest du Reparaturkosten bezahlen.

Ist in etwa das gleiche wie: Ich lasse mein Handy ins Wasser fallen, der Wasserschaden wird nicht durch die Garantie behoben :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Was kann passiert sein?
Alles :evillol:

Nein, aber vielleicht mal ein BIOS Reset gemacht?
oder, vielleicht beim montieren etwas am mainboard kaputtgemacht?
Ich würde, wenn nichts von funktioniert, den alten Ram reinmachen, und als Garantiefall absegnen lassen.
dann sollte alles funzen :)
LG
 
Ich bin zwar kein ausgebildeteter Jurist, allerdings ist es absolut kein Grund die Garantie/Gewährleistung abzulehnen, wenn normale Aufrüstarbeiten, wie z.B. mehr Speicher durchgeführt werden.

Wenns nur mit 4 GB nicht funktioniert ist das natürlich kein Gewährleistungsfall, wenns mit 1GB jetzt nichtmehr funktioniert, dann ist es ein Gewährleistungsfall, sofern du beim Einbau nichts kaputt gemacht hast (mechanisch).

Wenn dir beim Einbau die Katze 3mal um die Beine gestrichen ist und du der Hardware einen kräftigen elektrischen Schlag verpasst hast ist das für die Hardware ärgerlich, der Händler kanns dir aber nicht nachweisen, daher könntest du es als Gewährleistungsfall durchlaufen lassen.
 
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