Rechtlicher Unterschied:
Gewährleistung:
Gewährleistung existiert in der Form seit der Schuldrechtsreform nicht mehr im BGB diese Regelung hat der Mangelanspruch übernommen, welcher weiterhing umgangssprachlich als Gewährleistung bezeichnet wird. Dabei hat man eben zwei Jahre lang die Möglichkeit Mängel zu reklamieren. Allerdings mit einer kleinen fiesen Einschränkung:
§476 Beweislastumkehr.
Zeigt sich innerhalb von Sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Garantie:
§443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1)Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder dafür, dass die Schae für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Reche aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Webung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie einräumt.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Schamangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Bei Gewährleistung dreht es sich also nur um die Beschaffenheit der Ware bei der Übergabe, wobei innerhalb der ersten sechs Monate der Händler beweisen muss, dass die Ware nicht schon defekt war, als er sie übergeben hat. Danach bist du dann in der Beweispflicht, was meistens heißt, dass wenn der Händler nicht auf Kulanz handelt, du keine Ansprüche mehr geltend machen kannst, da du praktisch nicht beweisen kannst, dass die Ware schon beim Kauf defekt war.
Bei der Garantie allerdings gibt meist der Hersteller eben eine Garantie darauf, dass sein Produkt einen bestimmten Zeitraum lang funktionieren wird. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du daraus dann Ansprüche an den Hersteller stellen und alles was du beweisen musst ist, dass das Gerät defekt ist.
Dementsprechend ist also eine Garantie der gesetzlichen Gewährleistung(die wie gesagt in der Form nicht mehr existiert) immer vorzuziehen.
Hier allerdings macht mich die Garantie mich auch eher stutzig was die Qualität des Produktes angeht. Ein Jahr Garantie für einen Datenträger ist ganz einfach ein Witz. Western Digital gibt auf seine Festplatten, die ja angeblich weniger lang halten sollen als SSDs fünf Jahre Garantie.
Auch die Tatsache dass die SSD hier angeblich 160 Jahre an Betriebsstunden aushalten soll, aber der Hersteller sich nur wohl fühlt ein Jahr Garantie anzubieten spricht nicht gerade für das Produkt.