Phonehouse hat meine Freundin verarscht

Acrylium

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Meine Freundin hat im November einen Vodafone-Vertrag über die Firma Phonehouse gemacht. Heute kam die erste Vodafone-Rechnung, und jetzt ist die Arme aus allen Wolken gefallen, da ihr Vertrag deutlich teurer in der Grundgebühr ist, als beim Phonehouse besprochen. Auch die halbe Stunde Frei-Surfen hat sie nicht, sie soll eine Anschlußgebühr bezahlen obwohl die laut Angebot wegfallen würde, ebenso andere Kleinigkeiten die ihr damals im Phonehouse zugesagt wurden, unter anderem ein spezieller Studenten-Tarif.

Als sie nun bei Vodafone angerunfen hat, meinten die nur, dass sie nur abrechnen, was das Phonehouse ihnen übermittelt hat, daher hätte sie nun einen teuren Standart-Vertrag. Daher müsste sie sich ans Phonehouse wenden. Und beim Phonehouse sagte man ihr, dass man ja jetzt nicht mehr wisse, welche Angebote man im November gehabt und gemacht hätte.
Auf dem schriftlichen Vertrag den sie unterschrieben hat, steht leider auch nichts von dem damals mündlich besprochenen Angebot.

Glücklicherweise war ich seinerzeit dabei und könnte zur Not als Zeuge aussagen, dass die ihr wirklich ganz andere Tarife versprochen haben, als sie nun zahlen soll. Aber jetzt zum Anwalt zu gehen ist erstens teuer und zweitens vielleicht zu aufwendig.

Hatte hier noch jemand Probleme mit dem Phonehouse und weiß, wie man da am effektivsten vorgehen kann?

Aus dem Vertrag wieder aussteigen, wird vermutlich gar nicht mehr gehen nehme ich an. Aber wie bekommt man hin, dass sie wirklich die Konditionen bekommt, die ihr verprochen wurden? Muss man da wirklich vor Gericht gehen?
 
Nein. Ich würde eine Mahnung schreiben. Wenn du dich ein bisschen mit Jura auskennst kannst du das selber machen, wenn nicht würde ich mir einen Jura Studenten oder (teurer) Anwalt holen.
 
Habt ihr keinen schriftlichen Vertrag?

EDIT: oh, hab ich überlesen. Dürfte schwer werden, denn die Unterschrift auf dem Vertrag könnte vor Gericht schwerer wiegen, als deine Zeugenaussage. Ich denke der Tipp von TchiboMann ist ganz gut.
 
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Wenn in dem Vertrag nichts von diesen Vereinbarungen steht, und sie ihn unterschrieben hat, werdet ihr Mühe haben zu beweisen, dass die Vertragsunterzeichnung im Glauben an andere Konditionen erfolgt ist. Immerhin steht deine Freundin als Vertragspartnerin selbst in der Schuld die Korrektheit der im Vertrag niedergelegten Bedingungen zu überprüfen, unn erst dann ihre Unterschrift zu leisten.
 
Ehm, mündliche Absprachen sind NICHT gültig. Jede mündliche Absprache muss auch schriftlich bestätigt werden. Und auf dem Vertrag MUSS der genaue Tarif, die genauen Daten und alles weitere wichtige stehen. (freiminuten, flat etc.). Ansonsten ist der Vertrag nichtig.

Wenn sie dann den Vertrag aber nicht ließt, ist sie selber Schuld, denn immerhin hat sie diesen ja unterschrieben. Verlassen kann man sich leider nie auf solche Institutionen :( leider.

Normalerweise müssen in jedem Vertrag die genauen Daten stehen. Und was soll die Ausrede von dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin, der / die sagte, dass sie nicht mehr wissen, welches Angebot es da gab.

Aber mal ne Frage, war es ein individuelles Angebot oder war es ein bereits vorhandenes Angebot der Firma Phonehouse?

Solltest du gewinnen (Gerichtsverfahren), kannst du beantragen, dass die Gegnerpartei (Phonehouse) deine Gerichts- und Anwaltskosten zahlen muss. Eventuell legst du auch das in einem Satz bei der Mahnung bei.

mfg
 
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Du befindest dich in folgender Situation:
- ihr habt einen Vertrag abgeschlossen. Dort müssen Bedingungen bzw Tarife angegeben sein(so wie Studententarif). Ist nichts angegeben, geht man davon aus, dass nur das was angegeben ist, auch vereinbart wurde - also ein Nachteil für euch.
- andererseits liegt hier eine mangelhafte Lieferung(Mangel in der Sache) vor. Dh - der Vertrag ist schwebend unwirksam, sobald ihr nicht zugestimmt habt. Ob das tatsächlich zutrifft, entscheidet sich spätestens vor Gericht, in diesem Falle ist alles nur eine Sache von Beweisbarkeit. Was ihr hier machen könnt:
-- Sofort schriftlich eine Abmahnung (an den, im Vertrag stehenden, Vertragspartner) versenden und umbedingt eine angemessene(maximal 2 Wochen) Frist setzen.
-- Im Internet nach anderen Geschädigten suchen(falls das eine Bauernfängerei war, findest du genug Berichte darüber).
-- Ist die Frist verstrichen - trittst du (schriftlich) vom Vertrag zurück/und/oder forderst einen Schadensersatz. Falls das Zurücktretten und Schadensersatz nicht akzeptiert werden, ziehst du vors Gericht bzw kontaktierst deinen Anwalt.

Hier ist es wichtig ob es ein Irrtum war oder es eine arglistige Täuschung vorliegt. Hier sind die Berichte aus dem Internet wichtig - ist Phonehouse bereits mehrmals bei sowas aufgefallen oder es bereits gerichtliche Schritte gegen sie eingeleitet worden sind, hast du gute Chancen, dass du am Ende den Prozess gewinnst, wenn nicht - kommt alles auf deinen Anwalt an ;)

Aus Erfahrung weiss ich, dass solche Firmen oft den Rückzieher machen, sobald ein Anwalt eingeschaltet wird und lassen gar nicht einen Prozess zu - die negative Kritik ist wenig Absatzfördernd, und da wird meistens nichts an die große Glocke gehängt. Wie gesagt - solange die sich nicht melden, solltet ihr das Angebot gar nicht nutzen, und die Reaktion auf die Mahnung abwarten.
 
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Mündliche Absprachen/Verträge sind genauso gültig wie schriftliche! Das ist schon mal Fakt.

Des weiteren wurde der Vertrag auf Basis des Beratungsgespräches unterzeichnet. Klar könnte man argumentieren, dass man sich den Vertrag hätte durchlesen müssen, aber es gibt auch solche Sache wie "Treu & Glauben".

Deswegen: auf jeden Fall nur unter Vorbehalt zahlen und versuchen, die Sache mit Phonehaus zu klären.
 
Das Problem an der Sache ist, dass ich den Vertrag bereits am 27.09.2008 mit Laufzeitbeginn 27.01.2009, abgeschlossen habe. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gab es eine Rabat-Aktion mit Sonderkonditionen die Vodaphone selbst nicht anbietet, die ich mir eben noch greifen wollte.

Da Vodaphone erst zum 27. Januar die Abrechnung gemacht hat, wissen die natürlich nichts davon und gehen von aktuellen Angeboten aus (Man geht ja davon aus, dass der Vertag auch jetzt erst geschlossen wurde). Und Phonehouse will nach 4 Monaten nun auch nichts mehr wissen wollen... "man müsse nochmal das Angebot prüfen und der Chef macht Urlaub und die ganze typische Bla Bla".

Nur durch den 4 monatigen Aufschub bis zum Laufzeitbeginn ist eben Chaos da rein gekommen. Aber ausschlaggebend ist der Tag an dem der Vertag abgeschlossen wurde und nicht an dem die Laufzeit des Vertrages beginnt.

Nur wie soll man das jemanden verklickern wenn jeder sagt er sei dafür nicht mehr zuständig... :-/
 
Lady-Jo schrieb:
Nur wie soll man das jemanden verklickern wenn jeder sagt er sei dafür nicht mehr zuständig... :-/

Entweder machst du das schriftlich (s.o.) Oder du gehst persönlich dahin(der Name des Beraters steht im Vertrag) und wenn dir keiner helfen will - verlangst nach dem Chef. Der mag im Urlaub sein, aber dann hat er einen Vertreter da - redest halt mit ihm darüber. Lass das telefonieren sein - das bringt meiner Erfahrung nach gar nichts - man wird weitergereicht und keiner wird sich dafür zuständig fühlen.
 
Hallo King_Rollo,

so muss man das wohl einschätzen: In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, damit auch die mündliche Vereinbarung. In der Kneipe schließt man ja auch keinen schriftlichen Vertrag über die Bestellung der nächsten Halben ab (eine Notiz der Bedienung ist noch kein Vertrag, da nicht vom Zecher unterschrieben).

Zentrales Merkmal nicht schriftlicher Verträge ist jedoch das Vertrauen der Vertragspartner (z.B. Handschlag auf dem Viehmarkt).

Solange man jedoch nicht weiß, ob es sich bei einem (Telekommunikations-) Reseller um einen Halsabschneider oder einen Treuhänder handelt, ist aus meiner Sicht die schriftliche Übernahme jeglicher Zusage in einen Vertrag unabdingbar, denn dort heißt es entweder im Schlusssatz, in einer Fußnote oder gar eingestreut (sehr verdächtig!): Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

Und von solchen hat eben Vodafone nichts mitbekommen und braucht sich daher auch auf nichts einlassen, Phonehouse kann sich dumm stellen - und die schwarze Petersilie muss der geneppte Kunde schlucken.

Eine Fehlberatung oder ein Vertragsbruch/-verstoß bis hin zum Betrug wird daher äußerst schwer nachzuweisen sein - vielleicht mit einem "Winkeladvokaten" und dessen "Mondhonorar" - oder über eine Verbrauchersendung des Fernsehens.

Hier noch der Link zu einer allgemeinen Diskussion: http://www.gutefrage.net/frage/zaeh...oder-muessen-diese-immer-schriftlich-erfolgen
 
Schon mal nach einer Meldung bezüglich der Rabattaktion bei Google gesucht? Dann hättest du wenigstens was, was den Typen unter die Nase halten kannst.
 
Sie hatten ein tolles Magazin wo das drin war - nur hab ich das schon vor einiger Zeit entsorgt - sonst bin ich immer noch am suchen...
 
Hallo Lady-Jo,

egal was das war, wenn es nicht auf dem offiziellen Antrags-/Vertragsformular näher dargestellt und erläutert wird, kann es auch als "Lockvogelangebot ohne Schnäppchenwirkung" bezeichnet werden.
Unredlich ist ein solches Verhalten allemal und die Abzocker und Gauner werden auch in der Weltfinanz- und -wirtschaftskrise nicht weniger.
 
Wie man das ganze bezeichnet ist mir ehrlich gesagt völlig wurscht. Meine Bank wird morgen die Aufforderung bekommen sämtliche Abbuchungen von Vodaphone zu verhindern und dann können die sich schön die Zähne an mir ausbeißen...

Ich meine von 22 Euro auf ganze 60 Euro monatliche Vertragsgebühr zu steigen kann und werde ich nicht unterstützen.

Aber wie gesagt, ich werde die Flinte nicht ins Korn werfen und morgen erst einmal mit allen Unterlagen dort freundlich und zuvorkommend einlaufen.

Vielleicht muss ich ja auch gar nicht böse werden :-)
 
Die Zahlung komplett einstellen ist unklug. Du solltest eben nur die 22 € (+ Verbindungen) überweisen oder schriftlich unter Vorbehalt alles bezahlen.
 
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