marfelg
Cadet 4th Year
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badfallenangel schrieb:mWn müsste das Verfahren eingestellt werden mangels Täter (es sei denn, das BayParlament spielt mit). Ich kenn zwar nicht das LR von Bayern, aber auch dort dürfte es in der Landesverfassung einen Artikel geben, der den Landtagsabgeordneten strafrechtliche Immunität zusichert --> Insofern kann der Politiker erstmal nicht belangt werden. Insofern eine nette Geste und "der Wink mit dem Zaunpfahl" von der Piratenpartei (insofern hochachtung, sowas war mal lange fällig), jedoch nur eine Geste, leider nicht mehr.
lg
Eben weil ich auch keine Erfahrungen mit bayrischem Landesrecht habe, fällt meine Vermutung so aus. Allerdings wurde ja auch von anderer Stelle der Hinweis auf eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland angedeutet, da ja offenbar von Bundesebene Duldung wenn nicht gleich Zustimmung ausging.
Naja, wie gesagt, ob das etwas bringt ist kaum auszumachen. Allerdings bekommt man so recht gut Dinge, die sonst nicht für Jedermann im Fokus liegen in den Aufmerksamkeitsbereich der breiten Masse. Und ob sich daraus etwas verselbstständigt, ist vielleicht mehr Wirkung, als man sich mit der (m.E. leicht verzweifelt formulierten) Klage ausgerechnet hätte.