Tiu
Rear Admiral
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keshkau schrieb:Eine Erscheinungspflicht besteht, wenn der Staatsanwalt vorlädt oder das Gericht. Allerdings können die Aufgaben des Staatsanwalts mitunter auf die Polizei als ermttelnde Behörde übergehen. Und dann müsstest Du hingehen.
Verwechsel bitte nicht Zeuge auf der einen Seite und Täter auf der anderen Seite.
Als Täter brauche ich einer staatsanwaltlichen Aufforderung zur Vernehmung nicht folgeleisten.
Denn als Täter bist du nicht verpflichtet der Staatsanwaltschaft auch noch die Arbeit zur Ermittlung abzunehmen!